Mobilfunk

11
Feb
2006

Verharmlosungsaussagen von T-Mobile

http://at-de.i-newswire.com/pr15419.html
http://openpr.de/news/76787

News:

Der Verein Risiko Elektrosmog Kärnten informiert…, hier über Verharmlosungsaussagen von T-Mobile, denen, wie Risiko Elektrosmog Kärnten meint, aus guten Gründen wohl kaum jemand glauben dürfte.

Lesen Sie mehr darüber…:

T-Mobile und der Umweltausschuss der Erholungs- und Gesundheitsgemeinde Ludmannsdorf im Clinch:

Die T-Mobile Austria GesmbH hat der Erholungs - und Gesundheits- Gemeinde Ludmannsdorf (in Kärnten im Rosental) im Sommer 2005 mitgeteilt, wie harmlos die dort von T-Mobile verbreitete Mobilfunkstrahlung sei und in ihrer Mitteilung auch bedeutet, dass sie den gesundheitlichen Schutz der Allgemeinbevölkerung garantieren würde.

Daraufhin hat der Umweltausschuss der Gemeinde, der die Bürgersorgen sehr ernst nimmt, unter Hinweis auf gegenteilige Expertenmeinungen, T-Mobile ersucht, doch diese von ihr selbst intendierte Garantie auch schriftlich an die Gemeinde als Treuhänderin für alle Einwohner, Tiere, Pflanzen und Liegenschaften derart abzugeben, dass T-Mobile pro Schadensfall mit Euro 1,000.000 bis Ende 2015 haften würde, selbstverständlich auch immaterielle Schäden umfassend und dies abgesichert durch eine taugliche Bankgarantie, zumal ja die Lebensdauer und die Zahlungsfähigkeit von Mobilfunkfirmen nicht auf Dauer aufrecht bleiben muss.

In ihrer Antwort darauf versucht T-Mobile einerseits die ins Treffen geführten Expertenmeinungen letztlich als unbeachtlich darzustellen und verweigert andererseits die eingeforderte Garantie mit dem fadenscheinigen Hinweis, dass "für die von T-Mobile Austria GesmbH betriebenen Sendeanlagen eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung bestehe, durch welche die Abgeltung jener Schäden gewährleistet sei, die nachweislich durch die Errichtung und den Betrieb von Telekommunikationsanlagen verursacht werden. Darüber hinausgehende Haftungserklärungen können wir schon aus rechtlichen Gründen nicht abgeben. Insbesonders eine Haftungsübernahme für immaterielle Schäden, ist unüblich und eine derartige Zusage wäre unseriös."

Der Umweltausschuss der Gemeinde Ludmannsdorf hat daraufhin T-Mobile auf folgendes hingewiesen:

· Eine Haftungserklärung zwischen T-Mobile und Versicherung wirke bekanntlich nicht zugunsten Dritter, also keinesfalls zugunsten der verunsicherten Bevölkerung.

· Wenn aber ohnehin ein ausreichender Deckungsfonds aufgrund einer internen Betriebshaftpflichtversicherung bestehe, könne ja die begehrte Haftungszusage für die Gemeinde problemlos abgegeben und abgesichert und müsse nicht abgelehnt werden.

· Was die von T-Mobile behauptete Unseriosität einer Haftung für immaterielle Schäden angehe, wurde die T-Mobile auf die langjährige österreichische aber auch auf die EuGH- Rechtsprechung verwiesen, die selbstverständlich immateriellen (ideellen) Schadenersatz (s. z.B. die Rechtsprechung zum Schmerzengeld) zuspricht.

Nachdem der Umweltausschuss der Gemeinde eine Antwort auf obiges Schreiben urgiert hatte, antwortete T-Mobile mit dem kursorischen Hinweis darauf, dass keine gesundheitlichen Risken aus dem Mobilfunkbetrieb ableitbar seien und verwies auf ein Urteil, wonach keine Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und behaupteten Krankheitsbildern bestünde.

Kritische Betrachtung der in diesem Fall eingenommenen Haltung von T-Mobile:

1) Das von T-Mobile zitierte Urteil sagt KEINESWEGS generell aus, dass es keine Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und bestimmten Krankheitsbildern gebe. Hier handelt es sich offensichtlich um Wunschdenken. Das Urteil stellt nur fest, dass ein solcher Zusammenhang im gegenständlich beurteilten Einzelfall von der Klägerin nicht bewiesen werden konnte und diese das (zusätzliche) Wertminderungsbegehren (leider)als unzulässigerweise neue Behauptung erstmals im Verfahren vor dem OGH, und nicht schon in erster Instanz, vorgebracht hat, (weshalb darauf nicht einzugehen war). (OGH 1 Ob146/05k).

