Mobilfunk

17
Jan
2005

Wertverlust von Immobilien durch Mobilfunk

http://www.elektrosmognews.de/news/snimmo201103.htm


Immobilien und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/475821/

Wohnungskauf trotz Mobilfunkmast?

Uns ist es nicht gelungen, unser Haus zu verkaufen, es stand fast 1 1/2 Jahre leer, jetzt ist es äußerst billig vermietet worden, nur um die laufenden Kosten decken zu können. Das bedeutet für uns den totalen Vermögensverlust verursacht durch den Mobilfunkbetreiber.

Und Vodafone verdient täglich Millionen!!!!!

I. Eder-Stein

http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/4830



Immobilien und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/475821/

Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit

...Selbst die Mobilfunkbetreiber wissen um die Gefährlichkeit. Beispiel: Fragt mich ein Mobilfunkanbieter um einen Standplatz und ich sage ihm, er könne auf meinem Land eine Antenne aufstellen, wenn er mir eine 100%ige Garantie unterschreibt, dass keine Schäden entstehen, dann wird er mit Sicherheit keinen Vertrag unterschreiben...

http://www.gigaherz.ch/754/



Nicht-ionisierende Strahlung und Krebserkrankungen
http://omega.twoday.net/stories/348817/

16
Jan
2005

Plakat zu Ergebnissen der REFLEX-Studie

mit der Bitte um weitere Verbreitung:
http://www.buergerwelle.de/pdf/reflex_studie_plakat_0501.doc

Hans Schmidt
Sprecher der Bürgerinitiative Wolfratshausen-Stadtgebiet gegen Elektrosmog



REFLEX-Studie
http://omega.twoday.net/stories/330908/

Schockstudie der EU: Handys knacken die DNS und bewirken schwere Zellschädigung
http://omega.twoday.net/stories/482751/

15
Jan
2005

Zigaretten und Mobiltelefone – vergleichbare Risiken?

Technewsworld: Zigaretten und Mobiltelefone – vergleichbare Risiken?

„Heute sind in den USA Zigaretten vom Arbeitsplatz verbannt, weil Forscher feststellten, dass sie Krebs erzeugen; aber bis dahin war es ein langer Weg. Wir können heute nicht wissen, ob sich diese Situation in Folge der REFLEX-Studie wiederholt, denn diese ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass elektromagnetische Strahlung ein gesundheitliches Risiko beinhaltet.“ Der Leiter der REFLEX-Studie, Franz Adlkofer von der Verum Stiftung, betonte, dass „Vorsorgemaßnahmen ihre Berechtigung haben“. Da niemand weiß, ob eines Tages Anwälte IT-Manager belangen, weil sie etwas zum Schutz ihrer Angestellten hätten unternehmen müssen, wird in dem zitierten Artikel mit einem Augenzwinkern darauf hingewiesen, IT-Manger, wenn sie auf Nummer Sicher gehen wollten, Geräte, welche HF-Strahlung aussenden, wie z.B. Komponenten von Funknetzen und Mobiltelefone, möglicherweise aus ihren Büros verbannen könnten, aber sie sollten vorgeben, es aus Gründen der Systemintegrität zu tun.“

Aus: FGF-Infoline vom 13.01.2005

http://www.technewsworld.com/

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP

Die ICNIRP-Story: Ein privater Altherrenclub hält die Welt zum Narren

Es ist nicht einfach zuzugeben, auf die Schwindeleien von Regierungen, Bundesämtern, Vollzugsbehörden und vor allem von den Mobilfunkbetreibern hereingefallen zu sein. Diese haben nämlich die Internationale Strahlenschutzkommission für nichtionisierende Strahlung, abgekürzt ICNIRP, stets als UNO- resp. WHO-Gremium vorgestellt. Wohlweislich nie greifbar schriftlich, dafür aber mündlich bei jeder Gelegenheit an allen öffentlichen Auftritten im Fernsehen oder am Radio und anlässlich öffentlicher Orientierungsveranstaltungen. Und die ICNIRP selber hat sich in dieser Rolle gefallen und nie die geringsten Anstrengungen unternommen dieses Image öffentlich zu korrigieren.

Hans-U.Jakob, 29.9.2001

Gruppe Hans-U. Jakob
Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
Flüehli 17, CH-3150 Schwarzenburg
Tel. 031 731 04 31/Fax: 031 731 28 54

Schwarzenburg, 28.September 2001

An den Bundespräsidenten der Eidgenossenschaft
Herrn Moritz Leuenberger
Zu Händen des Gesamtbundesrates
Bundeshaus Nord
3003 Bern

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Leuenberger,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Unser Verein, die Gruppe Hans-U.Jakob, hat vor 9 Monaten an den UNO-Generalsekretär, Mr. Kofi Annan, eine Petition eingereicht, die weltweit von 65 Organisationen aus 19 Ländern mit insgesamt über 40'000 Mitgliedern und von 63 Wissenschaftern aus 16 Nationen mitgetragen wurde und zudem von einigen Tausend weiteren Menschen jeder Hautfarbe aus 26 Ländern mit unterschrieben war. Darin haben wir Mr. Kofi Annan gebeten, er möge dafür sorgen, dass in der ICNIRP die dort vertretenen Mitglieder aus der Wirtschaft oder solchen, die dieser nahe stehen, durch unabhängige Wissenschafter ersetzt werden.

