Störsignale aus dem Landratsamt
HLV INFO 83/AT
01-08-2006
Betr. Gräfelfing!!!
Frank Sommer 1-08-06
Süddeutsche Zeitung (Würmtal), 31.07.2006
Störsignale aus dem Landratsamt
Behörde will Bau von Mobilfunkanlage in Gräfelfing notfalls untersagen
Von Sylvia Böhm Haimerl
Gräfelfing - Die Gemeinde Gräfelfing bekommt im Streit um die Aufstellung einer neuen Mobilfunkanlage an der Aubinger Straße Unterstützung vom Landratsamt München. Die Behörde hat dem Betreiber T-Mobile Deutschland in einem Schreiben eine Frist gesetzt und außerdem darauf verwiesen, dass die Errichtung einer Mobilfunkstation wegen der von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre unzulässig sei. Nun soll T-Mobile bis spätestens Dienstag, 1. August, erklären, dass die Anlage nicht errichtet wird, "bevor für diese eine isolierte Befreiung und eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wurde", schreibt das Landratsamt. Sollte der Betreiber nicht zu dieser Erklärung bereit sein, werde man eine Anordnung zur vorsorglichen Untersagung von entsprechenden Bauarbeiten erlassen, so die Behörde. Sollte die Mobilfunkstation dennoch, wie vom Betreiber angekündigt, errichtet werden, werde die Nutzung untersagt, heißt es weiter. Wie berichtet, ist die von der Gemeinde im Jahr 2003 erlassene Veränderungssperre in der vergangenen Woche verlängert worden. Damit soll den Gemeinderäten Zeit gegeben werden die Bebauungspläne zu überarbeiten. Darüber hinaus will Gräfelfing verhindern, dass Mobilfunkanlagen in Wohngebieten aufgestellt werden können.
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HLV INFO 88/AT
15-08-06
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
zum Verständnis der sich anbahnenden Auseinandersetzung um den Mobilfunkstandort Aubinger Straße 41 in Gräfelfing, und ggfls. deren Tragweite, erhalten Sie den nachfolgenden Kommentar mit der Bitte um Veröffentlichung in Ihrem Verteiler.
Kommentar von Martin A. Klaus, veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung, Ausgabe Würmtal, vom 27.07.2006:
Verhärtete Fronten
Die Auseinandersetzung um das sogenannte "Gräfelfinger Modell" spitzt sich zu. Der Versuch der Gemeinde, mit Hilfe eines Angebots geeigneter Standorte Wohngebiete von Mobilfunkanlagen frei zu halten, ist den Betreibern solcher Anlagen ein Dorn im Auge. Als casus belli hat sich der Mobilfunkbetreiber T-Mobile nun offensichtlich die Aubinger Straße 41 ausgesucht. Ohne Rücksicht auf die Veränderungssperre will die Firma dort eine Antenne aufstellen. Die Gemeinde Gräfelfing wiederum will genau dies verhindern. Damit steht jenes Verfahren von bundesweiter Bedeutung vor der Tür, das sich schon seit geraumer Zeit abzeichnet: eine gerichtliche Klarstellung, wieviel die gemeindliche Planungshoheit wert ist, wenn wirtschaftliche Interessen gegen Bürgerinteressen stehen. In diesem Fall ist es der Schutz der Gesundheit gegen zwar nicht belegte, aber eben auch nicht widerlegte Gefahren durch mit dem Mobilfunk verbundene Strahlung. Allerdings verweisen immer mehr Indizien darauf, dass Gesundheitsgefahren keineswegs völlig ausgeschlossen werden können. Gräfelfing wird Geduld und Nerven brauchen. Auf beiden Seiten ist das Interesse groß, die Auseinandersetzung angesichts der grundsätzlichen Bedeutung bis zur letzten Instanz durchzufechten. Angesichts der Flut technischer Neuerungen mit Marktchancen bedarf es tatsächlich einer Klarstellung, ob die Gemeinden im Zweifelsfall noch Herr im eigenen Haus sind.
W. Kirchhof
Bürgerinitiative Gräfelfing gegen Mobilfunk Basisstationen im Wohngebiet
01-08-2006
Betr. Gräfelfing!!!
