Mobilfunk

21
Apr
2005

20
Apr
2005

Zunehmender Konkurrenzkampf drückt Gewinnmargen

http://de.internet.com/index.php?id=2035117&section=Marketing-News

Kein ausreichender Schutz vor Schuldenfalle Handy

MAINZ. Keinen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche vor überhöhten Mobilfunkrechnungen bieten die neuen Angebote der Netzbetreiber, sagen Verbraucherschützer. Bei Vodafone und T-Mobile gibt es seit einiger Zeit spezielle Tarife für die Kids in Form von „Teencards". „Diese Spezialtarife sind als zusätzliches Angebot zwar durchaus zu begrüßen, sie können das Problem der überhöhten Handy-Rechnungen jedoch nicht grundsätzlich lösen", ist Barbara Steinhöfel, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, überzeugt. Sie fordert dringend gesetzliche Regelungen, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Die überhöhten Telefonrechnungen von Jugendlichen kommen vor allem durch das Herunterladen von Logos und Klingeltönen über so genannte Premium-SMS zustande. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Anwahlnummern zu diesen teuren Kurzwahlnummern bei den neuen Angeboten nicht automatisch gesperrt sind. Das geschieht erst auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern. Immerhin kann man mit den „Teencards" weder 0190er- und 0900er-Rufnummern, teure Sonderrufnummern mit der Vorwahl 0137 oder 0138 noch 118er-Auskunftsdienste anrufen. Die Verbraucherschützer bemängeln auch, dass nicht jeder eine solche „Teencard" kaufen kann: Voraussetzung ist nämlich, dass die Eltern bereits über einen Laufzeitvertrag bei Vodafone oder T-Mobile verfügen müssen. Sie fordern deshalb, dass Netzbetreiber und Provider auch die bereits auf dem Markt befindlichen Prepaid-Karten mit den entsprechenden Möglichkeiten für Sperren versehen sollten. (ddp)

Quelle: Publikation: DIE RHEINPFALZ

Datum: Mittwoch, den 20. April 2005


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

Mobiltelefone darf man nicht anfassen

Weltweit erstmalig wird Elektrosmog durch deutsche Justiz anerkannt!

Staatsanwaltschaft Konstanz widerspricht der offiziellen Meinung der FH Furtwangen

Laut Strafbefehl des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unterliegt ein Experimentiergerät für Skalarwellen, das u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, dem Medizinproduktgesetz, wenn eine voll isolierte Masseelektrode berührt wird und keine galvanische Verbindung zu stromführenden Teilen besteht. Nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz erlischt trotzdem eine für das Skalarwellengerät ordnungsgemäß durchgeführte CE-Zertifizierung.

Da die abgestrahlten Skalarwellen mit den longitudinalen Wellen übereinstimmen, die bekanntlich jedes Handy in seinem Nahfeld aufweist, dürfen danach Handynutzer ihr Mobiltelefon weder ans Ohr halten noch beim Telefonieren anfassen. Folgt man der Auffassung des Konstanzer Staatsanwaltes, so macht bereits das Berühren das Gerät zu einem "invasiven Medizinprodukt", womit konsequenterweise auch Handys ihre CE-Zulassung verlieren würden.

Beanstandet wird also ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat aber nur eine Sendeleistung von ca. 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten, der die Staatsanwaltschaft sogar medizinische Bedeutung beimisst.

Ungeahnt erhalten damit die Mobilfunkgegner durch den Strafbefehl weltweit und erstmalig juristische Unterstützung, denn Skalarwellen sind die Ursache des Elektrosmog. Mutig stellt sich der Konstanzer Staatsanwalt gegen die von einigen Ämtern und Hochschulen verbreiteten Verharmlosung der Elektrosmogproblematik. So bestreiten zum Beispiel Amtsträger einer Hochschule in Furtwangen generell die Existenz von Skalarwellen und vertreten diese Meinung öffentlich im Internet.

Jetzt werden sie von der Staatsanwaltschaft darüber belehrt:

1. dass Skalarwellen existieren,
2. dass von ihnen eine biologische Wirkung ausgeht, und
3. dass elektronische Geräte, die Skalarwellen abstrahlen, als invasive Medizingeräte gelten müssen.

Entwickelt wurde das Prinzip des Skalarwellengerätes im Rahmen von Diplomarbeiten an der Fachhochschule Furtwangen und verschiedener Projekte. Betreut wurden die Arbeiten von Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl und seinem 1988 gegründeten Transferzentrum. Fertigung und Vertrieb der Geräte liegen in der Hand der Firma INDEL GmbH. Prof. Meyl, der sich letztes Jahr aus der Leitung seines Transferzentrums zurück gezogen hatte, setzt sich in seinen Büchern zur "Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit" und in zahlreichen Veranstaltungen weiter für die Anerkennung von Skalarwellen ein.

