Sozialabbau

6
Jul
2004

Offener Brief an die BA Spitze wegen datenschutzrechtlicher Verstöße anlässlich des ALG II-Antrages

Liebe KollegInnen,

in Rundbriefform übersende ich euch heute unseren offenen Brief an die BA Spitze wegen datenschutzrechtlicher Verstöße anlässlich des ALG II - Antrages. Den Antrag findet Ihr auf der Tacheles Seite unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/default.html

Wir werden morgen unser Schreiben an die BA medial nochmals ausschlachten und versuchen somit diese in die Defensive zu drängen.

Als nächstes wollen wir eine Auseinandersetzung über die angekündigten Hausbesuche und Bedarfsermittlungen führen.

Zuletzt möchte ich Euch auf unsere >> Initiative zur Förderung unabhängiger Sozialberatung im Zuge der Einführung der Sozialgesetzbücher II und XII << nochmals hinweisen, Material dazu findet Ihr unter http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/initiative_sozialberatung.html

Wünschenswert wäre, wenn dies Papier bundesweit noch breiter verschickt wird und in diverse Verteiler gebracht wird und dazu persönliche und institutionelle Positionen abgegeben werden.

Diese Initiative ist eine einmalige Chance eine breite und offene Diskussion zu beginnen. Daher bezieht Position, verbreitet Sie bitte.

Viele Grüße

Harald Thome / Tacheles e.V.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de und http://www.harald-thome.de

Datenschutzverstöße bei Formularen zum Arbeitslosengeld II:
http://tinyurl.com/3xhhq

Deutsche sollen zeitweise 50 Stunden pro Woche arbeiten

Aus : http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,307375,00.html

FORDERUNG VON WIRTSCHAFTSEXPERTEN

"Um zu verhindern, dass Arbeitsplätze weiter ins Ausland verlagert werden, verlangen Wirtschaftsexperten jetzt drastische Maßnahmen. Es geht nicht mehr um die 35- oder 40-Stunden-Woche, sie fordern die 50-Stunden-Woche - zumindest vorübergehend.

Hamburg - "Um Jobs zu sichern, müssen auch mal 50 Stunden pro Woche gearbeitet werden", sagte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Klaus Zimmermann, der "Bild"-Zeitung. Auch der Chefvolkswirt der Commerzbank, Ulrich Ramm, hält die 50-Stunden-Woche für sinnvoll, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten werden.

Dann könne auch wieder weniger gearbeitet werden, wird Ramm zitiert. Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, forderte eine generelle Flexibilisierung der Arbeitszeiten. (...)"

Das ist konsequent umgesetzte geldgierige Dummheit. Eben typisch neoliberal.

Für die Binnennachfrage arbeiten ¾ aller Arbeitnehmer.

Die vorgeschlagene Maßnahme kostet Arbeitsplätze, was schließlich der Zweck der Übung ist; damit würgt diese Maßnahme die Binnennachfrage weiter ab, mit weiteren Arbeitsplatzverlusten.

Damit zeigen die angesprochenen Wirtschaftsinstitute, dass Neoliberale nicht mehr bereit sind, Verantwortung für die Gesellschaft zu übernehmen.

Dagegen hilft nicht einmal Kaufboykott. Die Verantwortungslosigkeit geht inzwischen derart weit, dass notfalls der kleine Bürger die Zeche zahlt. Die Agenda 2010 kennen wir ja zur Genüge, das muss ja nicht die letzte - gewesen sein. "Reform" des Gesundheitswesens und Renten-"Reform" lassen grüßen.

2
Jul
2004

Bundestag schickt 500.000 Kinder in die Sozialhilfe

Hartz IV beschlossen

02.07.04

Der Bundestag hat dem zwischen Regierung und Opposition vereinbarten Kompromiss bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zugestimmt. Das Parlament billigte am Freitag in Berlin mit den Stimmen der rot-grünen Koalition und eines Großteils der Unions-Fraktion den Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zum so genannten Kommunalen Optionsgesetz. Das beschlossene Arbeitslosengeld II droht bei den Berliner Behörden angeblich zu einem Chaos zu werden. Heftige Kritik an der Hartz-Reform übte der Sozialverband Deutschland (SoVD). Der Kinderschutzbund geht davon aus, dass Hartz IV für eine weitere halbe Million Kinder ein Leben in Sozialhilfe bedeuten wird. Zudem seien die Details der Gesetze verheerend, wie etwa die Streichung von Zuschüssen für Kinderbekleidung oder Einschulung.

