16
Jun
2004

Bericht vom 3. Mobilfunksymposium am 12.6.04 in Mainz

Mit weiteren Kommentierungen von Rechtsanwalt Dietmar Freund

Der Arbeitskreis Elektrosmog des BUND hatte ein hochkarätig besetztes Mobilfunksymposium organisiert. Sechs Wissenschaftler, zwei Baubiologen, ein Vertreter der Versicherungswirtschaft und der Umweltbeauftragte des Bistums Mainz gaben den über hundert Zuhörern einen Überblick über den aktuellen Stand der Forschung, der Genehmigungspraxis von Anlagen, der Risikoeinschätzung und der individuellen Schutzmöglichkeiten.

Die Stimmung pendelte des öfteren zwischen Frustration und Hoffnungsschimmer hin und her. Auf viele individuelle Fragen aus dem Publikum konnte von den Fachleuten keine befriedigenden Antworten gegeben werden.

Was sind die Ursachen für dieses Unbehagen ?

· Die Mobilfunkkritiker sind in der Minderheit. Die Ausstattungsrate mit Handies beträgt bei Jugendlichen zwischen 16 und 20 Jahren bereits 95%, bei unter 14-jährigen immerhin 50%.

· Die politische Meinung ist zementiert: Das Umweltministerium beruft sich lt. Auskunft vom 19.3.04 immer noch auf die geltenden Grenzwerte der 26.BISchV. Diese beruft sich bekanntlich nur auf thermische Wirkungen, die nicht thermischen Effekte nach wie vor nicht anerkannt.

· 80 % der Forschung auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder (EMF) wird weltweit von der Industrie und der Betreiberseite kontrolliert. Kritische Wissenschaftler werden diffamiert und letztendlich aus ihren Anstellungen geboxt.

Kommentierung Rechtsanwalt Freund:
Prof. Adlkofer äußerte dazu in Mainz am 12.6.04 wörtlich:
"Herr Warnke, Sie haben absolut recht mit Ihrer Kritik an der Wissenschaft. Aber ich möchte betonen, die Wissenschaft, die sich mit elektromagnetischen Feldern beschäftigt, hier handelt es sich um einen Sonderbereich, die meiner Meinung nach weltweit zu 80% von der Industrie kontrolliert wird. Ich selbst habe das mit unseren Daten aus dem REFLEX-Projekt erlebt - Sie werden später verstehen warum (Anm. sein Vortrag folgte noch). Die Reaktion auf solche Ergebnisse ist zuerst: ignorieren. Wenn dann das nicht mehr länger funktioniert, dann geht es um kritisieren - zum Teil mit brauchbaren, zum Teil mit völlig unbrauchbaren Argumenten. Und wenn auch das nicht mehr hilft - und da sind wir im Augenblick angelangt - dann kommt das Diffamieren und das ist das Übelste. Und so geht es all denen mit Ergebnissen, die nicht in die jeweilige Landschaft passen ....... Ich kenne auch die Wissenschaft in anderen Bereichen. Ich möchte wirklich ausschließen, dass dort in der selben Art und Weise vorgegangen wird. Es gibt einen großen Teil der Wissenschaft, der heute genauso denkt, wie er vor 40 oder 30 Jahren, als Sie (Anm. gemeint ist Dr. Warnke) mit Forschung begonnen haben, gedacht hat." Ende der Kommentierung

· Teuere Studien, die schließlich mit Steuergeldern finanziert wurden, bleiben in der Schublade, wenn nicht die „gewünschten“ Resultate erzielt werden. Die Reflexstudie hat immerhin über 3 Mio Euro gekostet. Jetzt bleibt fraglich, ob sie weitergeführt werden kann.

Kommentierung Rechtsanwalt Freund:
Nach Mitteilung von Prof. Adlkofer ebenfalls am 12.6.04 ist dies nach seinem "Rapport" in Brüssel am 12.5.2004 nicht mehr fraglich. Danach werde es keine Fortführung geben! Auf Betreiben der Industrielobby war es zu diesem "Rapport" gekommen, um bei der noch ausstehenden Veröffentlichung der Ergebnisse des REFLEX-Projektes "subjektive" oder gar "emotionale Verfälschungen" zu verhindern. Nicht einmal, dass sich sämtliche Forschungen des Projektes im Bereich unterhalb der Grenzwerte bewegten, dürfe in die Veröffentlichung aufgenommen werden! So wird wohl kaum eine "ausgeglichene wissenschaftliche Sicht der Debatte ermöglicht.", wie dies z.B. etwa in der Dezemberausgabe 2001 des Newsletters der Forschungsgemeinschaft Funk (FGF) auf Seite 28 vorgegeben wurde....