Frank Sommer 1-08-06
Süddeutsche Zeitung (Würmtal), 31.07.2006
Störsignale aus dem Landratsamt
Behörde will Bau von Mobilfunkanlage in Gräfelfing notfalls untersagen
Von Sylvia Böhm Haimerl
Gräfelfing - Die Gemeinde Gräfelfing bekommt im Streit um die Aufstellung einer neuen Mobilfunkanlage an der Aubinger Straße Unterstützung vom Landratsamt München. Die Behörde hat dem Betreiber T-Mobile Deutschland in einem Schreiben eine Frist gesetzt und außerdem darauf verwiesen, dass die Errichtung einer Mobilfunkstation wegen der von der Gemeinde erlassenen Veränderungssperre unzulässig sei. Nun soll T-Mobile bis spätestens Dienstag, 1. August, erklären, dass die Anlage nicht errichtet wird, "bevor für diese eine isolierte Befreiung und eine Ausnahme von der Veränderungssperre erteilt wurde", schreibt das Landratsamt. Sollte der Betreiber nicht zu dieser Erklärung bereit sein, werde man eine Anordnung zur vorsorglichen Untersagung von entsprechenden Bauarbeiten erlassen, so die Behörde. Sollte die Mobilfunkstation dennoch, wie vom Betreiber angekündigt, errichtet werden, werde die Nutzung untersagt, heißt es weiter. Wie berichtet, ist die von der Gemeinde im Jahr 2003 erlassene Veränderungssperre in der vergangenen Woche verlängert worden. Damit soll den Gemeinderäten Zeit gegeben werden die Bebauungspläne zu überarbeiten. Darüber hinaus will Gräfelfing verhindern, dass Mobilfunkanlagen in Wohngebieten aufgestellt werden können.
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HLV INFO 88/AT
15-08-06
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
zum Verständnis der sich anbahnenden Auseinandersetzung um den Mobilfunkstandort Aubinger Straße 41 in Gräfelfing, und ggfls. deren Tragweite, erhalten Sie den nachfolgenden Kommentar mit der Bitte um Veröffentlichung in Ihrem Verteiler.
Kommentar von Martin A. Klaus, veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung, Ausgabe Würmtal, vom 27.07.2006:
Verhärtete Fronten
Die Auseinandersetzung um das sogenannte "Gräfelfinger Modell" spitzt sich zu. Der Versuch der Gemeinde, mit Hilfe eines Angebots geeigneter Standorte Wohngebiete von Mobilfunkanlagen frei zu halten, ist den Betreibern solcher Anlagen ein Dorn im Auge. Als casus belli hat sich der Mobilfunkbetreiber T-Mobile nun offensichtlich die Aubinger Straße 41 ausgesucht. Ohne Rücksicht auf die Veränderungssperre will die Firma dort eine Antenne aufstellen. Die Gemeinde Gräfelfing wiederum will genau dies verhindern. Damit steht jenes Verfahren von bundesweiter Bedeutung vor der Tür, das sich schon seit geraumer Zeit abzeichnet: eine gerichtliche Klarstellung, wieviel die gemeindliche Planungshoheit wert ist, wenn wirtschaftliche Interessen gegen Bürgerinteressen stehen. In diesem Fall ist es der Schutz der Gesundheit gegen zwar nicht belegte, aber eben auch nicht widerlegte Gefahren durch mit dem Mobilfunk verbundene Strahlung. Allerdings verweisen immer mehr Indizien darauf, dass Gesundheitsgefahren keineswegs völlig ausgeschlossen werden können. Gräfelfing wird Geduld und Nerven brauchen. Auf beiden Seiten ist das Interesse groß, die Auseinandersetzung angesichts der grundsätzlichen Bedeutung bis zur letzten Instanz durchzufechten. Angesichts der Flut technischer Neuerungen mit Marktchancen bedarf es tatsächlich einer Klarstellung, ob die Gemeinden im Zweifelsfall noch Herr im eigenen Haus sind.
W. Kirchhof
Bürgerinitiative Gräfelfing gegen Mobilfunk Basisstationen im Wohngebiet
Starmail - 1. Aug, 10:53