Antrag auf Mitteilung der Strahlung von WLAN in Lufthansaflugzeugen
HLV INFO 176/AT
15-11-2005
Volker Hartenstein, MdL a.D.
15-11-05
Bitte veröffentlichen Sie folgende Stellungnahme in Ihrem Verteiler:
Es wird immer wieder geklagt darüber, dass die Behörden und Betreiber sich weigern, Strahlungsleistungen an BIs und Betroffene herauszugeben.
Seit Ende 2004 sind die Aufsichtsbehörden (z.B. Bundesministerium für Wirtschaft, für Verkehr, etc.) durch das verbesserte Umweltinformationsgesetz (s. Anhang) verpflichtet, diese Informationen zu besorgen und weiterzugeben. Es gilt eine Frist von einem Monat für die Beantwortung.
http://www.buergerwelle.de/pdf/uig_041228.pdf
Bitte machen Sie reichlich Gebrauch davon und lassen Sie sich nicht durch das Gerede der Betreiber und Behörden über Geheimhaltungsverpflichtungen oder schutzbedürftigen Daten abschrecken - das Gesetz ist sehr eindeutig auf der Seite der betroffenen Bevölkerung: Emissionen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Anlagen als Beispiel: - UIG 12/04 - Antrag auf Mitteilung der Strahlung von WLAN in Lufthansaflugzeugen - Antrag an RegTP wegen Strahlungswerten in Wolfratshausen (wurde an Zentral eweitergegeben - bis jetzt noch keine Antwort)
Gruß
Hans Schmidt
1. Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.
Dr.-Ing. Hans Schmidt
Gebhardtstr. 2d
82515 Wolfratshausen
Tel: 08171/29751
Fax: 08171/911035
WOR, den 06.11.05
An das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Fax: 01888/615-4436
Betr: fly net / WLAN auf Langstreckenflügen der Lufthansa
Antrag nach UIG auf Mitteilung der Strahlungsdaten in Lufthansa-Flugzeugen mit WLAN
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Elektrosensibler und Vielflieger habe ich seit Februar dieses Jahres versucht, von der Lufthansa Auskunft darüber zu bekommen, wie hoch die Strahlungsdichte in den von ihnen mit WLAN ausgerüsteten Flugzeugen ist (siehe Schreiben vom 6.2.05 Anlage). Endgültig abgelehnt hat die Lufthansa mein Begehren mit Schreiben vom 23.09.05 (siehe Anlage): „Obwohl wir Ihr Anliegen sehr gut verstehen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen die Untersuchungsergebnisse sowie die von Ihnen gewünschten detaillierten technischen Daten wie Frequenz, Pulsung und Leistungsflussdichte nicht zur Verfügung stellen können.“ - Die Daten sind also wohl vorhanden, aber werden nicht zugänglich gemacht.
Die Lufthansa untersteht der Aufsicht Ihres Ministeriums. Sie ist zudem (siehe §2, Absatz 2 des UIG) eine juristische Person des Privatrechts, die öffentliche Dienstleistungen erbringt, und dabei der Kontrolle des Bundes oder einer unter der Aufsicht des Bundes stehenden juristischen Person unterliegt.
Hiermit beantrage ich nun ganz offiziell nach dem neuen Umweltinformationsgesetz die Weitergabe der von mir im Schreiben vom 6.2.05 geforderten Daten, da es sich eindeutig um Emissionen handelt, die laut §9 UIG grundsätzlich weiterzugeben sind.
Ich weise außerdem ausdrücklich auf die in §3 UIG fixierte Frist von einem Monat hin, die für die Beantwortung bzw. die Auskunft gilt.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und, falls Sie nicht die richtige Stelle im Behördenapparat sind, leiten Sie dieses Schreiben an die richtige Stelle weiter und geben Sie mir darüber Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: mein Schreiben an die LH vom 06.02.05
Endgültige Absage der LH vom 23.09.05
15-11-2005
Volker Hartenstein, MdL a.D.