Damals ging es übrigens um Prof. Hyland, der ebenfalls höchst übles Schicksal im Umgang mit der Industrielobby erleiden musste.

Besonders prekär und fatal ist, dass zwar nach den Lippenbekenntnissen auch der Industrieseite einschließlich der FGF weiterer Forschungsbedarf besteht und dafür auch immer wieder Aufträge wie etwa auch beim Deutsches Mobilfunk Forschungsprogramm erteilt werden, aber ein in den vergangenen Jahren wirklich höchst aufwendig begonnenes Projekt, wie das der REFLEX-Gruppe jetzt - nach dem unliebsames zutage trat, sozusagen "abgewürgt" wird, obwohl Prof. Adlkofer deutlich zum Ausdruck brachte, dass etwa die Hypothesen zu HSP 27 (Hitze-Schock-Protein) langfristig gesehen einer wissenschaftlichen Prüfung zugänglich seien und dass sie Forschungsmöglichkeiten aufzeigen, die uns heute unter den Begriffen Genomics und Proteomics zur Verfügung stünden! Ende der Kommentierung

· Die Mobilfunkbetreiber nutzen mit großem Geldaufwand alle Kommunikationskanäle, um die gesundheitlichen Risiken permanent zu verharmlosen und die Informationsmittler, insbesondere Journalisten und Lehrer, systematisch mit unvollständigen Informationen zu versorgen.

· Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zwar auf seiner Webseite kritische Anmerkungen zur Mobilfunkproblematik verfasst, betreibt aber ansonsten keinen großen Aufwand, die Bevölkerung aufzuklären.

· Den Mobilfunkgeschädigten fehlt eine instutionalisierte Lobby, wie es z.B. die Berufsgenossenschaften für die Arbeitnehmer sein könnten. Bürgerinitiativen und Verbraucherverbände versuchen diese Lücke zu schließen. Ein Gegengewicht zu der massiven Pressearbeit der Betreiberseite ist aus finanziellen Möglichkeiten nicht vorhanden.

· Ärzte sind aufgrund der diffusen und multikausalen Krankheitsbilder verunsichert bzw. andererseits nicht ausreichend über das Thema EMF informiert.

· Die baubiologischen Abschirmmöglichkeit sind begrenzt, wenn die Immissionen sehr stark sind bzw. die Strahlungsquelle sogar im eigenen Haus liegt (DECT-Telefone, WLAN-Anwendungen).

Was macht Hoffnung ?

Ein Blick auf die europäischen Nachbarn und auf das EU-Parlament als zentralen Gesetzgeber lässt etwas Optimismus in der tristen Lage der deutschen Mobilfunkgeschädigten aufkommen.

Im Gegensatz zu Deutschland hat Schweden ein über dreißig Jahre lang bestehendes Krebsregister. Dies ist unbedingt notwendig, wenn Aussagen zu Veränderungen der Krebsrate aufgrund von EMF möglich werden sollen. In Spanien wurden Mobilfunksendeanlagen neben einer Schule in Sevilla verboten, da sich eine gehäufte Leukämierate bei Kindern ergeben hat. In Frankreich hat Prof. Santini am 3.12.2001 eine der wenigen epidemiologischen Studien zu Mobilfunkbasisstationen mit einer ausreichend großen Zahl von Probanden vorgelegt.

Eine wichtige gesetzliche Grundlage könnte Artikel 174 des EG-Vertrages, Absatz 2 und 3 sein: „Die Umweltpolitik der Gemeinschaft zielt unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen der Gemeinschaft auf ein hohes Schutzniveau ab. Sie beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung, auf dem Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen mit Vorrang an ihrem Ursprung zu bekämpfen, sowie auf dem Verursacherprinzip". „Bei der Erarbeitung ihrer Umweltpolitik berücksichtigt die Gemeinschaft die verfügbaren wissenschaftlichen und technischen Daten."

Wie ist der Stand der wissenschaftlichen Forschung ?

