Handy weg vom Steuer
KS: Auch nicht als Diktier- oder Musikgerät verwenden
Autofahrern ist es seit einiger Zeit verboten, Mobiltelefone bei laufendem Motor zu nutzen, es sei denn mit einer Freisprecheinrichtung. Handys sind aber längst zu Alleskönnern geworden, mit denen man Sprachaufzeichnungen oder Fotos machen und Termine verwalten kann. Doch auch dies ist nach Information des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) während der Fahrt verboten. Man darf also mit dem Gerät am Steuer auch nicht diktieren oder Musik hören.
Nach § 23 (1a) StVO liegt ein Verstoß bereits vor, wenn man das Handy in die Hand nimmt. Es ist also nicht nötig, dass eine Telefonverbindung tatsächlich zustande kommt. Damit kann sich niemand herausreden, er hätte das Gerät lediglich in der Hand gehalten, ohne zu telefonieren. Übrigens gilt das Handy-Verbot auch für Radfahrer. Auch sie sind Fahrzeugführer im Sinne der StVO.
Abgesehen davon, dass für den KS die Gesetzgebung in diesem Punkt unlogisch erscheint, appellierte der Club an die Autofahrer, die Verwendung des Mobiltelefons bei der Fahrt generell zu unterlassen.
Thomas Achelis
Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS)
Presse und Information
Achelis & Partner GmbH Public Relations
http://www.achelis.com
mailto:public.relations@achelis.com
Friedenspromenade 87, D-81827 München
http://www.pressrelations.de/index.cfm?start_url=http%3A//www.pressrelations.de/search/release.cfm%3Fr%3D167437%26style%3D
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Autofahrern ist es seit einiger Zeit verboten, Mobiltelefone bei laufendem Motor zu nutzen, es sei denn mit einer Freisprecheinrichtung. Handys sind aber längst zu Alleskönnern geworden, mit denen man Sprachaufzeichnungen oder Fotos machen und Termine verwalten kann. Doch auch dies ist nach Information des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) während der Fahrt verboten. Man darf also mit dem Gerät am Steuer auch nicht diktieren oder Musik hören.
Nach § 23 (1a) StVO liegt ein Verstoß bereits vor, wenn man das Handy in die Hand nimmt. Es ist also nicht nötig, dass eine Telefonverbindung tatsächlich zustande kommt. Damit kann sich niemand herausreden, er hätte das Gerät lediglich in der Hand gehalten, ohne zu telefonieren. Übrigens gilt das Handy-Verbot auch für Radfahrer. Auch sie sind Fahrzeugführer im Sinne der StVO.
Abgesehen davon, dass für den KS die Gesetzgebung in diesem Punkt unlogisch erscheint, appellierte der Club an die Autofahrer, die Verwendung des Mobiltelefons bei der Fahrt generell zu unterlassen.
Thomas Achelis
Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS)
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Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Starmail - 15. Sep, 14:33