Zweite Verhandlung gegen Mobilfunkanlagen auf St. Pankratius
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Anhang unsere Pressemitteilung zur 2. Verhandlung vorm Landgericht Frankfurt am letzten Donnerstag wegen der Mobilfunkanlage St. Pankratius mit der Bitte um Veröffentlichung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
Pressemitteilung per Mail oder Fax an die Presse des MTK mit der Bitte um Veröffentlichung
Schwalbach a. Ts., 01.10.2004
Zweite Verhandlung gegen Mobilfunkanlagen auf St. Pankratius
Am Landgericht Frankfurt fand am letzten Donnerstag, 30. September, ein weiterer Termin zur Verhandlung einer Unterlassungsklage gegen den Betrieb der Mobilfunkanlagen im Glockenturm der Kirchengemeinde St. Pankratius statt.
Die leitende Richterin ließ von Anfang an keinen Zweifel zu, dass die über 70-seitige, fundierte Klageschrift, nach ihrer Auffassung, ungeeignet ist die bestehenden Grenzwerte für Mobilfunk-Sendeanlagen zu erschüttern. Sie stützte sich vor allem auf die Anfang diesen Jahres gefällte Entscheidung des Bundesgerichtshofes und interpretierte als Kernaussage, dass bei Einhaltung der Grenzwerte nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegen kann, die zu dulden wäre. (Zitat aus dem BGH-Urteil: „... Danach liegt eine unwesentliche Beeinträchtigung in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenzen oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. ...“)
Dass es nach dem BGH-Urteil im Ermessen des „Tatrichters“ liegt, ein Indiz zu erkennen und ggf. abweichend von der oben aufgeführten Regel unter Berücksichtigung von Umständen des Einzelfalls zu einem anderen Ergebnis zu kommen, wollte sie nicht berücksichtigen.
Auch weitere Vorträge des Rechtsanwaltes des Klägers ließ sie davon nicht abweichen. Sie erläuterte noch ihre Erfahrung bei den Holzschutzmittelverfahren, bei denen sie mitgewirkt habe.
Gerade dieser Punkt war für uns absolut unverständlich, weil ausgerechnet bei diesem Verfahren im nachhinein deutlich wurde, wie schädlich sich die Holzschutzmittel auf die Gesundheit ausgewirkt haben, vor allem die lange Zeit, die gebraucht wurde, um hier Recht für die Gesundheit der Bürger zu sprechen. Und gerade wegen dieser Kenntnis sollte ihr bewusst sein, warum es von großer Bedeutung ist, alle Chancen für die tatsächliche Aufklärung der Risiken in Erwägung zu ziehen, um Schaden abzuwenden. Die Chance war mit Prof. Dr. Adlkofer, Leiter der REFLEX-Studie, den Mann als Gutachter vortragen zu lassen, der den aktuellsten Stand der Erkenntnisse zu Schädigungen durch Mobilfunk-Strahlung zusammenfassen kann. Die Veröffentlichung der REFLEX-Studie wird bisher durch die EU (als Mitfinanzier) verhindert.
Hierzu sollte man wissen, warum die Justiz hier einen Rückzieher macht.
Besonders interessant sind hierzu die Ausführungen von Prof. Dr. Erich Schöndorf, ehemaliger Staatsanwalt im Holzschutzmittelprozess. Er formulierte anlässlich eines Vortrages vor Geschädigten des Holzschutzmittel-Skandals:
„Die Justiz mag solche Verfahren nicht, sie will nicht gegen die Repräsentanten der Gesellschaft vorgehen, zu denen sie sich ja selbst zählt, zumindest in den oberen Hierarchien.“
Quelle: http://www.wirtschaftsverbrechen.de/BCC-Maganzin/bc0203.pdf Seite 17
Bezogen ist diese Aussage auf die Staatsanwaltschaft, nicht auf die Richter. Aber auch hier kann es unangenehm sein eine Lobby anzugreifen bzw. wie in diesem Fall der Lobby immense Verluste zu bescheren. Ohne Zweifel ist es einfacher dem Antrag der Beklagten (Vodafone) auf Abweisung zu folgen.
Dies alles macht uns deutlich, dass auch und gerade die Gerichte sich winden wie ein Aal. Es stellt sich für uns die Frage, welcher Beweis noch gebracht werden muss, um die Gefährdung klar zu machen.
