Mobilfunkstreit - Verhandlung gegen Vodafone
Schwalbacher Mobilfunkstreit - Verhandlung gegen Vodafone am 16. September
Hallo zusammen,
anbei Pressemitteilung zum Gerichtstermin am 16.9.
Bitte nach Veröffentlichung mit Leserbriefen darauf reagieren, um noch mehr Öffentlichkeit herzustellen.
Ich bitte jeden, dem es möglich ist zu diesem Termin zu kommen, damit vor Gericht öffentliches Interesse gezeigt wird. Bitte Bescheid geben !
Auf unserer Homepage habe ich auch einen Link gesetzt, um sich per Routenplaner der Bahn den Anfahrtsweg mit Bahn, Auto oder Fahrrad anzeigen zu lassen.
Rundfunk und Fernsehen werde ich morgen ebenfalls informieren, ich hoffe, dass sie aufspringen.
Herzlichen Gruß
Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
Pressemitteilung per Mail oder Fax an die Presse des MTK mit der Bitte um Veröffentlichung
Schwalbacher Mobilfunkstreit - Verhandlung gegen Vodafone am 16. September
Neue Studienergebnisse untermauern Klageschrift
Im Streit um die Mobilfunksendeanlage auf dem Glockenturm der Kirchengemeinde St. Pankratius in Schwalbach wird am 16. September um 10.00 Uhr die erste von drei Unterlassungsklagen vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt.
Die Sendeanlage wurde im März 2002, am Donnerstag vor Ostern, von außen mit einem Kranwagen installiert. Viele Bürger im Umkreis waren überrascht worden und noch am Osterwochenende gründete sich die „Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten“.
Die Klageschrift wurde letztes Jahr von 3 Schwalbacher Bürgern eingereicht, nachdem alle anderweitigen Anstrengungen, die Inbetriebnahme der Sendeanlage zu unterbinden, gescheitert waren. Weder die Kirchengemeinde St. Pankratius noch der Betreiber Vodafone war zu konstruktiven Gesprächen bereit, um den Standort der Anlage zu überdenken und diesen außerorts zu verlegen.
Vertreten werden die Kläger durch den bereits aus anderen Verfahren bekannten Rechtsanwalt Jürgen Ronimi aus Oberursel. Er konnte in einem Verfahren in Oberursel-Bommersheim im September 2000 per einstweiliger Verfügung eine Unterlassung des Sendebetriebes erreichen, was jedoch im Herbst 2000 durch das Oberlandesgericht wieder aufgehoben wurde.
In der umfangreichen Klageschrift wird auf über 70 Seiten ausgeführt, dass der Sendebetrieb wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Gefahren nicht aufrecht erhalten werden darf. Dies wird vor allem durch die fehlerhafte Festlegung der bestehenden Grenzwerte begründet, die lediglich thermische Wirkungen (Erwärmung) auf den Menschen berücksichtigt und keine Vorsorgewerte beinhaltet. Bei den nichtthermischen Wirkungen konnte selbst der von dem Mobilfunkbetreiber in dem Bommersheimer Verfahren ernannte Sachverständige Prof. Dr. Silny eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen.
Zu den möglichen Schädigungen zählen unter anderem Steigerung der Krebsgefährdung, Erbgutveränderungen, Reduktion der Immunreaktion, verminderte Melatoninproduktion sowie viele leichtere Reaktionen wie Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Gedächtnisverlust, Psychosen und Sterilität.
Eine besondere Brisanz ergibt sich aus den Anfang 2004 vorveröffentlichten Studienergebnissen aus der von der EU geförderten REFLEX-Studie, an der sich 12 Forschergruppen aus 7 europäischen Ländern beteiligt haben. Ziel der Studie war es herauszufinden, ob auf zellulärer oder molekularer Ebene überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, auf die sich die Annahmen eines Gesundheitsrisikos stützen, um sich dann nach Feststellung endgültig weitere Kosten für die Erforschung gesundheitsschädlicher Wirkungen sparen zu können.
Das Ergebnis war dann anders. Es wurde der Nachweis erbracht, dass
„... RF-EMF unterhalb der geltenden Sicherheitsgrenzen fähig sind, in bestimmten, aber keineswegs allen lebenden Zellen DNA-Strangbrüche zu erzeugen und die Anzahl der Micronuclei und der Chromosomenaberrationen zu erhöhen.“,
was soviel bedeutet, dass eine Gesundheitsgefährdung anzunehmen ist. Weiter wird ausgeführt
„... So lange die Erkenntnislage unzulänglich bleibt, sprechen die REFLEX-Daten dafür, dass das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Bevölkerung von den Entscheidungsträgern in Industrie und Politik anerkannt werden sollte.“
Die offizielle Veröffentlichung der REFLEX-Studie steht noch aus, obwohl diese planmäßig schon längst erfolgen müssen.
Aus diesem Nachweis kann sich eine Wende in dem anstehenden Verfahren ergeben, die weitreichende Konsequenzen auf alle bereits laufenden und neu zu installierenden Sendeanlagen hat und somit von bundesweiter Bedeutung ist.
Das öffentliche Verfahren kann verfolgt werden am Donnerstag, 16.09.2004, um 10:00 Uhr im Justizgebäude Gerichtsstr. 2 in Frankfurt, Raum 333, Gebäude B.
Weitere Informationen zur REFLEX-Studie im Internet unter http://www.initiative-schwalbach.de unter „Aktuelle Informationen“.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Böckner, Sprecher der INITIATIVE SCHWALBACH – KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN
Hallo zusammen,
anbei Pressemitteilung zum Gerichtstermin am 16.9.
