24
Sep
2004

Inverssuche beunruhigt Daten- und Verbraucherschützer

Telekommunikation: Telefonnummer wird zum Schlüssel für Name und Anschrift

VDI nachrichten, Bonn, 24. 9. 04

Ab Oktober verraten Telefon-Auskunftsdienste zur Telefonnummer den zugehörigen Namen samt Anschrift. Telefonkunden haben nur noch wenige Tage, um bei ihren Festnetz- und Mobilfunk-Anbietern für den Start Widerspruch einzulegen.

Wo wohnt der Tierfreund, der seine entlaufene Katze per Straßenaushang sucht? Und wo wohnt der Inserent, der nun seinen Mercedes SL verkaufen will? Bislang durften die Telefongesellschaften auf solche Fragen keine Auskunft geben. Doch das neue Telekommunikationsgesetz erlaubt nun die Inverssuche unter bestimmten Voraussetzungen. Sie kann über Telefonauskünfte, über CD-Roms oder Verzeichnisse im Internet erfolgen.

Nicht nur für ehrliche Finder, sondern auch für vorausschauende Diebe dürfte die Auskunft von Name und Adresse des Telefonkunden nützlich sein. Während Privatpersonen sich Sorgen um ihre Privatsphäre machen, werden Berufsgruppen wie Journalisten, Privatdetektive und Marketingprofis von dem neuen Service profitieren.

Die Auskunftsdienste Telix, Infoportal und Telegate haben bereits angekündigt, die Inverssuche ab Oktober anzubieten. Auch der CD-Rom-Anbieter Klicktel will im 4. Quartal eine CD-Rom herausgeben, die die Inverssuche ermöglicht. Wenn ein Suchender anhand einer Telefonnummer den Namen und die Anschrift des Rufnummern-Inhabers erfragt, ist es gleichgültig, zu welchem Zweck er diese persönlichen Daten nutzen will.

Daten- und Verbraucherschützer warnen allerdings vor Missbrauch der Inverssuche und raten Telefonkunden, genau zu prüfen, ob sie die neue Möglichkeit zulassen wollen. Der Bundesdatenbeauftragte Peter Schaar weist auf die rechtlichen Vorgaben hin, die erfüllt sein müssen, bevor ein solcher Dienst angeboten werden darf: "Eine solche Inverssuche ist nur dann erlaubt, wenn der Kunde im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen ist und gegen eine Inverssuche keinen Widerspruch eingelegt hat."

Jeder Diensteanbieter muss seine Kunden auf dieses Widerspruchsrecht hinweisen. Helga Zander-Hayat, Telekommunikationsjuristin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, ergänzt: "Bei der Inverssuche dürfen Angaben zum Beruf oder zu Branchen, die ebenfalls in Teilnehmerverzeichnissen stehen, nicht genannt werden."

Allgemein gilt: Wer bislang nicht in den Telefonbüchern oder öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnissen verzeichnet war, wird über die Inverssuche auch nicht gefunden.

VDI nachrichten, Bonn, 24. 9. 04 - Ab Oktober verraten Telefon-Auskunftsdienste zur Telefonnummer den zugehörigen Namen samt Anschrift. Telefonkunden haben nur noch wenige Tage, um bei ihren Festnetz- und Mobilfunk-Anbietern für den Start Widerspruch einzulegen.

Zahlreiche Telekom-Kunden erhielten schon im Juni ein Schreiben, das auf die Neuerung hinwies. Vier Wochen hatten sie Zeit, um die Inverssuche zu sperren, damit die Daten keinesfalls an die Auskunftsdienste weitergegeben werden. Diese Frist verlängerte die T-Com bis zum 27. September stillschweigend. Am 30. September stellt der T-Com-Redaktionsdienst, der die Telefondaten aller Netzbetreiber erhält, die Daten den Auskunftsdiensten zur Verfügung.

Verpasst ein Kunde die Frist, sei dies, sagte T-Com-Sprecher Rüdiger Gräve den VDI nachrichten, nur bei den CD-Rom-Auskunftsdiensten kritisch, da alle anderen Auskunftsdienste täglich aktualisiert werden. Allerdings ändern sich bei CD-Roms jährlich 30 % der Datensätze. Eine Auskunfts-CD-Rom ist daher für ihre Nutzer nur von zeitlich begrenztem Nutzen. Während die Deutsche Telekom mit ihrem Auskunftsdienst die Inverssuche generell ermöglicht, will der Telefonanbieter ISIS die Daten seiner Kunden grundsätzlich nicht an Auskunftsdienste freigeben, außer wenn der Kunde dies gestattet.

C. SCHULZKI-HADDOUTI


Widerspruch einlegen

Grundsätzlich kann ein Telefonkunde die Inverssuche jederzeit sperren lassen. Telekom-Kunden können die Nummer 013 75/10 33 00 für 12 Cent pro Verbindung anzurufen, um ihre Nummer für die Inverssuche sperren zu lassen. Bei ISDN-Anschlüssen werden sämtliche zum Anschluss gehörigen Nummern gesperrt. Widerspruch ist auch per Brief oder Fax möglich. Vodafone-Kunden müssen eine auf der Vodafone-Website erhältliche Widerspruchserklärung ausfüllen und an den Anbieter faxen. csh

www.t-com.de
www.vodafone.de

http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktuelle_ausgabe/akt_ausg_detail.asp?source=rubrik&cat=1&id=18485


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