Die Wissenschaftler des Mainzer Mobilfunksymposiums bestätigten, dass an verschiedenen Schwerpunkten weitergeforscht wird:

· Epidemiologische Studien (Langzeit, Dosis-Wirkung)
· Klinische Experimente am Menschen
· Tierversuche
· Untersuchung von Zellkulturen
· Metastudien

Die Epidemiologie befasst sich mit der regionalen und zeitlichen Verteilung und Verbreitung von Krankheiten in der Bevölkerung und mit denjenigen Faktoren, die diese Verteilung ursächlich beeinflussen. Epidemiologie umfasst somit sowohl die reine Beschreibung von Krankheitsverteilungen (deskriptive Epidemiologie) als auch gezielte Ursachenforschung, meist im Rahmen von Beobachtungsstudien (analytische Epidemiologie).

Privatdozent Dr. Joachim Schüz von der Mainzer Gutenberg-Universität stellte einige epidemiologische Studien zu Krebsrisiken vor. Ein eindeutiger Hinweis konnte nach seiner Darstellung bisher nicht gefunden werden. Lt. Dr. Schütz kann die Latenzperiode bei Krebs zwischen sieben und zehn Jahren liegen. Zu dieser Zeit gab es die gepulste Hochfrequenz noch nicht. Aktuell in Arbeit ist die Interphone-Studie, deren Abschlussbericht gegen Ende des Jahres 2004 erwartet wird.

Kommentierung Rechtsanwalt Freund:
Privatdozent Dr. rer. physiol. Schüz (nicht Schütz) ist Mitglied des Ausschusses "Nichtionisierende Strahlen" der Strahlenschutzkommission und gehört damit zu einem Gremium, dass aufgrund der Anteilseignerschaft des Bundes an der Telekom AG und damit auch ihren MF-Tochtergesellschaften keinesfalls als unabhängig, sondern als befangen bewertet werden muss! Diese Kapitalverflechtung des Bundes mit zumindest einer der Betreiberfirmen ist offenkundig. Da sich die UMTS-Technik nicht so leicht wie erwartet umsetzen lässt, würde die finanzielle Belastung, die eine bundesweite Verschärfung der Grenzwerte durch eine Novellierung der 26. BImSchV für die Mobilfunkbetreiber zur Folge hätte, diese Geschäftspartner des Bundes in größere wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grunde war und ist vom Bund keine Initiative zur längst fälligen Korrektur der 26. BImSchV zu erwarten. Ein (fiktiver) Richter wäre wegen Befangenheit abzulehnen, wenn er wesentliche Einnahmen durch einen Prozessbeteiligten erzielen würde.

In einem Verfahren der Bundeslands Hamburg, in dem der 2. Senat des BVerfG am 15. Juli 2003 (2 BvF 6/98) eine Vorschrift des Telekommunikationsgesetzes wegen Eingriffs des Bundes in Länderzuständigkeiten für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, hatte auch das antragstellende Bundesland vorgetragen, dass die Regulierungsbehörde als Behörde des Bundes gegenüber der Deutschen Telekom nicht "unbefangen" sei, denn...
"... Die Deutsche Telekom AG überweise jährlich Millionenbeträge an den Bund;.... Der Bund habe ein erhebliches Interesse an einer möglichst starken Marktposition der Deutschen Telekom AG; hieraus resultierende Vermutung einer "Befangenheit" der Behörden des Bundes". Ende der Kommentierung von Rechtsanwalt Freund.

Omega: die Aussage von Privatdozent Dr. Joachim Schüz stimmt nicht, dass es "Ein eindeutiger Hinweis bisher nicht gefunden werden konnte“. Dies ist die Aussage eines industriefreundlichen, subjektiven Gutachters à la Juri Silny. Es gibt unzählige seriöse Studien aus dem In- und Ausland, die die Schädlichkeit des gepulsten Mobilfunks beweisen. Siehe unter:

http://www.buergerwelle.de/body_wissenschaft.html
http://www.fdp-bundesverband.de/forum/read.php?f=17&i=1197&t=195
http://www.buergerwelle.de/body_science.html (in Englisch)

Doz. Dr. Joachim Schüz ist Mitglied im Ausschuss nicht-ionisierender Strahlung der Strahlenschutzkommission (SSK). Joachim Schüz wird als Verharmloser des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes mit deutlicher Industrienähe beschrieben. Siehe unter:

http://omega.twoday.net/stories/238902/
http://omega.twoday.net/stories/238911/

Epidemiologie benötigt eine unbelastete Kontrollgruppe. Diese ist aufgrund der flächendeckenden Strahlenbelastung praktisch nicht mehr zu finden.