2) Die namhaften österreichischen Versicherungen (wie übrigens auch die namhaften Versicherungsunternehmungen in Deutschland) schließen bei Betriebshaftpflichtversicherungen von Mobilfunkbetreibern regelmäßig das beim Funkbetrieb verursachte Risiko aus der Mobilfunkstrahlung aus. D.h. entgegen der Behauptung von T-Mobile haftet daher die Versicherung dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber für allfällige durch den Mobilfunk verursachte Schäden nicht!! (Es sei denn, T- Mobile hätte einen potenten Versicherer zur Hand, der dieses enorme Risiko entgegen den Vorgaben der übrigen Versicherungswirtschaft tatsächlich versichern würde). Die Erläuterungen zu den AHVB/EHVB 2005 der Versicherungswirtschaft führen allerdings aus, dass sich die Versicherung nicht auf Schadenersatzforderungen aus Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen der elektromagnetischen Felder stehen, erstreckt. (ebenso wenig wie etwa zur Asbestgefahr, die bekanntlich leider erst nach rd. 60 Jahren!! als gesundheitsschädlich erkannt worden war), zumal die Auswirkungen auf Personen weitgehend unerforscht sind. Da generell kein Versicherungsschutz gegeben ist, hat der Versicherungsnehmer, also hier die Mobilfunkindustrie, auch keinen Anspruch auf Abwehrdeckung bei behaupteten Schäden durch elektromagnetische Felder. Ebenso stuft die weltweit größte Schweizer Rückversicherungsgesellschaft die Versicherung dieses Strahlungsrisiko als finanziell zu gefährlich ein, weil sie hier versicherungstechnische Grenzen zu beachten hat (vornehm ausgedrückt).

T-Mobile behauptet jedoch in der oben offen gelegten Korrespondenz das Gegenteil

· Könnte es daher zutreffen, dass hier jemand die Unwahrheit über die Risikolage und den Versicherungsschutz behauptet?

· Will hier vielleicht jemand den Konsumenten für dumm verkaufen?

· Wer könnte wohl Interesse daran haben?

Risiko Mobilfunk Kärnten wird diese Information als Sachverhaltsdarstellung natürlich an die Konsumentenschutzministerin sowie an die Gesundheitsministerin und an Politiker etc. weiterleiten.


Nachricht von Dr. Erwin Tripes

8
Feb
2006

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages: Gesundheitsrisiken durch Mobilfunkstrahlungen weiter untersuchen

hib-Meldung033/2006

Berlin: (hib/MIK) Für weitere wissenschaftliche Untersuchungen der gesundheitlichen Risiken durch Mobilfunkstrahlungen hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss der am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zugrunde liegende Petition einer Bürgerinitiative der Bundesregierung "als Material" zu überweisen. In der Eingabe, zu dessen Inhalt 184 weitere Mehrfachpetitionen vorliegen, wird unter anderem gefordert, die bestehenden Grenzwerte für den Betrieb von Mobilfunkanlagen auf Vorsorgewerte von bis zu ein milliardstel der geltenden Werte zu senken. Darüber hinaus sollten keine weiteren Mobilfunkanlagen bis zum Ersatz der gefährlichen, gepulsten Mikrowellenstrahlung durch eine umweltfreundlichere, nicht gepulste Technik errichtet werden, heißt es weiter. Auch sollten keine Sendeanlagen in der Nähe von Wohngebieten, Schulen, Krankenhäusern, Kirchen, Kindergärten, Altenheimen, Wasserreservoiren und Wasserhochbehältern gebaut werden. Die Bürgerinitiative begründet ihr Anliegen damit, dass die in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden gesetzlichen Grenzwerte nur die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung berücksichtigten, nicht jedoch die athermischen Wirkungen, die ohne merkliche Erwärmung "größte gesundheitliche Konsequenzen" für den menschlichen Körper beinhalteten. So würden einem Forschungsbericht zufolge Nervenzellen bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz weit unterhalb der Grenzwerte zu 60 Prozent falsch reagieren. Andere Forschungen zeigen laut der Eingabe, dass die Mobilfunkstrahlung die Blut-Hirn-Schranke öffne und es so vielen Giften erleichtere, in das Gehirn zu gelangen. In den vom Ausschuss eingeholten Stellungnahmen führt die Regierung unter anderem aus, dass wissenschaftliche Studien bisher keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobilfunkfeldern und gesundheitlichen Gefahren hätten bestätigen können. Dies gelte sowohl für Mobilfunkfelder, die bei Nutzung eines Mobilfunktelefons auftreten, als auch für die um ein vielfaches niedrigeren Feldimmissionen durch Basisstationen. Soweit auf in der Nähe von Mobilfunkanlagen verstärkt auftretende Krankheitssymptome hingewiesen wird, merkt die Regierung an, dass an der Entstehung und Entwicklung der aufgezählten Krankheiten oft mehrere und zudem sehr unterschiedlichen Faktoren beteiligt seien. Es sei aus wissenschaftlicher Sicht "schwer" nachvollziehbar, dass die vergleichsweise leistungsschwachen Mobilfunkanlagen als gemeinsamer Auslöser dieser Krankheitsbilder angesehen würden.

