"Gravierende Mängel" bei Telefonbefragung Arbeitsloser kritisiert
Datenschutz: "Gravierende Mängel" bei Telefonbefragung Arbeitsloser kritisiert (18.01.06)
Arbeitslosen-Initiativen haben die begonnene telefonische Befragung von Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) scharf kritisiert. Das Verfahren verstoße immer noch gegen datenschutzrechtliche Grundsätze und sei illegal, so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sagte gegenüber ngo-online, das in der letzten Woche vorgelegte Muster-Informationsschreiben weise "noch gravierende Mängel auf", so Sprecherin Ira von Wahl. Die Datenschützer forderten insbesondere, ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hinzuweisen und sicherzustellen, dass Arbeitslose und Anrufer sich gegenseitig sicher identifizieren können.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12714
Arbeitslosen-Initiativen haben die begonnene telefonische Befragung von Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) scharf kritisiert. Das Verfahren verstoße immer noch gegen datenschutzrechtliche Grundsätze und sei illegal, so die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte sagte gegenüber ngo-online, das in der letzten Woche vorgelegte Muster-Informationsschreiben weise "noch gravierende Mängel auf", so Sprecherin Ira von Wahl. Die Datenschützer forderten insbesondere, ausdrücklich auf die Freiwilligkeit der Teilnahme hinzuweisen und sicherzustellen, dass Arbeitslose und Anrufer sich gegenseitig sicher identifizieren können.
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=12714
Starmail - 18. Jan, 22:12