Prof. Dr. Ulrich Warnke, Universität des Saarlandes, wies auf Langzeitstudien hin, die sich mit Krebsfällen in der Umgebung von Radio- und Fernsehsendern beschäftigten:

· Schwedische Studie von Hallberg/Johansson zu Hautkrebs und Hochfrequenz

· Studie zum Schweizer Sender Schwarzenburg (1995) zu von Radio-Kurzwellen ausgelösten Störungen wie Schlafstörungen, Depressionen, Krebs, Diabetes, Müdigkeit, Nervosität, Kopfschmerzen. Die Störungen verringerten sich nach Abschalten des Senders auf ein normales Mass.

· Cherry-Studie (2000): Kausaler Zusammenhang zwischen Tumorfällen und Anzahl der aktiven Sender in Abhängigkeit von der Distanz.

· Radio-Vatikan-Sender-Studie (2001): Kinderleukämie ist um 220% erhöht, ebenfalls Sterblichkeit bei Erwachsenenleukämie in einer 6 km Zone um den Sender.

Eine Studie, die sich aktuell mit klinischen Experimenten am Menschen beschäftigte, ist die niederländische TNO-Studie. Es zeigten sich Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen und Übelkeit unter dem Einfluss von UMTS-Bestrahlung.

Die Salford-Studie aus dem Jahre 2003 fällt unter die Rubrik Tierversuche. In diesem Fall wurden Ratten, die dem menschlichen Teenageralter entsprachen, mit GSM-Frequenzen bestrahlt. Nach einer Exposition von zwei Stunden waren dunkle Neuronen im Gehirn sichtbar (Vortrag Dr. Frentzel-Beyme).

Über die Ergebnisse von Zellversuchen konnte Professor Franz X. Adlkofer aktuell berichten. Der erste Teil der REFLEX-Studie wurde Ende Mai 2004 abgeschlossen. Es wurden Veränderungen von menschlichen Zellen nach einer RF-EMF Exposition mittels Doppelblinduntersuchung erforscht. Die Ergebnisse waren nach Aussage Adlkofers für viele Forscher sehr überraschend:

Aus den in vitro Untersuchungen ergibt sich, das RF-EMF (RF=radio frequency) unterhalb der gültigen Grenzwerte fähig sind

1. in bestimmten, aber keineswegs allen lebenden Zellen DNA-Strangbrüche zu erzeugen und die Anzahl der Mikrokerne und Chromosomenveränderungen zu erhöhen.
2. in verschiedenen Zellsystemen die Gen- und Proteinexpression zu modifizieren. Das Ausmaß der Zellantwort ist offenbar abhängig vom genetischen Hintergrund.

3. direkten Einfluss auf Proliferation, Differenzierung und Apoptose von Zellen zu nehmen.

Folgende ergänzende Anmerkungen sind zu beachten:

· Es ist noch nicht ausreichend erforscht, ob die gentoxischen Wirkungen auch in vivo nachgewiesen werden können.

· Da eine Fehlregulation der Zellproliferation, der Zelldifferenzierung und der Apoptose die pathosphysiologische Grundlage aller chronischen Erkrankungen wie z.B. Krebs und Alzheimer ist und bis jetzt zumindest eine indirekte Einflussnahme durch RF-EMF nicht sicher ausgeschlossen werden kann, muss die Abklärung dieser Fragestellung im Mittelpunkt zukünftiger Forschung stehen.

· Die REFLEX-Daten belegen keinesfalls einen kausalen Zusammenhang zwischen einer RF-EMF Exposition und der Entstehung chronischer Erkrankungen oder auch nur funktioneller Strömungen. Sie erhöhen jedoch die Plausibilität einer solchen Annahme. Der Fortschritt besteht im wesentlichen darin, dass neue Wege aufgezeigt werden, wie die zukünftige Forschung ausgerichtet sein soll.

· Solange die Erkenntnislage unzulänglich bleibt, sprechen die REFLEX-Daten dafür, dass das Vorsorgeprinzip zum Schutze der Bevölkerung von den Entscheidungsträgern in Industrie und Politik anerkannt werden sollte.

