Mobilfunk

12
Okt
2004

Steirischer MOBILFUNK Herbst

Liebe MitstreiterInnen und Interessierte!

Wenn Frau/Mann die Bürgerinitiativen gegen Mobilfunkantennen von Murau, Bad Aussee und jetzt auch noch die untenstehende Meldung aus Tauplitz ins Kalkül zieht, drängt sich doch, neben der epidemiologischen Ausbreitung dieses Anti-Sender-Virus in der Steiermark, auch eine prinzipielle Folgerung auf:

Offensichtlich wehren sich BürgerInnen, denen die Tatsache eines ins Haus (Ort) stehenden Senders bekannt wird, gegen diese meist unerwünschte Zumutung immer massiver und geschlossener. Das könnte doch bedeuten, dass andern Orts, informierte BürgerInnen ebenso reagieren würden, wenn sie wüssten, dass Mobilfunksender geplant sind. So, wahrscheinlich mittlere Weile überall, also auch in Salzburg und in den anderen Gemeinden, in denen die Bevölkerung unbekannterweise mit dem UMTS- und dem weiteren GSM-Mobilfunk-Netzausbau beglückt werden soll.

Das sollte doch den zuständigen politisch Verantwortlichen endlich zu denken geben. Information muss Pflicht werden.

Die Forderung nach lückenloser Aufklärung und Bekanntgabe aller geplanten Sender ist die logische Konsequenz, denn offensichtlich will das "informierte" Wahlvolk die flächendeckende Versorgung mit Hochfrequenz-Elektrosmog gar nicht...

Vielleicht ist das überhaupt eine, bisher vernachlässigte, Argumentationslinie.

Mit freundlichen Grüßen,

Michael Meyer, Plattform Sozialstaat Österreich - Netzwerk Zivilcourage, A-5165 Berndorf, Stadl 4, 0043-6217-8576, michael_meyer@aon.at

11
Okt
2004

Die Taktik von BfS ist zu benennen

Auszug

Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlicht Stellungnahme zur "Naila-Studie"

Anm. Krzysztof Puzyna: andere, neueste Kritik des BfS betrifft ungarische Studie " Zusammenhang zwischen regelmäßigem Handy-
Gebrauch und menschlicher Samenqualität"-
http://iddd.de/umtsno/bocian.htm#bfsk

siehe auch die verharmlosende Haltung des BfS und SSK
http://iddd.de/umtsno/hhtrans.htm#bfs

Meine Meinung: die Taktik von BfS ist zu benennen. BfS und andere staatliche Stellen und die von diesen abhängigen Institute, die dem Schutz der Bevölkerung dienen sollten und allesamt durch Steuergelder finanziert werden, wie SSK-Strahlenschutzkommision, Umweltministerium- Chef Trittin (Grüne), Verbraucherschutzministerium-Chefin Künast (Grüne), Innenministerium-Verantwortlicher Schilly (ehemaliger Grüne, SPD) und Bundesgerichtshof verneinen mit gekünstelten Argumenten Ergebnisse der Studien, deren Aussagen zum Verbot von EMF-Sendeanlagen führen würden. Sie verbreiten unbewiesene Behauptungen wie TNO-Studie (ist ja nicht wissenschaftlich), Hecht-Studie (ist ja nicht wissenschaftlich), Naila-Studie (ist nicht abgesichert), Reflex-Studie (ist nicht publiziert), ungarische Studie (die Methode der Studie ist zu kurz beschrieben, unbekannt..), Berichte über Todesfälle und Krebsfälle aus Polen, Spanien, Italien, Deutschland, England, USA usw. sind nicht belegt...

(siehe Beweise: http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm#beweis
und Nachweise: http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm#krebs
wie vorläufige Studie aus Navarro http://iddd.de/umtsno/navarro.doc
oder Berichte über Krebsfälle: http://iddd.de/umtsno/60krebs.htm#krebs)

Also alle Studien, die für den Schutz der Bevölkerung relevant wären, werden nicht berücksichtigt. Die Verantwortlichen dieser Organisationen betreiben Bücherverbrennung: gibt es keine Bücher, dann gibt es keine Autoren!!

