«Wir wollen eine weitere Messung»
Ein Augenschein vor Ort sollte am Montagnachmittag klären, ob eine geplante Mobilfunkantenne am Schlössliweg 2 in Biberist zulässig ist oder ob die Anlage so nicht gebaut werden darf.
Das Grundstück Schlössliweg 2 in Biberist gehört der Swisscom. Im Dezember 2004 wurde ein Baugesuch für eine Kommunikationsanlage, sprich eine Mobilfunkantenne mit GSM- und UMTS-Technik, publiziert. Darauf gingen 157 Einsprachen ein. Im Mai 2005 wies die Baukommission Biberist alle Einsprachen ab. Eine Partei legte Beschwerde gegen den Entscheid der Baukommission ein. «Dies ist ganz kurz zusammengefasst die Vorgeschichte, weshalb es zum heutigen Augenschein kommt», erklärte Rudolf Eng, juristischer Sekretär des Bau- und Justizdepartementes, am Montag.
Zum Augenschein hatten sich die Beschwerdeführer, die Verantwortlichen von Seiten der Gemeinde Biberist und des Kantons und eine ganze Menge Zuhörerinnen und Zuhörer aus der Nachbarschaft eingefunden. Letztere zeigten damit ihre Unterstützung für die Beschwerdeführer. Für die Bauherrin Swisscom war nur gerade Walter Keller als juristischer Vertreter anwesend. «Der Termin ist Swisscom bekannt, wohl ein Kommunikationsloch», meinte er dazu nur trocken.
Drei Hauptbeschwerdepunkte
Drei Hauptbeschwerdepunkte gebe es vor Ort zu klären, so Eng. Die Beschwerdeführer würden behaupten, dass das Baugesuch nicht konform publiziert worden sei. Es sei bemängelt worden, dass die Publikation nur im Biberister Teil des «Azeigers» veröffentlicht wurde. Das Grundstück Schlössliweg 2 liege aber genau an der Grenze zwischen Biberist, Solothurn und Zuchwil. Eine Publikation in den beiden Nachbargemeinden wäre ebenfalls nötig gewesen, wurde argumentiert. Zweitens würden die Beschwerdeführer bemängeln, dass die Liegenschaften in der Nähe der geplanten Antenne an Wert verlieren würden und das Quartierbild gestört werde. Schliesslich wurde auch ins Feld geführt, dass die Strahlung gesundheitliche Schäden nach sich ziehe. Dabei wurde auch auf die in der Nähe liegende Tagesschule Mittelland, den Kindergarten an der Wassergasse und den Kinderhort gegenüber dem Grundstück auf Zuchwiler Boden aufmerksam gemacht. «Angestellte von Swisscom haben dem Einsprecher zudem erklärt, dass der Standort hier gar nicht geeignet ist für eine solche Anlage», meinte Max Flückiger, als Anwalt der Beschwerdeführer.
Grenzwerte knapp eingehalten
Die Publikation des Baugesuches sei von Seiten des Baudepartementes genügend gewesen, erklärte Rudolf Eng. Es sei zumutbar, sich die Inserate der Nachbargemeinden anzusehen. «Die geplante Antenne kommt in eine Gewerbezone. Ein solcher Mast ist zwar nichts Schönes, aber unverhältnismässig wird das Ortsbild hier nicht gestört», meinte Markus Schmid, kantonaler Beauftragter für den Ortsbildschutz, zum letzten Beschwerdepunkt.
Auch die Grenzwerte der NIS-Verordnung (nicht ionisierende Strahlung) würden laut Berechnungen des Kantons eingehalten, erklärte Markus Chastonay, Leiter Fachstelle betriebliche Luftreinhaltung, Lärm und Elektrosmog im Amt für Umwelt. Er machte aber darauf aufmerksam, dass zwei Liegenschaften mit Werten von 4,93 und 4,94 v/m (Volt pro Meter, bei einem erlaubten Grenzwert von 5 v/m) stark tangiert würden. Keinerlei Gefahren konnte er aber für die Tagesschule, den Kindergarten und die Krippe sehen.
Omega siehe dazu "Die Schweizer Grenzwerte: eine Mogelpackung erster Güte" unter: http://omega.twoday.net/stories/283430/
Max Flückiger verlangte im Namen seiner Klienten, dass die Berechnungen vor dem Bau der Antenne von einer unabhängigen Stelle nochmals durchgeführt werden: «Gerade weil sich so knappe Werte ergeben.»