Dr. Joachim Schütz berichtete von einer Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz, die ebenfalls geeignet ist, wissenschaftliche Erkenntnisse zu liefern. Unter www.mainzer-emf-wachhund.de können Mobilfunkgeschädigte ihre Befindlichkeitsstörungen oder Schädigungen in Form eines Fragebogens berichten. Lt. Herrn Dr. Schütz sind bereits 150 Meldungen eingegangen. Im Augenblick wird nach einem geeigneten statistischen Verfahren gesucht, mit dem die Krankheitsberichte ausgewertet werden können. Eine Teilnehmerin aus dem Auditorium wies darauf hin, dass diese Einrichtung bundesweit geführt werden sollte.

Wie ist die Einstellung der Versicherungsbranche zu den Mobilfunkrisiken ?

Christian Schauer, Technikberater einer Rückversicherungsfirma, machte deutlich, dass die Versicherungsbranche keineswegs generell ablehne, Mobilfunkbeteiligte zu versichern, wie die Süddeutsche Zeitung Ende April 2004 berichtete. Jeder Fall würde individuell betrachtet.

Der Mobilfunkbereich ist allerdings für die Versicherungen eine besonders exponierte Branche, da erstens die Anzahl der Nutzer sehr groß ist und zweitens die Risikowahrnehmung zunehmen kann. Man spricht deshalb von „emerging risks", da diese neuartig, nur bedingt erkennbar und monetär bewertbar sind.

Die Rückversicherer versuchen der Herausforderung mit folgendem Maßnahmenpaket zu entgegnen:

· Sensibilisierung und Information der Zedenten (Erstversicherungen) bezüglich der EMF-Problematik.

· Weltweite Beobachtung von Gesetzgebung und Rechtsprechung bezüglich EMF-relevanter Sachverhalte.

· Zeitnahe Beobachtung und Interpretation von Technologien und Forschungsvorhaben im Bereich EMF, d.h. Installation eines Frühwarnsystems.

· Herausarbeitung von Risikoschwerpunkten bei EMF-exponierten Branchen.

Tendenziell neigen viele Versicherungsbranchen im deutschen Markt dazu, Schäden aufgrund von EMF zukünftig nicht mehr vom Versicherungsschutz zu erfassen.

Wie ist die kirchliche Genehmigungspraxis von Mobilfunksendeanlagen ?

Dr. Klaus Lenhard, Umweltbeauftragter für das Bistum Mainz, stellte die neueste Entwicklung vor.

In Hessen und Rheinland-Pfalz und in weiten Teilen Bayerns und Niedersachsens sind in katholischen Bistümern Sendeanlagen nicht zulässig. Im Bistum Magdeburg und Berlin liegt die alleinige Entscheidung bei der Pfarrgemeinde.

Die evangelischen Landeskirchen in Hessen und Nordrhein-Westfalen raten von einer Installation grundsätzlich ab. In anderen Bundesländern entscheidet die Kirchengemeinde zusammen mit der vorgesetzten Dienststelle bzw. liegt die Entscheidung allein bei der Kirchengemeinde.

Der Tagungsband des 3. Rheinland-Pfälzisch-Hessischen Mobilfunksymposium in Mainz kann bestellt werden unter der Telefon-Nummer 06131-231973 oder per Email unter info@bund-rlp.de

Joachim Weise

http://www.baubiologie-regional.de/eine_news.php3?nNewsID=232

Quelle: http://de.groups.yahoo.com/group/elektrosmog-liste/message/3955

Omega: es ist schon erstaunlich, wie klare Aussagen zugunsten von Mobilfunkgeschädigten von manchen Fachleuten immer und immer wieder vermieden und relativiert werden. Immer und immer wieder wird auf weitere Forschungsergebnisse gedrängt und auf den letzten, ultimativen Beweis gewartet und gehofft, der aber vermutlich niemals zu finden sein wird, weil er immer und immer wieder zerredet wird. Außerdem ist der Wunsch den ultimativen Beweis zu finden aus monetären Gründen nicht sehr groß. In der Zwischenzeit wird die schädliche Technik immer weiter ausgebaut und viele Menschen und die Natur müssen weiter leiden. Wie lange soll dieses Spiel auf Kosten der Bevölkerung noch weitergehen? Die heute bereits vorliegenden Hinweise und Beweise reichen längst dazu aus, eine politische Entscheidung in Richtung Vorsorge im Interesse des Schutzes der Bevölkerung zu treffen. Wer diese Entscheidung heute nicht trifft, macht sich im Sinne des Völkerrechts schuldig und wird früher oder später zur Verantwortung gezogen werden.
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