Die ganze Nachricht im Internet:

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=8822

Wenn das Amt die Miete nicht mehr bezahlt

Evangelischer Pressedienst Sozial - 2.7.2004

Beziehern von Arbeitslosengeld II droht die Verdrängung aus ihrer Wohnung

Ulrich Jonas

Hamburg (epd). Mit der Einführung des Arbeitslosengeldes (ALG) II droht die Vertreibung vieler Arbeitslosenhilfe-Empfänger aus ihren Wohnungen, warnen Mietervereine. Denn laut Gesetz sollen die Kommunen die Wohnkosten von Arbeitslosenhilfe-Empfängern nach sechs Monaten nur noch "in angemessener Höhe" übernehmen. Da die Mietobergrenzen dem entsprechen sollen, was Kommunen für Sozialhilfeempfänger zahlen, werden sich viele Betroffene billigeren Wohnraum suchen müssen - oder schlimmstenfalls auf der Straße landen.

Reinhard Winkler (Name geändert, Red.) hat vermutlich Glück im Unglück. Zwar wird der 51-jährige Arbeitslosenhilfe-Empfänger künftig auf 116 Euro Wohngeld verzichten müssen. Doch wird er seinen Mietvertrag dennoch nicht kündigen müssen, wenn Anfang kommenden Jahres das Sozialgesetzbuch II in Kraft tritt. Denn der gelernte Heizungsbauer mit kaputtem Rücken, ab 1. Januar ALG-II-Empfänger, zahlt für seine 42-Quadratmeter-Wohnung in Hamburg-Mümmelmannsberg nur 277 Euro Miete - für die Hansestadt ein günstiger Preis, der Wohnlage in einem sozialen Brennpunkt geschuldet.

Vielen anderen, so warnen Mietervereine, wird es schlechter ergehen: Sie werden sich bald eine billigere Wohnung suchen müssen, so die Befürchtung, weil die Ämter ihre Miete nicht mehr zahlen werden. Denn laut Gesetz sollen - nach einer Übergangszeit von sechs Monaten - für ALG-II-Empfänger künftig nur noch "angemessene" Wohnkosten übernommen werden. Die Mietobergrenze soll sich dabei an dem orientieren, was die Kommunen heute für Sozialhilfeempfänger auszugeben bereit sind.

"Es werden viele auf der Strecke bleiben"

Bis Ende dieses Jahres erhalten viele Arbeitslosenhilfe-Empfänger noch Wohngeld. Laut neuem Sozialgesetzbuch (SGB) II haben sie als ALG-II-Empfänger darauf keinen Anspruch mehr. Die Konsequenz: Viele Betroffene werden Post vom Amt erhalten, weil ihre Miete oberhalb des Grenzwerts liegt, der künftig für sie gelten wird. Beispiel Hamburg. Bis zu 318 Euro warm darf hier die Wohnung kosten, damit die Stadt die Miete für einen Sozialhilfeempfänger übernimmt. "Es gibt Wohnungen zu diesem Preis - aber viel zu wenige", sagt Stephan Karrenbauer, Sozialarbeiter beim Hamburger Straßenmagazin "Hinz & Kunzt".

Der 41-Jährige, der seit neun Jahren billigen Wohnraum für Obdachlose sucht, sieht mit den neuen Regelungen massive Probleme für Betroffene heraufziehen: "Der Konkurrenzdruck auf dem Markt wird so groß, dass viele auf der Strecke bleiben werden", meint Karrenbauer und verweist auf die stetig niedriger werdende Zahl an Sozialwohnungen und die Vorbehalte vieler Vermieter gegenüber sozial Schwachen. Die Konsequenz beschreibt der Bremer Sozialwissenschaftler Volker Busch-Geertsema, der seit vielen Jahren zum Thema Wohnungslosigkeit forscht: Das Risiko für Arbeitslose, ihre Wohnung zu verlieren und schlimmstenfalls auf der Straße zu landen, werde "erheblich steigen".