Sowohl der Direktor des UNO-Sitzes Genf als auch der Direktor der UNO Wien haben sich jedoch geweigert, diese Petition entgegen zu nehmen, sodass wir die Sendung mit dem ganzen Material im Januar 2001 direkt an das Sekretariat von Mr. Kofi Annan in New-York verschicken mussten.

Nach mehrmaliger Nachfrage beim Sekretariat von Mr. Kofi Annan, hat uns schließlich nach einer Wartezeit von vollen 9 Monaten in dessen Auftrag die WHO Direktorin Ann Kern aus Genf sinngemäß Folgendes mitgeteilt:

Die ICNIRP ist weder eine WHO- noch eine UNO- Organisation, sondern schlicht und einfach eine private NICHTREGIERUNGSORGANISATION (NGO), die allerdings in enger Verbindung zur WHO und zur UNO stehe.

Dazu stellen wir Folgendes fest:

In der NIS-Verordnung und ganz besonders in den erläuternden Bestimmungen dazu werden unübersehbar die Empfehlungen der ICNIRP als Grundlage für diese Verordnung deklariert. Ebenso unübersehbar wird die ICNIRP immer in engster Verbindung zur WHO oder gar zur UNO gebracht.

In mündlichen Äusserungen unserer obersten Politiker und der Mobilfunkbetreiber wird die ICNIRP dem Volk, das ja über die Zusammenhänge kaum umfassend orientiert ist, sogar als UNO- oder WHO-Organisation vorgestellt.

Uns drängen sich dabei die folgenden Fragen auf:

1. War sich der Bundesrat bei der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung bewusst, dass

die ICNIRP weder eine UNO- noch eine WHO- Organisation, sondern schlicht und einfach ein selbsternannter Club älterer Herren ist?

die ICNIRP weder ein Mandat der UNO noch der WHO hat?

die ICNIRP weder ein Mandat einer demokratisch gewählten Regierung, noch irgend- einer nationalen Behörde hat?

2. War dem Bundesrat bekannt, dass die ICNIRP ihre Mitglieder selber ernennt oder absetzt?

3. Wenn die ICNIRP weder von der UNO noch von der WHO noch von einer Landesregierung finanziert wird,

hat der Bundesrat je einmal die finanzielle Abhängigkeit der ICNIRP von den Elektrizitätsgesellschaften, den Mobilfunkbetreibern, überhaupt der einschlägigen Industrie hinterfragt?

4. Hat der Bundesrat je einmal die Rechtsform der ICNIRP abgeklärt?

Falls diese überhaupt Statuten hat, könnte ihr bestenfalls die Rechtsform eines Vereins zukommen.

Falls diese Statuten fehlen, ist die ICNIRP juristisch gesehen gar nicht existent.

5. Falls es die ICNIRP als juristische Körperschaft gar nicht gibt,

wie kommt der Bundesrat dazu, etwas, was es gar nicht gibt, als Grundlage zu einer gesetzlichen Verordnung heranzuziehen?

Weitere Fragen:

Wie kommt es, dass ein Australier namens Dr. Michael Repacholi in der ICNIRP als Vertreter der Schweiz aufgeführt wird? Wer hat diesen gewählt, bzw. als Schweizer Vertreter abdelegiert?

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte,

Wir hätten gern Aufschluss über die Verflechtung der WHO mit der ICNIRP und vor allem mit der Industrie.

Wir sind sehr genau darüber informiert, dass sowohl im dreizehnköpfigen Gremium Leute aus der interessierten Industrie sitzen, die an öffentlichen Veranstaltungen, sowie in Fernsehdiskussionen die rein thermische Sicht der elektromagnetischen Strahlung vehement verteidigen und ebenso vehement das Vorhandensein der biologischen athermischen Wirkungen dieser Strahlung in Abrede stellen. Auch unter den konsultativen Mitgliedern der ICNIRP befinden sich solche Vertreter, die wegen Interessenverflechtungen alle diese wichtigen Tatsachen konsequent leugnen.

