Warnung vor neuer Kürzungsrunde beim Arbeitslosengeld II
Im nachfolgenden Text und erhalten Sie die gemeinsame Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhifeinitiativen und des Erwerbslosenvereins Tacheles e.V. zu den Koalitionsvereinbarungen zu Hartz IV.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Jäger
+++ Pressemitteilung vom 11.11.2005 +++
Warnung vor neuer Kürzungsrunde beim Arbeitslosengeld II
Der schwarz-rote Koalitionsvertrag ist noch nicht unter Dach und Fach, da melden sich bereits Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Papiers. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) und der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. warnen vor erneuten Sparvorhaben bei Langzeitarbeitslosen, die an der sozialen Wirklichkeit in Deutschland vorbeigehen. Die Betroffenenorganisationen empfehlen eine kritische Prüfung der vereinbarten Maßnahmen zum Arbeitslosengeld II (Alg II), von denen inzwischen 6,7 Millionen Menschen in 3,7 Millionen Bedarfsgemeinschaften unmittelbar betroffen sind.
Von der in der Koalitionsrunde beschlossenen Einführung des sogenannten Rückgriffsrechts, dem Elternunterhalt bei Erwerbslosen unter 25 Jahren, sind kaum Wunder zu erwarten. Denn Unterhalt für ihre erwachsenen unter-25-jährigen Kinder müssen Eltern bereits nach geltendem Recht leisten, wenn die erwerbslosen Kinder noch keine Berufsausbildung absolviert haben und die Eltern wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Die Erweiterung dieser Regelung trifft also nur eine relativ kleine Gruppe junger Erwachsener, die trotz abgeschlossener Berufsausbildung oder entsprechender Berufserfahrung auf Alg-II-Leistungen angewiesen sind. Ein Einsparvolumen von 800 Mio. Euro ist hier nicht zu erwarten. Darüber hinaus werfen solche Pläne ein Licht auf die Glaubwürdigkeit der familienpolitischen Sonntagsreden: Wenn es um die Kosten der Erwerbslosigkeit geht, ist Familie kein Thema mehr.
Andere Sündenböcke, die in der vom scheidenden Minister Clement initiierten „Missbrauchskampagne“ ausgemacht wurden, waren erwerbslose junge Erwachsene, die jetzt in Scharen auf Kosten der Steuerzahler eigene Wohnungen beziehen würden. Dabei gibt es keine Belege für diese Aussage, und auch hier greift bereits nach aktueller Rechtslage der Unterhaltsrückgriff auf die Eltern. Dennoch hat die Koalition nun beschlossen, dass bei diesen jungen Erwerbslosen Wohnkosten künftig nur dann übernommen werden, wenn ein Weiterwohnen im elterlichen Haushalt eine „besondere Härte“ bedeuten würde. „Die Behörde prüft, ob ein Erwachsener bei seinen Eltern ausziehen darf. Es ist absurd,“ findet Frank Jäger, Geschäftsführer der BAG-SHI, „geht es um berufliche Mobilität, können 18-Jährige Erwerbslose unter Androhung von Sanktionen im ganzen Land eine Beschäftigung zugewiesen bekommen, geht es ums Wohnen, sollen sie an den elterlichen Herd gekettet werden. Ob die Eltern solche Zwangsgemeinschaften mit ihren erwachsenen Kindern wollen und was solche Zwanghaftigkeit für familiäre Beziehungen bedeutet, spielt beim Einsparwahn keine Rolle“. Eine weitere koalitionäre Vereinbarung trifft Erwerbslose, die mit einem Partner oder einer Partnerin unverheiratet unter einem Dach wohnen. Ihnen soll in Zukunft, wenn sie Alg II beantragen, die Beweislast auferlegt werden, dass gar keine Beziehung besteht. Doch genau das müssen nicht verheiratete Partner gar nicht erst beweisen. „Eine Beziehung von Mann und Frau – auch eine sexuelle – ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes noch kein Beleg für eine ‚Einstandsgemeinschaft’ mit gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung. Das Sozialgesetzbuch konstruiert mit der eheähnlichen Gemeinschaft eine Unterhaltspflicht, die auf zivilrechtlichem Weg nicht einzuklagen ist und gegen die Verfassung verstößt,“ erläutert Harald Thomé von Tacheles e.V. Das sollten die Koalitionspartner bedenken, bevor sie nun zur verschärften Hatz auf unverheiratete Paare blasen. In der Hysterie der vergangenen Wochen sei dieser Gruppe völlig zu Unrecht die Schuld für die Löcher in Clements Etat zugewiesen worden.