Omega für die seriöse Wissenschaft ist es nicht nur nicht schwer nachvollziehbar, sondern wissenschaftlich bewiesen, dass die vergleichsweise leistungsschwachen Mobilfunkanlagen Krankheitsauslöser sein können. Siehe „Wissenschaft zu Mobilfunk“ unter: http://omega.twoday.net/topics/Wissenschaft+zu+Mobilfunk/

Darüber hinaus weist die Regierung daraufhin, dass mehr als 50 Forschungsvorhaben des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms begonnen beziehungsweise ausgeschrieben worden seien. Zurzeit lägen noch keine ausgewerteten Ergebnisse dieses Programms vor. Isolierte Teil- und Zwischenergebnisse würden aber keinen Anlass zur Beunruhigung bieten. Mit den Ergebnissen könne erst Ende 2007 gerechnet werden. Deshalb hielt es der Ausschuss für wichtig, dass die Petition in die Beurteilung mit einbezogen werden solle, inwieweit nach den Ergebnissen des Deutschen Mobilfunk-Forschungsprogramms Handlungsbedarf bestehe. Im Übrigen wurde das Petitionsverfahren abgeschlossen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_033/02.html


Nachricht von den Mobilfunkkritikern Rhein-Haardt

6
Feb
2006

Grenzwert-Appell

http://openpr.de/news/76095
http://at-de.i-newswire.com/pr15325.html

Sehr geehrte Mobilfunk-Kritiker und Freunde der Skalarwellen und der freien Energie,

das Thema E-Smog ist sehr komplex und der Informationsbedarf enorm. Deshalb biete ich in Wien ein Seminar an, das einen tieferen Einblick in die Problematik ermöglicht. Es würde mich freuen, wenn mit reger Beteiligung von dem Angebot Gebrauch gemacht wird.

Unabhängig davon und zusätzlich zu der Samstags-Veranstaltung kann bereits am Freitag das Seminar über freie Energie besucht werden. Bitte geben Sie die Information an Interessierte weiter. Neben dem Programm hänge ich noch den Grenzwert-Appell an und bitte Sie, diesem beizutreten (kurzes eMail genügt). Er war das Resultat der Veranstaltung vom 24.09.2005 im Technologiepark von Villingen-Schwenningen gewesen. Über weitere Veranstaltungen informiere ich laufend auf meiner Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Konstantin Meyl, University of Applied Sciences,
Robert-Gerwig-Platz 1, D-78120 Furtwangen, Tel.: +49-/ 0-7723-920-2231 und: 1.TZS im Technologiezentrum D-78112 St. Georgen, Leopoldstr. 1, Tel: 0-7724-1770, Fax: 0-7724-9486720, Internet: http://www.k-meyl.de

Prof. Dr. Konstantin Meyl lädt ein am 17. und 18.Februar 2006 nach Wien:

Seminar über Skalarwellen zur energie- und informationstechnischen Nutzung
Beginn: 17.02.2006, 13.30 Uhr in Wien (Neustift am Walde)
Veranstaltungsort: Konferenzraum im Weingut Wolff, Neustift am Walde 19, A-1190 Wien, Rathstrasse 50 http://www.wienerheuriger.at
Tel.: +43 (01) 440 3727, Fax: +43 (01) 440 1403.