Die ICNIRP lehnt überhaupt alle vorhandenen Erkenntnisse, die auf nichtthermischen Effekten beruhen, konsequent ab, genauso wie Forschungsergebnisse, die in epidemiologischen Studien niedergelegt sind. Wer bei der ICNIRP nichtthermische Effekte erwähnt, verletzt den selbst auferlegten Ehrenkodex und wird automatisch aus diesem Gremium ausgeschlossen. Studien, die andere als thermische Effekte belegen, werden erst gar nicht zur Prüfung entgegen genommen. Aus dieser unverantwortlichen Haltung der ICNIRP resultieren die vielen gesundheitlichen Folgen, die schon jetzt weltweit ein nicht mehr zu tolerierendes Ausmaß angenommen haben.

Fast überflüssig zu sagen, dass trotz Einladung, ICNIRP-Vertreter an internationalen Kongressen, an welchen nichtthermische Wirkungen der NIS behandelt werden, wie z.B. an jener von Salzburg im Juni 2000, erst gar nicht erscheinen.

Mit immer grösserer Klarheit zeigt sich, dass die ICNIRP als ein illustrer privater Klub ist , der sich bei Bedarf das Mäntelchen von WHO und UNO umhängt, um damit beim meist uninformierten Publikum den Eindruck von Seriosität und Kompetenz vorzutäuschen. Dazu gehört schon ein beträchtliches Mass an Unverfrorenheit.

Wir sind allerdings bestürzt, wie gutgläubig und unkritisch Regierungen und Behörden die von diesem Klub aufgestellten Grenzwertempfehlungen in ihre nationalen Verordnungen und Richtlinien übernehmen. Denn "Internationale Strahlenschutzkommission" darf sich jedes x-beliebige Komitee nennen. Das ist kein geschützter Name.

Wir bitten Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Rolle der ICNIRP lückenlos aufgeklärt und die Grundlagenarbeit für eine sichere Grenzwertempfehlung an ein Gremium von wirtschaftsunabhängigen und verantwortungsbewussten Wissenschaftern delegiert wird.

Da auch wir eine Nichtregierungs-Organisation sind, welche sich mit dem Schutz vor nichtionisierender Strahlung befasst, hoffen wir auf eine rasche Antwort des Bundesrates.

Mit freundlichen Grüssen

Hans-U.Jakob, Präsident
L.Gaigg, Sekretärin

Kopie an:
Herrn Marc Furrer, Direktor BAKOM
Herrn Dr. Th. Zeltner, Direktor BAG
Herrn Dr. Ph. Roch, Direktor BUWAL

Beilage:
Brief von Mrs. Ann Kern
Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment



Abschrift des englischen Originaltextes

WORLD HEALTH ORGANIZATION
ORGANISATION MONDIALE DE LA SANTE

Teléphone Cetral /Exchange (+41 22) 791 21 11
direct /+4122)791

In reply please refer for: E15-445-11
Prière de rappeler la référence:


Gruppe Hans U. Jakob
Flüehli 17
CH 3150 Schwarzenburg
Switzerland

14. September 2001

Dear Sir

I have been asked to respond to your letter to Mr. Annan and Dr. Brundtland regarding your concerns about possible health effects of exposure to electromagnetic fields (EMF) from mobile telecommunications.

ICNIRP is an independent scientific commission of eminent scientists established by the International Radiation Protection Association (IRPA) to provide advice on non-ionizing radiations in the same way as the International Commission on Radiological Protection (ICRP) has done for ionizing radiation for over 65 years. It is an independent and separate organization. It is not "under-organization of WHO" as stated in your letter.

However, ICNIRP is one of a very large number of NGOs in official relations with WHO and it has been working with WHO on matters related to the protection of people from exposure to non-ionzing radiation.These radiations include EMF, UV, static fields and ultrasound. ICNIRP uses WHO's health risk assessments to draft guidelines on human exposure limits, which have now been accepted for guidance or mandated into law in many countries.

Dr. Repacholi has been a staff member of WHO since 1995 and coordinates the International EMF Project. He facilitates and provides aministrative support for implementation of this Project. When meetings are held he is only a member of the WHO secretariat for the meeting and acts exclusively in that capacity. When giving presentations on behalf of WHO that include recommandations and conclusions of the EMF Project, he can only provide information that has been agreed by international meetings or working groups WHO convened or from other international or national authorities.

WHO is aware that Dr. Repacholi has published an animal study suggesting that exposure to radiofrequency fields could promote the incidence of lymphoma in genetically modified mice. However, WHO requires that, before scientific studies are accepted into the body of established literature, they must be independently replicated or confirmed in another laboratory. Since this study is important, there are currently two laboratories (one in Australia and one in Italy) trying to reproduce these results. If the Repacholi study is confirmed, it will be assessed along with all the other studies to reach conclusions abour the possible health effects of EMF exposure. However, until it is confirmed, it merely raises a hypothesis that needs to be tested and cannot be used for health risk assessments.

WHO applies strict rules for dealing with industry and for potential conflicts of interest for statt and experts. These are being adhered to by the EMF Project.

