Salzburger Schulappell
Salzburger Schulappell zum Schutz vor Elektrosmog
Ein Aufruf von Eltern an Eltern, Lehrer, Schulen und Kindergärten!
Der Appell dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch Elektrosmog, insbesondere durch Mobilfunktechnik wie zB.
* Mobilfunkbasisstationen (Sendemasten)
* WLANs - Wireless Local Area Network (kabellos vernetzte Computersysteme für zB. Laptop-Klassen und kabelloser Zugang zum Internet)
* Bluetooth (Kurzstrecken-Funktechnik)
* Handys
* DECT-Schnurlos-Telefone
Zu diesem Aufruf haben sich Eltern entschlossen, deren Kinder eine Schule besuchen, die unmittelbar im Strahlungsfeld einer Mobilfunkbasisstation liegt. Sie haben sich jahrelang mit dem Thema Mobilfunk auseinandergesetzt und sich ebenso lange vergeblich bemüht, den Abbau der Sendemasten neben der Schule zu erwirken. Nun wächst die Sorge um die gesundheitliche Unversehrtheit der Kinder.
Die Betreiberfirma hat die benachbarten Sendemasten also bis jetzt nicht abgebaut, sondern die der Schule zugewandte Sendeantenne sogar noch erweitert. Einem fortgesetzten Ausbau der Sendeleistung kann auch seitens der Behörden derzeit noch nichts entgegengesetzt werden. Von diesem Problem sind viele andere Schulen genauso betroffen.
Zahlreiche internationale Studien und Untersuchungen von Wissenschaftern sowie von Ärzten geben Hinweise darauf, dass gepulste elektromagnetische Strahlung, wie sie beim Mobilfunk genutzt wird, bereits in niedrigster Dosierung biologische Abläufe beeinflusst und in der Lage ist, die Gesundheit zu gefährden.
Ein aktuelles Thema an Schulen ist derzeit auch die Installation von WLANs. Klassen werden mit kabellos vernetzten Computersystemen ausgerüstet. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der Elektrosmogbelastung für Kinder und Jugendliche, ebenso für LehrerInnen. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang der Einrichtung sogenannter Laptop-Klassen.
Mit diesem Aufruf soll sensibilisiert werden, für die mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Mobilfunktechniken. Heranwachsende sind empfindlicher als Erwachsene: Bei Kindern sind zB. die Schädelknochen dünner, das zentrale Nervensystem ist noch nicht ausgereift, die Zellteilung geschieht schneller und ist damit noch störungsanfälliger. Angesichts bereits bestehender anderer Umweltbelastungen ist dem Schutz von Kindern und Jugendlichen besondere Beachtung zu schenken.
Dieser Appell wird weitergeleitet an Eltern, Schulen und Kindergärten, sowie an Ärzte, Behörden, politische Instanzen und an die Medien.
1. Schutz vor Mobilfunkstrahlung
Kinder und Jugendliche dürfen keiner unnötigen Belastung durch Mobilfunkstrahlung ausgesetzt werden (Mobilfunksender, WLANs, Laptop-Klassen, Bluetooth, DECT-Schnurlos-Telefone, Handys). Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung und sollten besonders geschützt werden.
2. Schutzzonen – keine Mobilfunksender neben Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten müssen Schutzzonen sein. Neben solchen Einrichtungen dürfen keine Mobilfunkanlagen stehen, die Kinder sollten sich dort in Ruhe entwickeln und lernen können, ohne vermeidbare Strahlenbelastungen durch Mobilfunk.
3. Grenzwertorientierung am Salzburger Vorsorgewert
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Grenzwerte auf den von der Salzburger-Landes-Sanitätsdirektion empfohlenen Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m² im Innen- und 10 Mikrowatt/m² im Außenbereich zu senken. Im Gegensatz zum derzeit geltenden Grenzwert, bezieht der Salzburger Vorsorgewert internationale kritische Forschungs-ergebnisse sowie die nicht-thermischen, biologischen Wirkungen ein.
4. Vorsorgender Gesundheitsschutz
Gefordert wird ein vorsorgender Gesundheitsschutz. Es ist unverantwortlich, Kinder und Jugendliche aus rein wirtschaftlichem Interesse mit einer Technik zu konfrontieren, die unter gesundheitlichen Aspekten noch nicht einmal gänzlich erforscht ist.
