1
Nov
2005

US-Bundesgericht ermöglicht Mobilfunk-Sammelklagen

Dienstag, 1. November 2005

Das oberste Gericht der USA will einen Appell von Mobilfunkanbietern nicht anhören und macht so den Weg für fünf Sammelklagen von Mobilfunkgegnern frei.

Mobilfunkgegner haben in verschiedenen US-Staaten fünf Sammelklagen wegen zu hoher Strahlenbelastung eingereicht, wie Reuters mitteilt. Die betroffenen Anbieter haben gegen die Klagen zunächst mit Erfolg appelliert; nun hat der US Supreme Court aber entschieden, die Anbieter nicht anzuhören. Die Klagen sind damit nun doch zugelassen.

In der Argumentation der Anbieter, darunter Nokia und Cingular, ging es vor allem darum, dass Mobilfunk-Zulassungen in den USA bereits national durch die FCC (Federal Communications Commission) erteilt werden und somit nicht auch noch einzelstaatlichen Regelungen unterworfen sein sollten: Die Anbieter haben Bammel vor einer "Balkanisierung der Netzwerkstandards", wie es im Appell heisst - sie fürchten, dass FCC-genehmigte Geräte künftig nicht mehr automatisch in allen US-Staaten benutzt werden können und das Geschäft damit komplizierter wird. (ub)

http://www.infoweek.ch/news/NW_single.cfm?news_ID=12083&sid=0

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Oberster Gerichtshof der USA weist Mobiltelefonprozess nicht ab

Der oberste Gerichtshof weigerte sich, eine Sammelklage abzuweisen, die Mobiltelefonhersteller beschuldigt, sie würden Kunden nicht vor gefährlicher Strahlung schützen. Die Mobiltelefonindustrie wandte ein, dass die Klagen abgewiesen werden sollten, weil die Geräte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die Gerichte lehnten diesen Einwand kommentarlos ab. In verschiedenen Staaten wurden Klagen eingereicht, die fordern, dass die Hersteller die Mobiltelefone sicherer machen. Die Ankläger wollen Hinweise für die Anwender und Freisprechanlagen, weil diese das Risiko von Hirntumoren verringern sollen. Die Verbraucher behaupten, die Industrie verletze verschiedene Gesetze, zum Beispiel im Hinblick auf Verbraucherschutz, Produkthaftung, Fahrlässigkeit und Betrug.

http://www.usatoday.com/


Aus: FGF-Infoline vom 03.11.2005
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