I hope this answers the concerns that you have raised.

gez.
Ann Kern

Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment

cc:
M. Marta Mauras, Deputy Secretary-General'Office, UN, New York
Mr.Patrizio Civili, Assistant Secretary-General for Policy,Coordination and Inter-Agency Affairs
Mr. R. Leclair, DD/WUN, New York
Dr. F. Bassani, D/WUN, New York
Dr. B. P. Kean, D/ECP
Mr. G.L.Burci, LEG


Deutsche Übersetzung

WORLD HEALTH ORGANIZATION
ORGANISATION MONDIALE DE LA SANTE

Teléphone Cetral /Exchange (+41 22) 791 21 11
direct /+4122)791

In reply please refer for: E15-445-11
Prière de rappeler la référence:


Gruppe Hans U. Jakob
Flüehli 17
CH 3150 Schwarzenburg
Switzerland

14. September 2001

Sehr geehrter Herr

Ich wurde gebeten, Ihren Brief an Mr. Annan und Dr. Brundtland betr. Ihr Anliegen über mögliche Gesundsheitsauswirkungen durch die Exposition durch elektromagnetische Felder (EMF) der Telekommunikation zu beantworten.

Die ICNIRP ist eine unabhängige wissenschaftliche Kommission von hervorragenden Wissenschaftern, die durch die International Protection Association (IRPA) gegründet wurde, um vorsorgliche Ratschläge für die nichtionisierende Strahlung herauszugeben, in der gleichen Weise, wie das die International Commission on Radiological Protection (ICRP) für die ionisierende Strahlung seit über 65 Jahren tut. Sie ist eine unabhängige und separate Organisation. Sie ist keine Unterorganisation der WHO, wie Sie in Ihrem Brief gesagt haben.

Jedoch ist die ICNIRP eine von einer grossen Anzahl Nichtregierungs-Organsiationen, die in einer offiziellen Verbindung zur WHO stehen. Sie arbeitet mit der WHO in Angelegenheiten zusammen, die mit dem Schutz der Menschen vor Exposition durch nichtionisierende Strahlung in Verbindung stehen. Inbegriffen sind Strahlungen wie EMF, UV, statische Felder und Ultraschall. Die ICNIRP benutzt die Bewertungen der WHO, um Grenzwert-Richtlinien für Gesundheitsrisiken für Menschen zu entwerfen. Diese werden nun als Empfehlung oder als Gesetzesvorschrift von vielen Ländern akzeptiert.

Dr. Repacholi ist seit 1995 Mitglied der WHO und koordiniert das Internationale Projekt für EMF (elektromagnetische Felder) Er fördert und betreut den adminstrativen Support zur Ausführung dieses Projekts. Wenn Meetings abgehalten werden, ist er nur ein Mitglied des WHO-Sekretariats für das Meeting und agiert ausschliesslich in dieser Eigenschaft. Bei Präsentationen durch die WHO, die Empfehlungen und Schlussfolgerungen für das EMF-Projekt enthalten, kann er nur Informationen weiter geben, über die an internationalen Meetings, durch die WHO oder durch andere Arbeitsgruppen oder international oder national einberufene Behörden, eine Einverständnis erzielt wurde.

Die WHO weiß, dass Dr. Repacholi eine Tierstudie veröffentlicht hat, die darauf hindeutet, dass die Exposition durch radiofrequente Felder das Auftreten von Lymphomen in genetisch veränderten Mäusen begünstigen könnte. Jedoch fordert die WHO, dass wissenschaftliche Studien vor ihrer Aufnahme in die etablierte Literatur in einem anderen Labor unabhängig wiederholt bzw. bestätigt werden müssen. Weil diese Studie wichtig ist, versuchen gegenwärtig zwei Laboratorien (eines in Australien, das andere in Italien), die Resultate zu reproduzieren. Wenn die Studie von Dr. Repacholi bestätigt wird, wird sie mit allen anderen Studien bewertet werden, um Schlussfolgerungen über die möglichen Wirkungen auf die Gesundheit durch EMF-Exposition zu ziehen. Bis jedoch dies bestätigt ist, gibt es nur Hypothesen, die geprüft werden müssen und vorher nicht für die Bewertung von Gesundheitsrisiken gebraucht werden können.

Die WHO gibt strenge Regeln für das Geschäftsverhalten der Industrie heraus sowie für potenzielle Interessenkonflikte von Körperschaften und Experten. Daran hält sich auch das EMF-Projekt.

