Bewilligungsstopp für Natelantennen
Bis Ende Jahr bewilligt der Kanton Bern keine neuen Natelantennen mehr. Zuerst sollen Strahlungsfachleute Lösungen präsentieren, wie die Sendeleistung von Mobilfunkantennen überwacht werden kann.
Stefan Geissbühler
Wo Mobilfunkbetreiberinnen neue Antennen planen und entsprechende Baugesuche einreichen, regt sich in aller Regel postwendend Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern der Anlagen - weil die Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt heute noch weit gehend unbekannt sind (siehe Kasten).
Omega die Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt sind heute bekannt. Siehe „Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/1186252/, „Tiere und Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/196960/ und „Mobilfunk und Klima“ unter: http://omega.twoday.net/stories/1186263/
Jetzt ist klar, dass - zumindest bis Ende Jahr - das Berner Amt für Wirtschaft (Beco) keine Bewilligungen für Natelantennen mehr ausstellen wird. Anfang 2006 soll eine von Strahlungsfachleuten erarbeitete Lösung vorliegen, wie die Sendeleistungen von Mobilfunkantennen zentral überwacht werden können. Hintergrund: Im März hatte das Bundesgericht in einem Bolliger Fall entschieden, dass die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen gewährleistet und überwacht sein muss.
Zahlreiche Beschwerden
Im Dezember 2000 hatte Orange das Gesuch eingereicht, auf einem Wohn- und Geschäftshaus in Bolligen eine Mobilfunkanlage mit mehreren Antennen einzurichten. Gegen das Projekt gingen jedoch zahlreiche Beschwerden ein. Trotzdem bewilligten die Bolliger Behörden das Projekt - und Anwohner der geplanten Anlage beschwerten sich dagegen erfolglos bei der kantonalen Baudirektion und beim bernischen Verwaltungsgericht. Erfolgreich hingegen waren die Anwohner mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht.
«Schutzwürdig»
Dieses entschied im März dieses Jahres, dass die kantonalbernischen Behörden die Strahlenleistung der Antenne in Bolligen nicht ausreichend unter die Lupe genommen hatten. Und die Angaben von Orange zur technischen Ausstattung der Anlage nicht eingeholt haben. Ein Schreiben des «Orange»-Anwalts erwecke zudem den Eindruck, so das Bundesgericht, die maximale Sendeleistung der Anlage betrage ein Mehrfaches der ursprünglich angegebenen Kapazität. Die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen müsse gewährleistet und überwacht werden können: «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Maßnahmen gewährleistet wird», schreibt das Bundesgericht.
Neue Software
Zurzeit erarbeiten die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und das Bundesamt für Kommunikation) zusammen mit der Arbeitsgruppe NIS (nicht ionisierende Strahlung, siehe Kasten) des Cercl'Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygienefachleute) sowie mit den Netzbetreiberinnen eine Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesgerichts. Mit einer Software werden die Einstellungen der Netzbetreiberinnen zentral überwacht und nötigenfalls unverzüglich korrigiert. Und mit einem Qualitätssicherheitssystem soll die Zuverlässigkeit der neu entwickelten Software abgesichert werden. Die neue Lösung steht voraussichtlich ab dem 1. Januar 2006 zur Verfügung. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton Bern voraussichtlich auch wieder Bewilligungen für Mobilfunk-Antennen ausstellen.
Was bewirkt Strahlung?
stg. In einem vierjährigen Untersuchungsprogramm lässt der Bundesrat abklären, ob und in welcher Art die so genannt nichtionisierende Strahlung (NIS) - auch Elektrosmog genannt - die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen gefährdet. NIS entsteht überall dort, wo Radio- oder Mikrowellen ausgesendet werden oder elektrischer Strom fließt. NIS ist unter anderem anzutreffen entlang von Starkstromleitungen, Bahnlinien, bei Hausinstallationen, elektrischen Geräten und bei Mobilfunk-Basisstationen und Handys.
Erwiesen ist laut Bundesamt für Gesundheit, dass intensive Strahlung zu thermischen Wirkungen führt - die Strahlungsenergie wird im Körper absorbiert und in Wärme umgewandelt. Die Immissionsgrenze für Mobilfunk-Basisstationen und Handys wurde so festgelegt, dass es nicht zu solchen thermischen Wirkungen kommen kann. Im Gegensatz zu den thermischen Einwirkungen intensiver Hochfrequenzstrahlung sind die biologischen Wirkungen von schwacher Hochfrequenzstrahlung (zum Beispiel Handystrahlung) erst in Ansätzen bekannt.
Beobachtet wurden beispielsweise physiologische Veränderungen in Zellkulturen und bei Tieren sowie die Beeinflussung der elektrischen Aktivität im menschlichen Hirn. Nach bisherigen Schätzungen spürt ein Prozent der Bevölkerung die schwache Strahlung. Die betroffenen Personen sprechen von Schlafstörungen, Augenflimmern, Kopfschmerzen oder auch Konzentrationsschwächen.
http://www.bielertagblatt.ch/article.cfm?id=202830&startrow=2&ressort=Schweiz-BE&kap=bta&job=7921310
Stefan Geissbühler
Wo Mobilfunkbetreiberinnen neue Antennen planen und entsprechende Baugesuche einreichen, regt sich in aller Regel postwendend Widerstand von Anwohnerinnen und Anwohnern der Anlagen - weil die Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt heute noch weit gehend unbekannt sind (siehe Kasten).
