Civil Rights - Buergerrechte

6
Apr
2005

Die Behauptung: EU-Verfassung besser für Frieden

CONSTITUTION WATCH: EU-Verfassungsvertrag Nr. 2

05.04.2005

Die Behauptung: EU-Verfassung besser für Frieden

Angelika Beer (Grüne) behauptet in der "Frankfurter Rundschau" vom 26. März: "Weltweit werden erstmals in einer Verfassung die zivilen und militärischen Missionen im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) gleichberechtigt nebeneinander definiert. Damit werden neue Maßstäbe gesetzt."

Sylvia-Yvonne Kaufmann (PDS) erklärt mit ähnlichem Wortlaut im "Freitag" vom 24. März: "In der jetzigen Rechtslage werden 'friedenschaffende' Maßnahmen ausschließlich militärisch definiert, während die EU-Verfassung von zivilen und militärischen Missionen spricht, also erstmals die zivile Option aufnimmt und dieser sogar den Vorrang erteilt. Sie ist damit eine wichtige Grundlage, um für zivile Konfliktlösungen zu streiten."

Der Verfassungsvertrag

In Artikel I-41 (1) des Verfassungsvertrages heißt es: "Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Sie sichert der Union eine auf zivile und militärische Mittel gestützte Fähigkeit zu Operationen."

Anders als behauptet, stellt dies jedoch keinen Fortschritt dar. Die EU legt sich durch diesen Paragraphen nicht stärker als bisher auf zivile Mittel fest. Bereits jetzt steht Entsprechendes in Artikel 17 des gültigen EU-Vertrages von Nizza. Im Bezug auf die "Gemeinsame Verteidigungspolitik" heißt es hier: "Die Fragen, auf die in diesem Artikel Bezug genommen wird, schließen humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze ..., wie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung ein." Also ebenso bereits eine Reihung von zivilen und militärischen Maßnahmen. Dass zivilen Operationen jetzt Vorrang erteilt werden soll, findet sich nicht in der EU-Verfassung. Zwar werden zuerst die zivilen Mittel genannt. Aber die militärischen Mittel werden voraussetzungslos als gleichrangige Option offen gehalten und zusätzlich noch mit den zivilen vermischt. Mehr noch: Während die Verfassung keine Strukturen und damit auch Ressourcen für rein zivile Konfliktlösungsansätze bereitstellt, wird dem militärischen Bereich u. A. mit der Einrichtung der Rüstungsagentur ein hoher und gegenüber zivilen Mitteln prioritärer Stellenwert eingeräumt. Charakteristisch für den Verfassungsvertrag sind die Neuerungen im Bezug auf militärische Mittel. So werden die Möglichkeiten, die der Verfassungsvertrag zur Durchführung von Militärinterventionen vorsieht, gegenüber den bestehenden europäischen Verträgen massiv ausgeweitet. Prägnantes Beispiel: In Artikel III-309 wird neu festgeschrieben, dass die Union "auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann", um "gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen" durchzuführen - außerhalb der EU wohlgemerkt. Diese Festlegung auf "Abrüstungsmaßnahmen" mit "militärischen Mitteln" im Verfassungsvertrag, bedeutet die vertragliche Ermöglichung so genannter Abrüstungskriege. Das darf wohl mit Fug und Recht als weltweit einmalig bezeichnet werden.

Büro Tobias Pflüger (MdEP)
Kontakt: http://www.tobias-pflueger.de, mail@tobias-pflueger.de, Tel: 0032 2 284 5555

18
Mrz
2005

Die Gesetzesänderung war überflüssig

Nach kurzer und heftiger Debatte wurde in der vergangenen Woche das Versammlungsgesetz novelliert. Der Verfassungsrechtler Ulrich Battis spricht im Telepolis-Interview über Ablauf und Ergebnis der Debatte...

http://www.telepolis.de/tp/r4/artikel/19/19701/1.html

16
Mrz
2005

Gesinnungsstrafrecht

Meinungsfreiheit: Über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien darf weiterhin straffrei diskutiert werden (16.03.05)

Das Vorhaben der Bundesregierung, kritische Meinungsäußerungen über den NATO-Krieg gegen Jugoslawien mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu bedrohen, ist vorläufig gescheitert. Das Bundesjustizministerium, SPD und Grüne hatten Mitte Februar Gesetzentwürfe zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt, wonach das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden sollte, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Ebenso geräuschlos wie dieser Passus in die Gesetzentwürfe zur Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit aufgenommen worden war, verschwand er wieder. Als der Deutsche Bundestag am vergangenen Freitag abstimmte, fehlte die Bestimmung. Zwischenzeitlich hatten die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der FDP-Abgeordnete Max Stadler interveniert. ngo-online liegt ein Schreiben von Stadler an den zuständigen SPD-Abgeordneten Dieter Wiefelspütz vor, in dem es heißt, dass in einer Demokratie "eine strittige und kritische Auseinandersetzung" über zeithistorische Ereignisse "möglich sein muss". In der Bundestagsdebatte am 11. März wandte sich Stadler gegen "einen Schritt weiter in Richtung Gesinnungsstrafrecht". Seine Befürchtung: "Dem ersten Schritt folgt dann leicht ein zweiter." Offiziell wurde die geplante Einschränkung der Meinungsfreiheit nur verschoben, nicht jedoch aufgehoben.

Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10666

15
Mrz
2005

14
Mrz
2005

13
Mrz
2005

12
Mrz
2005

Britain Agrees New Anti-Terror Law

Britain Agrees New Anti-Terror Law, Suspects Freed
http://www.reuters.com/newsArticle.jhtml?type=worldNews&storyID=7881914


Dare to criticize Blair or oppose this new law, and you're going to jail as a terrorist.

- C.B.

3
Mrz
2005

1
Mrz
2005

25
Feb
2005

FDP-Politiker Max Stadler mahnt Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht anzutasten

"Keine Kleinigkeit": FDP-Politiker mahnt Grundrecht der Versammlungsfreiheit nicht anzutasten (25.02.05)

Während sich die Regierungskoalition und die Opposition in der Frage der geplanten Verschärfung des Versammlungsrechts aufeinander zubewegen, wendet sich die FDP gegen eine Verschärfung des Versammlungsrechts. FDP-Innenpolitiker Max Stadler sagte, eine Einschränkung des Demonstrationsrechts sei "keine Kleinigkeit", sondern "von größter Bedeutung für die Demokratie". Er halte auch nichts davon, wenn die Bundesländer eigene Gesetze zur Verschärfung erließen, sagte Stadler. Das geltende Recht reiche aus, um den geplanten Aufmarsch der rechtsextremistischen NPD am 8. Mai durch das Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal in Berlin zu verbieten, sagte Stadler am Freitag im Deutschlandradio Berlin. Die FDP sei "sehr zuversichtlich", dass die Sachverständigen-Anhörung am 7. März zeigen werde, dass eine Rechtsverschärfung überflüssig ist. Die Innenexperten von Koalition und Union hatten sich am vergangenen Dienstag auf einen eng gestrickten Zeitplan zur Einschränkung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit verständigt. In öffentlichen Verlautbarungen wird die geplante Verschärfung des Strafgesetzbuches fast ausschließlich mit dem Ziel begründet, rechtsextremistische Aufmärsche zu verhindern. Kein Diskussionsthema ist die geplante Bestimmung, wonach generell das "Leugnen" von geschichtlich als "gesichert anerkannten" Völkermorden - beispielsweise das "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien" - unter Strafe gestellt werden soll.

Die ganze Nachricht im Internet:

http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=10535
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