Z.B. Bei der Kritik der Arbeit des Ungarn Dr. Imre Fejes
http://iddd.de/umtsno/bocian.htm#bfsk
wurde ausgeklammert, dass seine Arbeit die Wirksamkeit der früheren chinesischen Praktiken zur Sterilisation der Männer mit EMF (Frau Prof. Dr. Huai Chiang, China) bestätigt und auch einen Vorläufer in der Studie von M. Davoudi, C. Brössner, W. Kuber "Der Einfluß elektromagnetischer Wellen auf die Spermienmotilität"
http://iddd.de/umtsno/emfspermien.pdf
mit den gleichen Ergebnissen hat.

Siehe auch Täuschungsmanöver http://iddd.de/umtsno/hhtrans.htm#spisek

AUSGRENZUNG VON KRITIKERN

Mobilfunkbetreiber diskutieren - aber nicht mit jedem
http://tinyurl.com/535h4

Frankreichs Theater wollen Handy-Empfang stören

Montag 11. Oktober 2004, 10:40 Uhr

Paris (AFP) - Kulturveranstaltungen werden in Frankreich künftig ohne lästiges Handy-Klingeln ablaufen können: Industrieminister Patrick Devedjian gab in Paris bekannt, dass die Veranstalter das Recht erhalten, den Empfang für Mobiltelefone in Theater- und Kinosälen technisch zu unterbrechen.

Dabei müssen sie lediglich zwei Bedingungen einhalten - die Störsender dürfen außerhalb der Veranstaltungsräume keine Beeinträchtigungen im Mobilfunknetz verursachen und es muss eine Verbindung zu Notrufnummern gewährleistet sein. Für die Neuerung hatte sich vor allem die Filmindustrie stark gemacht.

http://de.news.yahoo.com/041011/286/48q2z.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Handy-Gespräche in der Öffentlichkeit und der Zuhörzwang

Nach einer Studie von britischen Psychologen scheinen wir zwanghaft zuhören zu müssen, wenn bei einem Gespräch nur eine Seite zu hören ist...

http://www.telepolis.de/tp/deutsch/special/med/18533/1.html

Warum Blutuntersuchungen?

Bürgerinitiative Gesund leben in Allach informiert

Warum Blutuntersuchungen?

1. Wir machen die Untersuchungen nicht nur zu Studienzwecken oder zur Beweisführung. Es geht vor allem um die Gesundheit jedes einzelnen. Wenn wirklich Probleme auftreten, hat man eine Chance, diese frühzeitig zu erkennen und entsprechend darauf zu reagieren.

2. Das BGH Urteil veranlasst uns, jede Möglichkeit der Beweisführung zu nutzen. Wer im Falle einer konkreten Gesundheitsschädigung keine Beweise vorlegt, hat von vornherein keine Chance Recht zu bekommen.

Rechtsanwalt Sommer in der Anhörung des Bayerischen Landtags vom 02.04.04: "Zum anderen hat der BGH klargestellt, dass der Einhaltung der Grenzwerte nur eine Indizwirkung für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung (hierdurch hochfrequente elektromagnetische Felder) zukommt. Der Tatrichter kann, so der BGH ausdrücklich, von diesem Regelfall abweichen, wenn dies besondere Umstände des Einzelfalls gebieten. Das bedeutet, dass Fälle denkbar sind, in denen trotz Einhaltung der Grenzwerte von einer wesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, etwa weil der Kläger gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Sendebetrieb nachweisen kann."

3. Dr. Scheiner hat bereits eine Mobilfunkanlage zu Fall gebracht, wobei Blut- und Urinuntersuchungen eine wichtige Rolle gespielt haben. (Siehe "Mobilfunksender abgebaut"):
http://www.franz-titscher.de/mobilfunk/html/mobilfunksender_abgebaut_.html

Fazit: Ich würde jedem empfehlen entweder an Dr. Scheiners Studie teilzunehmen, oder in einen anderen Arzt zu finden, der entsprechende Untersuchungen machen kann.

Jeder Mobilfunkbelastete, aber auch jeder bisher nicht exponierte Bürger kann an der Mobilfunkstudie, die von Dr. Scheiner durchgeführt wird, teilnehmen. Alle Bürgerinitiativen sind aufgerufen, ihre Mitglieder über diese Möglichkeit zu informieren.

Bezahlen müssen Sie nur die Laborkosten: 35.40 EURO (Sonderpreis) Die Blutabnahme erfolgt kostenlos in der Praxis von Dr. Scheiner.