Omega die Auswirkungen der Strahlung auf Mensch und Umwelt sind heute bekannt. Siehe „Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/1186252/, „Tiere und Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/stories/196960/ und „Mobilfunk und Klima“ unter: http://omega.twoday.net/stories/1186263/
Jetzt ist klar, dass - zumindest bis Ende Jahr - das Berner Amt für Wirtschaft (Beco) keine Bewilligungen für Natelantennen mehr ausstellen wird. Anfang 2006 soll eine von Strahlungsfachleuten erarbeitete Lösung vorliegen, wie die Sendeleistungen von Mobilfunkantennen zentral überwacht werden können. Hintergrund: Im März hatte das Bundesgericht in einem Bolliger Fall entschieden, dass die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen gewährleistet und überwacht sein muss.
Zahlreiche Beschwerden
Im Dezember 2000 hatte Orange das Gesuch eingereicht, auf einem Wohn- und Geschäftshaus in Bolligen eine Mobilfunkanlage mit mehreren Antennen einzurichten. Gegen das Projekt gingen jedoch zahlreiche Beschwerden ein. Trotzdem bewilligten die Bolliger Behörden das Projekt - und Anwohner der geplanten Anlage beschwerten sich dagegen erfolglos bei der kantonalen Baudirektion und beim bernischen Verwaltungsgericht. Erfolgreich hingegen waren die Anwohner mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgericht.
«Schutzwürdig»
Dieses entschied im März dieses Jahres, dass die kantonalbernischen Behörden die Strahlenleistung der Antenne in Bolligen nicht ausreichend unter die Lupe genommen hatten. Und die Angaben von Orange zur technischen Ausstattung der Anlage nicht eingeholt haben. Ein Schreiben des «Orange»-Anwalts erwecke zudem den Eindruck, so das Bundesgericht, die maximale Sendeleistung der Anlage betrage ein Mehrfaches der ursprünglich angegebenen Kapazität. Die Einhaltung der maximal bewilligten Sendeleistung von Mobilfunkantennen müsse gewährleistet und überwacht werden können: «Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Maßnahmen gewährleistet wird», schreibt das Bundesgericht.
Neue Software
Zurzeit erarbeiten die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft und das Bundesamt für Kommunikation) zusammen mit der Arbeitsgruppe NIS (nicht ionisierende Strahlung, siehe Kasten) des Cercl'Air (Schweizerische Gesellschaft der Lufthygienefachleute) sowie mit den Netzbetreiberinnen eine Lösung zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesgerichts. Mit einer Software werden die Einstellungen der Netzbetreiberinnen zentral überwacht und nötigenfalls unverzüglich korrigiert. Und mit einem Qualitätssicherheitssystem soll die Zuverlässigkeit der neu entwickelten Software abgesichert werden. Die neue Lösung steht voraussichtlich ab dem 1. Januar 2006 zur Verfügung. Erst ab diesem Zeitpunkt wird der Kanton Bern voraussichtlich auch wieder Bewilligungen für Mobilfunk-Antennen ausstellen.
Was bewirkt Strahlung?
stg. In einem vierjährigen Untersuchungsprogramm lässt der Bundesrat abklären, ob und in welcher Art die so genannt nichtionisierende Strahlung (NIS) - auch Elektrosmog genannt - die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen gefährdet. NIS entsteht überall dort, wo Radio- oder Mikrowellen ausgesendet werden oder elektrischer Strom fließt. NIS ist unter anderem anzutreffen entlang von Starkstromleitungen, Bahnlinien, bei Hausinstallationen, elektrischen Geräten und bei Mobilfunk-Basisstationen und Handys.
Erwiesen ist laut Bundesamt für Gesundheit, dass intensive Strahlung zu thermischen Wirkungen führt - die Strahlungsenergie wird im Körper absorbiert und in Wärme umgewandelt. Die Immissionsgrenze für Mobilfunk-Basisstationen und Handys wurde so festgelegt, dass es nicht zu solchen thermischen Wirkungen kommen kann. Im Gegensatz zu den thermischen Einwirkungen intensiver Hochfrequenzstrahlung sind die biologischen Wirkungen von schwacher Hochfrequenzstrahlung (zum Beispiel Handystrahlung) erst in Ansätzen bekannt.
Beobachtet wurden beispielsweise physiologische Veränderungen in Zellkulturen und bei Tieren sowie die Beeinflussung der elektrischen Aktivität im menschlichen Hirn. Nach bisherigen Schätzungen spürt ein Prozent der Bevölkerung die schwache Strahlung. Die betroffenen Personen sprechen von Schlafstörungen, Augenflimmern, Kopfschmerzen oder auch Konzentrationsschwächen.
http://www.bielertagblatt.ch/article.cfm?id=202830&startrow=2&ressort=Schweiz-BE&kap=bta&job=7921310
Starmail - 24. Nov, 08:43