Wenn jetzt nach dem Willen der Großen Koalition vier Milliarden Euro im Bereich von Hartz IV eingespart werden sollten, wie Roland Pofalla (CDU) bereits verkündete, ist das mit den oben genannten Maßnahmen nicht zu machen. Selbst wenn die offizielle Arbeitslosenstatistik durch die Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten geschönt wird, bleiben die Ausgaben. Denn auch Ein-Euro-Jobber/-innen beziehen weiter Alg II. „Es läuft alles darauf hinaus, dass der Zugang zu Leistungen weiter erschwert und rechtlich bedenkliche Kontrollinstrumente weiter ausgeweitet werden, wie beispielweise durch ein an der Rasterfahndung angelehnten umfassenden Datenabgleich,“ meint Frank Jäger und Harald Thomé ergänzt: „Auch eine Reduzierung des Schonvermögens ist das falsche Mittel, um Alg-II-Ansprüche abzuwehren. Erwerbslose geraten so noch schneller in die Armutsspirale nach unten.“ Der Druck auf Erwerbslose werde auch unter Schwarz-Rot weiter zunehmen. Die jetzt bekannt gewordenen Sparvorgaben sind für die beiden Sprecher von Erwerbsloseninitiativen ein Warnsignal.
Für Rückfragen Frank Jäger
(0160 - 4 25 89 10)
Veröffentlichungen zur sogenannten „Missbrauchskampagne“:
# Erwerbslose widersprechen Erwerbsloseninitiativen nehmen Stellung zum Ministeriumsreport – Pressemitteilung der BAG-SHI vom 03.11.2005
http://www.bag-shi.de/presse/archiv/bmwa-report
# Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auf den Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z Stellungnahme der Autoren Rainer Roth und Harald Thomé
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Stellungnahme_zum_Bund.html
BAG-SHI Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. Geschäftsstelle Moselstraße 25 --- 60329 Frankfurt am Main Fon: 069-27 22 08 98 - Fax: 069-27 22 08 97 email: info@bag-shi.de - Internet: http://www.bag-shi.de
Mit freundlichen Grüßen
Frank Jäger
+++ Pressemitteilung vom 11.11.2005 +++
Warnung vor neuer Kürzungsrunde beim Arbeitslosengeld II
Der schwarz-rote Koalitionsvertrag ist noch nicht unter Dach und Fach, da melden sich bereits Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Papiers. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) und der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. warnen vor erneuten Sparvorhaben bei Langzeitarbeitslosen, die an der sozialen Wirklichkeit in Deutschland vorbeigehen. Die Betroffenenorganisationen empfehlen eine kritische Prüfung der vereinbarten Maßnahmen zum Arbeitslosengeld II (Alg II), von denen inzwischen 6,7 Millionen Menschen in 3,7 Millionen Bedarfsgemeinschaften unmittelbar betroffen sind.
Von der in der Koalitionsrunde beschlossenen Einführung des sogenannten Rückgriffsrechts, dem Elternunterhalt bei Erwerbslosen unter 25 Jahren, sind kaum Wunder zu erwarten. Denn Unterhalt für ihre erwachsenen unter-25-jährigen Kinder müssen Eltern bereits nach geltendem Recht leisten, wenn die erwerbslosen Kinder noch keine Berufsausbildung absolviert haben und die Eltern wirtschaftlich dazu in der Lage sind. Die Erweiterung dieser Regelung trifft also nur eine relativ kleine Gruppe junger Erwachsener, die trotz abgeschlossener Berufsausbildung oder entsprechender Berufserfahrung auf Alg-II-Leistungen angewiesen sind. Ein Einsparvolumen von 800 Mio. Euro ist hier nicht zu erwarten. Darüber hinaus werfen solche Pläne ein Licht auf die Glaubwürdigkeit der familienpolitischen Sonntagsreden: Wenn es um die Kosten der Erwerbslosigkeit geht, ist Familie kein Thema mehr.