Programmablauf für Freitag, den 17.02.2006
13:30 Uhr bis 18:30 Uhr incl. Kaffepause:
Neutrinopower, energietechnisches Seminar über Skalarwellen
20.30 Uhr zwanglose Gespräche und Diskussion bis gegen 21:00 Uhr
ggf. auch zum Thema Sendetechnik der Götter

Programmablauf für Samstag, den 18.02.2006
09.00 Uhr bis 13:30 Uhr incl. Kaffeepause:
Elektrosmog, informationstechnisches Seminar über Skalarwellen

280 Euro Teilnahmegebühr für beide Tage pro Person incl. Pausengetränke, 180 Euro p.P. für teilnehmende Ehepaare, Schüler und Studenten beide Tage 160 Euro Teilnahmegebühr für einen Tag pro Person incl. Pausengetränke

Anmeldung erbeten an: prof@k-meyl.de oder Fax: 07732-919911

Anreise ca. 10 Autominuten vom Wiener Stadtzentrum Richtung Hütteldorf Oder: ab U4- und U6-Station Spittelaumit dem Bus 35A bis Neustift am Walde

Ich darf Ihnen noch den Grenzwert-Appell nachliefern mit der Bitte um Unterstützung (kurzes eMail genügt). Er war wie gesagt das Resultat der Veranstaltung vom 24.09.2005 im Technologiepark von Villingen-Schwenningen gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Meyl

Mobilfunk ist aus dem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Bei aller Euphorie gilt es dennoch, technische und biologische Aspekte zu beachten:

Grenzwert-Appell

(vorgetragen von Prof. Dr. Konstantin Meyl im Technologiepark von Villingen-Schwenningen am 24. September 2005)

1. Die Grenzwerte für Mobiltelefone müssen an die biologische Verträglichkeit für alle Menschen angepasst werden. Für Jung und Alt und nicht nur für die Altersgruppe der 20-30 jährigen, die, obwohl nachweisbar vom E-Smog am wenigsten betroffen, in vielen Studien die Probanden stellen.

2. Kritische Studien sind ernst zu nehmen und Konsequenzen aus neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sind zu ziehen. Studien kosten Mühen und Geld und werden nicht erstellt, um in Schubladen zu verschwinden. Reproduzierbare Effekte sind Grund genug für sofortige Anpassung der offiziellen Grenzwerte an neue Erkenntnisse.

3. In Fragen des Umweltschutzes und des Schadenersatzes soll das Verursacherprinzip gelten. Aufgrund der Verpflichtung der Hersteller zur Sorgfalt und zur Vorsorge unterliegen die hergestellten Geräte der Produkthaftung, auch wenn die Grenzwerte nicht überschritten werden. (z.B. verstößt der DECT-Standard mit seinem permanenten Sendebetrieb auch wenn gar nicht telefoniert wird, schuldhaft gegen diese Herstellerverpflichtung).

4. Der Antennenwirkungsgrad funktechnischer Geräte ist zu optimieren. Der Anteil elektromagnetischer Wellen ist zu maximieren und zu kontrollieren. Verstümmelte, schlecht angepasste Antennen entsprechen nicht der Herstellerverpflichtung.

5. Alle Felder, die Geräte des Mobilfunks abstrahlen, sind zu messen und Grenzwerten zu unterwerfen. Wenn Grenzwerte festgesetzt werden, die nur elektromagnetische Wellen betreffen, obwohl andere ebenfalls abgestrahlte Felder biologisch wirksamer sind, dann verletzen die zuständigen wissenschaftlichen Einrichtungen und Behörden ihre Sorgfaltspflicht.

6. Die biologisch wirksame Störstrahlung, die besonders im Nahbereich einer Antenne auftritt, ist zu minimieren und zu prüfen. Gerade für den bisher unbeachtet gebliebenen Anteil des Antennenrauschens und der Antennenverluste ist die biologische Relevanz zu ermitteln und sind Grenzwerte festzulegen.

7. In einem biologischen Fenster ist kein Betrieb eines technischen Gerätes statthaft verlieren alle Grenzwerte ihre Gültigkeit. Pflanzen und Lebewesen bestehen überwiegend aus Wasser, dessen Maximum der Wellenabsorption bei 2,4 GHz liegt (Mikrowellenherd). Hier befindet sich das Fenster der Zellkommunikation. Daher ist der Betrieb von UMTS und von WLAN ein Angriff auf das Leben.

