Mobilfunk

10
Jul
2005

Fahrer am Handy haftet

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=16578

Risiko Mobilfunk: Gefahr für die Gesundheit

http://omega.twoday.net/stories/303598/

Mobilfunkleitplanung in Obertshausen

HLV INFO 105/AT

10-07-2005


Manfred Christoph schrieb am 10-07-05

Leider hat es (aus beruflichen Gründen) etwas länger gedauert bis ich diesen Antrag in das parlamentarische Verfahren einbringen konnte. Nun steht es auf der Tagesordnung und soll am 21.07. ab 19.30h im Rathaus in der Stadtverordnetenversammlung beraten werden.

Die CDU-Vertreter (absolute Mehrheit) haben mir bereits im Vorfeld signalisiert: "Was soll denn der Quatsch". Trotzdem werde ich mich bemühen diesen Antrag auf der Tagesordnung lassen denn es gibt ja auch "vernünftige" CDU-Ortsverbände, und vielleicht kann ich mit dem Hinweis auf diese, den Einen oder Anderen zum Nachdenken bringen.

Herr Tittmann ich bitte Sie, dies in dem Info-Mail zu veröffentlichen und ich hoffe auf Unterstützung aus dem Kreis der nachdenklichen Menschen.

Vielen Dank. Manfred Christoph



An den Stadtverordnetenvorsteher

Herrn Peter Wichtel
Rathaus Schubertstraße 11
63179 Obertshausen


Fraktion 10.07.2005

Beratung im Umwelt-, Verkehrs- und Bauausschuss

Bürger für Obertshausen

Mobilfunkleitplanung in Obertshausen!

Der Magistrat wird gebeten umgehend von seiner Planungshoheit Gebrauch zu machen, und entsprechend seiner Fürsorgepflicht gegenüber der Bevölkerung für eine effektive Immissionsminimierung durch geeignete Senderstandortwahl Sorge zu tragen, damit ein unkontrollierter Wildwuchs von Antennen mit Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung unterbleibt.

Wir fordern daher einen Bebauungsplan aufzustellen in dem bestimmt wird, dass "von außen erkennbare technische Anlagen", und damit auch Funkantennen und dazugehörende Masten innerhalb der Wohngebiete unzulässig sind.

Ziel:

"Ein lebenswertes und unbelastetes Wohnen und Leben innerhalb der Bebauungsgrenzen ohne Mobilfunkantennen bei einer trotzdem funktionierenden flächendeckenden Funkversorgung. Hauptsächlich in der Nähe von sogenannten kritischen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten und Altenwohnheimen".

Begründung:

Wie sicherlich bekannt ist haben wir uns seit Jahren kritisch mit dem Thema Mobilfunk befasst. Wir wollen nicht zurück zur "Buschtrommel" und wissen, dass die vorhandene moderne Kommunikation auch nutzbringend angewendet werden kann.

Unabhängig davon sehen wir es als unsere staatsbürgerliche Pflicht an auf Gefährdungen durch diese Technologie aufmerksam zu machen. Die Veröffentlichung der sogenannten Reflex-Studie und das Vorgehen der britischen Strahlenschutzkommission hat unseren Antrag zur Folge.

Im Dezember konnte man in den Medien verfolgen, dass die Reflex-Studie Hinweise auf DNS Doppelstrangbrüche (Erbgutschäden) liefert.

Zitat: Prof. F. Adlkofer (Reflex-Studie) "Wenn wir dasselbe was wir im Reagenzglas nachgewiesen haben auch bei Mensch und Tier feststellen dann sähe es ziemlich trübe aus für diese Technologie."

Die britische Strahlenschutzkommission NRPB http://www.nrpb.org hat am 11.01.2005 eine Warnung für Eltern veröffentlicht, derzufolge Kinder unter acht Jahren keine Handys benutzen sollten.

Begründet wird die Warnung mit dem Risiko, dass die Kinder Hirn- und Hörnervtumoren bekommen könnten. Dieses Risiko werde von den meisten Wissenschaftlern noch unterschätzt. Weiter heißt es, Prof. Sir William Stewart, Vorsitzender der NRPB, habe darauf hingewiesen, dass sich in den vergangenen fünf Jahren die Verdachtsmomente für potentiell schädliche Effekte des Mobilfunks weiter verdichtet hätten.