Aber wir haben da auch schon die Lösung: Wir alle investieren in das Projekt Zeitmaschine. Wir fördern die daran arbeitenden Wissenschaftler und werden diese Maschine bauen lassen. Dann „fahren“ wir in die Zukunft und schauen uns das Ergebnis an. Die Fortführung der Mobilfunktechnik auf der bisher bekannten Basis wird in den nächsten 20 Jahren vielen Menschen den Tod gebracht haben. Mit entsprechenden Beweismitteln und Dokumenten „fahren“ wir zurück in die Gegenwart. Diese Erkenntnisse lassen uns die Zukunft positiv beeinflussen, die Mobilfunktechnik in der jetzigen Form wird sofort gestoppt. Die Entwicklung bereits vorher bekannter neuer Technologien wird massiv betrieben und wegen vorübergehend fehlender Funktechnik schnell getestet (Zeitmaschine) und umgesetzt. Positiver Nebeneffekt: Gleichermaßen wird auch sofort erkannt, dass bei den verwandten Techniken DECT, WLAN, WIMAX, DVB-T, usw. die gleichen Symptome entstehen und deren Fortführung und Weiterentwicklung wird ebenfalls abgebrochen. Den Menschen wird das Leid erspart und die Bürgerinitiativen müssen keine unnötigen Kräfte in die Aufklärung und Kampf gegen diese Techniken stecken.
Was nach diesem utopischen Ausflug bleibt ist die Erkenntnis, dass leider noch einige Zeit ins Land gehen wird, bis auch der letzte (Mandatsträger und Gerichte) erkannt hat, dass diese Technik Krankheit und Tod bringt bzw. jetzt schon tot ist. Doch bis dahin werden einige wenige ihr angefangenes Geschäft noch damit gemacht haben. Am Ende werden wir alle diese wenigen bezahlt haben, mit unserem Geld und letztendlich auch mit unserer Gesundheit. In beiden Fällen ist es nur eine Frage der Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Böckner, Sprecher der INITIATIVE SCHWALBACH – KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN
im Anhang unsere Pressemitteilung zur 2. Verhandlung vorm Landgericht Frankfurt am letzten Donnerstag wegen der Mobilfunkanlage St. Pankratius mit der Bitte um Veröffentlichung.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
Pressemitteilung per Mail oder Fax an die Presse des MTK mit der Bitte um Veröffentlichung
Schwalbach a. Ts., 01.10.2004
Zweite Verhandlung gegen Mobilfunkanlagen auf St. Pankratius
Am Landgericht Frankfurt fand am letzten Donnerstag, 30. September, ein weiterer Termin zur Verhandlung einer Unterlassungsklage gegen den Betrieb der Mobilfunkanlagen im Glockenturm der Kirchengemeinde St. Pankratius statt.
Die leitende Richterin ließ von Anfang an keinen Zweifel zu, dass die über 70-seitige, fundierte Klageschrift, nach ihrer Auffassung, ungeeignet ist die bestehenden Grenzwerte für Mobilfunk-Sendeanlagen zu erschüttern. Sie stützte sich vor allem auf die Anfang diesen Jahres gefällte Entscheidung des Bundesgerichtshofes und interpretierte als Kernaussage, dass bei Einhaltung der Grenzwerte nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegen kann, die zu dulden wäre. (Zitat aus dem BGH-Urteil: „... Danach liegt eine unwesentliche Beeinträchtigung in der Regel vor, wenn die in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgelegten Grenzen oder Richtwerte von den nach diesen Vorschriften ermittelten und bewerteten Einwirkungen nicht überschritten werden. ...“)
Dass es nach dem BGH-Urteil im Ermessen des „Tatrichters“ liegt, ein Indiz zu erkennen und ggf. abweichend von der oben aufgeführten Regel unter Berücksichtigung von Umständen des Einzelfalls zu einem anderen Ergebnis zu kommen, wollte sie nicht berücksichtigen.
Auch weitere Vorträge des Rechtsanwaltes des Klägers ließ sie davon nicht abweichen. Sie erläuterte noch ihre Erfahrung bei den Holzschutzmittelverfahren, bei denen sie mitgewirkt habe.