Herzliche Grüße aus München

Franz Titscher


Weitere Info: http://www.franz-titscher.de/mobilfunk oder 089/8128090

10
Okt
2004

Angst vor einer strahlenden Zukunft

Internet gibt Tipps zur Reduzierung von Elektrosmog – Schnurlose Festnetztelefone in der Kritik

Mikrowelle, Computer, Handy und schnurloses Telefon – sie alle beherrschen den Alltag, sind aus Arbeitsleben und Freizeit nicht mehr wegzudenken. Doch leider haben die praktischen Geräte ein großes Manko: Sie senden elektrische und magnetische Wellen und Strahlungsfelder aus, die sich zu einem Strahlencocktail vermengen – dem Elektrosmog. Lange war die Strahlung in Haus und Büro kein Thema, erst mit wachsender Popularität der Baubiologie stehen die gesundheitlichen Auswirkungen im Interesse.

Dazu kommt, dass die Zahl der Strahlenquellen durch technische Neuerungen stark zugenommen hat: Der Handyboom erfordert immer neue Mobilfunkmasten, und immer mehr Menschen wollen mit ihrem Notebook von jedem Ort aus drahtlos im Internet surfen (Wireless LAN). Nicht zu reden von den zig Millionen schnurlosen Festnetz-Telefonen.

Vor allem schnurlose Festnetztelefone gelten als Strahlenschleudern. Besonders schnurlose Telefone, die nach dem DECT-Standard arbeiten, gelten als bedenklich: Die Basis-Station sendet nonstop elektromagnetische Wellen aus, auch wenn nicht telefoniert wird. Diese Wellen können sogar bis in die Nachbarwohnung strahlen und lassen sich nur abstellen, wenn man das Telefon aussteckt. W er auf das schnurlose Telefon nicht verzichten möchte, sollte ein analog arbeitendes schnurloses Telefon auswählen, das nur während des Telefonierens Strahlen aussendet.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/vermischtes/comaktuell/378,329758.html?fCMS=37fb116ed510a38873394d019d48cb15 (Auszug)

Dominique Salcher

Neue Schattenseite elektromagnetischer Einflüsse

Eine neue Schattenseite elektromagnetischer Einflüsse

Amputations-Phantomschmerzen nach Abschirmung verschwunden !

Unter unnatürlichen Strahlungs-Einflüssen leiden Menschen mit amputierten Gliedmaßen besonders stark. Ihr Schmerzmittelverbrauch kann Ausmaße annehmen, die 500 EURO in der Woche erreichen. Dieser Artikel erschien in DER WELT am 9.Okt. 2004.

Durch die Firma MEDI aus Bayreuth wurde ein Abschirmstrumpf aus dem textilen Material SILIKON – UMBRELLAN entwickelt, der laut Aussage des Herstellers eine fast 100 % Abschirmung aller elektro-magnetischen Einflüsse gewährleistet.

Im November 2004 soll dieser Strumpf, der 500 EURO kosten soll, auf der MEDIZIN- MESSE MEDICA als WELTNEUHEIT auf den Markt kommen.

Testversuche in einer Selbsthilfegruppe Phantomschmerzbetroffener ergaben laut ihrer Aussage einen hohen Wirkungsgrad, sie nannten diesen Strumpf daher das "WUNDER VON BAYREUTH" !

Fast 80 % der "Strumpf- Abschirm- Anwender" berichteten bereits nach einigen Tagen von einer erstaunlichen Schmerz- Reduktion ihrer sonst ohne Schmerzmittel kaum erträglichen Phantomschmerzen !

Prof. Fritz Haas als Chefarzt einer Klinik für Amputationsmedizin in Osterhofen betonte, dass betroffene Amputations- Patienten über eine erhebliche Schmerz- Zunahme in den letzten Jahren geklagt hätten. Er führte dies auf eine Erhöhung der gesamten elektrischen Belastung der Menschen durch elektrische- magnetische- sowie elektromagnetische Felder zurück.

Die abgetrennten Nervenenden empfangen diese elektrischen Impulse und leiten sie als Schmerzreize ins Rückenmark und Gehirn weiter. Es sind dies Irritationen der geschädigten Nerven, dadurch entsteht ja auch der Phantomschmerz an den abgetrennten Gliedmaßen !