Dieser Strafbefehl ist eine unerwartete Unterstützung von juristischer Seite. Für die Mobilfunkindustrie könnte der Strafbefehl zu einem Fiasko werden. Sie muss jetzt mit Anzeigen und Schadenersatzforderungen rechnen. Auch Wirtschaft und Politik werden die Folgen zu spüren bekommen. Der Staatsanwaltschaft Konstanz sei Dank!

Wegen der Brisanz des Themas ist von vielen Seiten und aus kontroversen Gründen und Interessen mit erheblichem Widerstand gegen den Strafbefehl zu rechnen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eine öffentliche Hauptverhandlung zu erwarten.

Informationen werden kurzfristig unter http://www.etzs.de bekannt gegeben.

1. zur Beschreibung des Skalarwellengerätes.

2. Fachaufsatz zum Thema Elektrosmog sowie zur medizinischen Bedeutung von Skalarwellen

3. für fachliche Fragen steht zur Verfügung:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl
FHF/University of Applied Sciences
D-78120 Furtwangen
Robert-Gerwig-Platz 1
Tel.: 07723 - 920 2231
prof@k-meyl.de

http://www.etzs.de/go/index.php?20_Aktuell


Quelle: http://elektrosmoghalle.twoday.net/stories/638923/
http://www.buergerwelle.de/pdf/mobiltelefone_darf_man_nicht_anfassen.htm

Dazu auch:

Mittwoch, den 20.04.05 08:49

Supergau: Droht das Handyverbot?

Aus dem Bereich Mobilfunk

Möglicherweise droht schon bald eine Welle von Strafanzeigen gegen Hersteller von Mobiltelefonen. Wie die Indel GmbH mitteilt, hat das Amtsgericht Villingen-Schwenningen gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl verhängt (8 Cs AK 97/05). Das Gerät, welches unter anderem dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft Konstanz als "invasives (eindringendes, die Red.) Medizingerät" einzustufen.

Beanstandet wird ein Skalarwellengerät, das laut Beschreibung technischen, physikalischen und biologischen Experimenten dient. Es hat eine Sendeleistung von circa 50 mW. Im Vergleich dazu ist bei einem Handy mit bis zu 3000 mW eine erheblich höhere biologische Wirkung zu erwarten.

Fiasko für den Mobilfunk?

Was hat dies nun mit den Herstellern von Mobiltelefonen zu tun? Nun, nach den Angaben von Indel strahlen Handys in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab wie das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als invasives Medizingerät die CE-Zulassung zu verlieren.

Mit dem Strafbefehl wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei.

Hayo Lücke

© 1999-2005 onlinekosten.de GmbH

http://www.onlinekosten.de/news/artikel/17231

Siehe auch unter:

Sind Mobiltelefonen gesundheitsschädlich?

http://www.tariftip.de/news/17773/archiv/Sind-Mobiltelefonen-gesundheitsschaedlich-.htm

--------

News: Mobiltelefone darf man nicht anfassen!

Vermischtes

Furtwangen / St. Georgen (ots) - Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen hat gegen den Hersteller eines Experimentiergerätes einen Strafbefehl (8 Cs AK 97/05) verhängt. Das Gerät, welches u.a. dem Nachweis von Elektrosmog dient, ist nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft als "invasives Medizingerät" einzustufen.

Mit diesem scheinbar unbedeutenden Strafbefehl wegen einem scheinbar unbedeutenden Gerät löst der Konstanzer Staatsanwalt möglicherweise eine Welle von Strafanzeigen gegen die Hersteller von Mobiltelefonen aus. Handys strahlen in ihrem Nahfeld dieselben Wellen ab, und das mit einer bis zu 50-fach höheren Sendeleistung als das beanstandete Gerät. Juristisch gesehen dürften daher Mobiltelefone weder ans Ohr gehalten noch angefasst werden, um nicht als "invasives Medizingerät" die CE-Zulassung zu verlieren.

Mit dem Strafbefehl (mehr dazu unter http://www.etzs.de) wird weltweit erstmalig die schädliche Wirkung von Elektrosmog durch die deutsche Justiz eingeräumt und der von offizieller Seite vertretenen Auffassung widersprochen, nach der eine derartige Strahlung weder existiert noch biologisch oder medizinisch wirksam sei.

