Aufruf von Tacheles an Behördenmitarbeiter
Wie von uns berichtet, veröffentlicht Tacheles-Sozialhilfe auf ihrer Homepage http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ konsequent interne Verwaltungsanweisungen zum SGB II, SGB III und die kommunalen Richtlinien zu den Unterkunftskosten. Diese werden leider von den zuständigen Behörden nicht selbst veröffentlicht, sondern Tacheles ist auf die Mitarbeit von Behördenmitgliedern angewiesen. Tacheles fordert daher Behördenmitarbeiter und sonstige Personen dazu auf ihnen solche internen Verwaltungshinweise, Dienstanweisungen und Arbeitshinweise zu übersenden. Tacheles versichert 100 % Anonymität und schreibt „Wir sind uns darüber im Klarem, dass die jeweilige Verwaltung kein großes Interesse an der Weitergabe solcher Informationen hat, genau deshalb steht bei uns als Tacheles-Online-Redaktion der Informantenschutz an oberster Stelle. Wie Materialen weitergegeben werden, per Mail, Fax, Papier oder durch persönliches Treffen muss jeder selbst entscheiden.“ Weiteres im Aufruf von Tacheles an Behördenmitarbeiter vom 19.09.2005
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/anruf_behoerde.html
Aus: LabourNet, 21. September 2005
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/anruf_behoerde.html
Aus: LabourNet, 21. September 2005
Starmail - 21. Sep, 13:52