Ähnliche Befürchtungen hat am 6. Mai das Mieterforum Ruhr, eine Arbeitsgemeinschaft von Mietervereinen in Nordrhein-Westfalen, in einem Schreiben an das für die Einführung des ALG II zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) geäußert. Darin fordert das Mieterforum, der Bund solle von der im SGB II festgeschriebenen Möglichkeit Gebrauch machen, die Modalitäten der Mietübernahme für ALG-II-Empfänger in einer Rechtsverordnung zu regeln und so die Betroffenen vor Vertreibung aus ihren vier Wänden zu schützen.

"Es wird nicht zu Verdrängungen kommen"

Dafür gebe es "keinen Bedarf", so die Behörde von Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) in seiner Antwort vom 15. Juni. Da davon ausgegangen werden könne, "dass bei einer hohen Anzahl der Arbeitslosenhilfeempfänger die Wohnsituation der eingeschränkten Einkommenssituation bereits angepasst ist", werde es nicht zu Verdrängungen kommen, zumal Einzelfallregelungen möglich seien. Auch die Konzentration von Hilfeempfängern in bestimmten Stadtgebieten sei nicht zu befürchten, da günstiger Wohnraum "auch in Wohnvierteln mit grundsätzlich höherem Mietniveau" vorkomme.

"Diese Aussagen gehen völlig an der Realität vorbei", kommentiert Knut Unger vom Mieterforum Ruhr die Antwort. Ein großer Teil der heutigen Arbeitslosenhilfe-Empfänger bewohne Wohnungen, die "sicher nicht luxuriös sind, aber sehr wohl über den niedrigen Grenzwerten der Ämter liegen". Was die künftigen ALG-II-Empfänger zu befürchten hätten, liege auf der Hand: Die Mehrzahl der Kommunen habe in der Vergangenheit mittels der Mietobergrenzen zahlreiche Sozialhilfeempfänger aus ihren Wohnungen verdrängt, nur in wenigen Städten seien Richtwerte bestimmt worden, die "gerade noch hinnehmbar" seien. "Wenn die kommunalen Regelungen auf die bisherigen Arbeitslosenhilfe-Empfänger übertragen werden, bedeutet das, dass auf einen Schlag eine riesige Gruppe in die Amtswillkür der verarmten Sozialämter überführt wird." Fazit: "Damit wird es in den Kommunen zu einem Hauen und Stechen über die Frage kommen, wie viele Arbeitslose man zu Umzügen in billigere Wohnungen zwingen will und ob es diese Wohnungen überhaupt gibt."

http://www.epd.de/sozial/sozial_index_29118.html


Nachricht von Knut Unger
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
im Mieterforum Ruhr, DMB
Habitat Netz e.V., Witten
Witten Tenants Association, Habitat Net, Germany
Bahnhofstr. 46 D-58452 Witten
Postfach 1928 D-58409 Witten
Tel. ++49-(0)2302-276171
Fax. ++49-(0)2302-27320
unger@mvwit.de

Sozialforum 2005

Bitte an alle Interessierten weiterleiten

Einladung zu einem bundesweiten Treffen zur Vorbereitung eines Sozialforum 2005 in Deutschland.

Im Sommer 2005 wollen wir im Geist der Weltsozialforen und der Europäischen Sozialforen und als Konsequenz aus dieser politischen Entwicklung ein umfassendes Treffen all jener in Deutschland veranstalten, die eine andere Welt für möglich und ein anderes Deutschland für nötig halten. Um die vielfältigen Inhalte und organisatorischen Aufgaben und die konkreten Verantwortlichkeiten zu diskutieren, treffen wir uns am

Samstag/Sonntag, 17./18. Juli in Frankfurt/Main im Titusforum, Walter-Möller-Platz 2 (Nordweststadt).

Das Treffen beginnt um 12.00 Uhr am Samstag und soll bis 16.00 Uhr am Sonntag beendet sein.

Ein Vorschlag zur Tagesordnung und eine Wegbeschreibung folgt in den nächsten Tagen.

Bitte verteilt diese Einladung an alle Interessierten und über Eure Internetseiten und Mailinglisten.

