Mobilfunk

15
Apr
2005

RegTP will GSM- und UMTS-Mobilfunk-Frequenzen versilbern

http://www.boersenreport.de/technikmedien.asp?msg=004699800000001640000000000

So strahlt die Handy-Lobby - Umweltministerium macht mit Mobilfunk-Betreibern gemeinsame Sache

Neue Messungen sollen die Elektrosmog-Belastung in Niedersachsen ermitteln. Experten kennen jetzt schon die Ergebnisse.

von Kai Schöneberg

Auf jeden Fall gab es schöne Kulis und Hochglanzbroschüren. Damit gleich alles klar war, sagte Dagmar Wiebusch vom Informationszentrum Mobilfunk (IZMF) strahlend, dass "wir ja nicht an der Mobilfunktechnologie vorbeikommen". Thema auf der mit allerlei PR-Schnickschnack beschickten Pressekonferenz gestern im niedersächsischen Umweltministerium: Bis Ende Mai werden in Niedersachsen in 25 Kommunen Messungen zur Belastung durch elektromagnetische Strahlung durchgeführt. Das IZMF zahlt "unabhängige" Messexperten vom TÜV, das Umweltministerium ist sogar Schirmherr.

Ja, es gebe Menschen, die mit dem Thema Strahlenbelastung durch Elektrosmog "schwer umgehen könnten", begrüßte Staatssekretär Christian Eberl die Aktion. "Wir haben ja kein Sinnesorgan für die Strahlung". Deshalb müsse man "transparent machen, was an der Belastung dran ist". Die neuen Messungen des IZMF gingen über bislang vorgenommene hinaus. Allerdings, so Eberl, "haben wir bislang nichts feststellen können, was in die Nähe der Grenzwerte kam".

Dazu sollte man wissen, dass das IZMF ein eingetragener Lobby-Verein ist, den die Mobilfunkbetreiber laut Wiebusch mit jährlich zwei Millionen Euro sponsern. Das ist jedoch ein Pappenstiel im Vergleich zu den fast 100 Milliarden Mark, die Telekom, Vodafone, E-Plus und andere vor fünf Jahren für die Lizenzen für den neuen Handy-Standard UMTS bezahlt haben. Dazu kommen weitere Milliarden für die Installation der Technik.

Bislang ist UMTS in Deutschland jedoch ein Flopp. Ende 2004 gab es erst 250.000 Nutzer. Es sei ja "weitgehend unbekannt, dass die Strahlungen durch Mobilfunk hundert- bis tausendfach unter den Werten liegen, die gesetzlich zugelassen sind", beteuerte Wiebusch.

Siehe dazu „Grenzwerte und Mobilfunk“ unter:
http://omega.twoday.net/stories/242821/

"Ich weiß jetzt schon, was bei den Messungen herauskommt", sagt Peter Neitzke vom Ecolog Institut in Hannover, das seit 15 Jahren über Elektrosmog forscht: "Die Grenzwerte werden deutlich unterschritten werden." Allerdings, so der Biophysiker, seien die gesetzlichen Grenzwerte für Handy-Strahlung viel zu niedrig. In Deutschland seien 61 Volt pro Meter erlaubt, in der Schweiz nur 6. "Es sollten jedoch nicht mehr als 2 Volt pro Meter sein", betont Neitzke. Viele Experten hielten Veränderungen am Erbgut, Beeinflussung von Hirnfunktionen oder auch Nervosität und Schlafstörungen für möglich. Jede zehnte der derzeit in Deutschland installierten 70.000 Mobilfunk-Sendeanlagen könne gesundheitliche Probleme verursachen.

Omega 2 Volt pro Meter entsprechen 10 610,08 µW/m². Weit unter diesem Wert gibt es wissenschaftliche Studien, die die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung belegen.

Durch Mobilfunk-Feldstudien zeigte die Uni Wien auf, dass es sehr weit unterhalb von 1 MilliWatt (=1000 Mikrowatt/m²) zu Herz-Kreislauf-Problemen und Gedächtnisleistungsstörungen kommen kann.

Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die z.B. schon nach 50 Minuten Bestrahlung bei 1000 Mikrowatt/m² eine signifikante Reduzierung der Gedächtnisleistung belegen. (Dr. Maier, Uni Mainz)

Aus der Erfahrungsmedizin ist bekannt, dass viele Menschen inzwischen schon ab 10 Mikrowatt/m² erkranken.

Seit Februar 2002 gilt der neue Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m², der allerdings in Österreich auch nicht eingehalten wird.