In meinem Bekanntenkreis hatte ich einen Menschen mit einer schweren nicht zu operierenden Kriegsverletzung durch einen wandernden Granatsplitter. Er lehnte eine dauerhafte Schmerzmittelbehandlung ab, und behandelte sich lebenslang erfolgreich mit einem Schallwellengerät ohne unter Schmerzmittel oder gar unter Spritzen leiden zu müssen. Kamen Schmerzen, trat sein Gerät erfolgreich in Aktion !

Ultraschall – Akupunktur – sowie Massage sind derzeit Mittel der Wahl bei Phantomschmerzen, die einen Schmerzmittel-Verbrauch reduzieren können.

Jedem HANDY- FAN kann ich persönlich nur folgenden Test "wärmstens" empfehlen:

Führen sie ein HANDY-TELEFONAT mit ca. 30 Minuten Dauer. Bereits nach kurzer Zeit werden sie als erstes auf jeden Fall ein heißes Ohr empfinden.

Wenn Sie das täglich mehrmals wiederholen, können sie bereits am ersten Tag dieses Versuchs plötzlich merken, dass sich an der Seite der Gesichthälfte, an der sie das HANDY nutzten, sich ein pelziges oder taubes Gefühl einstellt !

Keine Angst, die Mobilfunk-Industrie gibt an, man kann rund um die Uhr mit einem Handy gefahrlos telefonieren !

Dieses Taubheitsgefühl kann sich aber auch bei manchen Menschen erst am nächsten Tag einstellen, ohne weitere HANDY-TELEFONATE! Also Geduld ! Mit eurer HANDY-MANIE werdet ihr es schon schaffen bzw. habt ihr es schon bemerkt, wollt es aber nicht wahrhaben, dass solche Beschwerden durch HANDY- STRAHLEN verursacht werden können.

Bei einem intakten Nerven- System tritt beim gesunden Menschen als Nerven-Irritation und Schädigung "Betäubung" ein. Bei einem geschädigten Nervensystem jedoch tritt durch den elektromagnetischen Reiz verstärkt der Phantomschmerz der Patienten auf, wobei eine gepulste Strahlung eine Wirkungsverstärkung auslöst !

Bei jeder Energie- Pulsung tritt immer eine Verstärkung einer Leistung auf ! Ein Bosch-Hammer kommt erst durch die elektronische Pulsung seiner Kraft auf seine Leistung, genau so wie ein Druck- Sprüher erst seine Leistung vervielfacht, wenn die pulsende Dreckfräse aufgesteckt wird !

MOBILFUNK – g e p u l s t wirkt ebenfalls auf A L L E S verstärkt ein. Seine Pulsung kann nach Aussage eines Wissenschaftlers sogar k r i s t a l l i n e S t r u k t u r e n zerstören !

Die Kraft einer "Pulsung" wirkt sogar in der Werbung. Durch dauerhafte Wiederholung einer Aussage tritt irgendwann beim Menschen auch die "eingehämmerte" Wirkung ein !


dieter keim <> ilbenstadt

UMTS – die Fakten

Über UMTS wird von Behörden und Mobilfunkbetreibern zur Zeit viel Unwahres und Unmögliches verbreitet, um die aufgebrachte Bevölkerung zu beschwichtigen. Gigaherz.ch fasst deshalb nochmals die wichtigsten Fakten zusammen.

Hans-U. Jakob, 8.10.04

Sogar eine Deutsche Bezeichnung passt zu diesem „Wunderding“. Universales Mobiles Telekommunikations-System.

Dann dürfte es mit dem Wunder allerdings schon vorbei sein. Denn dafür, dass man sich damit (nebst unnötigem Gequatsche) unterwegs in Tram, Bus und Zug auf dem Minibildschirm des Handys ganze Filme anschauen kann, oder sich der gestresste Staubsaugervertreter überall in den Firmencomputer einwählen kann, wird es vielen Mitmenschen von der Strahlung, ausgehend von den UMTS Antennen auf den Hausdächern, „kotzübel“. Entschuldigung für diesen unwissenschaftlichen Ausdruck.

Dies fand nicht nur die kürzlich veröffentlichte Studie des holländischen TNO-Institutes heraus, sondern es ist auch bei den in Erprobung stehenden Anlagen beobachtet worden. Daneben beklagten sich viele ahnungslose Anwohner über starke Tinnitus-ähnliche Geräusche im Ohr und über Kopfschmerzen.

