Vor EuGH-Entscheid zu EU-Passagierdaten: Flugdaten-Deal möglicherweise illegal
q/depesche 2005-11-23T13:34:37
Der Generalanwalt des EuGH ist dafür, den Flugdaten/deal der inzwischen abgegangenen EU-Kommission für nichtig zu erklären. In ein paar Monaten erfolgt das Urteil, während Europas Passagierdaten munter weiter fließen, von Ost nach West, wo die großen Daten/warenhäuser stehen.
Im Rechtsstreit über die Weitergabe von personenbezogenen Passagierdaten an die USA droht der EU-Kommission eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH].
Der Generalanwalt des Luxemburger EU-Gerichts schlug am Dienstag vor, das Abkommen mit Washington wegen fehlender Rechtsgrundlagen für nichtig zu erklären. Das EU-Parlament hatte im Vorjahr wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken den EuGH in dieser Frage angerufen.
Das endgültige Urteil des EuGH steht noch aus. In vier von fünf Fällen folgen die EU-Richter allerdings der Meinung des Generalanwalts.
[...] Die EU-Datenschutzrichtlinie sei nicht außerhalb der EU anwendbar und gelte insbesondere nicht für die Datenverarbeitung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit und staatlicher Tätigkeiten auf strafrechtlichem Gebiet, begründete der Generalanwalt seine Auffassung.
Folglich sei die EU-Kommission nicht befugt gewesen, über das Abkommen mit den USA zu entscheiden.
Auch die Entscheidung des Rates sei rechtlich nicht gedeckt. Dieser hatte sich nämlich auf Maßnahmen zur Umsetzung des Binnenmarktes gestützt, die im EU-Vertrag verankert seien.
Mehr dazu
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=277557
relayed by Harkank
Der Generalanwalt des EuGH ist dafür, den Flugdaten/deal der inzwischen abgegangenen EU-Kommission für nichtig zu erklären. In ein paar Monaten erfolgt das Urteil, während Europas Passagierdaten munter weiter fließen, von Ost nach West, wo die großen Daten/warenhäuser stehen.
Im Rechtsstreit über die Weitergabe von personenbezogenen Passagierdaten an die USA droht der EU-Kommission eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof [EuGH].
Der Generalanwalt des Luxemburger EU-Gerichts schlug am Dienstag vor, das Abkommen mit Washington wegen fehlender Rechtsgrundlagen für nichtig zu erklären. Das EU-Parlament hatte im Vorjahr wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken den EuGH in dieser Frage angerufen.
Das endgültige Urteil des EuGH steht noch aus. In vier von fünf Fällen folgen die EU-Richter allerdings der Meinung des Generalanwalts.
[...] Die EU-Datenschutzrichtlinie sei nicht außerhalb der EU anwendbar und gelte insbesondere nicht für die Datenverarbeitung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit und staatlicher Tätigkeiten auf strafrechtlichem Gebiet, begründete der Generalanwalt seine Auffassung.
Folglich sei die EU-Kommission nicht befugt gewesen, über das Abkommen mit den USA zu entscheiden.
Auch die Entscheidung des Rates sei rechtlich nicht gedeckt. Dieser hatte sich nämlich auf Maßnahmen zur Umsetzung des Binnenmarktes gestützt, die im EU-Vertrag verankert seien.
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Starmail - 23. Nov, 13:44