Somit gibt es bei dem viel zu hohen Wert von 2 Volt pro Meter keinen vernünftigen Gesundheitsschutz und er ist deshalb nicht akzeptabel, sondern der neue Salzburger Vorsorgewert von 1 Mikrowatt/m² müsste eingehalten werden.


Auch Enno Hagenah von den Grünen hält Langzeitbeschwerden durch Handy-Masten nicht für ausgeschlossen. Zudem sei es "fahrlässig", wenn ausgerechnet das Umweltministerium die Mobilfunkbetreiber durch seine Schirmherrschaft unterstütze. Hagenah: "Es kann doch nicht sein, dass hier vor Auswertung der Untersuchungen quasi eine Generalabsolution erteilt wird." Neitzke wird deutlicher: "Die Messkampagne ist nur ein Beruhigungsbonbon für die Öffentlichkeit."

http://www.taz.de/pt/2005/04/15/a0409.nf/text.ges,1


"Ängste ernst nehmen"

15. April 2005

Mobilfunk-Petition für den Pongau geplant

ST. Johann (SN-S.P.). Bischofshofen machte den Anfang, St. Johann zog nach und nun will der ganze Pongau deren Vorbild folgen. Die Rede ist von einer Mobilfunk-Petition. In der Sitzung des Regionalverbandes Pongau am 19. April wird der Punkt behandelt. "Ich kann ich mir gut vorstellen, dass die Petition beschlossen wird", sagt Regionalverbands-Obmann und Bgm. Peter Brandauer aus Werfenweng.

Ähnlich wie in Bischofshofen und St. Johann soll die Pongau weite Resolution folgende Forderungen beinhalten: Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, Überprüfung mehrerer Standort-Alternativen und die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewerts in der Höhe von einem Milliwatt pro Quadratmeter.

"Es geht uns um optimale Nutzung der Anlagen, die bereits da sind. Es kann nicht sein, dass jeder Anbieter eine Anlage hat."

Robert Gassner, Initiator der Petition in Bischofshofen, will eine bessere Zusammenarbeit zwischen Mobilfunkanbietern und der Bevölkerung erreichen. "Die Mobilfunk-Betreiber müssen unsere Ängste ernst nehmen."

Thomas Barmüller vom Forum Mobilkommunikation ist von den Pongauer Plänen wenig begeistert: "Zum einen ist der Inhalt der Petition oft widersprüchlich, zum anderen ist der Vorsorgewert bei UMTS nicht einhaltbar." Für Betreiber werde es unmöglich, neue Standorte für Sendeanlagen zu finden. "Auf Gemeinde-Gebäuden geht nichts mehr. Auf Privathäusern auch nicht, weil Besitzer den sozialen Druck nicht aushalten." Auch Bischofshofen werde seine Haltung zu spüren bekommen: "Bei der Vierschanzentournee wird mobile Kommunikation und Datenübertragung im gewünschten Maß kaum noch möglich sein.

http://www.salzburg.com/sn/05/04/15/artikel/1500843.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



Leserbrief an die taz

Lang und holprig ist der Weg ...

Die wirtschaftliche Misere trägt auch dazu bei. Wenn nun auch noch die Mobilfunkindustrie zusammenbräche, nur weil ein paar „Spinner“ von Gesundheitsproblemen reden, ginge es mit Deutschland ganz den Bach runter!

Doch, hätten die so genannten „Spinner“ Warnleuchten auf ihren Köpfen installiert, so würden diese ständig „rot“ aufleuchten. Unsere Körper reagieren auf schädliche Umwelteinflüsse und auch auf Elektrosmog äußerst sensibel! Nun, leider haben wir keine Warnleuchten auf unseren Köpfen und wir können auch nicht die fremdbestimmte 24-stündige gepulste Mikrowellenstrahlung sehen. Es wäre auch ein grausames Bild! Und wenn man die Grenzwerte ziemlich hoch ansetzt, hat man auch viel Spielraum, um durch unnützige kostspielige Messungen die Menschheit von der „Ungefährlichkeit der Strahlung“ zu überzeugen bzw. die Menschheit zu „ver“-blenden!