5. Aufklärung durch PolitikerInnen und Behörden
Im Zuständigkeitsbereich der verantwortlichen PolitikerInnen und entsprechenden Behörden liegt es, über Risken bei der Mobilfunknutzung zu informieren und Aufklärung zu betreiben. Sie sollen ihre Verantwortung wahrnehmen und geeignete Massnahmen ergreifen, die Schäden von Menschen fernzuhalten. Es darf den Konsumenten durch fehlende oder unzureichende Information seitens der Behörden kein Schaden entstehen.
6. Stopp der Umwerbung von Kindern und Jugendlichen
Die Rechtfertigung durch die Nützlichkeit und Notwendigkeit zB. eines Handys ist längst überholt: Die Mobilfunkbranche umwirbt insbesondere Kinder und Jugendliche intensiv, mit ihnen wird ein wesentlicher Anteil des Umsatzes erwirtschaftet. Kinder und Jugendliche werden gezielt über den Spieltrieb als Konsumenten beworben, um sie dauerhaft auf diese Technik einzustimmen. Die Risken dieser Technik sind ihnen und ihren Eltern in der Regel nicht bekannt. Entsprechend der Tabakwerbung sollte dieser Umwerbung von Kindern und Jugendlichen Einhalt geboten werden.
7. Forschung durch unabhängige Wissenschafter
Der Staat ist aus Verantwortung den Bürgern gegenüber in der Pflicht, die kritischen Stimmen wahrzunehmen und aus den hohen Lizenzeinnahmen Forschungsprojekte mit unabhängigen Wissenschaftern zu finanzieren.
http://www.borg-aussee.asn-graz.ac.at/schule/wlan/schulappell.htm
http://tinyurl.com/d3y4k
--------
Ärzteappelle gegen Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/1064751/
Ärztekammern und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/1104181/
Ein Aufruf von Eltern an Eltern, Lehrer, Schulen und Kindergärten!
Der Appell dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitsgefährdenden Auswirkungen durch Elektrosmog, insbesondere durch Mobilfunktechnik wie zB.
* Mobilfunkbasisstationen (Sendemasten)
* WLANs - Wireless Local Area Network (kabellos vernetzte Computersysteme für zB. Laptop-Klassen und kabelloser Zugang zum Internet)
* Bluetooth (Kurzstrecken-Funktechnik)
* Handys
* DECT-Schnurlos-Telefone
Zu diesem Aufruf haben sich Eltern entschlossen, deren Kinder eine Schule besuchen, die unmittelbar im Strahlungsfeld einer Mobilfunkbasisstation liegt. Sie haben sich jahrelang mit dem Thema Mobilfunk auseinandergesetzt und sich ebenso lange vergeblich bemüht, den Abbau der Sendemasten neben der Schule zu erwirken. Nun wächst die Sorge um die gesundheitliche Unversehrtheit der Kinder.
Die Betreiberfirma hat die benachbarten Sendemasten also bis jetzt nicht abgebaut, sondern die der Schule zugewandte Sendeantenne sogar noch erweitert. Einem fortgesetzten Ausbau der Sendeleistung kann auch seitens der Behörden derzeit noch nichts entgegengesetzt werden. Von diesem Problem sind viele andere Schulen genauso betroffen.
Zahlreiche internationale Studien und Untersuchungen von Wissenschaftern sowie von Ärzten geben Hinweise darauf, dass gepulste elektromagnetische Strahlung, wie sie beim Mobilfunk genutzt wird, bereits in niedrigster Dosierung biologische Abläufe beeinflusst und in der Lage ist, die Gesundheit zu gefährden.
Ein aktuelles Thema an Schulen ist derzeit auch die Installation von WLANs. Klassen werden mit kabellos vernetzten Computersystemen ausgerüstet. Dies führt zu einem deutlichen Anstieg der Elektrosmogbelastung für Kinder und Jugendliche, ebenso für LehrerInnen. Ein besonderes Augenmerk gilt in diesem Zusammenhang der Einrichtung sogenannter Laptop-Klassen.