Bei der TNO-Studie wurde eine Strahlung von 1V/m (Volt pro Meter) 30cm vor der Sende-Antenne erzeugt, was dann am Kopf der Versuchsperson infolge des verwendeten außerordentlich schwachen Senders und der Distanz von 1.5m noch gerade 0.2V/m ausmachte. Übel wird es dem Messtechniker nur schon beim Gedanken daran, dass es 30cm vor einer realen UMTS-Antenne auf dem Nachbardach mindestens 720V/m zu messen gibt; und für die Wohn- und Schlafräume in den Nachbarhäusern in den amtlichen Standortdatenblättern Feldstärken der UMTS-Anteile von 2 bis 3V/m ausgewiesen werden.

Das ist rund 15mal mehr, (in V/m gemessen) als jene der Belastung der Probanden während der TNO-Studie. Man beachte, dass es sich bei obigen Angaben um UMTS-Anteile handelt. Denn die Tausenden von neu erstellten Antennen sind sogenannte DUAL-Band Antennen, welche beide „Sprachen“ beherrschen. Kommt eine Anfrage im bisherigen GSM-Modus, gibt die Antenne in dieser Sprache Antwort und kommt eine Anfrage im UMTS-Modus, antwortet die Antenne eben in dieser Sprache. Die Mobilfunkbetreiber erstellen also nicht Tausende von neuen Antennen, um diese dann brach liegen zu lassen, denn der Preisunterschied ist für den Konsumenten momentan noch 2000:1. Kein halbwegs vernünftig Kalkulierender wird sich für 1800 Franken ein UMTS-Handy posten, wenn ihm ein bisheriges GSM für nur einen Franken nachgeworfen wird.

Welches System ist nun gesundheitsschädlicher? Das bisherige GSM oder das neue UMTS?

Auch hier gehen die Meinungen weit auseinander. Das neue UMTS sei im Gegensatz zu GSM ungepulst, behaupten die Mobilfunkbetreiber. Wer‘s glaubt ist selber schuld! Denn ohne Pulsierung ist eine digitale UMTS-Übertragung gar nicht möglich. Was da bei UMTS durch die Luft daher kommt, ist eine absolut chaotische Pulsfolge aus Datentelegrammen, Datenwörtern und Einzelbits. Alles „schön“ auf einen Träger von 2100MHz aufmoduliert und durch die Luft gejagt. Kein Wunder, dass es einem da schlecht wird. Denn unser Nervensystem ist eine geradezu perfekte Empfangsantenne, sowohl für GSM wie auch für UMTS. Eine einigermaßen regelmäßige Pulsfolge, wie beim GSM, vermag unser Gehirn mit viel Stress, eventuell als Falschinformation noch ausblenden. Mit der chaotischen UMTS-Pulsfolge wird es, wie die TNO-Versuche zeigen, nicht fertig.

Schwächere Sendeleistung - eine Farce Auch die vom Bundesamt für Kommunikation angekündigte weitaus schwächere Sendeleistung gegenüber dem bisherigen GSM-System entpuppte sich bisher bei allen Baueingaben auf den Gemeinden stets als massive Verstärkung, welche bis zu Faktor 3, in Einzelfällen bis Faktor 10, gegenüber dem bisherigen GSM-System betragen kann. (Quelle: über 200 Standortdatenblätter im Gigaherz-Archiv)

Neue Studie Die Holländische TNO-Studie zur Wirkung von UMTS auf das Wohlbefinden wird gerade an der ETH Zürich repliziert (Laufzeit: Sept.04 bis Sept.05) Finanziert wird dies zu über 60% von den Mobilfunkbetreibern. Was dabei herauskommen wird, ist deshalb heute schon klar. „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing!

Älteres Faktenblatt von 2001 (aus dem Gigaherz-Archiv):
http://www.gigaherz.ch/290/


Quelle: http://www.gigaherz.ch/830/


Omega siehe hierzu auch:

UMTS
http://omega.twoday.net/stories/320616/

9
Okt
2004

„O2 can do“

Standort Sportplatz: „O2 can do“

Von Nina Held

„Es ist für Sie nicht schwer, die Hand zu heben“, versuchte Manfred Korczanowski die Ratsmitglieder zur Zustimmung zu bewegen. Die aber blieben hart, was die Anträge der STATT Partei anging: Weiterhin wird O2 der Sportplatz Blankeneser Chaussee als Standort für den UMTS-Sendemast angeboten. Abgelehnt wurde damit das Ansinnen der STATT-Politiker, den Beschluss der jüngsten Ratsversammlung zu Gunsten des Standorts Opn Stüg/Holtkamp zu ändern.