5
Feb
2006

Warnende Hinweise auf Mobilfunksendeanlagen in Litfasssäulen

Stadtratsantrag der ödp München, 26. Jan. 2006


Herrn Oberbürgermeister
Christian Ude
Rathaus

Antrag

Warnende Hinweise auf Mobilfunksendeanlagen in Litfasssäulen

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt München trägt dafür Sorge, dass auf Litfasssäulen, in denen die Mobilfunkbetreiber Sendeanlagen installiert haben, deutlich sichtbare warnende Hinweise angebracht werden.

Begründung:

Immer häufiger werden in Litfasssäulen Microzellensendeanlagen installiert, die so gut verborgen sind, dass sie kaum wahrgenommen werden. Dabei werden vor allem Litfasssäulen benützt, die an belebten Straßen und Plätzen stehen.

Wie mehrere Studien belegen (Reflex-Studie, Naila-Studie), steht die von Mobilfunksendeanlagen ausgehende Strahlung in dem begründeten Verdacht, krebserregend zu sein. Israel hat vor kurzem (21.12.2005) ein verschärftes Gesetz für nichtionisierende Strahlung erlassen, dass das Errichten von Mobilfunksendeanlagen einschränkt und Entfernungsabstände von sensiblen Einrichtungen festschreibt.

Damit sich Passanten nicht länger als unbedingt notwendig in der Nähe von Mobilfunksende-Anlagen in Litfasssäulen aufhalten, ist es erforderlich, dass vor diesen deutlich sichtbar gewarnt wird.

Mechthild v. Walter
Stadträtin

http://www.oedp-muenchen.de/stadtpolitik2006/20060126.html

3
Feb
2006

2
Feb
2006

Müssen Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen?

http://at-de.i-newswire.com/pr15295.html

Achtung Zeitungsente!

Die seit Mitte Monat unaufhörlich durch die Tageszeitungen geisternde Meldung, dass die Gemeinde- und Kantonsbehörden jetzt wieder Mobilfunkantennen bewilligen müssen, ist eine kolossale Ente.

Hans-U. Jakob, 27.1.06

Denn es besteht zur Zeit weder eine Überwachungssoftware in den Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber, noch besteht eine amtliche Kontrollstelle, welche die sogenannten 2-Monatsrapporte der 26'000 Mobilfunksender der Schweiz überprüft oder Stichproben auf den Monitoren der Steuerzentralen vornimmt. Dazu sind weder bei Kantonen noch beim Bund irgendwelche Stellen vorgesehen oder bewilligt. Und dazu sind weder die nötigen Apparaturen und Verkabelungen für eine Fernüberwachung, noch die nötigen Lokalitäten vorhanden. Es existieren zu all dem nicht einmal Budgetposten.

Die im Rundschreiben des BAFU (früher BUWAL) aufgeführten Kontrollmaßnahmen sind demnach reine Luftschlösser

Total daneben ist die Meinung des BAFU und verschiedener kantonaler Umweltämter, dass Mobilfunkantennen ab dem Moment wieder bewilligt werden müssen, ab welchem von der Mobilfunkgesellschaft eine Unterschrift vorliegt, man werde das noch gar nicht vorhandene und nicht budgetierte Kontrollsystem innert Jahresfrist einführen und anschließen.

So geht das natürlich überhaupt nicht.

1) Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nicht im Entferntesten von einer Softwarelösung gesprochen. Und schon gar nicht von einer Lösung, die noch gar nicht existiert und für welche noch gar keine Stellen bewilligt sind.

2) Das Bundesgericht hat in mehreren Urteilen festgehalten, dass unkontrolliertes Abstrahlen auch während Übergangsfristen nicht geduldet wird, da einmal abgegebene Strahlung nicht mehr zurückgesogen werden könne.

3) Das BAFU (früher BUWAL) hat keinerlei Weisungsbefugnisse, sondern nur Beraterfunktion. Es ist also kein Kanton, keine Gemeinde, kein Beschwerdeführer und erst recht keine Schutzorganisation verpflichtet, diesen vom BAFU mit Hilfe der Mobilfunkbetreiber kreierten Unsinn ernst zu nehmen.