Mit solidarischen Grüßen

Initiative für ein Sozialforum in Deutschland


Nachricht von Lena Bröckl

1
Jul
2004

Schwarzer Tag für soziale Rechte: Kommunen sollen Verdrängung arbeitsloser Mieter verhindern

AG der Mietervereine Bochum, Dortmund Witten und der MG Essen

01.07.2004

„Das war ein schwarzer Tag für die Arbeits- und Wohnrechte in Deutschland“, kommentiert Mieterforum Ruhr das Ergebnis des gestrigen Vermittlungsausschusses zu Hartz IV. „Gemeinsam mit unseren Bündnispartnern in der Mieter-, Gewerkschafts- und Erwerbslosenbewegung werden wir unsozialen Zielsetzungen und Konsequenzen der Hartz IV-Reform weiter entgegen treten und uns an konkreten Maßnahmen in der Region beteiligen, um die Rechte der Betroffenen mit den Betroffenen zu verteidigen. Dabei werden wir uns darauf konzentrieren, die Gefahren für die Wohnsicherheit abzuwehren.“

Im Zuge der Hartz-Umsetzung werden die Bezüge der Dauerarbeitslosen auf Sozialhilfeniveau abgesenkt, das gilt auch für die Wohn- und Heizkosten. (siehe frühere Mitteilungen). Zwar wurde gestern die Kostenersatz für die Kommunen aufgestockt und es gibt eine Revisionsklausel zu Erstattung steigender Wohnkosten. Welche Wohnkosten als angemessen angesehen werden, ist aber nicht geregelt. Hier haben die Kommunen weiter den schwarzen Peter. Auch Details des Kostenersatzes sind bislang unklar.

Mieterforum Ruhr fordert deshalb die Kommunen und Arbeitsagenturen auf, die bisherigen Wohnkostengrenzen des BSHG nicht zum 1.1.2005 einfach auf die Gesamtgruppe der LeistungsbezieherInnen nach SGB II + XII zu übertragen. Stattdessen ist die „Angemessenheit“ der Wohnkosten vorsorglich so zu definieren, dass Kostensenkungsaufforderungen und Kürzungen bei laufenden Wohnverhältnissen ab 1.1.2005 auszuschließen sind.

Eventuelle Mehrkosten gegenüber den bisherigen Ansätzen müssen sich die Kommunen von Clement und Eichel zurückholen. Das ist ja der Sinn der Revisionsklausel.

Wer arbeitslos wird, darf nicht auch noch aus der Wohnung gedrängt werden.

Knut Unger
p. 0202-455994

Mieterforum Ruhr, c/o Mieterverein Bochum e. V., Brückstr. 58 , 44787 Bochum
Aichard Hoffmann (0234) 9 61 14 44
Helmut Lierhaus (0231) 55 76 56 33
Knut Unger (02302) 27 61 71


MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.
im Mieterforum Ruhr, DMB
Bahnhofstr. 46 D-58452 Witten
Postfach 1928 D-58409 Witten
Tel. Geschäfsstelle 02302-51793
Tel. Öffentlichkeitsarbeit 02302-276171
Fax. 02302-27320
Beratungs- und Geschäftszeiten:
Mo. u. Di. 13.30 – 18.30 Uhr
Do. U. Fr. 10.00 – 13.00 Uhr
Email: info@mvwit.de

ALG II Formulare veröffentlicht und Datenschutzverstöße

Auf der Tachelesseite unter

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/default.html

haben wir jetzt die (voraussichtliche) Endfassung des ALG II Antrages veröffentlicht. Zudem Schulungsunterlagen der BA für ihre Mitarbeiter zum Ausfüllen der Anträge.

Wir bitten euch dies über eure Pages und Verteiler bekannt zu machen.