Andere Sündenböcke, die in der vom scheidenden Minister Clement initiierten „Missbrauchskampagne“ ausgemacht wurden, waren erwerbslose junge Erwachsene, die jetzt in Scharen auf Kosten der Steuerzahler eigene Wohnungen beziehen würden. Dabei gibt es keine Belege für diese Aussage, und auch hier greift bereits nach aktueller Rechtslage der Unterhaltsrückgriff auf die Eltern. Dennoch hat die Koalition nun beschlossen, dass bei diesen jungen Erwerbslosen Wohnkosten künftig nur dann übernommen werden, wenn ein Weiterwohnen im elterlichen Haushalt eine „besondere Härte“ bedeuten würde. „Die Behörde prüft, ob ein Erwachsener bei seinen Eltern ausziehen darf. Es ist absurd,“ findet Frank Jäger, Geschäftsführer der BAG-SHI, „geht es um berufliche Mobilität, können 18-Jährige Erwerbslose unter Androhung von Sanktionen im ganzen Land eine Beschäftigung zugewiesen bekommen, geht es ums Wohnen, sollen sie an den elterlichen Herd gekettet werden. Ob die Eltern solche Zwangsgemeinschaften mit ihren erwachsenen Kindern wollen und was solche Zwanghaftigkeit für familiäre Beziehungen bedeutet, spielt beim Einsparwahn keine Rolle“. Eine weitere koalitionäre Vereinbarung trifft Erwerbslose, die mit einem Partner oder einer Partnerin unverheiratet unter einem Dach wohnen. Ihnen soll in Zukunft, wenn sie Alg II beantragen, die Beweislast auferlegt werden, dass gar keine Beziehung besteht. Doch genau das müssen nicht verheiratete Partner gar nicht erst beweisen. „Eine Beziehung von Mann und Frau – auch eine sexuelle – ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes noch kein Beleg für eine ‚Einstandsgemeinschaft’ mit gegenseitiger Unterhaltsverpflichtung. Das Sozialgesetzbuch konstruiert mit der eheähnlichen Gemeinschaft eine Unterhaltspflicht, die auf zivilrechtlichem Weg nicht einzuklagen ist und gegen die Verfassung verstößt,“ erläutert Harald Thomé von Tacheles e.V. Das sollten die Koalitionspartner bedenken, bevor sie nun zur verschärften Hatz auf unverheiratete Paare blasen. In der Hysterie der vergangenen Wochen sei dieser Gruppe völlig zu Unrecht die Schuld für die Löcher in Clements Etat zugewiesen worden.
Wenn jetzt nach dem Willen der Großen Koalition vier Milliarden Euro im Bereich von Hartz IV eingespart werden sollten, wie Roland Pofalla (CDU) bereits verkündete, ist das mit den oben genannten Maßnahmen nicht zu machen. Selbst wenn die offizielle Arbeitslosenstatistik durch die Ausweitung von Arbeitsgelegenheiten geschönt wird, bleiben die Ausgaben. Denn auch Ein-Euro-Jobber/-innen beziehen weiter Alg II. „Es läuft alles darauf hinaus, dass der Zugang zu Leistungen weiter erschwert und rechtlich bedenkliche Kontrollinstrumente weiter ausgeweitet werden, wie beispielweise durch ein an der Rasterfahndung angelehnten umfassenden Datenabgleich,“ meint Frank Jäger und Harald Thomé ergänzt: „Auch eine Reduzierung des Schonvermögens ist das falsche Mittel, um Alg-II-Ansprüche abzuwehren. Erwerbslose geraten so noch schneller in die Armutsspirale nach unten.“ Der Druck auf Erwerbslose werde auch unter Schwarz-Rot weiter zunehmen. Die jetzt bekannt gewordenen Sparvorgaben sind für die beiden Sprecher von Erwerbsloseninitiativen ein Warnsignal.
Für Rückfragen Frank Jäger
(0160 - 4 25 89 10)
Veröffentlichungen zur sogenannten „Missbrauchskampagne“:
# Erwerbslose widersprechen Erwerbsloseninitiativen nehmen Stellung zum Ministeriumsreport – Pressemitteilung der BAG-SHI vom 03.11.2005
http://www.bag-shi.de/presse/archiv/bmwa-report
# Zu den Angriffen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auf den Leitfaden Alg II / Sozialhilfe von A-Z Stellungnahme der Autoren Rainer Roth und Harald Thomé
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Stellungnahme_zum_Bund.html
BAG-SHI Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. Geschäftsstelle Moselstraße 25 --- 60329 Frankfurt am Main Fon: 069-27 22 08 98 - Fax: 069-27 22 08 97 email: info@bag-shi.de - Internet: http://www.bag-shi.de
Starmail - 12. Nov, 18:27