Die Zwangsbehandlung ist auf betreuungsrechtlicher Grundlage sowohl rechtswidrig als auch nicht genehmigungsfähig
Übermorgen am Donnerstag den 10.11. von 16 bis 17 Uhr Sendung des Dissidentenfunk zum Thema: Das Celler Urteil gegen Zwangsbehandlung
Ein Beschluß des Oberlandesgericht Celle erklärt Zwangsbehandlung zumindest auf betreuungsrechtlicher Grundlage durchgängig für rechtswidrig, weil er nicht genehmigungsfähig. Die Zwangsbehandlung ist ohne jeden Zweifel das gefährlichste, brutalste und bösartigste Mittel der Zwangspsychiatrie, es ist auch ihr Kernbereich.
Dieser Praxis entzieht das Oberlandesgericht Celle mit seinem Urteil radikal den Boden, denn entsprechend dem, was der Bundesgerichtshof zur ambulanten Zwangsbehandlung geurteilt hat, fehlt es nach Ansicht des OLG Celle einer expliziten gesetzlichen Grundlage, die für eine solche schwerste Grundrechtsverletzung unabdingbar wäre, wenn sie sich überhaupt rechtfertigen ließe.
Im ersten Teil der Sendung wird in einem Telefoninterview durch die Richterin am OLG Celle, Angela Ziemert, der Beschluß kommentiert und erläutert. Der zweiten Teil ist der Frage gewidmet, ob Zwangsbehandlung, Zwangspsychiatrie überhaupt gerechtfertigt werden kann, wenn andererseits die Menschenrechte unteilbar sind und damit unmittelbar verknüpft, die Würde des Menschen in Artikel 1 des Grundgesetzes für unantastbar erklärt wurde. Wir konnten dazu eine Interview mit Heiner Bielefeldt, dem Direktor des deutschen Instituts für Menschenrechte, führen.
Außerdem berichten wir über die unmittelbaren Reaktionen, zu denen der Beschluß geführt hat. Wiederholung der Sendung am Donnerstag, 24. 11. von 16 bis 17 Uhr.
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage: http://www.dissidentenfunk.de finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio- und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
Oktober: Bedingungsloses Grundeinkommen
September: Antipsychiatrie und die Linken
Juli: Sommer-News
Mai: Faulheit (und die Folgen)
April: Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März: Patientenverfügung
Februar: Irrenoffensive - die Oper
Januar: Forensik
Aus 2004:
Dezember: Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober: Das Gert-Postel-Experiment
September: Psychiatrie - ein Witz
August: Vorsorgevollmacht
Juli: Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des Betreuungsrechts
Wir feiern unser 25 jähriges Jubiläum!
25 Jahre haben wir die psychiatriepolitische Entwicklung in diesem Land auf Trapp gehalten und jetzt kommt DIE Bestätigung unserer andauernden Kritik an dem systematischen Verbrechen Zwangspsychiatrie: In einem sensationellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle wird festgestellt, dass eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage sowohl rechtswidrig als auch nicht genehmigungsfähig ist. Das vollständig Urteil ist hier veröffentlicht:
http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm Das ist ein sensationeller Sieg der Grundrechte und schlägt der Zwangspsychiatrie ihre gefährlichste und bösartigste Waffe aus der Hand.
Aus diesem Anlass laden wir zu einer Party ein!
Mit freundlichen Grüßen René Talbot und Uwe Pankow
(für den Vorstand der Irren-Offensive e.V.)
Radikal Pro-Menschenrechte Zum 25. Jubiläum der Irren-Offensive Feiern Die Irren Ihren Sieg, denn das Oberlandesgericht Celle hat diesen Sommer ein sensationelles Urteil gegen Zwangsbehandlung gefällt: " ...ist eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.”
* Eine Festrede von Gert Postel, dem berühmten Postboten, der zum Chefarzt einer Forensik bestellt wurde
* Preisverleihung des Freiheitspreises der I.O. an Thomas Saschenbrecker:
* Laudatio von Prof. Wolf-Dieter Narr
* Büffet
* Live Musik, danach: Disco mit DJ
* Film: Urteil des Foucault Tribunal
Am Samstag, 26. Nov. 2005, um 19 Uhr Eintritt, Speisen und alkoholfreie Getränke frei! (Mit der Einladung)
im PallasT, Pallasstr. 3510781 Berlin Einladung bitte per E-Mail anfordern: werner-fuss@gmx
Der Veranstaltungsort ist hier im Stadtplan eingezeichnet:
http://www.berlinonline.de/citymap/map.asp?ADR_ZIP=10781&ADR_STREET=Pallasstr.&ADR_HOUSE=35&ADR_INFO=%3Ca%2Bhref%3D%22http%3A%2F%2Fwww.BerlinOnline.de%2Ftip%2Fkalender%2F.bin%2Findex.php%2Fbuehne%2Fort%2F10326.html%3FSID%3D9501be1d16655b3089fe3ab7e05f6641%22%3EPallasT%2BSch%F6neberg%3C%2Fa%3E&show=201%2C102%2C103%2C105
Werner-Fuß-Zentrum Scharnweberstr. 29, 10247 Berlin
http://www.psychiatrie-erfahrene.de
http://www.die-bpe.de
http://www.antipsychiatrie.de und
http://www.dissidentenfunk.de
Ein Beschluß des Oberlandesgericht Celle erklärt Zwangsbehandlung zumindest auf betreuungsrechtlicher Grundlage durchgängig für rechtswidrig, weil er nicht genehmigungsfähig. Die Zwangsbehandlung ist ohne jeden Zweifel das gefährlichste, brutalste und bösartigste Mittel der Zwangspsychiatrie, es ist auch ihr Kernbereich.