Wenn aber bereits in einem „Jugend forscht“-Wettbewerb in einem süddeutschen Gymnasium mit einfachen Mitteln festgestellt wird, dass Handystrahlung innerhalb weniger Sekunden schon zu Clusterbildung (Geldrollenbildung) des Blutes führt, dass auch Nichttelefonierer in geringem Abstand betroffen sind, dann ist es an der Zeit, dass sich die Regierung einmal ernsthaft mit dem Thema Mobilfunk auseinander setzt. Das Zusammenkleben der Blutkörperchen kann zu Durchblutungsstörungen führen, sprich auch zu Thrombose. Des Weiteren kann die Oberfläche der zusammengeklebten Blutkörperchen nicht genügend Sauerstoff aufnehmen, d. h. Konzentrationsstörungen, Störungen des Kurzzeitgedächtnisses.

Dazu fällt mir dann nur noch die PISA-Studie ein. Zu den notorischen Handynutzern gehören nun einmal die Kinder und Jugendlichen. Nebenbei erwähnt, die britische Regierung hat Warnhinweise für die Handynutzung von Kindern und Jugendlichen herausgeben, da Schädigungen des noch nicht voll entwickelten Nervensystems zu befürchten sind.

Marianne Kirst

1) Info: http://www.buergerwelle.de/pdf/cluster.jpg (Auswirkungen eines Handy Telefonats von nur 90 Sekunden Dauer)

2) Fünf Schüler leisten wichtige Basisforschung
http://omega.twoday.net/stories/568914/



http://tinyurl.com/3y9ole

Widerspruchsverfahren gegen die Erteilung der Baugenehmigung einer Mobilfunk-Basisstation für E-Plus durch das Landratsamt Kronach

Wallenfelser Wilde Rodach-Bote
10. März 2005 • 13. Jahrgang • 5. Ausgabe KW 10
Amtsblatt der Stadt Wallenfels

Widerspruchsverfahren gegen die Erteilung der Baugenehmigung einer Mobilfunk-Basisstation für E-Plus durch das Landratsamt Kronach

Die Begründung zu unserem Widerspruchsverfahren wurde nun von unserem Fachanwalt beim Landratsamt Kronach nachgereicht.

Es wird das Ruhen des Verfahrens beantragt, bis über ein Parallelverfahren für einen geschädigten Nachbarn einer MF-Anlage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte entschieden ist (weitere Geschädigte können sich anhängen).
Zahlreiche andere Behörden und Gerichte haben in Parallelverfahren dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens jeweils stattgegeben, um sonst notwendige weitere rechtliche Verfahren und Klagen damit zu vermeiden.

Nach inzwischen vorliegenden, offiziellen Untersuchungen, z.B. im Auftrag der Europäischen Union, ist nachgewiesen, dass auch unterhalb der in der 26. BlmSchV festgelegten Grenzwerte erhebliche Gesundheitsschädigungen eintreten, insbesondere Zellschädigungen. Hinsichtlich von Schädigungen durch Langzeiteinwirkungen wurde lediglich von den zuständigen Behörden damit argumentiert, dass diese „wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt“ seien. Tatsächlich aber erfolgen keinerlei Überprüfungen durch Behörden oder Gerichte, obwohl offensichtlich ist, dass die Grenzwerte der 26. BlmSchV langfristige Schädigungswirkungen nicht umfassen und obwohl, sowohl der wissenschaftliche Erkenntnisstand weitergehende Schädigungswirkungen belegt.

Die derzeitigen Grenzwertregelungen gehen davon aus, dass lediglich innerhalb von sechs Minuten eine Erwärmung des Körpergewebes um mehr als ein Grad eintreten müsste, damit eine (thermische) Schädigungswirkung vorliegt. Wenn dieses innerhalb von sechs Minuten nicht feststellbar ist, sind nach den derzeitigen Grenzwertregelungen Schädigungen ausgeschlossen!

Wissenschaftliche Veröffentlichungen von Forschungsgruppen, z.B. die im Auftrag der Europäischen Union durchgeführte REFLEX-Studie, die von Dr. Rüdiger Maier, Uni Mainz, Prof. G. J. Hyland, Uni Warwick, (beide in englischer Fassung) sowie dessen an das Europäische Parlament überreichte Auflistung verschiedener gesundheitlicher Beschwerden im Umfeld von MF-Stationen, waren dem Anwalt-Schreiben beigefügt und liegen bei mir zur Einsicht bereit.