Wir haben hinsichtlich der Anträge zudem eine Eingabe beim Bundesdatenschutzbeauftragten gemacht. Als Kurzbewertung von uns: insgesamt halten sich datenschutzrelevante Verstöße in Grenzen, gravierend ist allerdings das Zusatzblatt 2 Einkommenserklärung/Verdienstbescheinigung: PDF Datei
<http://www.tacheles-sozialhilfe.de/formulare/Antrag_auf_Leistungen_nach_dem_SGB_II/Zusatzblatt_Einkommenserklaerung_Verdienstbescheinigung.pdf>
[PDF 101 KB]. Hier verlangt die BA von den Leistungsberechtigten das diese sich ihr Gehalt/Erwerbseinkünfte vom Arbeitgeber bescheinigen lassen. Obwohl sie ihr Einkommen problemlos über Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag und Kontoauszüge nachweisen könnten. Das Ausfüllen kann nach hiesiger Einschätzung nur verlangt werden, wenn es begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers gibt. Deswegen liegt hier ein schwerer Verstoß gegen den Sozialdatenschutz vor.

Der Verein Tacheles fordert mit heutigem Tage die BA per Medien und Schreiben dazu auf dieses Formular zurückzuziehen und ruft ansonsten zum Boykott des Formulars auf.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte teilt unsere Bedenken und interveniert deswegen schon Richtung Nürnberg.

Viele Grüße

Harald Thomé / Tacheles e.V.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de
und
http://www.harald-thome.de


Nachricht von Knut Unger
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V.

Kampf um Recht auf Wohnen im Zuge der HARTZ IV. Umsetzung

Erste Überlegungen nach Vermittelungsausschuss

Nach der Einigung des Vermittlungsausschusses ist die „Vertagung“ erst mal vom Tisch. Hartz IV wird umgesetzt. In dieser Situation kommt es darauf an, Protest und Interessenwahrnehmung zu vertiefen, zu konkretisieren, zu verbreitern und besser zu vernetzen. Dabei ist ein wichtiger Punkt, die ab 1.1. unmittelbar Betroffenen gezielt aufzuklären, einzubeziehen und die Bedingungen der Interessenwahrnehmung schnell zu verbessern. Diese Arbeit sollte entlang der nächsten Umsetzungsschritte von Hartz IV erfolgen

Ziel ist es immer,
- die individuelle Rechtslage und Interessenposition der ALG-BezieherInnen zu stärken und die Leistungen sicher zu stellen
- die Selbstorganisation zu stärken, zu unterstützen und anzuregen
- kollektiv Zugeständnisse – wo möglich auch lokal – zu erreichen
- diese Interessenwahrnehmung in den politischen Kontext zu stellen und die Folgen von Hartz IV in der Öffentlichkeit plastisch zu machen
- dadurch die Forderung nach Rückabwicklung der „Reform“ noch anschaulicher zu machen
- auf unweigerliche Missstände und Fehler mit maximaler Öffentlichkeitswirkung hinzuweisen
- wo eine Rückabwicklung nicht möglich erscheint, für konkrete Veränderungen an den rechtlichen Regelungen zu wirken
- die unterschiedlichen Ebene der sozialen Kämpfe gegen den Sozialstaatsabbau und die neoliberale Offensive konkret unter Mitnahme der Menschen zu vermitteln
- verbesserte Grundlagen für die kollektive Interessenwahrnehmung, Beratung, Rechtsvertretung zu schaffen...

In diesem Sinne gibt es mehrere vordringliche Anknüpfungspunkte, ich konzentrire mich hier auf Anregungen zur Wohnkostenfrage:

Schwerpunkt hier:: Recht auf Wohnen

- Nach SGB II werden für alle LeistungsbezieherInnen auf Dauer nur „angemessene“ Unterkunftskosten übernommen

- Das Arbeitsministerium verzichtet darauf, die Angemessenheit per Rechtsverordnung zu definieren und überlässt es den Kommunen, Festsetzungen zu treffen.

- Dass das Ministerium im Schreiben an uns meint, die bisherige BSHG-Praxis lasse sich übertragen, ist rechtlich zunächst nicht maßgeblich. Interessanter ist die Bezugnahme auf Mietspiegel und örtliche Wohnungsmärkte im SGB XII. Diese Regelungen wurden nicht im SGB II übernommen, was nicht heißt dass man sich auf die vernünftigeren SGB XII Aussagen nicht argumentativ berufen kann.

- Es gibt z.Zt. noch keine Klarheit darüber, ob, trotz des Verzichts auf die Verordnungen, Obergrenzen für Wohnkosten/Fall im Rahmen der Revisionsklausel-Regelung getroffen werden, bzw. wie hoch der Eigenanteil der Kommunen an den Wohnkosten liegt.