Die Begründung, dass am Holtkamp „im Umkreis von 250 Metern nicht ein einziges Haus“ stehe, konnte die Ratspolitiker nicht überzeugen - hatten sie sich doch auch schon während der Juni-Sitzung gegen Holtkamp und für den Standort Sportplatz entschieden. Zur Erinnerung: Schon zu dem Zeitpunkt konnte die Wahl nach dem Mobilfunk-Standort als die nach dem kleineren Übel überschrieben werden.

Hintergrund war und ist zu verhindern, dass sich O2, womöglich per Klageverfahren wie Vadofone, den Standort Wurmkamp sichert. Der nämlich soll als „sehr sensibler Bereich“ - in der Umgebung sind zum Beispiel Schule und Kindergarten - geschützt werden. Dementsprechend war es nun erneut an den Politikern, den sinnvollsten Standort auszusuchen - getreu der Einsicht, dass Verweigerung keine Strategie sei und Politik und Stadt letztlich nicht in der Lage sind, Standorte zu verhindern.

Anmerkung von Rechtsanwalt Dietmar Freund, Kanzlei Heyn* Freund* Terschüren, Innerer-Ring 1c, 63486 Bruchköbel, Fon 06181-71087, Fax 06181-77296, eMail: RA-Freund@Kanzlei-HFB.de
Telefonzeiten RA-Freund: Mo. - Do. 15 bis 17 Uhr:

Der Ansicht, dass die Stadt "letztlich nicht in der Lage" sei, Standorte zu verhindern, ist unzutreffend. In der Gemeinde Gräfelfing wird dies gerade in Wahrnehmung der grundgesetzliche garantierten kommunalen Planungshoheit mit einer Gesamtplanung praktiziert. Je nach Topografie ist es möglich, in Bebauungsplänen über § 1 Abs. 6 Nr. 1 Baunutzungsverordnung (zumindest weitgehend) mobilfunksenderfreie Wohngebiete zu schaffen, weil die bauplanerische Zulässigkeit von Antennenanlagen in Wohngebieten nur durch Ausnahmevorschriften (sei es § 4 Abs. 3 Nr. 2 oder § 14 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung) begründet ist. Schon die sog. "Privilegierung" im Außenbereich in § 35 Baugesetzbuch (BauGB) gibt die generelle Richtung und eindeutige Wertung vor, dass diese Anlagen nicht in den Innenbereich gehören! Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne nämlich dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln.

Aufgrund von § 1 Abs. 5 Nr. 1 und Nr. 7 und 1a BauGB (Vgl. BayVGH M 11 K 01.5934 1.8.02 - Gröbenzell), in Verbindung mit dem Vorsorgeprinzip der §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 BlmSchG, kommt der Bauleitplanung nicht nur die Aufgabe der Abwehr von bereits eingetretenen schädlichen Umwelteinwirkungen, sondern auch die Aufgabe des vorsorgenden Immissionsschutzes zu (vgl. Battis/Krautsberger/Löhr, BauGB, 7. Auflage, § 1 Rdnr. 67). Dies insbesondere auch deshalb, weil die 26. BImSchV keine Vorsorgekomponente enthält (wie dies der Bundesgerichtshof am 13.2.04 ausdrücklich bestätigte!) sowie die sog. athermischen Wirkungen nicht berücksichtigt und es deshalb ein bauplanerisches Ziel sein sollte, Wohngebiete nach Möglichkeit von Mobilfunkanlagen frei zu halten.

Der Bayerische VGH hat etwa am 18.3.03 (15 N 98.2262) zu einer entsprechenden Planung in Dittelbrunn folgendes ausgeführt:

"Eine Gemeinde kann in einem Bebauungsplan bestimmen, dass "von außen erkennbar technische Anlagen" und damit auch Funkantennen und dazugehörige Masten in einem Wohngebiet unzulässig sind. Da § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO die Gemeinde ermächtigt, die Zulässigkeit von Nebenanlagen einzuschränken oder auszuschließen, ist eine derartige Festsetzung im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes als Bestimmung zur Art der baulichen Nutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB möglich."