Monika Schuberth-Brehm

http://www.wallenfels.de/downloads/rodachbote/Ausgabe05%20-%20KW10.pdf

Zeitbombe tickt

Zum Artikel „Klage gegen Handymast“ vom 6. April:

„Die Mobilfunkbetreiber berufen sich bei der Zurückweisung der Kündigung des Vertrages in Naila auf den Bundesgerichtshof, der in seinem Urteil vom Februar 2004 auf eine Duldungspflicht von Mobilfunkantennen verweist. Allerdings hat das Gericht im gleichen Atemzug erklärt: ,Hierzu wäre darzulegen gewesen (Anmerkung: durch die Kläger), dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte besteht. Daran fehlt es.‘ Die dem Urteil zugrunde liegenden Erkenntnisse stammen aus dem Jahr 2001, die Erkenntnisse der letzten Jahre werden ignoriert!

Bezüglich der Meinung, niemand wisse, ob Mobilfunk-Strahlung krank mache oder nicht, lässt ein großes Informationsdefizit (auch bei so manchem Entscheidungsträger) vermuten. Denn längst ist nachgewiesen, nach vorliegenden, offiziellen Untersuchungen, etwa im Auftrag der Europäischen Union, dass auch unterhalb der Grenzwerte erhebliche Gesundheitsschädigungen eintreten, vor allem Zellschädigungen.

Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige Wulf Dietrich Rose aus Kitzbühl behauptete bereits 2001: ,Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität verändert, den Schlaf stört, die Bluthirnschranke einschränkt, Konzentrationsschwäche und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienzahl verringert, DNA-Stränge bricht, das Krebsrisiko erhöht. . . Mit der Standortbescheinigung ist die Nachweispflicht über die Unschädlichkeit der Sendeanlagen nicht zu erbringen! Forschungsergebnisse und Gesundheitsschäden beweisen das Gegenteil!

Mir bekannte Krankheitshäufungen, besonders Krebs, im Umfeld von Mobilfunk-Anlagen, zum Beispiel in Hof, Schauenstein, Münchberg (Jägerstraße), Küps, Kronach, Lichtenfels, Querenbach und anderswo sollten Uneinsichtige mit ihrem ,Vogel-Strauß-Verhalten‘ erkennen lassen, dass hier eventuell eine Zeitbombe tickt!

Solange die Nailaer Studie an anderen Orten nicht wiederholt wird, der Gesundheitszustand der Menschen im Umfeld von MF-Anlagen mit wissenschaftlichen Methoden nicht erfasst wird, solange gibt es auch keine Berechtigung, die Richtigkeit dieser Studie anzuzweifeln oder sie gar zu diffamieren!“

MONIKA SCHUBERTH-BREHM, VORDERE SCHNAID 12, WALLENFELS

http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/frankenwald/resyart.phtm?id=780276


Nachricht von der BI Bad Dürkheim


Krebs und Krankheit um Mobilfunksender
http://omega.twoday.net/stories/601641/

Krebshäufung in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen
http://omega.twoday.net/stories/580235/

Cancer Cluster in Vicinity to Cell-Phone Transmitter Stations
http://omega.twoday.net/stories/580224/

14
Apr
2005

Mobilfunk und Gesundheit

Anhörung im Bayerischen Landtag

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,

wir möchten Sie/Euch aufmerksam auf und einladen zu einer neuerlichen Veranstaltung von uns zum Thema Mobilfunk. Während wir unsere früheren Fachgespräche und Anhörungen eher breit angelegt haben (z.B. rechtliche und politische Einordnung, Planungskonzepte, gesundheitliche Auswirkungen), konzentrieren wir uns diesmal auf die Thematik Mobilfunk und Gesundheit. Wir würden uns freuen, Sie/Euch hier im Landtag am 29. April begrüßen zu können und bitten Sie/Euch um rege und rasche Anmeldung.

http://www.buergerwelle.de/pdf/einladung_pdf_290405.pdf


Mit freundlichem Gruß

Ursula Gessner
Persönliche Mitarbeiterin Dr. Martin Runge,
wirtschaftspolitischer Sprecher sowie Sprecher des Arbeitskreises Ökologie und Ökonomie
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag, Medienrat

Unsere e-mail-Adresse hat sich geändert martin.runge@gruene-fraktion-bayern.de

und

Einladung Vortrag Dr. Oberfeld

Liebe Mitstreiter

wir freuen uns sehr, Herrn Dr. med. Gerd Oberfeld im Gröbenzeller Bürgerhaus am Freitag, den 29. April 2005 begrüßen zu dürfen. Dr. Oberfeld ist Umweltmediziner bei der Salzburger Landesregierung und Referent für Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer.

In seinem Vortrag wird er auf die Auswirkungen von Mobilfunk auf die Gesundheit eingehen und über die neuesten Forschungsergebnisse berichten.

