Handymastenklage
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter beim Kampf gegen den Mobilfunk-Wildwuchs!
Wir alle sind seit Jahren mit dem Problem konfrontiert: Ohne Rücksicht auf AnrainerInnen wurden und werden Tausende Handymasten errichtet. Viele Nachbarn sehen sich in ihrer Gesundheit durch Mobilfunkanlagen beeinträchtigt. Langzeitstudien fehlen. Umweltmediziner einschließlich des Obersten Sanitätsrates und der Wiener Ärztekammer fordern daher die Minimierung der Sendeleistung und die Optimierung der Netze. Die wissenschaftlichen Gutachten werden häufig von der Mobilfunkindustrie beauftragt und/oder bezahlt. Unzählige Bürgerinitiativen fordern immer wieder AnrainerInnenrechte, Vorsorgegrenzwerte etc.
Jede Betriebsanlage, die Emissionen gleich welcher Art aussendet, sieht AnrainerInnenbeteiligung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens vor. Für fast jede Baumaßnahme braucht es entsprechende Verfahren, sogar z.B. für eine Balkonverkleidung. Mobilfunkanlagen werden hingegen generell ohne spezifisches Genehmigungsverfahren errichtet. Ein Verfahren, das Einspruchsrechte für Anrainer beinhaltet, fehlt im TKG (Telekommunikationsgesetz).
Eine Änderung dieser unzumutbaren Bestimmungen des TKG wurde von den Grünen wiederholt beantragt und stets abgewiesen oder vertagt. Eine landesweite Mobilfunkpetition, die dies ebenfalls verlangt, liegt in ihrer dritten Version (3. Legislaturperiode) seit dreieinhalb Jahren (!) unerledigt im Parlament.
Die einzige Möglichkeit, eine Änderung des TKG herbeizuführen ist derzeit eine Gesetzesanfechtung des TKG beim VfGH wegen fehlender Anrainerrechte/ Gesundheitsschutz durch mindestens ein Drittel der Nationalrats-Abgeordneten.
Leider hat es sehr lange gedauert, bis es gelungen ist, die dazu nötige Unterstützung von Abgeordneten über die Grünen hinaus zu bekommen. Nunmehr kann jedoch der Antrag ans Höchstgericht, Teile des Telekommunikationsgesetzes als verfassungswidrig außer Kraft zu setzen, demnächst eingebracht werden.
Im Einzelnen: Die Nationalrats-Abgeordneten der Grünen fechten gemeinsam mit anderen Abgeordneten das Telekommunikationsgesetz wegen Verfassungswidrigkeit an. Die Abgeordneten berufen sich auf den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf ein faires Verfahren und auf die Verpflichtung des Gesetzgebers zu konkreten Vorgaben an die Verwaltung (Art 7 und 18 Bundes-Verfassungsgesetz, Art 6 und 8 Menschenrechtskonvention). Obwohl von Handymasten Gefahren für die Nachbarn ausgehen können, ist kein standortspezifisches Bewilligungsverfahren mit Beteiligung der Nachbarn - wie dies etwa bei gewerblichen Betriebsanlagen der Fall ist - vorgesehen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann bestimmte Funkanlagen zulassen, die Kriterien sind im Gesetz ungenügend ausgeführt. Strahlungen von Handymasten verletzen das Grundrecht auf Privatrecht, wenn die Nachbarinteressen bei Aufstellung der Masten nicht entsprechend berücksichtigt werden.
Ich habe bereits wiederholt vehement auf das Ungleichgewicht hingewiesen: Jeder Geräteschuppen benötigt eine Genehmigung, tausende Masten werden ohne Nachbarrechte hochgezogen, weil die große Koalition es 1996 so beschloss! Das soll nun vor den Verfassungsrichtern geklärt werden! Wir Grüne sind überzeugt: Nachbarrechte sind Grundrechte! Gesundheitsschutz ist ein Menschenrecht!
http://www.buergerwelle.de/pdf/verfassungklage_1_0906_379.rtf
Ich hoffe, dass mit dieser neuen Initiative endlich ein Durchbruch im Sinne von Anrainerrechten und Gesundheitsschutz gelingt.