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 28.2.02 (4 CN 5.01) zur Vorsorge bei der Bauleitplanung, bei der es um Geruchsbeeinträchtigungen ging, u.a. angeführt:

"Wenn städtebauliche Gründe dies rechtfertigen, darf die Gemeinde im Wege der Bauleitplanung unterhalb der durch § 3 Abs. 1 BImSchG bestimmten Erheblichkeitsschwelle eigenständig gebietsbezogen das Maß hinnehmbarer (Geruchs-)Beeinträchtigungen nach den Maßstäben des Vorsorgegrundsatzes steuern."

Im selben Jahr hat dies das BVerwG am 17.12.02 (4 C 15/01) bekräftigt und ausgeführt:

"Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass die Gemeinde umgekehrt im Interesse von Bauinteressenten von ihren planerischen Befugnissen keinen anderen Gebrauch machen darf, als Nutzungen bis an die Grenze dessen zu ermöglichen, was anhand der Maßstäbe des Immissionsschutzrechts gerade noch zulässig ist, ohne als schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImschG qualifiziert werden zu können. Wie der Senat wiederholt ausgeführt hat, ist es ihr vielmehr bereits im Vorfeld der Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gestattet, durch ihre Bauleitplanung eigenständig gebietsbezogen das Maß des Hinnehmbaren zu steuern."

Das BayVG-München (M 11 K 03.2059 - Grafrath) hat zuletzt in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung am 22.04.2004 sogar eine nachträglich verhängte Veränderungssperre als wirksam erachtet und das Mobilfunkvorhaben als nicht genehmigungsfähig und den Belang der Planung im Landschaftsschutzgebiet als vorrangig bezeichnet.

Der teilweise auch von Vertretern des Städte- u. Gemeindebundes angeführten (einzigen mir bekannten negativen) Entscheidung des OVG-Koblenz (vom 07.08.2003, 1 A 10196/03.OVG) lag keine Planung, sondern nur ein diffuses "Konzept" zugrunde, so dass diese den oben erläuterten Vorgaben keineswegs entgegensteht.

Deshalb ist für Gemeinden, die an gesundheitlicher Vorsorge für ihre Bürger interessiert sind, von allen rechtlichen Möglichkeiten zur vernünftigen Beschränkung von Mobilfunkanlagen eine funktechnisch fundierte Bauleitplanung das derzeit juristisch erfolgversprechendste Mittel.


Auch der zweite Antrag, die Standortfrage stets erneut im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu beraten, wurde abgelehnt. Verbunden hatten die Antragsteller dieses Verfahren mit der Hoffnung, dass die Mobilfunkunternehmen mehr in die Pflicht genommen würden, was die Darstellung der Abstrahldaten der gewünschten Standorte vor dem Hintergrund der vom Ecolog-Institut festgelegten Grenzwerte angeht.

Gertje Richert, Grünen-Politikerin und im Stadtentwicklungsausschuss, nahm die Anträge zum Anlass, Grundlegendes anzusprechen. „Unsere Einflussmöglichkeiten sind beschränkt“, mahnte sie. „Wir haben verzweifelt versucht, Ihnen die Möglichkeiten der Stadt aufzuzeigen“, sagte sie an STATT Mitglied Germut Klemm gerichtet. Der hatte während der Juni-Sitzung dafür plädiert, alle möglichen UMTS-Standorte abzulehnen.

„Wir weigern uns als Ausschussmitglieder, Fragen zu erörtern, die rechtlich gesehen Selbstgänger sind“, so Richert weiter. „Machen Sie sich mit der Kompetenz städtischer Gremien vertraut.“ Es sei unfair, mit Anträgen die Hoffnung der Bevölkerung zu nähren, Stadt und Ausschuss könnten mehr tun, um den Mobilfunkwahn einzudämmen.

Siehe dazu oben ....Anmerkung

http://www.barmstedter-zeitung.de/fr_rechts.php?aid=18915&kat=5&dir=/Homepage/news


Nachricht von der BI Bad Dürkheim
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Starmail - 12. Mär, 22:01
Effects of cellular phone...
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Starmail - 27. Nov, 11:08

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