Dieser Praxis entzieht das Oberlandesgericht Celle mit seinem Urteil radikal den Boden, denn entsprechend dem, was der Bundesgerichtshof zur ambulanten Zwangsbehandlung geurteilt hat, fehlt es nach Ansicht des OLG Celle einer expliziten gesetzlichen Grundlage, die für eine solche schwerste Grundrechtsverletzung unabdingbar wäre, wenn sie sich überhaupt rechtfertigen ließe.
Im ersten Teil der Sendung wird in einem Telefoninterview durch die Richterin am OLG Celle, Angela Ziemert, der Beschluß kommentiert und erläutert. Der zweiten Teil ist der Frage gewidmet, ob Zwangsbehandlung, Zwangspsychiatrie überhaupt gerechtfertigt werden kann, wenn andererseits die Menschenrechte unteilbar sind und damit unmittelbar verknüpft, die Würde des Menschen in Artikel 1 des Grundgesetzes für unantastbar erklärt wurde. Wir konnten dazu eine Interview mit Heiner Bielefeldt, dem Direktor des deutschen Instituts für Menschenrechte, führen.
Außerdem berichten wir über die unmittelbaren Reaktionen, zu denen der Beschluß geführt hat. Wiederholung der Sendung am Donnerstag, 24. 11. von 16 bis 17 Uhr.
DISSIDENTENFUNK
Wir senden an jedem 2. und 4. Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr im Offenen Kanal Berlin UKW: 97,2 MHz (Kabel: 92,6), oder im Internet unter http://www.okb.de/radiostream.htm kann man den Livestream empfangen (mit dem Winamp Mediaplayer sollte das kein Problem sein).
In dem Archiv in der Dissidentenfunk Homepage: http://www.dissidentenfunk.de finden Sie die GEMA-freien Teile der vergangenen Sendungen als Audio- und Textdateien sowie weitere Informationen zu den einzelnen Sendungen:
Oktober: Bedingungsloses Grundeinkommen
September: Antipsychiatrie und die Linken
Juli: Sommer-News
Mai: Faulheit (und die Folgen)
April: Prinzhorn - "Entartete" Kunst - Biennale Meine Welt
März: Patientenverfügung
Februar: Irrenoffensive - die Oper
Januar: Forensik
Aus 2004:
Dezember: Ambulante Zwangsbehandlung in Bremen
Oktober: Das Gert-Postel-Experiment
September: Psychiatrie - ein Witz
August: Vorsorgevollmacht
Juli: Zwangsbetreuung und die geplante Änderung des Betreuungsrechts
Wir feiern unser 25 jähriges Jubiläum!
25 Jahre haben wir die psychiatriepolitische Entwicklung in diesem Land auf Trapp gehalten und jetzt kommt DIE Bestätigung unserer andauernden Kritik an dem systematischen Verbrechen Zwangspsychiatrie: In einem sensationellen Urteil des Oberlandesgerichts Celle wird festgestellt, dass eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage sowohl rechtswidrig als auch nicht genehmigungsfähig ist. Das vollständig Urteil ist hier veröffentlicht:
http://www.die-bpe.de/urteil_zwangsspritze.htm Das ist ein sensationeller Sieg der Grundrechte und schlägt der Zwangspsychiatrie ihre gefährlichste und bösartigste Waffe aus der Hand.
Aus diesem Anlass laden wir zu einer Party ein!
Mit freundlichen Grüßen René Talbot und Uwe Pankow
(für den Vorstand der Irren-Offensive e.V.)
Radikal Pro-Menschenrechte Zum 25. Jubiläum der Irren-Offensive Feiern Die Irren Ihren Sieg, denn das Oberlandesgericht Celle hat diesen Sommer ein sensationelles Urteil gegen Zwangsbehandlung gefällt: " ...ist eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig.”
* Eine Festrede von Gert Postel, dem berühmten Postboten, der zum Chefarzt einer Forensik bestellt wurde
* Preisverleihung des Freiheitspreises der I.O. an Thomas Saschenbrecker:
* Laudatio von Prof. Wolf-Dieter Narr
* Büffet
* Live Musik, danach: Disco mit DJ
* Film: Urteil des Foucault Tribunal
Am Samstag, 26. Nov. 2005, um 19 Uhr Eintritt, Speisen und alkoholfreie Getränke frei! (Mit der Einladung)
im PallasT, Pallasstr. 3510781 Berlin Einladung bitte per E-Mail anfordern: werner-fuss@gmx
Der Veranstaltungsort ist hier im Stadtplan eingezeichnet:
http://www.berlinonline.de/citymap/map.asp?ADR_ZIP=10781&ADR_STREET=Pallasstr.&ADR_HOUSE=35&ADR_INFO=%3Ca%2Bhref%3D%22http%3A%2F%2Fwww.BerlinOnline.de%2Ftip%2Fkalender%2F.bin%2Findex.php%2Fbuehne%2Fort%2F10326.html%3FSID%3D9501be1d16655b3089fe3ab7e05f6641%22%3EPallasT%2BSch%F6neberg%3C%2Fa%3E&show=201%2C102%2C103%2C105
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Starmail - 8. Nov, 13:39