Ich hoffe, dass dies Ihre Anliegen beantwortet, die Sie gestellt haben.

gez.
Ann Kern

Executive Director, Stustainable Development
and Healthy Environment

cc:
M. Marta Mauras, Deputy Secretary-General'Office, UN, New York
Mr.Patrizio Civili, Assistant Secretary-General for Policy,Coordination and Inter-Agency Affairs
Mr. R. Leclair, DD/WUN, New York
Dr. F. Bassani, D/WUN, New York
Dr. B. P. Kean, D/ECP
Mr. G.L.Burci, LEG

Petitionstext an UNO Generalseketär (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden):
http://www.gigaherz.ch/3/


Quelle: http://www.gigaherz.ch/373/


Mitglieder der ICNIRP
http://www.icnirp.de/cv.htm

Bewertung von Mobilfunk-Strahlung durch die Bundesregierung aufgrund von Empfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen (ICNIRP)
http://www.bayern.de/lfu/laerm/emv/bt%20drs14_7907.pdf

Das ICNIRP -Spiel
http://omega.twoday.net/stories/522747/

WHO und UNO distanzieren sich von der ICNIRP
http://omega.twoday.net/stories/522744/

ICNIRP-RICHTLINIEN-KRITIK
http://omega.twoday.net/stories/522741/

KLÄRUNG DER ROLLE DER ICNIRP
http://omega.twoday.net/stories/473327/

Eine private Organisation entscheidet über unsere Gesundheit
http://omega.twoday.net/stories/522739/

Die ICNIRP-Story
http://omega.twoday.net/stories/525917/

Internationale "Strahlenschützer"
http://omega.twoday.net/stories/496952/

Nicht-ionisierende Strahlung und Krebserkrankungen
http://omega.twoday.net/stories/348817/

Helsinki Appeal 2005
http://omega.twoday.net/stories/460260/

Strahlenmessungen
http://omega.twoday.net/stories/326599/

The ICNIRP Saga
http://omega.twoday.net/stories/566278/

A Break-through in Understanding Non-Thermal Electromagnetic Field Effects
http://omega.twoday.net/stories/522713/

Letter and attachment to the WHO in response to its Precautionary Framework
http://omega.twoday.net/stories/473990/

Care needed on mast sites
http://omega.twoday.net/stories/523134/

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HLV INFO 11—19-01-2005/AT

Pressemitteilung des BMU Nr. 010/05

Berlin, 17.01.2005

Neue Strahlenschutzkommission berufen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Mitglieder der Strahlenschutzkommission (SSK) neu berufen. Die mit 18 Experten besetzte SSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen des Schutzes vor den Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Die Mitglieder der SSK werden in der Regel für die Dauer von zwei Jahren berufen.

Erneut berufen wurden:

Bernd Franke, Institut für Energie- und Umweltforschung, Heidelberg
Prof. Dr. Peter Jakob, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Kiefer, Uni Giessen
Dipl.-Phys. Christian Küppers, Öko-Institut, Darmstadt
Prof. Dr. Norbert Leitgeb, Technische Universität, Graz
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, Institut für Radiologie, Klinikum Nürnberg-Nord
Prof. Dr. Rolf Michel, ZSR, Universität Hannover
Prof. Dr. Wolfgang-Ulrich Müller, Institut für med. Strahlenbiologie, Uni Essen
Prof. Dr. Brigitte Stöver, Klinik für Strahlenheilkunde, Charité Berlin

Neu berufen wurden:

Prof. Dr. Jürgen Böhm, PTB, Braunschweig
Prof. Dr. E.W. Breitbart, Dermatolog. Zentrum, Kreiskrankenhaus Buxtehude
Prof. Dr. Friederike Eckard-Schupp, GSF, Neuherberg
Prof. Dr. med. Thomas Herrmann, Technische Universität Dresden
Prof. Dr. K-H. Jöckel, Institut für Med. Informatik, Universitätsklinikum Essen
Dipl.-Phys. J. Kopp, KZVA Stabsstelle, Augsburg
Dr. habil. Florentin Lange, GRS, Köln
Prof. Dr. Löbrich, Universität des Saarlandes, Homburg
Prof. Dr. Dr. H.E. Wichmann, GSF, Neuherberg

14
Jan
2005

Bebauungsplan als Waffe gegen Mobilfunk

Gemeinde versucht, ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen

VON ANDREA GRÄPEL

Herrsching - "Es gibt viele Lösungen, die allerdings nur auf einem Konsens herzustellen sind", meint Kreisbaumeister Christian Kühnel und spricht damit die Problematik bei der Errichtung von Mobilfunkantennen an. Die Gemeinde Herrsching sucht ihren eigenen Lösungsweg. Sie hat nicht nur als erste Gemeinde im Landkreis ein Standortkonzept erstellen lassen. Um ihre Absicht zu unterstreichen, soll an neuralgischen Punkten nun auch ein Bebauungsplan die Errichtung von Mobilfunkanlagen verhindern. Am Montag berät der Gemeinderat darüber.

Seitdem auf dem Dach eines Hauses an der Seestraße 44 in Herrsching eine D1-Mobilfunkantenne steht, hat sich in der Gemeinde eine Menge getan. Der Protest besorgter Anlieger und Kindergarteneltern hatte dazu geführt, dass ein Standortkonzept in Auftrag gegeben wurde (wir berichteten). Das Gutachten der Firma e-norm liegt vor.

