VCS fordert weniger Ablenkung im Auto
VCS Medienmitteilung
Bern, 29-07-2004
Vernehmlassung zur Revision im Strassenverkehrsrecht
VCS fordert weniger Ablenkung im Auto!
Der Verkehrs-Club der Schweiz VCS begrüsst die Revision der Verordnungsbestimmungen im Bereich des Strassenverkehrs. Zu kurz greifen aber die Vorschläge zur Eindämmung der "ablenkenden Tätigkeiten" am Steuer.
Für mehr Sicherheit im Strassenverkehr fordert der VCS ein generelles Verbot für Mobiltelefonie beim Fahren. Um Velofahrende besser zu schützen, muss die Verkehrsregelverordnung mit einem Überholverbot im Kreisverkehr ergänzt werden.
Unaufmerksamkeit und Ablenkung ist gemäss Bundesamtes für Statistik bei 21 Prozent aller Fälle im Spiel, wenn es auf Schweizer Strassen zu Unfällen kommt. Entsprechend wichtig ist es, durch klare gesetzliche Bestimmungen die zunehmenden Möglichkeiten für Ablenkung im Auto einzuschränken.
Das generelle Verbot von Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage müsste konsequenterweise auch auf die Mobiltelefonie mit Freisprechanlage ausgeweitet werden. Der Gebrauch eines Handy - auch mit Freisprechanlage! - beeinträchtigt das Fahrverhalten entscheidend: Studien belegen, dass Fahren mit dem Handy am Ohr die Konzentration am Steuer stärker beeinträchtigt als Fahren in alkoholisiertem Zustand.
Telefonieren während des Fahrens steht damit nachweislich in Widerspruch mit der Forderung in Artikel 3 der Verkehrsregelverordnung, wonach, wer ein Fahrzeug führt, seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss. Mit dem wachsenden Angebot für die Mobiltelefonie verschärft sich die Problematik der Ablenkung in den nächsten Jahren weiter. Der Verkehrs-Club der Schweiz beantragt deshalb, die aktive, externe Kommunikation mit elektronischen Hilfsmitteln für Fahrzeugführende generell zu verbieten. Mit der Verkehrssicherheitskampagne «Autofahren oder Telefonieren» zeigt der VCS auf seiner Homepage, wie mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy im Strassenverkehr die Zahl der Unfälle und Verletzten im Strassenverkehr reduziert werden kann.
Die Verkehrssicherheit in Kreisverkehrsanlagen ist für den Veloverkehr nach wie vor ungenügend. Damit die Sicherheit des Zweiradverkehrs auf Kreisverkehrsplätzen verbessert wird, beantragt der VCS, die Verkehrsregelnverordnung mit einem generellen Überholverbot zu ergänzen. Damit können die zwei häufigsten Unfalltypen ("Weg abschneiden" und "Vortritt missachten") im Kreisel wirkungsvoll vermieden werden. Durch das Überholverbot wird dem Veloverkehr erlaubt, vom rechten Fahrbahnrand abzuweichen. Damit wird das Fahren im Sichtfeld der Verkehrsteilnehmenden erheblich erleichtert. Die neue Regel ist einfach kommunizierbar und führt zu einer Vereinheitlichung des Verkehrsverhaltens von Zweirad- und Vierradverkehr.
Weitere Informationen :
Adrian Schmid, Leiter VCS-Verkehrspolitik, Tel. 076 342 39 51
Oder auch unter http://www.vcs-ate.ch
Download Medienmitteilung
http://www.buergerwelle.de/pdf/rev._strassenverkehrsrecht290704.handy.pdf
Nachricht von Pia Hollenstein
Bern, 29-07-2004
Vernehmlassung zur Revision im Strassenverkehrsrecht
VCS fordert weniger Ablenkung im Auto!
Der Verkehrs-Club der Schweiz VCS begrüsst die Revision der Verordnungsbestimmungen im Bereich des Strassenverkehrs. Zu kurz greifen aber die Vorschläge zur Eindämmung der "ablenkenden Tätigkeiten" am Steuer.
Für mehr Sicherheit im Strassenverkehr fordert der VCS ein generelles Verbot für Mobiltelefonie beim Fahren. Um Velofahrende besser zu schützen, muss die Verkehrsregelverordnung mit einem Überholverbot im Kreisverkehr ergänzt werden.
Unaufmerksamkeit und Ablenkung ist gemäss Bundesamtes für Statistik bei 21 Prozent aller Fälle im Spiel, wenn es auf Schweizer Strassen zu Unfällen kommt. Entsprechend wichtig ist es, durch klare gesetzliche Bestimmungen die zunehmenden Möglichkeiten für Ablenkung im Auto einzuschränken.
Das generelle Verbot von Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage müsste konsequenterweise auch auf die Mobiltelefonie mit Freisprechanlage ausgeweitet werden. Der Gebrauch eines Handy - auch mit Freisprechanlage! - beeinträchtigt das Fahrverhalten entscheidend: Studien belegen, dass Fahren mit dem Handy am Ohr die Konzentration am Steuer stärker beeinträchtigt als Fahren in alkoholisiertem Zustand.
Telefonieren während des Fahrens steht damit nachweislich in Widerspruch mit der Forderung in Artikel 3 der Verkehrsregelverordnung, wonach, wer ein Fahrzeug führt, seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr zuwenden muss. Mit dem wachsenden Angebot für die Mobiltelefonie verschärft sich die Problematik der Ablenkung in den nächsten Jahren weiter. Der Verkehrs-Club der Schweiz beantragt deshalb, die aktive, externe Kommunikation mit elektronischen Hilfsmitteln für Fahrzeugführende generell zu verbieten. Mit der Verkehrssicherheitskampagne «Autofahren oder Telefonieren» zeigt der VCS auf seiner Homepage, wie mit einem verantwortungsbewussten Umgang mit dem Handy im Strassenverkehr die Zahl der Unfälle und Verletzten im Strassenverkehr reduziert werden kann.
Die Verkehrssicherheit in Kreisverkehrsanlagen ist für den Veloverkehr nach wie vor ungenügend. Damit die Sicherheit des Zweiradverkehrs auf Kreisverkehrsplätzen verbessert wird, beantragt der VCS, die Verkehrsregelnverordnung mit einem generellen Überholverbot zu ergänzen. Damit können die zwei häufigsten Unfalltypen ("Weg abschneiden" und "Vortritt missachten") im Kreisel wirkungsvoll vermieden werden. Durch das Überholverbot wird dem Veloverkehr erlaubt, vom rechten Fahrbahnrand abzuweichen. Damit wird das Fahren im Sichtfeld der Verkehrsteilnehmenden erheblich erleichtert. Die neue Regel ist einfach kommunizierbar und führt zu einer Vereinheitlichung des Verkehrsverhaltens von Zweirad- und Vierradverkehr.
Weitere Informationen :
Adrian Schmid, Leiter VCS-Verkehrspolitik, Tel. 076 342 39 51
Oder auch unter http://www.vcs-ate.ch
Download Medienmitteilung
http://www.buergerwelle.de/pdf/rev._strassenverkehrsrecht290704.handy.pdf
Nachricht von Pia Hollenstein
Starmail - 2. Aug, 23:36