Bitte nach Veröffentlichung mit Leserbriefen darauf reagieren, um noch mehr Öffentlichkeit herzustellen.
Ich bitte jeden, dem es möglich ist zu diesem Termin zu kommen, damit vor Gericht öffentliches Interesse gezeigt wird. Bitte Bescheid geben !
Auf unserer Homepage habe ich auch einen Link gesetzt, um sich per Routenplaner der Bahn den Anfahrtsweg mit Bahn, Auto oder Fahrrad anzeigen zu lassen.
Rundfunk und Fernsehen werde ich morgen ebenfalls informieren, ich hoffe, dass sie aufspringen.
Herzlichen Gruß
Klaus Böckner, Sprecher der Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten
Pressemitteilung per Mail oder Fax an die Presse des MTK mit der Bitte um Veröffentlichung
Schwalbacher Mobilfunkstreit - Verhandlung gegen Vodafone am 16. September
Neue Studienergebnisse untermauern Klageschrift
Im Streit um die Mobilfunksendeanlage auf dem Glockenturm der Kirchengemeinde St. Pankratius in Schwalbach wird am 16. September um 10.00 Uhr die erste von drei Unterlassungsklagen vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt.
Die Sendeanlage wurde im März 2002, am Donnerstag vor Ostern, von außen mit einem Kranwagen installiert. Viele Bürger im Umkreis waren überrascht worden und noch am Osterwochenende gründete sich die „Initiative Schwalbach – Keine Mobilfunkanlagen in Wohngebieten“.
Die Klageschrift wurde letztes Jahr von 3 Schwalbacher Bürgern eingereicht, nachdem alle anderweitigen Anstrengungen, die Inbetriebnahme der Sendeanlage zu unterbinden, gescheitert waren. Weder die Kirchengemeinde St. Pankratius noch der Betreiber Vodafone war zu konstruktiven Gesprächen bereit, um den Standort der Anlage zu überdenken und diesen außerorts zu verlegen.
Vertreten werden die Kläger durch den bereits aus anderen Verfahren bekannten Rechtsanwalt Jürgen Ronimi aus Oberursel. Er konnte in einem Verfahren in Oberursel-Bommersheim im September 2000 per einstweiliger Verfügung eine Unterlassung des Sendebetriebes erreichen, was jedoch im Herbst 2000 durch das Oberlandesgericht wieder aufgehoben wurde.
In der umfangreichen Klageschrift wird auf über 70 Seiten ausgeführt, dass der Sendebetrieb wegen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Gefahren nicht aufrecht erhalten werden darf. Dies wird vor allem durch die fehlerhafte Festlegung der bestehenden Grenzwerte begründet, die lediglich thermische Wirkungen (Erwärmung) auf den Menschen berücksichtigt und keine Vorsorgewerte beinhaltet. Bei den nichtthermischen Wirkungen konnte selbst der von dem Mobilfunkbetreiber in dem Bommersheimer Verfahren ernannte Sachverständige Prof. Dr. Silny eine Gesundheitsgefährdung nicht ausschließen.
Zu den möglichen Schädigungen zählen unter anderem Steigerung der Krebsgefährdung, Erbgutveränderungen, Reduktion der Immunreaktion, verminderte Melatoninproduktion sowie viele leichtere Reaktionen wie Kopfschmerzen, Herzrhythmusstörungen, Gedächtnisverlust, Psychosen und Sterilität.
Eine besondere Brisanz ergibt sich aus den Anfang 2004 vorveröffentlichten Studienergebnissen aus der von der EU geförderten REFLEX-Studie, an der sich 12 Forschergruppen aus 7 europäischen Ländern beteiligt haben. Ziel der Studie war es herauszufinden, ob auf zellulärer oder molekularer Ebene überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, auf die sich die Annahmen eines Gesundheitsrisikos stützen, um sich dann nach Feststellung endgültig weitere Kosten für die Erforschung gesundheitsschädlicher Wirkungen sparen zu können.
Das Ergebnis war dann anders. Es wurde der Nachweis erbracht, dass
„... RF-EMF unterhalb der geltenden Sicherheitsgrenzen fähig sind, in bestimmten, aber keineswegs allen lebenden Zellen DNA-Strangbrüche zu erzeugen und die Anzahl der Micronuclei und der Chromosomenaberrationen zu erhöhen.“,
was soviel bedeutet, dass eine Gesundheitsgefährdung anzunehmen ist. Weiter wird ausgeführt
„... So lange die Erkenntnislage unzulänglich bleibt, sprechen die REFLEX-Daten dafür, dass das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Bevölkerung von den Entscheidungsträgern in Industrie und Politik anerkannt werden sollte.“
Die offizielle Veröffentlichung der REFLEX-Studie steht noch aus, obwohl diese planmäßig schon längst erfolgen müssen.
Aus diesem Nachweis kann sich eine Wende in dem anstehenden Verfahren ergeben, die weitreichende Konsequenzen auf alle bereits laufenden und neu zu installierenden Sendeanlagen hat und somit von bundesweiter Bedeutung ist.
Das öffentliche Verfahren kann verfolgt werden am Donnerstag, 16.09.2004, um 10:00 Uhr im Justizgebäude Gerichtsstr. 2 in Frankfurt, Raum 333, Gebäude B.
Weitere Informationen zur REFLEX-Studie im Internet unter http://www.initiative-schwalbach.de unter „Aktuelle Informationen“.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Böckner, Sprecher der INITIATIVE SCHWALBACH – KEINE MOBILFUNKANLAGEN IN WOHNGEBIETEN
Starmail - 8. Sep, 10:31