Turmbau schon Anfang März?

Weitere Standorte an der Seestraße sind dort aber nicht vermerkt. Als bekannt wurde, dass auch der Betreiber O2 auf einem Dach an der Seestraße eine Antenne errichten möchte, wurde deshalb die Sorge laut, dass das teuer bezahlte Standortkonzept unterlaufen werden könnte, weil die Betreiber sich nicht daran halten.

In der nächsten Gemeinderatssitzung steht dieses Thema auf der Tagesordnung, denn nach Informationen von Grünen-Gemeinderat Hans-Jürgen Böckelmann ist der Bau schon in der neunten Kalenderwoche vorgesehen. Auf der Suche nach einer Lösung hat das Rathaus eventuell einen Dreh gefunden, dieses Vorhaben zu unterbinden: Für den gesamten Bereich soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Ziel ist, die Höhe von Dachaufbauten auf die Höhe vorhandener Aufbauten zu beschränken. Bis Inkrafttreten des Bebauungsplans soll eine Veränderungssperre erlassen werden - sofern die Räte sich für diese Lösung entscheiden.

Eine aufwändige Lösungsmöglichkeit, meint Kreisbaumeister Christian Kühnel. Dennoch könnte dies eine der wenigen Möglichkeiten darstellen, eine eigentlich genehmigungsfreie Anlage - wie Antennen unter zehn Metern es sind - zu unterbinden. Denn mit diesem Bebauungsplan würden öffentliche rechtliche Vorschriften geschaffen, die gegen den Bau sprächen. Die Betonung, so Kühnel, liege trotzdem auf "könnte". Ein städtebaulicher Grund muss klar definiert sein, und dazu müsste Genehmigung für Satellitenschüssel dieser Bereich näher untersucht werden. Und es sei nicht auszuschließen, dass mit dieser Maßgabe selbst Satellitenschüsseln an bestimmten Stellen genehmigungspflichtig würden.

Die Gemeinderäte werden darüber am Montag, 17. Januar, ab 19 Uhr im Rathaus beraten. Auch darüber, ob die Standorte des e-norm-Konzeptes künftig im Flächennutzungsplan dargestellt werden sollen.

mm

14.01.2005

http://www.marktplatz-oberbayern.de/regionen/starnberg/art1615,239970.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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26.03.2005

Ausweichfläche am Gemarkungsrand wird ausgewiesen

Wiesenthal bleibt strahlungsarm

WIESENTHAL - Die Gemeinde Wiesenthal will mit allen Mitteln an ihrem Vorhaben, eine „feldarme“ – also strahlungsarme – Gemeinde zu bleiben, festhalten. Daher unternimmt sie alle Anstrengungen, den Bau von Mobilfunkmasten in Ortsnähe oder gar im Dorf selbst zu verhindern.

Andreas Malchereck-Matthes vom Hilderser Planungsbüro Dehler erläuterte den Gemeinderäten während ihrer letzten Tagung die Möglichkeiten, die es gibt, Mobilfunkbetreiber mit ihren Sendestationen möglichst weit vom Dorf entfernt zu halten. „Die Gemeinde kann es bauleitplanerisch verhindern, dass ein Sendemast entweder im Ort direkt oder in unmittelbarer Ortsnähe aufgestellt wird“, sagte er. Allerdings handele es sich dabei um Pilotprojekte - ein gewisses Risiko, letztlich doch noch vor Gericht zu enden, bleibe.

Malchereck-Matthes empfahl den Abgeordneten, im Flächennutzungsplan eine so genannte Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen und Sendemasten auszuweisen. Damit sei sichergestellt, dass zwar ein solcher Mast irgendwann gebaut werden kann, er sich dennoch nur an diesem Ort und keinem anderen befinden darf. „Weisen Sie eine solche Konzentrationsfläche nicht aus, dann kann Ihnen überall jemand einen Turm hinbauen, und Sie können so gut wie nichts machen“, meinte der Planer. Auf der anderen Seite dürfe eine Kommune nicht von vornherein „negativ“ planen - also grundsätzlich das Aufstellen eines solchen Sendemastes verbieten. „Es muss eine sinnvolle Ausweichfläche geben“, unterstrich Malchereck-Matthes.

Darüber hinaus sei es aber genauso notwendig, den Innenbereich des Ortes abzusichern. „Es geht in den meisten Fällen, irgendwo eine Sendeanlage unterzubringen. In Bad Salzungen befindet sie sich im Kirchturm“, nannte Malchereck-Matthes eine Variante, die die „findigen Mobilfunkbetreiber“ gerne nutzen. Im Innenbereich könne ein Sendemast nur mittels eines Bebauungsplanes verhindert werden. Der koste natürlich Geld - „allerdings sollten Sie ziemlich zeitig an so etwas denken und das Ganze nicht auf die lange Bank schieben“, empfahl er den Gemeinderäten.