Mit herzlichen Grüßen
Gabriela Moser
Abg z NR Dr Gabriela Moser, Der Grüne Klub im Parlament, A-1017 Wien Verkehrs-, Bauten-, Wohnungs- und Konsumentenschutzsprecherin der Grünen
Tel. 01-40110-6556, Fax: 01-40110-6882
Email: gabriela.moser@gruene.at,
Web: http://www.gruene.at
Wir alle sind seit Jahren mit dem Problem konfrontiert: Ohne Rücksicht auf AnrainerInnen wurden und werden Tausende Handymasten errichtet. Viele Nachbarn sehen sich in ihrer Gesundheit durch Mobilfunkanlagen beeinträchtigt. Langzeitstudien fehlen. Umweltmediziner einschließlich des Obersten Sanitätsrates und der Wiener Ärztekammer fordern daher die Minimierung der Sendeleistung und die Optimierung der Netze. Die wissenschaftlichen Gutachten werden häufig von der Mobilfunkindustrie beauftragt und/oder bezahlt. Unzählige Bürgerinitiativen fordern immer wieder AnrainerInnenrechte, Vorsorgegrenzwerte etc.
Jede Betriebsanlage, die Emissionen gleich welcher Art aussendet, sieht AnrainerInnenbeteiligung im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens vor. Für fast jede Baumaßnahme braucht es entsprechende Verfahren, sogar z.B. für eine Balkonverkleidung. Mobilfunkanlagen werden hingegen generell ohne spezifisches Genehmigungsverfahren errichtet. Ein Verfahren, das Einspruchsrechte für Anrainer beinhaltet, fehlt im TKG (Telekommunikationsgesetz).
Eine Änderung dieser unzumutbaren Bestimmungen des TKG wurde von den Grünen wiederholt beantragt und stets abgewiesen oder vertagt. Eine landesweite Mobilfunkpetition, die dies ebenfalls verlangt, liegt in ihrer dritten Version (3. Legislaturperiode) seit dreieinhalb Jahren (!) unerledigt im Parlament.
Die einzige Möglichkeit, eine Änderung des TKG herbeizuführen ist derzeit eine Gesetzesanfechtung des TKG beim VfGH wegen fehlender Anrainerrechte/ Gesundheitsschutz durch mindestens ein Drittel der Nationalrats-Abgeordneten.
Leider hat es sehr lange gedauert, bis es gelungen ist, die dazu nötige Unterstützung von Abgeordneten über die Grünen hinaus zu bekommen. Nunmehr kann jedoch der Antrag ans Höchstgericht, Teile des Telekommunikationsgesetzes als verfassungswidrig außer Kraft zu setzen, demnächst eingebracht werden.
Im Einzelnen: Die Nationalrats-Abgeordneten der Grünen fechten gemeinsam mit anderen Abgeordneten das Telekommunikationsgesetz wegen Verfassungswidrigkeit an. Die Abgeordneten berufen sich auf den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Achtung des Privatlebens, das Recht auf ein faires Verfahren und auf die Verpflichtung des Gesetzgebers zu konkreten Vorgaben an die Verwaltung (Art 7 und 18 Bundes-Verfassungsgesetz, Art 6 und 8 Menschenrechtskonvention). Obwohl von Handymasten Gefahren für die Nachbarn ausgehen können, ist kein standortspezifisches Bewilligungsverfahren mit Beteiligung der Nachbarn - wie dies etwa bei gewerblichen Betriebsanlagen der Fall ist - vorgesehen. Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann bestimmte Funkanlagen zulassen, die Kriterien sind im Gesetz ungenügend ausgeführt. Strahlungen von Handymasten verletzen das Grundrecht auf Privatrecht, wenn die Nachbarinteressen bei Aufstellung der Masten nicht entsprechend berücksichtigt werden.
Ich habe bereits wiederholt vehement auf das Ungleichgewicht hingewiesen: Jeder Geräteschuppen benötigt eine Genehmigung, tausende Masten werden ohne Nachbarrechte hochgezogen, weil die große Koalition es 1996 so beschloss! Das soll nun vor den Verfassungsrichtern geklärt werden! Wir Grüne sind überzeugt: Nachbarrechte sind Grundrechte! Gesundheitsschutz ist ein Menschenrecht!
http://www.buergerwelle.de/pdf/verfassungklage_1_0906_379.rtf
Ich hoffe, dass mit dieser neuen Initiative endlich ein Durchbruch im Sinne von Anrainerrechten und Gesundheitsschutz gelingt.
Mit herzlichen Grüßen
Gabriela Moser
Abg z NR Dr Gabriela Moser, Der Grüne Klub im Parlament, A-1017 Wien Verkehrs-, Bauten-, Wohnungs- und Konsumentenschutzsprecherin der Grünen
Tel. 01-40110-6556, Fax: 01-40110-6882
Email: gabriela.moser@gruene.at,
Web: http://www.gruene.at
Starmail - 26. Sep, 14:38