Gerade dieser Punkt war für uns absolut unverständlich, weil ausgerechnet bei diesem Verfahren im nachhinein deutlich wurde, wie schädlich sich die Holzschutzmittel auf die Gesundheit ausgewirkt haben, vor allem die lange Zeit, die gebraucht wurde, um hier Recht für die Gesundheit der Bürger zu sprechen. Und gerade wegen dieser Kenntnis sollte ihr bewusst sein, warum es von großer Bedeutung ist, alle Chancen für die tatsächliche Aufklärung der Risiken in Erwägung zu ziehen, um Schaden abzuwenden. Die Chance war mit Prof. Dr. Adlkofer, Leiter der REFLEX-Studie, den Mann als Gutachter vortragen zu lassen, der den aktuellsten Stand der Erkenntnisse zu Schädigungen durch Mobilfunk-Strahlung zusammenfassen kann. Die Veröffentlichung der REFLEX-Studie wird bisher durch die EU (als Mitfinanzier) verhindert.
Hierzu sollte man wissen, warum die Justiz hier einen Rückzieher macht.
Besonders interessant sind hierzu die Ausführungen von Prof. Dr. Erich Schöndorf, ehemaliger Staatsanwalt im Holzschutzmittelprozess. Er formulierte anlässlich eines Vortrages vor Geschädigten des Holzschutzmittel-Skandals:
„Die Justiz mag solche Verfahren nicht, sie will nicht gegen die Repräsentanten der Gesellschaft vorgehen, zu denen sie sich ja selbst zählt, zumindest in den oberen Hierarchien.“
Quelle: http://www.wirtschaftsverbrechen.de/BCC-Maganzin/bc0203.pdf Seite 17
Bezogen ist diese Aussage auf die Staatsanwaltschaft, nicht auf die Richter. Aber auch hier kann es unangenehm sein eine Lobby anzugreifen bzw. wie in diesem Fall der Lobby immense Verluste zu bescheren. Ohne Zweifel ist es einfacher dem Antrag der Beklagten (Vodafone) auf Abweisung zu folgen.
Dies alles macht uns deutlich, dass auch und gerade die Gerichte sich winden wie ein Aal. Es stellt sich für uns die Frage, welcher Beweis noch gebracht werden muss, um die Gefährdung klar zu machen.
Aber wir haben da auch schon die Lösung: Wir alle investieren in das Projekt Zeitmaschine. Wir fördern die daran arbeitenden Wissenschaftler und werden diese Maschine bauen lassen. Dann „fahren“ wir in die Zukunft und schauen uns das Ergebnis an. Die Fortführung der Mobilfunktechnik auf der bisher bekannten Basis wird in den nächsten 20 Jahren vielen Menschen den Tod gebracht haben. Mit entsprechenden Beweismitteln und Dokumenten „fahren“ wir zurück in die Gegenwart. Diese Erkenntnisse lassen uns die Zukunft positiv beeinflussen, die Mobilfunktechnik in der jetzigen Form wird sofort gestoppt. Die Entwicklung bereits vorher bekannter neuer Technologien wird massiv betrieben und wegen vorübergehend fehlender Funktechnik schnell getestet (Zeitmaschine) und umgesetzt. Positiver Nebeneffekt: Gleichermaßen wird auch sofort erkannt, dass bei den verwandten Techniken DECT, WLAN, WIMAX, DVB-T, usw. die gleichen Symptome entstehen und deren Fortführung und Weiterentwicklung wird ebenfalls abgebrochen. Den Menschen wird das Leid erspart und die Bürgerinitiativen müssen keine unnötigen Kräfte in die Aufklärung und Kampf gegen diese Techniken stecken.
Was nach diesem utopischen Ausflug bleibt ist die Erkenntnis, dass leider noch einige Zeit ins Land gehen wird, bis auch der letzte (Mandatsträger und Gerichte) erkannt hat, dass diese Technik Krankheit und Tod bringt bzw. jetzt schon tot ist. Doch bis dahin werden einige wenige ihr angefangenes Geschäft noch damit gemacht haben. Am Ende werden wir alle diese wenigen bezahlt haben, mit unserem Geld und letztendlich auch mit unserer Gesundheit. In beiden Fällen ist es nur eine Frage der Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Böckner, Sprecher der INITIATIVE SCHWALBACH – KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN
Starmail - 3. Okt, 08:59