Für den Außenbereich hat die Gemeinde Wiesenthal bereits eine potenzielle Konzentrationsfläche gefunden. „Sie befindet sich am äußersten Zipfel unserer Gemarkung“, sagte Bürgermeister Sven Hollenbach. Seiner Meinung nach sei der Mast, wenn er denn einmal dort gebaut werde, weit genug vom Ort entfernt, um auch weiterhin „feldarm“ zu bleiben. Dieser vorgesehene Standort komme darüber hinaus mit keiner momentan bereits vorhandenen Sendeeinrichtung in Konflikt. Es habe nämlich prinzipiell keinen Zweck, eine Konzentrationsfläche für den Mobilfunk dort vorzusehen, wo bereits in unmittelbarer Nachbarschaft ein Turm steht. „Es geht darum, einen Standort auszuweisen, der machbar ist. Und ein höherer Standort ist natürlich für das Dorf im Tal immer besser als ein relativ niedriger“, erklärte Malchereck-Matthes.

Was den Innenbereich betrifft, so kann die Gemeinde Wiesenthal als städtebaulichen Grund für die Ausweisung eines Bebauungsplanes ihre touristischen Vorhaben ins Feld führen. Es gebe einen politisch festgelegten „Vorsorgewert“ für Mobilfunkanlagen, und unter dem könne die Kommune bleiben. Zunächst gibt es laut Malchereck-Matthes die Möglichkeit, eine Sperre für einen Mobilfunkmast für die Dauer von zwei Jahren zu verhängen. Andererseits könnte der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan im Innenbereich fassen und dann eine Veränderungssperre verhängen, falls jemand Interesse zeigt, eine derartige Anlage zu errichten. Damit bliebe dem Gemeinderat noch etwas Zeit, den eigentlichen Bebauungsplan erarbeiten zu lassen, der nach vorsichtigen Schätzungen des Bürgermeisters rund 20 000 Euro kosten wird. „Aber verfolgen Sie die Sache hellen Auges und warten Sie nicht zu lange, denn die Mobilfunkbetreiber sind sehr erfinderisch“, warnte der Planer den Gemeinderat noch einmal. „Die haben eine unheimliche Macht und eine sehr große Lobby - im Bundestag, im Landtag und auch in den Landkreisverwaltungen“, fügte Malchereck-Matthes hinzu.

Der Gemeinderat will nun mit dem Planer im Kontakt bleiben und sich weiter über das genaue Vorgehen informieren.

CARSTEN KALLENBACH


Nachricht von Bernd Schreiner

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Planungshoheit der Gemeinden
http://omega.twoday.net/stories/400143/

Beschränkung von Mobilfunkanlagen durch Verabschiedung entsprechender Bebauungspläne
http://omega.twoday.net/stories/352950/

13
Jan
2005

Kinder-Handy in Großbritannien vom Markt genommen

13.01.2005

Gesundheitsgefährdung durch Mobiltelefone für Kinder befürchtet

In Großbritannien wurde das Handy MyMo alias HiPhone vom Markt genommen, das speziell auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten ist. Das britische Magazin The Register nennt als Grund eine kurze Zeit zuvor bekannt gewordene Studie über die Gesundheitsgefährdung von Kindern, die durch Mobiltelefone verursacht wird.

Nach einem Bericht von The Register hat der britische Distributor Communic8 eine im Auftrag der britischen Regierung vorgenommenen Untersuchung zum Anlass genommen, das MyMo-Handy vom Markt zu nehmen. Die Studie des britischen National Radiological Protection Board (NRPD) wies auf eine Gesundheitsgefährdung durch Handys hin, was in stärkerem Maße für Kinder gilt.

Die Studie kommt zwar zu keinem schlüssigen Ergebnis bezüglich einer eindeutig belegbaren gesundheitlichen Gefährdung durch Mobiltelefone, aber dennoch sah sich Communic8 dazu veranlasst, das Mobiltelefon für Kinder mit sofortiger Wirkung vom britischen Markt zu nehmen. (ip)

http://www.golem.de/0501/35645.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Sind deutsche Kinder weniger wertvoll oder elektrosmogresistenter? Oder haben die britischen Betreiber nicht genug Politiker auf der Lohnliste?

