23
Nov
2005

Baugebiet in Niederklein: "kein Thema"

Bürgerinitiative Baugebiet in Niederklein: "kein Thema"

Auf einem Feld an der Bundesstraße 62 steht vor dem Ortseingang von Niederklein ein Schild als stiller Protest gegen den Sendemast. Foto: Pfeifer-Sternke

Niederklein. Am Montagabend informierte die „Bürgerinitiative gegen ortsnahen Sendemast“ (BI) rund 30 Bürger über ihre geleistete und geplante Arbeit.

von Silke Pfeifer-Sternke Der Sendemast des Mobilfunkbetreibers E-Plus steht seit Herbst 2004 auf dem Grundstück der Landwirtsfamilie Schlenstedt. Seit Bekanntwerden der Pläne des Mobilfunkanbieters regte sich Widerstand im Ort. „Der Mast muss weg“, gab BI-Vorstand Uwe Mottner auch als eines der Hauptziele für das kommende Jahr an.

Erreichen will das die BI mit der Ausweisung von Baugebieten in der Gemarkung „Schindkaute“ und „In der Wann“. Werde der Mast im Neubaugebiet umbaut, müsse er versetzt werden, so die BI-Intension.

Eine Antwort auf die Anfrage eines Zuhörers, ob ein solches Vorhaben andernorts bereits erfolgreich umgesetzt werden konnte, blieb der BI-Vorstand, Hans-Jürgen Ernst, Walter Gruß und Uwe Mottner, jedoch schuldig.

Martin Reinicke, Pressesprecherin des Mobilfunk-Betreibers, schätzt den Erfolg dieser Idee im Gespräch mit der OP als utopisch ein: „Es besteht eine gültige Baugenehmigung und somit Bestandsschutz für den Mast.“

Ein mögliches Baugebiet könne sich demnach um den Mast gruppieren unter Einhaltung des rechtlich vorgegebene Sicherheitsabstands. Der betrage im Durchschnitt 15 bis 20 Meter in der Horizontalen.

Theoretisch könne laut den gesetzlichen Bestimmungen aber ein einstöckiges Familienhaus direkt neben einem Sendemast gebaut werden, erläuterte der E-Plus-Sprecher.

Noch ein weiteres Problem gibt es: Eine Ausweisung als Baugebiet kann noch lange auf sich warten lassen. Für Bürgermeister Manfred Vollmer ist ein solches Vorhaben in naher Zukunft „kein Thema“.

Die BI befürchtet, dass sich aus der Strahlung des Sendemastes gesundheitliche Probleme für die Anwohner in Niederklein ergeben könnten.

Als besorgniserregend bezeichnete Mottner die Möglichkeit, dass der Mobilfunkanbieter E-Plus seinen Mast auch durch weitere Anbieter bestücken lassen könnte. „Die Vorrichtung dazu ist vorhanden“, betonte er.

Reinicke erklärte aber im OP-Gespräch, dass noch nicht geplant sei, den Sendemast von einem anderen Anbieter mitnutzen zu lassen. Zurzeit befinden sich drei „GSM“-Antennen, die laut Reinicke aussehen wie Bügelbretter, und drei Richtfunkantennen auf dem Niederkleiner Sendemast.

Harte Worte fand der BI-Vorstand Ernst für die Arbeit des Bürgermeisters Manfred Vollmer, der sich seiner Meinung nach nicht um eine Verlegung des Sendemastes gekümmert haben soll.

Kritisch äußerte sich der BI-Vorstand zudem zum geplanten Vorhaben der Landwirtsfamilie Schlenstedt, Ferienwohnungen zu errichten.

Geplant sind nach Angaben der Familie zwei Ferienwohnungen, unterteilt in vier Appartements, die senioren- und behindertengerecht ausgestattet sein sollen.

Zu dem laufenden Genehmigungsverfahren sagte Ernst wörtlich: „Wenn die Familie Schlenstedt etwas will, soll der Bürgermeister zum Telefon greifen und einen Interessenausgleich herbeiführen.“

Diese Forderung bezeichnete Vollmer im OP-Gespräch als „Erpressung“. Eine Baugenehmigung erteilt der Landkreis. Die Stadt habe nur die Möglichkeit, ihr Einvernehmen zu bekunden. Noch befindet sich dieses in der Prüfphase.

„Eine Verquickung mit dem Sendemast ist ein Rechtsbruch“, betonte Vollmer. Er habe vor Aufstellung des Sendemastes Gespräche mit E-Plus-Managern über Alternativstandorte geführt – allerdings ohne Erfolg. Vollmer verwies darauf, dass in Niederklein ein Sendemast stehe, „in unserer Stadt sind es 40“.

Um sich in Zukunft mehr Gehör zu verschaffen, will die BI politisch aktiv werden. Als „Strategiewechsel“ bezeichnete Ernst dieses Vorhaben. Vertreter der BI sollen für den Ortsbeirat und für das Parlament kandidieren. „Wir sind offen für alle Parteien“, betonte Mottner.

Zustimmung sollen die SPD und der Bürgerblock signalisiert haben. Zudem soll der stille Protest in Form von Schildern ausgeweitet werden.

In den vergangenen zwei Jahren sah sich die Familie Schlenstedt vielen Schikanen ausgesetzt. Doch sie ist froh, dass sich immer mehr Einwohner mit ihr solidarisch erklärten und die Linie der BI ablehnten.

Priviligierte Bauvorhaben im Außenbereich sind geregelt im Baugesetzbuch, Paragraf 35, Abs.1, Nr.3. Darunter fiel die Genehmigung des Sendemasts in Niederklein. Auch für die Genehmigung der geplanten Ferienwohnungen der Familie Schlenstedt ist dieser Paragraf die Grundlage.

Besteht bereits ein Wohngebäude im Außenbereich, handelt es sich nach Auskunft des Pressesprechers des Kreises, Dr. Markus Morr, um eine „mitgezogene Nutzung“. Das Landwirtschaftsministerium fördert solche Projekte, solange die Einnahmen daraus nicht die der Landwirtschaft übersteigen.

http://www.op-marburg.de/op/home.news.lokal/article.op.jsp?id=20051123.544779


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