4) Baubewilligungsbehörden sind vielmehr dazu angehalten, ihren verfassungsmäßigen Auftrag, die Bevölkerung vor gesundheitsschädigenden Einflüssen zu schützen, in die Tat umzusetzen und weitere Baubewilligungen für Mobilfunkantennen abzulehnen. Die vom BAFU verbreiteten Richtlinien zeigen erneut, wes Geistes Kinder dort das Sagen haben.

5) Baubewilligungsbehörden, die das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 nach BAFU-Art interpretieren, begehen Amtsmissbrauch gemäss Art 312 StGb.

6) Wegen Falschdeklarationen blockierte Baubewilligungsverfahren sind nun keineswegs deblockiert, wie verschiedene mobilfunkfreundliche Tageszeitungen, wie etwa der Berner Bund behaupten. Dank dem vorliegenden dubiosen Rundschreiben des BAFU haben Gemeinden erst recht guten Grund, keine Antennen mehr zu bewilligen.

Einsprecher und Beschwerdeführer aufgepasst! Ihr dürft jetzt nicht einfach die Hände in den Schoss legen, sondern Ihr müsst den Gemeinde- und Kantonsbehörden mit eingeschriebenem Brief klar machen, dass Ihr die vom BAFU und Co vorgesehene Lösung auf keinen Fall akzeptiert und dass einzig das Bundesgericht darüber entscheiden kann, ob es der von kritischen Fachleuten als Schwachsinn bezeichneten Lösung zustimmen will oder nicht. Im Klartext: Weitere Mobilfunkantennen dürfen erst dann wieder bewilligt werden, wenn das Bundesgericht in einem Musterprozess darüber entschieden hat. Und weil ein solcher Musterprozess von Grund auf durch die Instanzen gezogen werden muss, kann das dauern! Übrigens: Da ein solcher Musterprozess von öffentlichem Interesse ist, entstehen für Gemeinden, die als Beschwerdeführer auftreten, keine Gerichtskosten.

Konsultieren Sie dazu unbedingt: Retourkutsche oder Mistkarren? (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden) http://www.gigaherz.ch/990

http://www.gigaherz.ch/993

30
Jan
2006

28
Jan
2006

Leitpetition "Mobilfunk" stammt aus dem Juni 2000

Eintrag-Details: Leitpetition "Mobilfunk" stammt aus dem Juni 2000 ! Leitpetition "Mobilfunk" stammt aus dem Juni 2000 ! von helmutgobsch @ 28.01.2006 - 16:12:30

Wie mir der Verantwortliche für Umwelt des Petitionauschussdienstes des Deutschen Bundestages, Herr Volker Düring (Tel.: 030 - 227 35415) schriftlich mitteilt, ist die Leitpetition "Mobilfunk", die aus dem Juni 2000 stammt, bis heute nicht entschieden (d.h. eine unglaubliche Beurteilungszeit für eine Petition von 5 Jahren und sieben Monaten). Dies hat mit demokratischen Verfahrensweisen absolut nichts mehr zu tun !!! Offensichtlich soll das lange "Aussitzen" dieser Petition den weiteren Ausbau von UMTS nicht behindern ! Herr Düring teilte mir zwar mit, dass diese Petiton in einer der nächsten Sitzungen des Petitionsauschusses auf der Tagesordnung stehen wird, allein mir fehlt der Glaube. Rufen Sie Herrn Düring ständig an, damit hier endlich eine positive Entscheidung für die vielen Mobilfunkgeschädigten in unserem Land gefällt wird ! Vielen Dank !

Ein Skandal !

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Gobsch

NABU: Deutsche Eiche ist so krank wie nie zuvor

25.01.2006

Der Naturschutzbund NABU hat die Bundesregierung angesichts des alarmierend schlechten Zustandes des deutschen Waldes zum zügigen Handeln aufgefordert.

http://www.sonnenseite.com/index.php?pageID=6&news:oid=n4486

--------

Mobilfunk und Bäume
http://omega.twoday.net/stories/523004/

27
Jan
2006

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Familie Lange aus Bonn...
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Starmail - 15. Mär, 14:10
Dänische Studie findet...
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Starmail - 12. Mär, 22:48
Schwere Menschenrechtsverletzungen ...
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Starmail - 12. Mär, 22:01
Effects of cellular phone...
http://www.buergerwelle.de /pdf/effects_of_cellular_p hone_emissions_on_sperm_mo tility_in_rats.htm [...
Starmail - 27. Nov, 11:08

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