Gerd zesar

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Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

12
Jan
2005

Mobilfunk-Volksbegehren läuft weiter

Volksbegehren-Aktionsbüro "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk"

Info-Tel. 0851-931171

An die "sendemastenkritischen" Initiativen in Bayern und aktive Einzelpersonen für "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk"

Das Mobilfunk-Volksbegehren läuft weiter - bitte werden Sie Bündnispartner und senden Sie den Antwortabschnitt zurück! Info-Veranstaltung für landesweites Bündnis am 27. Januar 2005

Sehr geehrte Damen und Herren,

das im letzten Jahr gestartete Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" geht nun in die nächste Runde. Voraussichtlich im Frühjahr oder Frühsommer 2005 ist die zweiwöchige Eintragungsfrist. Ziel ist, die Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten von Gemeinden und Bürgern zu verbessern. Sendemasten sollen dann nach dem Vorsorgeprinzip nicht mehr in Wohngebieten, bei Kindergärten und Schulen, sondern nur noch an unproblematischeren Standorten aufgestellt werden können. Die Betreiberfirmen sollen sie nicht länger hinstellen können wo sie wollen. Um dies zu erreichen, soll eine Genehmigungspflicht für Sendemasten eingeführt werden.

Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen warnen vor den Gefahren der Mobilfunkstrahlung (REFLEX-Studie, Naila-Studie ...). Deshalb müssen die Grenzwerte sofort drastisch gesenkt werden. Da es aber auf Bundesebene keine Volksbegehren gibt, bleibt nun nur der zweitbeste Weg über unsere Initiative in Bayern.

Am Donnerstag, 27.1.2005 findet ab 19.30 Uhr in der Gaststätte "Leopold", Leopoldstraße 50 / Ecke Trautenwolfstraße in München (U3/6, Haltestelle Giselastr.) ein landesweites Bündnistreffen statt. Der Physiker Prof. Dr. Klaus Buchner und der offizielle Beauftragte des Mobilfunk-Volksbegehrens Peter-Michael Schmalz werden Ihre Fragen beantworten, aktuelle Studien zu den Gesundheitsgefahren vorstellen und die juristische Wirkung des Volksbegehrens erklären. Anschließend sollen die organisatorischen Fragen erläutert werden. Bitte melden Sie sich mit dem Antwortabschnitt an, damit wir besser disponieren können!

Bitte schließen auch Sie sich dem landesweiten Volksbegehren-Bündnis an und sprechen Sie sich öffentlich dafür aus! Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald die 14-tägige Eintragungszeit vom Innenministerium festgelegt ist. Dürfen wir schon jetzt Ihren Namen bzw. den Namen Ihrer Bürgerinitiative als Unterstützer auf den überparteilichen Internetseiten unter http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de veröffentlichen? Wären Sie bereit, in der "heissen Phase" parteineutrale Informationsblätter zu verteilen bzw. an andere Personen zur Verteilung weiterzugeben? Bitte antworten Sie mit dem beiliegenden Antwortabschnitt!

Die bayerische ödp will als Initiatorin des Volksbegehrens den weiteren Verlauf bewusst auf eine überparteiliche Ebene heben. Zahlreiche Verbände und auch die anderen politischen Parteien sollen zur Mitarbeit gewonnen werden. Viele Ärzte, Apotheker, Heilpraktiker, Reformhäuser und bislang rund 40 bayerische Bürgermeister unterstützen unser Vorhaben bereits. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de .

Herzlichen Dank und freundliche Grüße

Ihr

Urban Mangold
Organisator des Volksbegehrens

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Antwort (zutreffendes bitte ankreuzen und vollständig ausfüllen!)

Bitte einsenden an:

Volksbegehren-Aktionsbüro
Postfach 2165
94011 Passau

oder per Fax an 0851/931192
oder an info@gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de


( ) Ich bin bereit, im Frühsommer 2005 während der Eintragungszeit für das Volksbegehren zu werben.
( ) Bitte schicken Sie mir ______ Stück Flugblätter und _______ Stück Kleinplakate (A3, z.B. für Geschäfte)
( ) Ich bin damit einverstanden, dass ich/unsere Initiative im Internet unter www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de namentlich als Unterstützer des Volksbegehrens genannt werde/wird.
( ) Ich bin damit einverstanden, dass ich/unsere Initiative in der örtlichen Tageszeitung zusammen mit anderen Personen als Unterstützer des Volksbegehrens genannt werde/wird.
( ) Ich nehme an dem Bündnistreffen am 27.1. in München teil.
( ) Bitte rufen Sie mich an!



Name, Vorname: ___________________________________________



falls Vertreter einer Bürgerinitiative - Name der Initiative:


_________________________

genaue Anschrift:


__________________________________________________________


Tel.: _____________________ Fax: ____________________


eMail: __________________


Landkreis: __________________________


Regierungsbezirk: _______________________

Sollen Mobilfunksender den Bürgermeistern und Mitgliedern des Gemeinde- und Stadtrates schmackhaft gemacht werden?

Informationsveranstaltung des Instituts für Verkehr und Umwelt (IVU) Baden-Württemberg am 4. Februar 2005:
http://www.buergerwelle.de/pdf/ivu_4.02.05.pdf
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