Eine sehr gehaltvolle Informationsbroschüre zum Thema Mobilfunk und Kinder erhalten Sie kostenlos beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)."Mobilfunk: Wie funktioniert das eigentlich?"

Bitte unterstützen Sie, im Interesse Ihrer Kinder, unser Anliegen und sorgen Sie mit Ihrer Stimme dafür, dass wir unseren Kindern und Enkelkindern eine unbelastete Kindheit und unseren Erwachsenen eine gesunde Zukunft schenken.

Wir möchten daher, dass der Magistrat selbst das Heft in die Hand nimmt und die Planung von Antennenstandorten mitbestimmt. Antennen gehören nicht in Wohngebiete. Aus diesem Grund hoffen und bitten wir um Zustimmung.


Mit freundlichen Grüssen

Manfred Christoph
Fraktionsvorsitzender

Luftballons so hoch wie der UMTS-Mast

HLV INFO 105/AT

10-07-2005

HNA online 6-07-05

Zierenberg. Auf die Auswirkungen des geplanten Mobilfunkmasts am Hundemarkt in Zierenberg möchte die Initiative Bürgerwelle mit einem Aktionstag am Samstag, 9. Juli, aufmerksam machen.

Der Aktionstag beginnt um 10 Uhr auf dem Parkplatz des Freibads. Von dort aus startet ein Protestmarsch, der durch die Stadt bis zum anvisierten Standort des geplanten UMTS-Masten führen soll. Dort soll dann mittels mit Gas gefüllter Luftballons die Höhe des 35 Meter hohen Mastes demonstriert werden.

Außerdem wird die Bürgerwelle über die bisherigen Bemühungen, den Funkmast zu verhindern, informieren.(LAC)

06.07.2005

http://www.hna.de/hessen_wolfhagen/00Luftballons_so_hoch_wie_der_UMTS_Mast.html

9
Jul
2005

Ein weiteres Handy-Baugesuch

http://www.thurgauerzeitung.ch/default2.cfm?vDest=Artikel&id=791251&re=Kreuzlingen

Parallelen Mobilfunkvolksbegehren - Rußfilterdebatte

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen mag mein Entschluß (siehe Anhang) lächerlich vorkommen - mir fiel er wirklich nicht leicht.

http://www.omega-news.info/entschluss_t_mobile.pdf

Doch angesichts des Verhaltens, auch meines Mobilfunkanbieters, gegenüber so manchem mittlerweile öffentlich bekannten Fall, sehe ich mich zu diesem Schritt mehr als genötigt.

Denn ich vermag nicht nachzuvollziehen, daß Millionen Bürgerinnen und Bürger in Bayern der Baugenehmigungsbürokratie unterliegen, während fünf Großkonzerne der Mobilfunktechnik das Privileg der Baugenehmigungsfreiheit genießen. Die Bauvorhaben der allermeisten Bürger (Anbauten, Wintergärten, Dachgauben, usw.) sind gesundheitlich unproblematisch. Die Bauvorhaben der fünf Mobilfunkkonzerne sind nach Ansicht vieler Mediziner höchst problematisch. Alleine diese empörende Privilegierung von 5 Konzernen - in anbetracht des Risikos - ist ein Grund, mein Verhalten in Sachen Mobilfunk zu ändern.

Eine Änderung des bequemen heutigen Zustandes passt den Mobilfunkkonzernen natürlich nicht. Deshalb wird das Märchen von der "üblen Bürokratie" in die Welt gesetzt. Ich finde das mehr als schädlich - denn mit den hierfür verschwendeten Mitteln hätte man ebenso die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Mobilfunktechnologie ausbauen können - auf hohem Niveau der Gesundheitsvorsorge. Parallelen zur "Rußfilter-Debatte" sind mir nur allzugut in Erinnerung.