Mit diesem Aufruf soll sensibilisiert werden, für die mögliche Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Mobilfunktechniken. Heranwachsende sind empfindlicher als Erwachsene: Bei Kindern sind zB. die Schädelknochen dünner, das zentrale Nervensystem ist noch nicht ausgereift, die Zellteilung geschieht schneller und ist damit noch störungsanfälliger. Angesichts bereits bestehender anderer Umweltbelastungen ist dem Schutz von Kindern und Jugendlichen besondere Beachtung zu schenken.
Dieser Appell wird weitergeleitet an Eltern, Schulen und Kindergärten, sowie an Ärzte, Behörden, politische Instanzen und an die Medien.
1. Schutz vor Mobilfunkstrahlung
Kinder und Jugendliche dürfen keiner unnötigen Belastung durch Mobilfunkstrahlung ausgesetzt werden (Mobilfunksender, WLANs, Laptop-Klassen, Bluetooth, DECT-Schnurlos-Telefone, Handys). Kinder und Jugendliche befinden sich in der Entwicklung und sollten besonders geschützt werden.
2. Schutzzonen – keine Mobilfunksender neben Schulen und Kindergärten
Schulen und Kindergärten müssen Schutzzonen sein. Neben solchen Einrichtungen dürfen keine Mobilfunkanlagen stehen, die Kinder sollten sich dort in Ruhe entwickeln und lernen können, ohne vermeidbare Strahlenbelastungen durch Mobilfunk.
3. Grenzwertorientierung am Salzburger Vorsorgewert
Der Gesetzgeber wird aufgefordert, die Grenzwerte auf den von der Salzburger-Landes-Sanitätsdirektion empfohlenen Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m² im Innen- und 10 Mikrowatt/m² im Außenbereich zu senken. Im Gegensatz zum derzeit geltenden Grenzwert, bezieht der Salzburger Vorsorgewert internationale kritische Forschungs-ergebnisse sowie die nicht-thermischen, biologischen Wirkungen ein.
4. Vorsorgender Gesundheitsschutz
Gefordert wird ein vorsorgender Gesundheitsschutz. Es ist unverantwortlich, Kinder und Jugendliche aus rein wirtschaftlichem Interesse mit einer Technik zu konfrontieren, die unter gesundheitlichen Aspekten noch nicht einmal gänzlich erforscht ist.
5. Aufklärung durch PolitikerInnen und Behörden
Im Zuständigkeitsbereich der verantwortlichen PolitikerInnen und entsprechenden Behörden liegt es, über Risken bei der Mobilfunknutzung zu informieren und Aufklärung zu betreiben. Sie sollen ihre Verantwortung wahrnehmen und geeignete Massnahmen ergreifen, die Schäden von Menschen fernzuhalten. Es darf den Konsumenten durch fehlende oder unzureichende Information seitens der Behörden kein Schaden entstehen.
6. Stopp der Umwerbung von Kindern und Jugendlichen
Die Rechtfertigung durch die Nützlichkeit und Notwendigkeit zB. eines Handys ist längst überholt: Die Mobilfunkbranche umwirbt insbesondere Kinder und Jugendliche intensiv, mit ihnen wird ein wesentlicher Anteil des Umsatzes erwirtschaftet. Kinder und Jugendliche werden gezielt über den Spieltrieb als Konsumenten beworben, um sie dauerhaft auf diese Technik einzustimmen. Die Risken dieser Technik sind ihnen und ihren Eltern in der Regel nicht bekannt. Entsprechend der Tabakwerbung sollte dieser Umwerbung von Kindern und Jugendlichen Einhalt geboten werden.
7. Forschung durch unabhängige Wissenschafter
Der Staat ist aus Verantwortung den Bürgern gegenüber in der Pflicht, die kritischen Stimmen wahrzunehmen und aus den hohen Lizenzeinnahmen Forschungsprojekte mit unabhängigen Wissenschaftern zu finanzieren.
http://www.borg-aussee.asn-graz.ac.at/schule/wlan/schulappell.htm
http://tinyurl.com/d3y4k
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Ärzteappelle gegen Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/1064751/
Ärztekammern und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/1104181/
Starmail - 5. Nov, 10:41