- Das eröffnet zusätzliche Spielräume, von den Kommunen einen Verzicht auf die bisherige BSHG Praxis zu fordern, da sie im Zuge der Revision die Mehrkosten erstattet bekommen könnten.

- Das ist der Anlass für möglichen kommunale Vorstöße, die bereits im Vorfeld (d.h. z.B. im Kommunalwahlkampf NRW) dafür sorgen, dass es am 1.1. keine Aufforderungen zu Kostensenkung gibt.

- Da das BSHG als Rechtgrundlage entfällt, ist mit einer neuen Rechtsprechung zu rechnen Man könne dafür sorgen, sie voran zu treiben durch die Unterstützung von Widersprüchen und Vorbereitung von Pilotklagen.

- Alle diese Elemente könnten in eine „Kampagne“ eingebettet werden, um zu verdeutlichen dass es um politische Grundsatzfragen geht und um unsere Praxis zu verbreitern, bzw. zu Allianzen zu kommen.

Elemente/SCHRITTE

Schritt/Element 1 BESTANDSAUFNAHME
Schnelle Bestandsaufnahme über derzeitige BSHG-Regelungen und wahrscheinliche Folgen bei Übernahme ins SGB II/XII in möglichst vielen Städten Dokumentation.

Schritt/Element 2 FORDERUNG AN STADTRÄTE
Vorsorgliche Aussetzung/Abänderung der kommunalen Regelungen zur Übernahme der Unterkunftskosten Wir richten umgehend Forderungen an die Räte und Kreistage, z.B. folgenden Inhalts (Teufel im Detail, möglichst genau oder lieber möglichst wenig?)

A.
Die bestehenden Regelungen zur Übernahme der Unterkunftskosten nach BSHG werden zum Stichtag der Rechtswirksamkeit von SGB II (voraussichtlich 1.1.2005) aufgehoben.

B.
Es wird folgende Regelung zur Umsetzung von § 22 SGB II und § 29 SGB XII beschlossen.

1. Bei bestehenden Wohnverhältnissen sind die bisherigen Wohnkosten, einschließlich Heiz- und Nebenkosten und belegter Nachforderungen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes und des Mietspiegels immer angemessen, soweit nicht ein individuell von der Stadt zu belegender Fall außerordentlich hoher Wohnkosten (Luxus) oder einer Mietüberhöhung im Sinne des WiStG vorliegt.

Auf Aufforderungen zur Wohnkostensenkung und Kürzungen der Wohnkostenübernahme wird insoweit verzichtet. Der Aufwand würde in keinem Verhältnis zu den rechtskonform erzielbaren Einsparungen stehen.

2. Grenzen für die Neuanmietung einer Wohnung können nur auf der Grundlage wissenschaftlicher statistischer Erhebungen über die tatsächlich auf dem Markt angebotenen Wohnungen (Neuvertragsmieten) festgesetzt werden. Die Zahl der angebotenen Wohnungen muss dabei in ein ausgewogenes Verhältnis gesetzt werden zur Zahl der voraussichtlich Wohnungssuchenden mit ALG II-Bezug um die mindestens erforderliche Angemessenheitsgrenze festzusetzen. Dabei muss durch die Entwicklung geeigneter lokaler Kriterien mit den Sozialverbänden und den Betroffenenvertretungen auch gewährleistet sein, dass alle Wohnungsmarktsegment, die von breiten Schichten der Bevölkerung genutzt werden, für die ALG II-BezieherInnen zugänglich sind, und dass es nicht zu Abdrängungen in bestimmte, beschränkte Stadtteile, Quartiere oder Wohnungstypen kommt.

So lange derartige Untersuchungen nicht vorliegen ist die zulässige Kaltmiete für die neue Wohnung in der Regel der Oberwert der jeweiligen Mietspiegelspanne für die gewünschte Wohnung pro Quadratmeter x Wohnfläche, die dem Haushalt nach Wohnungsbindungsgesetz plus einem Regelaufschlag auf die Wohnfläche, der sich nach der durchschnittlich vom jeweiligen Haushaltstyp benutzten Wohnfläche bemisst. Abweichungen nach oben sind aus persönlichen Gründen möglich.

