ALG II Formulare veröffentlicht und Datenschutzverstöße
Auf der Tachelesseite unter
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/default.html
haben wir jetzt die (voraussichtliche) Endfassung des ALG II Antrages veröffentlicht. Zudem Schulungsunterlagen der BA für ihre Mitarbeiter zum Ausfüllen der Anträge.
Wir bitten euch dies über eure Pages und Verteiler bekannt zu machen.
Wir haben hinsichtlich der Anträge zudem eine Eingabe beim Bundesdatenschutzbeauftragten gemacht. Als Kurzbewertung von uns: insgesamt halten sich datenschutzrelevante Verstöße in Grenzen, gravierend ist allerdings das Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung: PDF Datei
<http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/Zusatzblatt_Einkommenserklaerung_Verdienstbescheinigung.pdf>
[PDF 101 KB]. Hier verlangt die BA von den Leistungsberechtigten das diese sich ihr Gehalt/Erwerbseinkünfte vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Obwohl sie ihr Einkommen problemlos über Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und Kontoauszüge nachweisen könnten. Das Ausfüllen kann nach hiesiger Einschätzung nur verlangt werden, wenn es begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers gibt. Deswegen liegt hier ein schwerer Verstoß gegen den Sozialdatenschutz vor.
Der Verein Tacheles fordert mit heutigem Tage die BA per Medien und Schreiben dazu auf dieses Formular zurückzuziehen und ruft ansonsten zum Boykott des Formulars auf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte teilt unsere Bedenken und interveniert deswegen schon Richtung Nürnberg.
Viele Grüße
Harald Thomé / Tacheles e.V.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de
und
http://www.harald-thome.de
Nachricht von Knut Unger
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/default.html
haben wir jetzt die (voraussichtliche) Endfassung des ALG II Antrages veröffentlicht. Zudem Schulungsunterlagen der BA für ihre Mitarbeiter zum Ausfüllen der Anträge.
Wir bitten euch dies über eure Pages und Verteiler bekannt zu machen.
Wir haben hinsichtlich der Anträge zudem eine Eingabe beim Bundesdatenschutzbeauftragten gemacht. Als Kurzbewertung von uns: insgesamt halten sich datenschutzrelevante Verstöße in Grenzen, gravierend ist allerdings das Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung: PDF Datei
<http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/Zusatzblatt_Einkommenserklaerung_Verdienstbescheinigung.pdf>
[PDF 101 KB]. Hier verlangt die BA von den Leistungsberechtigten das diese sich ihr Gehalt/Erwerbseinkünfte vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Obwohl sie ihr Einkommen problemlos über Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und Kontoauszüge nachweisen könnten. Das Ausfüllen kann nach hiesiger Einschätzung nur verlangt werden, wenn es begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers gibt. Deswegen liegt hier ein schwerer Verstoß gegen den Sozialdatenschutz vor.
Der Verein Tacheles fordert mit heutigem Tage die BA per Medien und Schreiben dazu auf dieses Formular zurückzuziehen und ruft ansonsten zum Boykott des Formulars auf.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte teilt unsere Bedenken und interveniert deswegen schon Richtung Nürnberg.
Viele Grüße
Harald Thomé / Tacheles e.V.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de
und
http://www.harald-thome.de
Nachricht von Knut Unger
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
Starmail - 1. Jul, 13:35