24
Sep
2004

Wunderwaffe des Tages

Kommentar Harald Neuber


US-Mikrowellenkanone gegen Aufständische und Demonstranten im Test

Nach und nach entpuppt sich der Irak-Krieg als gigantisches Experimentierfeld für Washingtons Rüstungsindustrie. Wie die US-amerikanische Militärzeitschrift Stars and Stripes in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, sollen bis zum kommenden Sommer vier bis sechs neuartige Strahlenkanonen in das besetzte Land geschafft werden. Auf Geländewagen montierte Antennen werden dort bei Bedarf Mikrowellen mit einer Frequenz von 95 Gigaherz abstrahlen, die knapp einen Millimeter in die Haut eindringen. Eingesetzt werden soll die neue Wunderwaffe gegen Demonstranten und Aufständische. Von den Strahlen getroffen, verspürten die einen unerträglichen Schmerz und liefen auseinander. Gesundheitlich sei dies völlig ungefährlich, wie Militärs versichern. Soweit die Theorie. Die Praxis könnte anders aussehen.

Tatsächlich verfügt das »Büro für eine Transformation der Streitkräfte« der US-Armee über keine Langzeitstudie, die über gesundheitliche Folgeschäden Aufschluß gibt. So geht es dann auch im Irak nicht um den Einsatz »humaner« oder »nichttödlicher« Waffen, sondern um systematische Feldversuche. Darstellungen der Entwickler über die Unbedenklichkeit der Systeme sind keinen Pfifferling wert. Schließlich wurde auch zu Beginn des Vietnamkrieges versichert, daß der Einsatz des Entlaubungsmittels Agent Orange völlig unbedenklich sei. Doch bis heute werden in Vietnam durch die Verseuchungen mißgebildete Kinder geboren. Kein US-amerikanischer Militär wurde dafür je zur Verantwortung gezogen.

Wie damals in Vietnam nutzt die nationale Rüstungsindustrie die US-Gewaltherrschaft im Irak für Menschenversuche. Wie Stars and Stripes in einem Nebensatz erwähnt, sind bereits jetzt zahlreiche weitere sogenannte nichttödliche Waffen mit akustischer und optischer Wirkung in Irak im Einsatz. Bestehen sie die »Probezeit« nicht, wird die Öffentlichkeit wohl erst in Jahren oder Jahrzehnten über die Folgen informiert. Spätestens dann, wenn keiner der Verantwortlichen mehr belangt werden kann.

© junge welt

http://www.jungewelt.de/2004/09-24/003.php


Nachricht von Knut W. Schlanert
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