Dabei denke ich nicht nur an die Mittel, die die Industrie für Anti-Volksbegehren-Propaganda und -Lobbies ausgibt, sondern ich sehe die mittlerweile leere ödp-Kasse im Landkreis Ebersberg, ich sehe die Menschen aller politischer Richtungen (außer einiger CSU-Offizieller und SPD-Offizieller, denn "verdeckt" machen viele mit), die vielen Privatpersonen, die zwischen EUR 5,- und (in einem Einzelfall EUR 1300,-) spendeten. Ebenso sehe ich die hier viel beteiligten Familienväter und -mütter, deren Partner und Kinder sie nun seit bald 3 Monaten kaum mehr zu vernünftigen Zeiten sehen bzw. ein geregeltes Leben führen - geschweige denn davon sagen könnten, was ein Sommer am See bedeutet. Das alles, nur weil es einige wenige gibt, die bereit sind, die Arbeit zu machen, die Regierungsverantwortliche und in der Wirtschaft Verantwortliche nicht zu vollziehen in der Lage sind? Ein Grund mehr, warum Genehmigungsfreiheit abgeschafft gehört: Diejenigen, denen sie gewährt wird, bringen nicht die nötige Verantwortung auf, um sie verdient zu haben. "Wir nehmen sie wieder in die Pflicht", heißt es so schön!

Mit freundlichen Grüßen,

Hanno Sombach
Heinrich-Marschner-Straße 79
D-85591 Vaterstetten
Fon +49(8106) 309060×
Fax/AB: 01212-6-hsombach
Email: hanno.sombach@email.de

BRUTALER Handy-Trend in Großbritannien

http://www.n24.de/home/index.php/n2005051216302000002

MISSHANDLUNG eines Schülers mit Handy gefilmt

http://www.n24.de/wirtschaft/multimedia/index.php/n2005070816391500002

Londoner Polizei legt Handy-Netze lahm

http://www.chip.de/news/c1_news_16034747.html?tid1=9226&tid2=0

8
Jul
2005

MOBILFUNK - VOLKSBEGEHREN IST GUT AUSGEARBEITET UND RECHTSWIRKSAM

MOBILFUNK - VOLKSBEGEHREN IST GUT AUSGEARBEITET UND RECHTSWIRKSAM ! Renomierte Anwaltskanzlei bestätigt die Rechtswirksamkeit erneut!

Am Montag Abend den 11.Juli, lädt das Aktionsbündnis "Volksbegehren für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk" in die Gaststätte "Alter Wirt" nach Rohrbach ein - Beginn um 19.30 Uhr. Der Referent des Abends, Diplom-Verwaltungsfachwirt Peter Michael Schmalz, ist Initiator des Volksbegehrens. Politisch engagiert ist er als Gemeinderat und Kreisrat im Landkreis Kehlheim. Peter Michael Schmalz erklärt allgemein die Problematik beim Mobilfunk und geht dann speziell auf das Mobilfunk-Volksbegehren ein. Als Ziel des Volksbegehrens soll vor allem für die Kommunen ein Mitspracherecht für künftige Standortplanungen der Mobilfunksendeanlagen erreicht werden. Durch die erstmalige gesetzliche Verankerung des Aspektes der Gesundheitsvorsorge im Landesentwicklungsplan Bayern, soll es den Gemeinden künftig ermöglicht werden, die Gesundheitsvorsorge auch in der Bauleitplanung umzusetzen. Wegen verschiedener Diffamierungskampagnen der Gegner des Volksbegehrens, wird der Referent des Abends auch ganz speziell die Rechtswirksamkeit des Volksbegehrens erklären. Sehr interessant dürfte die Veranstaltung vor allem für die Lokalpolitiker des Landkreises werden, weil gerade hier mit gezielten falschen Informationen gegen das Volksbegehren Stimmung gemacht wird.

Helmut Riedl, Kreisrat Sprecher des Aktionbündnisses


Es tut mir leid, dass die Einladung so spät rausgeht, aber die Veranstaltung wurde erst heute kurzfristig organisiert !

Bitte weiterleiten oder weitersagen ! Bei Teilnahme bitte ich, wenn möglich, um Rückmeldung !

Telefon: 08442/5194 priv. 953837 Büro, Telefax: 08442/953703



RECHTSWIRKSAMKEIT DES MOBILFUNK - VOLKSBEGEHRENS

Die ÖDP-Verantwortlichen haben bei der Anwaltskanzlei Schlachter & Kollegen in Regensburg (SB: Rechtsanwalt Dr. Troidl) nachgefragt, ob sie uns nach der neutrale fachanwaltlichen Beurteilung von Teil 1 des Volksbegehrens (Einführung einer generellen Baugenehmigungspflicht für alle Mobilfunksender) auch eine Beurteilung des zweiten Teiles vornimmt.