3. Zusätzlich werden die Neben- und Heizkosten in tatsächlich anfallender Höhe übernommen.

4. Im Falle dass der Job-Agentur/der Stadt die Miete bzw. die Heiz- und Nebenkosten überhöht erscheinen, tritt sie an den Vermieter heran, um mit ihm über die Möglichkeiten einer Mietsenkung zu verhandeln. Dies schließt auch Tipps zur Senkung der Betriebs- und Heizkosten mittels Investitionen ein.

5. Zur Klärung rechtlicher Fragen durch den/die Leistungsbezieher/in soll die Jobagentur die Mitgliedsbeträge in einer Mieter- oder Sozialberatungsorganisation übernehmen.

6. Im Falle des Verdachts einer strafbar überhöhten Miete wird die Stadt vom Amts wegen gem. Wirtschaftsstrafgesetz gegen den Vermieter tätig und erwirkt eine Senkung der Miete auf den zulässigen Wert. Von dem Mieter/Leistungsempfänger wird lediglich Unterstützung bei der Durchführung des Verfahrens erwartet.

7. Ein im Vergleich zu bisherigen Schätzungen sich ergebender Mehraufwand wird im Rahmen der Revisionsklausel geltend gemacht. Den eventuellen Kosten der Zwischenfinanzierung stehen erhebliche Minderausgaben im Bereich der Wohnkostensenkung, der Widerspruchs- und Klageabwicklung sowie aufgrund der Vermeidung von Verdrängung und Obdachlosigkeit gegenüber.

Ein derartiger Vorschlag könnte schell und möglichst zeitnah in mehreren Städten verbreitet werden (angepasst auf jeweilige Bedingungen) und entsprechend kommuniziert werden.

SCHRITT 3 Durchsetzungsversuche
Diese Position bekannt machen.

Versuchen Durchsetzung durch Verhandlung.
Ratsanfragen zum verfügbaren Wohnraum usw.
Prüfstein im Kommunalwahlkampf.
Einwohnerantrag usw.

SCHRITT 4 Bürgerbegehren
Wenn möglich + erforderlich ein Bürgerbegehren zu der o.g. Frage, wenn absehbar ist, dass eine Kostendeckung z.B. über Revision möglich ist.

SCHRITT 5 Betroffenen-Vertretung/ Hilfen und Aktionen
Beratungsmaterial und Argumentationshilfen.

Lokale Komitees

Aufruf zu (wenn nötig) massenhaften Widersprüchen gegen Kostensenkungsaufforderungen, rechtwirksame Musterschreiben.

Formblätter/Hinweise zum Nachweis der Kostensenkungsbemühungen vor, sprechen mit Wohnungsunternehmen eventuell vereinfachte Verfahren ab.

Wir schalten „Wohnungssuch-Anzeigen“ „5000 Dauerarbeitslose suchen Wohnungen für x“
Wir bereiten Musterklagen vor. (mit Partnern)

Email: unger@mvwit.de
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V. / Habitat-Netz. e.V.
Postfach 1928, 58409 Witten
Bahnhofstr. 46, 58452 Witten
Geschäftsstelle Tel. 02302-51793
Direkt/ Habitat-Netz: 02302-276171
Fax. 02302-27320

30
Jun
2004

Email-Aktion gegen ALG II

(Auszug)

Anstatt den fruchtlosen Versuch zu betreiben, hier konziliante Diskussionen oder Analysen auszubreiten - gegen die jeder MdB längst eine Hornhaut entwickelt hat, dass sie von ihm abperlen, ohne dass er sie überhaupt registriert - wird es Zeit, laut und deutlich zu werden: ihnen ins Gesicht zu sagen / zu schreiben, welche Dreistigkeiten sie sich gegenüber ihren Wahlbürgern erlauben - allerdings, ohne dabei viele Worte zu verschwenden: die Mitarbeiter in den MdB-Bueros werden schließlich dafür bezahlt, dass sie längere Einlassungen (von denen sie täglich hunderte von diversen Querulanten erhalten) in den Textshredder entsorgen, anstatt ihren Arbeitgeber / MdB damit zu behelligen.

