Psychiatrische Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsrecht ist nicht genehmigungsfähig
Gute Nachrichten:
Das Urteil des OLG Celle v. 10.8.2005:
http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm in dem festgestellt wird, dass psychiatrische Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsrecht nicht genehmigungsfähig ist, weil es keine gesetzliche Grundlage für diese schweren Grund- und Menschenrechtsverletzungen gibt, wurde inzwischen auch in der Zeitschrift PflegeRecht (1/2006, 39 ff.) mit dem Zusatz "verdient volle Zustimmung" (vom schriftleitenden Rechtsanwalt Roßbruch, München) veröffentlicht.
Werner-Fuß-Zentrum
Scharnweberstr. 29
10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
Das Urteil des OLG Celle v. 10.8.2005:
http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm in dem festgestellt wird, dass psychiatrische Zwangsbehandlung nach dem Betreuungsrecht nicht genehmigungsfähig ist, weil es keine gesetzliche Grundlage für diese schweren Grund- und Menschenrechtsverletzungen gibt, wurde inzwischen auch in der Zeitschrift PflegeRecht (1/2006, 39 ff.) mit dem Zusatz "verdient volle Zustimmung" (vom schriftleitenden Rechtsanwalt Roßbruch, München) veröffentlicht.
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Starmail - 19. Jan, 15:53