13
Nov
2005

Funkstille im Wallis: Staatsrat stoppt Ausbau des Mobilfunknetzes

Regierung des Kantons Wallis stoppt UMTS-Ausbau
http://www.gigaherz.ch/968

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Funkstille im Wallis: Staatsrat stoppt Ausbau des Mobilfunknetzes

Wallis / Zermatt / Der Walliser Staatsrat legt sich quer: Mit Urteil vom 5. Oktober 2005 verbietet der Staatsrat jeden weiteren Ausbau der UMTS-Netze auf dem ganzen Kantonsgebiet.

Von Walter Bellwald

Der Entscheid ist historisch: Nachdem die Gemeinde Zermatt die Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne sistierte, hat der Kanton Wallis den Grundsatzentscheid der Gemeindebehörden gestützt. Damit ist die Aufrüstung der Mobilfunkantenne bis auf weiteres verboten. Die Folge: Der grösste Mobilfunkanbieter der Schweiz ist verärgert und droht mit einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Keine genauen Messwerte

Damit hatte niemand gerechnet: Nach dem gemeindeinternen Stopp zur Aufrüstung der Kirchturm-Mobilfunkantenne in Zermatt hat jetzt auch der Staatsrat sein Veto gegen eine Aufrüstung und Inbetriebnahme des UMTS-Netzes (Universal Mobile Telecommunications System) eingelegt. Die Begründung: Keine zuverlässigen Messwerte. In der Urteilsbegründung heisst es: „...da eine zuverlässige Messung der realen Strahlung bei UMTS-Anlagen nicht möglich ist und demnach die zuständigen Bewilligungsbehörden nicht in der Lage sind, mit Sicherheit kontrollieren zu können, ob die einmal in Betrieb genommene UMTS-Anlage die Anlagegrenzwerte im massgebenden Betriebszustand überhaupt einzuhalten vermag, ist die entsprechende Anlage erst gar nicht zu bewilligen...“. Im Klartext: Bis auf weiteres ist jeder weitere Ausbau des UMTS-Netzes auf Walliser Kantonsgebiet verboten. Auf eine entsprechende Anfrage wollte sich Leander Schmidt vom Amt für Strahlenschutz nicht äussern.

Historisches Urteil

Der Entscheid des Walliser Staatsrats wurde schweizweit mit grosser Überraschung zur Kenntnis genommen. „Ich bin fast vom Stuhl gefallen, als ich davon gehört habe“, freut sich Hans-Ueli Jakob, Präsident der Schweizerischen In­-teressengemeinschaft Elektrosmog­be­troffener (Gigaherz). „Ich bin erstaunt über den Mut der Walliser Kantonsregierung und zolle den Herren meinen grössten Respekt.“ Für Hans-Ueli Jakob ist dieses Urteil die einzig vernünftige Entscheidung. „Man kann doch nicht irgend eine Technologie verbreiten, ohne die ge-sundheitlichen Folgen zu kennen“, ärgert sich Jakob, dessen Verein mittlerweile 500 Ortsgruppen angeschlossen sind. Nach Jakob dürfte der Entscheid des Walliser Staatsrats ein wegweisendes Urteil bilden, welches Präjudizcharakter für die ganze Schweiz haben dürfte.

Unverständnis und Kopfschütteln

Demgegenüber hat die Swisscom den Entscheid mit Bedauern zur Kenntnis genommen. „Mir ist kein ähnlicher Fall bekannt, in dem sich eine Kantonsregierung derart explizit gegen einen Ausbau des Mobilfunknetzes geäussert hat“, wundert sich Josef Frey, Pressesprecher der Swisscom. Der Ausbau der bestehenden Mobilfunkanlagen sei unumgänglich, um die Kundenbedürfnisse abzudecken. „Das UMTS-Netz ermöglicht es, einen optimalen Multimediadienst in der mobilen Datenkommunika­tion zu gewährleisten“, erklärt Frey. „Dazu gehören unter anderem ein schneller Internet-Zugang, multimediale Video- und Datenanwendungen und die mobile Bildtelefonie.“ Das Verbot der Walliser Kantonsregierung habe zur Folge, dass sich das Projekt nun zeitlich verzögern werde.

Gerichtsbeschwerde angedroht

Für die Swisscom eine ärgerliche Sache. „Aus der Sicht des Betreibers kann dieser negative Entscheid nicht nachvollzogen werden“, so Frey. Für den Swisscom-Pressesprecher umso unverständlicher, als dass sich die Mobilfunkbetreiber strikte an die kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebungen halten würden. „Unser Massstab sind nicht emotionale Überlegungen. Wir arbeiten nach dem Vorsorgeprinzip und achten streng darauf, die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien einzuhalten.“ Nach Rücksprache mit ihren Rechtsexperten habe sich die Swisscom jetzt dazu entschlossen, eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde an den Kanton Wallis einzureichen. Sollte diese Beschwerde abgewiesen werden, dürfte wohl der Gang ans Bundesgericht anstehen.

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http://www.rz-online.ch/news2005/Nr45-17nov/01.htm
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