Originaltext: INDEL GmbH Digitale Pressemappe:
http://presseportal.de/story.htx?firmaid=57914
Pressemappe via RSS: feed://presseportal.de/rss/pm_57914.rss2

Pressekontakt: für fachliche Fragen:

Prof. Dr. Ing. Konstantin Meyl FHF/University of Applied Sciences D-78120 Furtwangen Robert-Gerwig-Platz 1 Tel.: 07723 - 920 2231

Posted on Wednesday, April 20 @ 07:55:32 CEST by ots

http://www.mysan.de/article83010.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



Verlieren Handys ihre CE-Zulassung?
http://omega.twoday.net/stories/664592/

Mobiltelefone verlieren CE-Zulassung?
http://omega.twoday.net/stories/651189/

Machen Handys wirklich schwachsinnig?
http://omega.twoday.net/stories/641128/

Kein höheres Risiko für Hirntumore durch Handys
http://omega.twoday.net/stories/641113/ (Englisch)

19
Apr
2005

Eine Warnung für Eltern

Beitrag verfasst am: 16.04.2005

Ich möchte nicht Panik verbreiten, aber wissen Sie was Ihre Kinder mit dem Handy alles tun können? Prüfen Sie die Handytätigkeiten ihrer Kinder und Jugendlichen eigentlich? Wissen Sie dass Ihre Kinder in Internetchats von Kinderschändern angemacht werden? Ihnen die Telefonnummern abgeluchst werden um sie dann mit Pornomaterialien zu erpressen und dann mehr von ihnen zu erreichen? Lesen Sie bitte einmal auf http://www.gegensexuellegewalt.at sich in die grausamen Praktiken der Täter ein eine Schweizer Schule deckte jetzt auf und bestätigte, dass es sehr verbreitet ist! Unter aktuelle Informationen und lesen sie unter Berichte weiter wie es im Chat bei Kindern zugeht! Ich als Betroffene möchte nur helfend warnen vor den Gefahren die auf Kinder.

http://www.kleinezeitung.at/foren/Nachrichten/topics/chronik/26533/

Babys werden mit Handy-Klingeln beruhigt

http://www.silicon.de/cpo/news-adn/detail.php?nr=20633


Nachricht von der BI Bad Dürkheim



Mobiltelefone darf man nicht anfassen
http://omega.twoday.net/stories/639038/

Kinder und Mobilfunk
http://omega.twoday.net/stories/311977/

Machen Handys wirklich schwachsinnig?
http://omega.twoday.net/stories/641128/

18
Apr
2005

Ängste ernst nehmen

"Ängste ernst nehmen"

15. April 2005

Mobilfunk-Petition für den Pongau geplant

ST. Johann (SN-S.P.). Bischofshofen machte den Anfang, St. Johann zog nach und nun will der ganze Pongau deren Vorbild folgen. Die Rede ist von einer Mobilfunk-Petition. In der Sitzung des Regionalverbandes Pongau am 19. April wird der Punkt behandelt. "Ich kann ich mir gut vorstellen, dass die Petition beschlossen wird", sagt Regionalverbands-Obmann und Bgm. Peter Brandauer aus Werfenweng.

Ähnlich wie in Bischofshofen und St. Johann soll die Pongau weite Resolution folgende Forderungen beinhalten: Einbeziehung der lokalen Bevölkerung, Überprüfung mehrerer Standort-Alternativen und die Einhaltung des Salzburger Vorsorgewerts in der Höhe von einem Milliwatt pro Quadratmeter.

"Es geht uns um optimale Nutzung der Anlagen, die bereits da sind. Es kann nicht sein, dass jeder Anbieter eine Anlage hat."

Robert Gassner, Initiator der Petition in Bischofshofen, will eine bessere Zusammenarbeit zwischen Mobilfunkanbietern und der Bevölkerung erreichen. "Die Mobilfunk-Betreiber müssen unsere Ängste ernst nehmen."

Thomas Barmüller vom Forum Mobilkommunikation ist von den Pongauer Plänen wenig begeistert: "Zum einen ist der Inhalt der Petition oft widersprüchlich, zum anderen ist der Vorsorgewert bei UMTS nicht einhaltbar." Für Betreiber werde es unmöglich, neue Standorte für Sendeanlagen zu finden. "Auf Gemeinde-Gebäuden geht nichts mehr. Auf Privathäusern auch nicht, weil Besitzer den sozialen Druck nicht aushalten." Auch Bischofshofen werde seine Haltung zu spüren bekommen: "Bei der Vierschanzentournee wird mobile Kommunikation und Datenübertragung im gewünschten Maß kaum noch möglich sein.

http://www.salzburg.com/sn/05/04/15/artikel/1500843.html


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

15
Apr
2005

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