SOGA - Sozialinitiative gegen Armut und Ausgrenzung - Neumünster e.V. weitere Informationen unter
http://www.soga-nms.net
Nachdem im letzten Jahr von privaten Callcentern widerrechtlich AlgII befragt wurden, startet die BA jetzt erneut eine Aktion dieser Befragung. Die BA behauptet, alle Angaben sind freiwillig. Wenn man jedoch weiterliest, kommt man zu dem Schluss, daß diese Befragung mit dem Druckmittel einer persönlichen Einladung erfolgen soll. Was dann bei den Ämtern geschieht können wir nur erahnen. Die BAG-SHI hatte im letzen Jahr auf ihren Seiten hierüber berichtet >
http://www.bag-shi.de/presse/archiv/pm-telefonabfrage
Unser Tipp: Verweigern Sie ruhig die telefonische Auskunft - gehen Sie aber, falls Sie eine Vorladung bekommen, nicht alleine zu diesem Termin. Suchen Sie wenn möglich eine Beratungsstelle vor Ort auf.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx
Nachfolgend noch der Text der BA-Pressestelle
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Betreff: BA-Presseinformation Nr. 4: Pilotprojekt zur telefonischen Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern startet Datum: Thu, 12 Jan 2006 12:57:33 +0100
Von: BA-Pressedienst ba-presse-dienst@osn.de
Presse-Information Nr. 4 der Bundesagentur für Arbeit vom 12. Januar 2006
Pilotprojekt zur telefonischen Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern startet
Ab heute (12. Januar) werden im Rahmen eines Pilotprojektes erwerbsfähige Hilfebedürftige, die arbeitslos sind, telefonisch im Hinblick auf eventuelle Veränderungen in ihrer Arbeitslosigkeit befragt. Mit der telefonischen Aktualisierung der Bewerberdaten sollen die persönlichen Betreuungs- und Vermittlungsaktivitäten vorbereitet und unterstützt werden. Daneben kann hierdurch auch der Kontakt zu arbeitslosen Arbeitslosengeld II-Beziehern im Sinne von „Fördern und Fordern“ intensiviert werden.
Das Projekt startet zunächst in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Oberhausen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat diese Dienstleistung in einem ersten Schritt den 60 größten ARGEn angeboten. Im Laufe des ersten Quartals 2006 werden die übrigen ARGEn in das Angebot einbezogen. Die telefonische Befragung wird von Mitarbeitern in drei neu eingerichteten „Service-Centern Kundenbetreuung SGB II“ durchgeführt, die an den Standorten Hamburg, Offenburg und Göppingen im Auftrag von Arbeitsgemeinschaften telefonisch Kunden betreuen.
Ausgangsbasis des Pilotprojekts waren die Erfahrungen, die mit einer bundesweiten Aktion zur telefonischen Klärung von Bewerberdaten im Sommer 2005 gemacht wurden. Bei immerhin sieben Prozent der kontaktierten Personen hatten sich seit dem letzten Kontakt mit der Arbeitsgemeinschaft Veränderungen ergeben, die dazu führten, dass diese Personen nicht mehr arbeitslos waren.
Bei dem Pilotprojekt ist sichergestellt, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Jeder Kunde wird vorab schriftlich über den neuen Service informiert und aufgeklärt. Die Mitarbeiter in den Service-Centern sind zur BA abgeordnete Beamtinnen und Beamte und damit dem Datenschutz voll verpflichtet. Die Kunden werden zu Beginn des Gesprächs anhand eines Gesprächsleitfadens durch den Service-Center-Mitarbeiter nochmals über den Inhalt des Gesprächs aufgeklärt. Sie können jederzeit die Auskunft am Telefon verweigern, müssen aber dann mit einer Einladung zu einem persönlichen Gespräch rechnen.
Das Telefongespräch zwischen dem Mitarbeiter im Service-Center und dem arbeitslosen Alg II-Empfänger ergänzt die persönliche Betreuung, es ersetzt sie nicht. Die Kunden werden weiterhin durch ihren persönlichen Ansprechpartner oder Fallmanager betreut. Dieser bekommt die Ergebnisse der Telefonbefragung und kann mit ihrer Hilfe die folgenden Betreuungs- und Vermittlungsgespräche passgenau vorbereiten.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Content.jsp&navId=219
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