24
Jun
2004

"Arbeitsmarktreform" rückabwickeln

Pressemitteilung

Sozialforum Witten

Mieterforum Ruhr

23.06.2004

Kurth rechnet mit Verdrängungen arbeitsloser Mieter
Mietervereine und Sozialforum fordern: "Arbeitsmarktreform" rückabwickeln!


Mieterforum Ruhr hat heute die Bundestagsabeordneten von Bündnis 90/Die Grünen, Markus Kurth (Dortmund, Sozialpolitischer Sprecher der Fraktion) und Imingard-Schewe Gerigk (Herdecke), aufgefordert, die Hartz IV-"Reformen" für gescheitert zu erklären und sich für die sofortige Rückabwicklung einzusetzen, damit die Arbeitslosen- und Sozialhilfezahlungen auch nach dem 31.12.2004 garantiert sind. Das Sozialforum Witten hat sich angeschlossen. "Die Umsetzung dieses im Ansatz verfehlten und in der Umsetzung vermurksten Schreckenspakets ist nicht zu verantworten", betonen beide Bündnisse.

Auf einer Fachveranstaltung der Grünen in Witten räumte Markus Kurth ein, dass mit der Übertragung bisheriger Sozialhilferegeln auf die Arbeitslosenhilfeempfänger eine massive Vertreibung der arbeitslosen Mieter einsetzen könne. Die Kommunen könnten aber durch eine sensible Politik einer Getto-Bildung entgegenwirken.

Kommunalbeamte betonten, dass dafür keinerlei finanzieller Spielraum bestehe. Das Sozialhilferechtsprechung eröffne die Möglichkeit von Leistungskürzungen, wenn die höhere Wohnkosten als in den kommunalen Regelen festgesetzt nicht (durch Umzug) gesenkt würden. Es gebe zwar wahrscheinlich nicht genügend billige Wohnungen, trotzdem werde es zu Kürzungen kommen.

Kurth erinnerte die Kommunen an ihre Verantwortung für die soziale Nachhaltigkeit. Derartige Maßnahmen könnten zu Obdachlosigkeit, Schwarzarbeit und sogar Kriminalität führen. Die Folgekosten für die Kommunen (!) seien dann immens.

Das Arbeitsministrium hatte zuvor in einem Schreiben mitgeteilt, dass es nicht beabsichtige von der Möglichkeit des Erlasses einer Verordnung zu der "Angemessenheit" der Wohnkosten nach SGB II Gebrauch zu machen. Dies bisherigen kommunalen Regeln - bzw. die BSHG-Rechtsprechung - sollten angewandt werden. Dies bedeutet, dass sich ab 1.1.2004 im EN Kreis die Zahl der Menschen, deren Wohnkosten direkt und komplett von kommunalen Zahlungen abhängt, mindestens verdoppelt.

Die Obergrenzen für "angemessene" Wohnkosten liegen nach den bisherigen Regeln in allen Städten im unteren Bereich der Mietspiegel (wie es nach Rechtsprechung auch zulässig ist). Teilweise sind dafür Wohnungen gar nicht oder nur mit Mühe zu finden. Leistungsempfänger mit höheren Wohnkosten werden nach altem und neuem Recht aufgefordert, ihre Wohnkosten zu senken. Erfolgt dies nicht, kann nach einem halben Jahr die Leistung empfindlich gekürzt werden.

Nach Ansicht des Sozialforums hat die Blindheit gegenüber den sozialen Konsequenzen der Reform System. Zusätzlich haben die zahlreichen handwerklichen Fehler und die unausgegorenen Kompromisse im Vermittlungsausschuss auch den besseren Ideen im Hartz-Konzept den Garaus gemacht. Das Resultat ist ein Gesetzeskonvolut, das von keinem Menschen akzeptiert werden kann, dem die sozial nachhaltige Funktionsfähigkeit unserer Städte ein Anliegen ist.

Nach dem Scheitern des Kompromisses mit den CDU-Ländern, den zahlreichen weiterhin ungeklärten Fragen zur Umsetzung und Finanzierung, den sicheren Wahlniederlagen sowie der wachsenden Kritik auch in der SPD sollte die Bundesregierung den Mut aufbringen, dieses Projekt für gescheitert zu erklären. Für theoretisch denkbare umfassende Nachbesserungen an dem Gesetzespaket ist es jetzt zu spät. Bevor die Diskussion um die notwendige Neugestaltung der Arbeitsmarktpolitik wieder aufgenommen wird, muss erst einmal gewährleistet werden, dass die frühere Rechtslage weiter gilt und finanziert ist.

Die Integration in den Arbeitsmarkt lässt sich nicht von all den anderen Integrationsleistungen abkoppeln, die auch Arbeitslose in ihrem Alltag erbringen, und für die sie zum Beispiel auf sichere Wohnverhältnisse und ausreichende Einkommen angewiesen sind. Das sollten gerade die Grünen als "Bürger- und Menschenrechtspartei" nachvollziehen können.

i.A.
Knut Unger
Email: unger@mvwit.de
MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V. / Habitat-Netz. e.V.
Postfach 1928, 58409 Witten
Bahnhofstr. 46, 58452 Witten
Geschäftsstelle Tel. 02302-51793
Direkt/ Habitat-Netz: 02302-276171
Fax. 02302-27320
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