Einführung und Moderation: Dr. Martin Runge, MdL.

Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Termin: Freitag, den 29. April 2005 um 19.00 Uhr im Bürgerhaus Gröbenzell

Nähere Infos, siehe:
http://www.buergerwelle.de/pdf/oberfeld_einladung.jpg

Den Vortrag mit anschließender Diskussion haben organisiert:
Bund Naturschutz, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Arbeitskreis Mobilfunk im Landkreis FFB.

Für die Veranstalter

Lilli Kammerl und Paul Hornyak

Ungebrochene Gier nach den neuesten Handys

https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=050326005


Nachricht von Wolfgang Blüher

13
Apr
2005

Das Handy als ideale Ortungsquelle

ERSTELLT 13.04.05, 07:00h

Technik spielt bei Fahndung und Überwachung eine immer größere Rolle.

Um einen Straftäter festzunehmen, muss man wissen, wo er steckt. Manchmal wollen die Ermittler aber auch erstmal beobachten, wo ein Verdächtiger verkehrt und wen er dort trifft. Immer mehr kann sich die Polizei dabei moderner Technik bedienen. Wollte man früher eine Person nicht aus den Augen verlieren, gab es nur eine Möglichkeit: Sie musste auf Schritt und Tritt verfolgt werden. Das war aber nicht nur personalintensiv, sondern oft auch auffällig. Und wer merkt, dass er verfolgt wird, verhält sich auch entsprechend vorsichtig.

Heute kann ein Verdächtiger über das polizeiliche Computersystem Inpol zur Fahndung ausgeschrieben werden. Ziel kann die Festnahme sein oder auch nur die Erstellung eines Bewegungsbildes. Der Gesuchte würde dann bei jeder Grenz- und Polizeikontrolle anhand seiner Ausweispapiere erkannt und registriert, ohne dass er das merkt. Da es in Deutschland nur wenige Polizeikontrollen gibt, entsteht so höchstens ein sehr löchriges Bild.

Effizienter ist die Nutzung des Handys für Fahndungszwecke. Der jeweilige Mobilfunkbetreiber muss ohnehin wissen, in welcher Funkzelle sich ein Kunde gerade befindet. Auf diese Daten kann nach richterlichem Beschluss auch die Polizei zugreifen. Da hier nur die Daten von eingeschalteten Handys genutzt werden dürfen, griff die Polizei in Berlin zu einem Trick und verschickte verdeckte SMS an Verdächtige. Als die antworteten, konnten sie auch geortet werden.

Als erstes Bundesland hat Hessen den automatischen Kfz-Kennzeichenvergleich zugelassen. Bayern ist in der Versuchsphase. Mit Hilfe von Infrarot-Kameras werden an Autobahnbrücken alle Kennzeichen erfasst und mit dem Fahndungscomputer abgeglichen. So können nicht nur gestohlene Fahrzeuge schnell aufgespürt, sondern auch Bewegungsbilder von gesuchten Personen angefertigt werden.

In Zukunft ist noch viel mehr denkbar: Wenn erst einmal das Gesichtsmuster jedes Bürgers im Ausweis erfasst ist und dieses auch an zahlreichen Orten zur Zugangskontrolle benutzt wird, ergeben sich ganz neue Fahndungsmöglichkeiten. Datenschützer wollen eine derartige Rundumüberwachung allerdings verhindern und fordern, dass solche Daten nicht zentral zusammengeführt werden dürfen. (cra)

http://www.ksta.de/html/artikel/1113314505024.shtml


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Stadt will keinen Handy-Empfang in U-Bahn

http://www.buergerwelle.de/pdf/tz_05_04_13.pdf


Informant: Paul

12
Apr
2005

Neuseeland will Haft für Voyeurismus per Handy-Kamera

Wellington (dpa) - Neuseeland will Voyeurismus mit Hilfe von Handy-Kameras künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den Justizminister Phil Goff am Dienstag im Parlament in Wellington einbrachte.

«Unter Röcken zu filmen, Leute in der Toilette oder daheim aufzunehmen ist völlig inakzeptabel», sagte der Minister. Dies sei eine «moderne Form der Spannerei», die umso schlimmer sei, da mit Hilfe der Technik die Aufnahmen überall hin versendet werden könnten.

http://www.news.de/206/02will_Haft_fuer_Voyeurismus_per_Handy_Kamera.php


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

11
Apr
2005

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Starmail - 12. Mär, 22:48
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Starmail - 27. Nov, 11:08

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