15-11-05
Bitte veröffentlichen Sie folgende Stellungnahme in Ihrem Verteiler:
Es wird immer wieder geklagt darüber, dass die Behörden und Betreiber sich weigern, Strahlungsleistungen an BIs und Betroffene herauszugeben.
Seit Ende 2004 sind die Aufsichtsbehörden (z.B. Bundesministerium für Wirtschaft, für Verkehr, etc.) durch das verbesserte Umweltinformationsgesetz (s. Anhang) verpflichtet, diese Informationen zu besorgen und weiterzugeben. Es gilt eine Frist von einem Monat für die Beantwortung.
http://www.buergerwelle.de/pdf/uig_041228.pdf
Bitte machen Sie reichlich Gebrauch davon und lassen Sie sich nicht durch das Gerede der Betreiber und Behörden über Geheimhaltungsverpflichtungen oder schutzbedürftigen Daten abschrecken - das Gesetz ist sehr eindeutig auf der Seite der betroffenen Bevölkerung: Emissionen müssen öffentlich zugänglich gemacht werden.
Anlagen als Beispiel: - UIG 12/04 - Antrag auf Mitteilung der Strahlung von WLAN in Lufthansaflugzeugen - Antrag an RegTP wegen Strahlungswerten in Wolfratshausen (wurde an Zentral eweitergegeben - bis jetzt noch keine Antwort)
Gruß
Hans Schmidt
1. Vorsitzender Bürgerinitiative Wolfratshausen zum Schutz vor Elektrosmog e.V.
Dr.-Ing. Hans Schmidt
Gebhardtstr. 2d
82515 Wolfratshausen
Tel: 08171/29751
Fax: 08171/911035
WOR, den 06.11.05
An das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Fax: 01888/615-4436
Betr: fly net / WLAN auf Langstreckenflügen der Lufthansa
Antrag nach UIG auf Mitteilung der Strahlungsdaten in Lufthansa-Flugzeugen mit WLAN
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Elektrosensibler und Vielflieger habe ich seit Februar dieses Jahres versucht, von der Lufthansa Auskunft darüber zu bekommen, wie hoch die Strahlungsdichte in den von ihnen mit WLAN ausgerüsteten Flugzeugen ist (siehe Schreiben vom 6.2.05 Anlage). Endgültig abgelehnt hat die Lufthansa mein Begehren mit Schreiben vom 23.09.05 (siehe Anlage): „Obwohl wir Ihr Anliegen sehr gut verstehen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen die Untersuchungsergebnisse sowie die von Ihnen gewünschten detaillierten technischen Daten wie Frequenz, Pulsung und Leistungsflussdichte nicht zur Verfügung stellen können.“ - Die Daten sind also wohl vorhanden, aber werden nicht zugänglich gemacht.
Die Lufthansa untersteht der Aufsicht Ihres Ministeriums. Sie ist zudem (siehe §2, Absatz 2 des UIG) eine juristische Person des Privatrechts, die öffentliche Dienstleistungen erbringt, und dabei der Kontrolle des Bundes oder einer unter der Aufsicht des Bundes stehenden juristischen Person unterliegt.
Hiermit beantrage ich nun ganz offiziell nach dem neuen Umweltinformationsgesetz die Weitergabe der von mir im Schreiben vom 6.2.05 geforderten Daten, da es sich eindeutig um Emissionen handelt, die laut §9 UIG grundsätzlich weiterzugeben sind.
Ich weise außerdem ausdrücklich auf die in §3 UIG fixierte Frist von einem Monat hin, die für die Beantwortung bzw. die Auskunft gilt.
Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens und, falls Sie nicht die richtige Stelle im Behördenapparat sind, leiten Sie dieses Schreiben an die richtige Stelle weiter und geben Sie mir darüber Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: mein Schreiben an die LH vom 06.02.05
Endgültige Absage der LH vom 23.09.05
Starmail - 15. Nov, 19:37