Stattdessen halte ich klare und knappe Statements für angezeigt (auch wenn sie schwieriger zu entwickeln sind / sehr viel mehr Mühe kosten, als ein langer Sermon, den anschließend keiner der Adressaten liest)

Um ein (sicher verbesserungsfähiges) Beispiel zu geben:

"Keine Sklavenhaltung nach den Rezepten von Clement, Schroeder und Hartz !

Wir fordern Gerechtigkeit statt Steuergeschenke für Konzerne und Spitzenverdiener, statt 5-stelliger Schatteneinkommen der Minister. (Beispiel: Schroeder & Eichel stecken neben ihrem Minister-/Kanzlergehalt auf Staatskosten Zehntausende Euro ein http://www.wdr.de/tv/monitor/pdf.phtml?myP=040108b_schatteneinkommen.pdf


Soziale Rechte statt Selbstbedienung der Elite.

Wer die Opfer seiner eigenen Unfähigkeit eine Politik für die Menschen zu gestalten, prügelt anstatt ihre Existenzen zu sichern, hat damit den Respekt der Bürger verspielt. Er verdient behandelt zu werden, wie jemand, der auf Kosten anderer um Posten schachert und sich die eigenen Taschen (und die seiner reichen Freunde) vollstopft, während er seine Wähler in die moderne Sklavenhaltung der Konzerne verkauft.

Bitte erklären Sie uns, was daran gerecht ist, dass ein lohnabhängiger Bürger den sechsfachen Teil seines Einkommens für die Krankenversicherung aufbringen muss, als Minister Eichel oder Kanzler Schroeder bzw. das fünfzigfache von dem eines Josef Ackermann.

Bitte erklären Sie uns, warum Sie es für richtig halten, Abgeordneten, Ministern, Großverdiener und Managern großzügige Steuererleichterungen (durch Senkung des Spitzensteuersatzes) und Steueramnestien zu gewähren, während sie gleichzeitig Arbeitslosen das letzte Hemd ausziehen / ihre Existenzen ruinieren.

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie sich auch weiterhin vorrangig um das Wohlergehen der Gutbetuchten, der Konzernbosse und Grossaktionäre kümmern werden, die Sie zu ihren Parties oder auf Ihre Yachten einladen, vielleicht Direktorenposten oder andere Annehmlichkeiten nach Ablauf Ihrer Amtszeit in Aussicht stellen, oder ob Sie bereit sind, sich ernsthaft um das Gemeinwesen zu bemühen, das durch Ihre bisherige neoliberale Politik ruiniert wird (Maggie Thatcher lässt grüßen), und stattdessen den Bürger, der mit einem kleineren Einkommen wirtschaften muss, als Sie, ins Zentrum Ihrer Aufmerksamkeit zu stellen."

Gerhard Wendebourg

29
Jun
2004

Arbeitslosengeld II ist verfassungswidrig

KRITIK AUS KARLSRUHE

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,306314,00.html


Die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ist nach Ansicht von Siegfried Broß mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Dem Verfassungsrichter zufolge wird mit der Reform ein zentrales Prinzip der Verfassung verletzt.

Frankfurt am Main - Es sei immer wahrscheinlicher, dass die Hartz-IV-Reform beim Bundesverfassungsgericht lande, sagte Broß dem "Tagesspiegel". "Das Grundgesetz stellt einen ganz engen Zusammenhang zwischen der Menschenwürde und dem Sozialstaat her", so der Verfassungsrichter. "Dieser Zusammenhang wird verletzt, wenn mindestens eine Million Arbeitslose auf einmal massiv schlechter gestellt werden, ohne dass ihnen der Staat adäquate Beschäftigungsmöglichkeiten in Aussicht stellen kann."
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Starmail - 12. Mär, 22:48
Schwere Menschenrechtsverletzungen ...
Bitte schenken Sie uns Beachtung: Interessengemeinschaft...
Starmail - 12. Mär, 22:01
Effects of cellular phone...
http://www.buergerwelle.de /pdf/effects_of_cellular_p hone_emissions_on_sperm_mo tility_in_rats.htm [...
Starmail - 27. Nov, 11:08

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