Hinweis: Wir haben darum gebeten, eine strikt neutrale Beurteilung vorzunehmen, die rechtlich unangreifbar ist.

In der Anlage nun die fachanwaltliche Beurteilung des 2. Teiles des VoBes.

Fazit: Auch hier hat sich von neutraler Seite erneut eine 100%ige Bestätigung des rechtlichen Ansatzes unseres VoBes und der Verbindlichkeit und Wirksamkeit der von uns beantragten Rechtsänderunge ergeben.



Absender: "dr.thomas troidl" <rae-schlachter@t-online.de>

Empfänger: <oedp-kreisverband-kelheim@t-online.de>

Datum: 07. Jul 2005 19:19

Betreff: Volksbegehren zum Mobilfunk / Auswirkungen einer Änderung des Landesentwicklungsprogramms


Sehr geehrter Herr Schmalz,

wie telefonisch besprochen habe ich die Auswirkungen einer Änderung des bayerischen Landesentwicklungsprogramms (auf der homepage http://www.gesundheitsvorsorge-mobilfunk.de/worum.html findet sich teilweise der Begriff "Landesentwicklungsplan") im Sinne des aktuellen Volksbegehrens weiter geprüft und darf unsere telefonische Einschätzung wie folgt bestätigen:

a.. Nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 BayLPlG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) legt das Landesentwicklungsprogramm die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebiets als Ziele der Raumordnung und Landesplanung (vgl. § 3 Nr. 2 ROG - Raumordnungsgesetz) fest.

b.. Ziele der Raumordnung sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 ROG von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (vgl. § 3 Nr. 6 ROG) zu beachten. Dies gilt gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 ROG auch bei Genehmigungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen.

c.. Bauaufsichts- und (vor allem) Planungsbehörden wären damit beim Erlass von Baugenehmigungen (soweit raumbedeutsam) und (vor allem) beim Beschluss über Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) an das neu definierte Ziel eines umwelt- und sozialverträglichen Ausbaus der Mobilfunknetze unter besonderer Berücksichtigung der Belange der Gesundheitsvorsorge gebunden. Dies würde vor allem zu einer nachhaltigen Stärkung der Möglichkeiten zur gemeindlichen Positivplanung führen (nicht zuletzt im Interesse des ebenfalls ins Auge gefassten Orts- und Landschaftsbildes), die juristisch nach wie vor umstritten sind.

Ich hoffe, damit noch einen kleinen Beitrag zum Volksbegehren"für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" geleistet zu haben, und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Inzwischen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen,

Ihr

Dr. Thomas Troidl
Rechtsanwalt
http://www.rae-schlachter.de



Verpflichtung zur Versorgung ist abgeschlossen"

GSM-Netze Versorgungspflicht D1 (T-Mobile) 75 % der Bevölkerung bis zum 31.12.1994

D2 (Vodafone) 94 % der Bevölkerung in den alten Bundesländern
(neue 90%) bis 31.12.1994

E1 (E-Plus) 98 % der Bevölkerung des gesamten Bundesgebietes bis zum 31.12.1997

E2 (o2) 75 % der Bevölkerung bis zum 31.12.2001


UMTS-Netze Versorgungspflicht für alle Betreiber

25 % der Bevölkerung bis 31.12.2003 und
50 % der Bevölkerung bis 31.12.2005

Damit Sie mal ein Gefühl bekommen für die Größenverhältnisse zwischen "Bevölkerung" und "Fläche", hier folgender Vergleich: Den Versorgungsgrad von 50 % bis Ende 2005 aus einer UMTS-Lizenz kann ein Netzbetreiber bereits erreichen, wenn er unter 10 % der Fläche der BRD in seine Netzplanung einbezieht.

Wenn heute eine Mobilfunkantenne errichtet wird, dient dies nur dazu, um den Profit zu steigern. Es hat nichts mit Lizenzbedingungen oder Versorgungsauftrag zu tun.

mehr dazu hier:

http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_05/Versorgungsauftrag/versorgungsauftrag.html


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85296 Rohrbach
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