Das Urteil wird vom Bau- und Justizdepartement gefällt. Es wird den Parteien schriftlich zugestellt. (sda/nim)
08.11.2005 10:45
http://tinyurl.com/bp3mc
Das Grundstück Schlössliweg 2 in Biberist gehört der Swisscom. Im Dezember 2004 wurde ein Baugesuch für eine Kommunikationsanlage, sprich eine Mobilfunkantenne mit GSM- und UMTS-Technik, publiziert. Darauf gingen 157 Einsprachen ein. Im Mai 2005 wies die Baukommission Biberist alle Einsprachen ab. Eine Partei legte Beschwerde gegen den Entscheid der Baukommission ein. «Dies ist ganz kurz zusammengefasst die Vorgeschichte, weshalb es zum heutigen Augenschein kommt», erklärte Rudolf Eng, juristischer Sekretär des Bau- und Justizdepartementes, am Montag.
Zum Augenschein hatten sich die Beschwerdeführer, die Verantwortlichen von Seiten der Gemeinde Biberist und des Kantons und eine ganze Menge Zuhörerinnen und Zuhörer aus der Nachbarschaft eingefunden. Letztere zeigten damit ihre Unterstützung für die Beschwerdeführer. Für die Bauherrin Swisscom war nur gerade Walter Keller als juristischer Vertreter anwesend. «Der Termin ist Swisscom bekannt, wohl ein Kommunikationsloch», meinte er dazu nur trocken.
Drei Hauptbeschwerdepunkte
Drei Hauptbeschwerdepunkte gebe es vor Ort zu klären, so Eng. Die Beschwerdeführer würden behaupten, dass das Baugesuch nicht konform publiziert worden sei. Es sei bemängelt worden, dass die Publikation nur im Biberister Teil des «Azeigers» veröffentlicht wurde. Das Grundstück Schlössliweg 2 liege aber genau an der Grenze zwischen Biberist, Solothurn und Zuchwil. Eine Publikation in den beiden Nachbargemeinden wäre ebenfalls nötig gewesen, wurde argumentiert. Zweitens würden die Beschwerdeführer bemängeln, dass die Liegenschaften in der Nähe der geplanten Antenne an Wert verlieren würden und das Quartierbild gestört werde. Schliesslich wurde auch ins Feld geführt, dass die Strahlung gesundheitliche Schäden nach sich ziehe. Dabei wurde auch auf die in der Nähe liegende Tagesschule Mittelland, den Kindergarten an der Wassergasse und den Kinderhort gegenüber dem Grundstück auf Zuchwiler Boden aufmerksam gemacht. «Angestellte von Swisscom haben dem Einsprecher zudem erklärt, dass der Standort hier gar nicht geeignet ist für eine solche Anlage», meinte Max Flückiger, als Anwalt der Beschwerdeführer.
Grenzwerte knapp eingehalten
Die Publikation des Baugesuches sei von Seiten des Baudepartementes genügend gewesen, erklärte Rudolf Eng. Es sei zumutbar, sich die Inserate der Nachbargemeinden anzusehen. «Die geplante Antenne kommt in eine Gewerbezone. Ein solcher Mast ist zwar nichts Schönes, aber unverhältnismässig wird das Ortsbild hier nicht gestört», meinte Markus Schmid, kantonaler Beauftragter für den Ortsbildschutz, zum letzten Beschwerdepunkt.
Auch die Grenzwerte der NIS-Verordnung (nicht ionisierende Strahlung) würden laut Berechnungen des Kantons eingehalten, erklärte Markus Chastonay, Leiter Fachstelle betriebliche Luftreinhaltung, Lärm und Elektrosmog im Amt für Umwelt. Er machte aber darauf aufmerksam, dass zwei Liegenschaften mit Werten von 4,93 und 4,94 v/m (Volt pro Meter, bei einem erlaubten Grenzwert von 5 v/m) stark tangiert würden. Keinerlei Gefahren konnte er aber für die Tagesschule, den Kindergarten und die Krippe sehen.
Omega siehe dazu "Die Schweizer Grenzwerte: eine Mogelpackung erster Güte" unter: http://omega.twoday.net/stories/283430/
Max Flückiger verlangte im Namen seiner Klienten, dass die Berechnungen vor dem Bau der Antenne von einer unabhängigen Stelle nochmals durchgeführt werden: «Gerade weil sich so knappe Werte ergeben.»
Das Urteil wird vom Bau- und Justizdepartement gefällt. Es wird den Parteien schriftlich zugestellt. (sda/nim)
08.11.2005 10:45
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Starmail - 9. Nov, 23:33