24
Nov
2005

Ein Signal fürs ganze Land

Zermatt: «Wir sind genügend versorgt.»

Statt einer UMTS-Antenne im Zermatter Kirchturm schaltet die Swisscom das Gericht ein. Denn die Walliser Regierung verweigert die Bewilligung. Ein Präzedenzfall.

Thomas Müller und Andreas Schmid

Ausgerechnet am Fuß des Matterhorns, des schönsten Ansichtskartenmotivs der Schweiz, muss die Swisscom Forfait geben. Im Turm der katholischen Kirche Sankt Mauritius wollte der Telekomkonzern eine UMTS-Mobilfunkantenne einbauen. Doch die Anwohner wehrten sich mit Einsprachen. Drei Jahre dauerte der Streit, jetzt sprach die Walliser Regierung ein Machtwort: Die Anlage wird nicht bewilligt.

«Ein sensationeller Entscheid», frohlockt Mobilfunkgegner Hansueli Jakob, dessen Verein gegen neue Handyantennen im Land kämpft. Das Urteil sei wegweisend für die ganze Schweiz. Tatsächlich bedeutet der Zermatter Entscheid des Staatsrats einen Bewilligungsstopp für das ganze Wallis. So weit ging bislang keine andere Kantonsregierung.

Erfreut über das Nein aus Sitten ist auch die Gemeinde Zermatt. Björn Wyss, Leiter der Bauabteilung, spricht von einem bahnbrechenden «Präzedenzfall». Der Entscheid zeige, dass die Kantonsregierung Gemeinde und Bevölkerung ernst nehme. Zermatt hatte sich gegen die UMTS-Antenne gewehrt, weil das Dorf laut Wyss «genügend versorgt» ist.

Die Haltung der Walliser Regierung bringt die Mobilfunkbetreiber in arge Nöte. Denn nicht etwa lokale Gegebenheiten waren für die Verweigerung der Baubewilligung ausschlaggebend, sondern ganz grundsätzliche Überlegungen.

Keine Kontrolle der Strahlung möglich

Eine aussagekräftige Messung der tatsächlichen Strahlung sei bei den Mobilfunkantennen der neusten Generation «nicht möglich», befand der fünfköpfige Staatsrat in seinem Entscheid. Brauchbare Messgeräte seien erst in der Erprobungsphase, andere Verfahren zu wenig zuverlässig. Die Behörden sähen sich deshalb außer Stande zu kontrollieren, ob eine UMTS-Anlage später im Alltagsbetrieb die Grenzwerte tatsächlich einhalte.

Die Folgen sind weit reichend. Existieren für Zermatt keine brauchbaren Messgeräte, so gibts auch keine in Visp, Leuk oder Martigny. Faktisch beschlossen die fünf Staatsräte damit ein Moratorium für den Bau von UMTS-Antennen im Kanton.

Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus verbirgt seinen Ärger über die Walliser Regierung nicht: «Wir sind erstaunt und befremdet.» Der Entscheid sei nicht nachvollziehbar, «er beruht auf einer Fehlinterpretation. » Neuhaus verweist auf die Messempfehlung des Bundes aus dem Jahr 2003. Sie zeige: «Alle können überall messen.»

Die Swisscom akzeptiert den Entscheid der Walliser Regierung nicht und will ein Moratorium nach Kräften verhindern. Dazu fährt das Unternehmen eine doppelte Strategie: Zum einen hat es beim Kantonsgericht Beschwerde gegen das Verdikt eingereicht, anderseits treibt es seine diversen hängigen UMTS-Antennenprojekte im Wallis weiter voran.

Im Kanton sind etwa zehn Baugesuche der Mobilfunkbetreiber pendent. Wann und wie das Moratorium Wirkung entfaltet, ist derzeit unklar, wie eine Nachfrage beim Kanton zeigt. «Wir wollen keine Spekulationen über allfällige Auswirkungen eines noch nicht rechtskräftigen Entscheids anstellen», sagt Martin Zurwerra, Jurist im Departement für Finanzen, Institutionen und Sicherheit.

Anderswo haben Gemeinden die Mobilfunkanbieter ausgebremst. Sie verhängten selbst ein Moratorium für neue UMTS-Antennen. Jüngstes Beispiel: Flawil SG. Dort entschied der Gemeinderat, so lange keine weiteren Baugesuche mehr zu bewilligen, bis eine Studie von ETH und Universität Zürich über die gesundheitlichen Auswirkungen vorliegt. Schon mehrere Dutzend Gemeinden beschlossen einen solchen Stopp – rechtlich gesehen eine Hauruck-Methode, weil die Kompetenzen der Kommunen nicht so weit reichen.

Rückenwind dank Bundesgericht

Laufend neue Gemeinden stellen sich quer, beachten jetzt aber die juristischen Finessen. So gilt der Bann in Bern nicht fürs ganze Stadtgebiet, sondern nur für Liegenschaften, die der Stadt selber gehören. Das ist erlaubt.

Als Pionier hatte Langenthal BE im Februar ein Totalmoratorium verhängt, doch die Gemeinde wurde vom Kanton zur Ordnung gerufen. Jetzt nimmt die Gemeinde einen zweiten Anlauf. Sie beruft sich nun aufs Bundesgericht. Es bemängelte, dass die Mobilfunkbetreiber im Bewilligungsverfahren bloß auf einem Papier die geplante Sendeleistung angeben müssen. In der Realität strahle die Antenne später womöglich viel stärker, weil sich der Sender per Fernsteuerung problemlos bis zum technischen Maximum hochfahren lasse.

Die Angst vor solchen Manipulationen treibt die Bevölkerung landesweit auf die Barrikaden. Petitionen, Einsprachen, Protestversammlungen und Moratorien haben weiter Hochkonjunktur. Kein gutes Omen für die Zukunft der Mobilfunkbetreiber.

http://www.facts.ch/dyn/magazin/wirtschaft/564542.html
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