Mut zum eigenen Urteil
FRANKFURTER RUNDSCHAU 15-09-2004
LESERBRIEFE
Mut zum eigenen Urteil
Zum Streit um Mobilfunk-Antennen auf St. Pankratius in Schwalbach und zur bevorstehenden Gerichtsverhandlung (Bericht vom 9. September ):
Nun soll Recht vom Landgericht Frankfurt gesprochen werden! Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt mit seinem diesjährigen Urteil vom 13. Februar die ungebremste Bestrahlung der Bevölkerung (AZ VZR 217/03 218/03). Das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht meinte ohne Hinzuziehung von spezifischem Sachverstand beurteilen zu können, dass kein Gefährdungspotenzial gegeben sei.
Insider mussten einfach zu dem Resultat kommen, dass die vielen dort vorgelegten aktuellen wissenschaftlichen Studien nicht oder ungenügend zur Kenntnis genommen wurden. Dafür bezog man sich auf Aussagen der Strahlenschutzkommission vom Herbst 2001 und hielt deren Empfehlung für maßgebend, unbeeindruckt von seitdem veröffentlichten zahlreichen Warnungen, wie etwa die ersten Ergebnisse des EU-weiten Reflexforschungsprojektes, der niederländischen TNO UMTS-Studie u.v.m.
Trotz des "schwammigen" BGH-Urteils kann man nur an alle Richter auf allen Ebenen appellieren, endlich den Mut zu haben, unabhängig vom Diktat einer Industrie und deren Gefolgsleuten allein ihren ethischen Verpflichtungen nachzukommen.
Ob das Landgericht dem BGH-Urteil die Botschaft entnommen hat, dass unteren Gerichtsebenen vorbehalten wurde, unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen bürgergerechter über die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden?
Sicherlich wäre dies ein Novum, aber auch zugleich ein Signal einer seriösen Rechtsprechung, was vielen betroffenen Menschen Mut machen würde.
Alfred Tittmann, Sprecher des Hessischen Landesverbands mobilfunkfreie Wohngebiete, Bruchköbel
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Copyright © Frankfurter Rundschau online 2004
Dokument erstellt am 15.09.2004 um 00:17:14 Uhr
Erscheinungsdatum 15.09.2004 | Ausgabe: R5 | Seite: 38
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Mut zum eigenen Urteil
Zum Streit um Mobilfunk-Antennen auf St. Pankratius in Schwalbach und zur bevorstehenden Gerichtsverhandlung (Bericht vom 9. September ):
Nun soll Recht vom Landgericht Frankfurt gesprochen werden! Der Bundesgerichtshof (BGH) erlaubt mit seinem diesjährigen Urteil vom 13. Februar die ungebremste Bestrahlung der Bevölkerung (AZ VZR 217/03 218/03). Das aus naturwissenschaftlichen Laien bestehende Gericht meinte ohne Hinzuziehung von spezifischem Sachverstand beurteilen zu können, dass kein Gefährdungspotenzial gegeben sei.
Insider mussten einfach zu dem Resultat kommen, dass die vielen dort vorgelegten aktuellen wissenschaftlichen Studien nicht oder ungenügend zur Kenntnis genommen wurden. Dafür bezog man sich auf Aussagen der Strahlenschutzkommission vom Herbst 2001 und hielt deren Empfehlung für maßgebend, unbeeindruckt von seitdem veröffentlichten zahlreichen Warnungen, wie etwa die ersten Ergebnisse des EU-weiten Reflexforschungsprojektes, der niederländischen TNO UMTS-Studie u.v.m.
Trotz des "schwammigen" BGH-Urteils kann man nur an alle Richter auf allen Ebenen appellieren, endlich den Mut zu haben, unabhängig vom Diktat einer Industrie und deren Gefolgsleuten allein ihren ethischen Verpflichtungen nachzukommen.
Ob das Landgericht dem BGH-Urteil die Botschaft entnommen hat, dass unteren Gerichtsebenen vorbehalten wurde, unabhängig von politischen und wirtschaftlichen Erwägungen bürgergerechter über die ihnen vorgelegten Beweismittel zu entscheiden?
Sicherlich wäre dies ein Novum, aber auch zugleich ein Signal einer seriösen Rechtsprechung, was vielen betroffenen Menschen Mut machen würde.
Alfred Tittmann, Sprecher des Hessischen Landesverbands mobilfunkfreie Wohngebiete, Bruchköbel
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Dokument erstellt am 15.09.2004 um 00:17:14 Uhr
Erscheinungsdatum 15.09.2004 | Ausgabe: R5 | Seite: 38
Starmail - 15. Sep, 14:12