DIE ZEIT IST REIF FÜR ALTERNATIVEN ZUR DER PRIMITIVEN INSTALLATIONSART DES GSM /UMTS MOBILFUNKES
DNA- Veränderungen sind Grundlage des Krebsgeschehens! Gehäufte Krebsfälle um die Sendeanlagen, auch hier in Thüringen, deren ungewöhnliche Verläufe, aktuelle wissenschaftliche Hinweise, machen Vorsorge laut dem EG Recht unabdingbar und sofort nötig!
In Westhausen werden die Kindergartenkinder direkt aus unmittelbarer Nachbarschaft seit März 2002 durch eine Richtantenne voll bestrahlt, und unter den Anwohnern sind bereits mehrere letal verlaufene Krebsfälle aufgetreten.
Dabei hat sich auch die Bundesrepublik im Rahmen der EG verpflichtet, verantwortlich Vorsorge für ihre Bürger zu betreiben, und dies auf hohem Schutzniveau:
Ausschnitte aus „Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips“ (KOM(2000) 1 – C5-0143/2000 – 2000/2086(COS)):
.....wonach das Vorsorgeprinzip in all den Fällen anwendbar ist, in denen wissenschaftliche Beweise nicht ausreichen, keine eindeutigen Schlüsse zulassen oder unklar sind, begründeter Anlass zur Besorgnis über die Möglichkeit besteht, dass potenziell schädliche Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen eintreten, die mit dem gewählten Schutzniveau unvereinbar sind;
.....stellt fest, dass ein begründeter Anfangsverdacht oder Erfahrungswerte ebenfalls zur Anwendung des Vorsorgeprinzips führen müssen;
...wünscht, dass die Kommission bereits während der laufenden Reflexionsphase mit Arbeiten zu den Auswirkungen der Anwendung des Vorsorgeprinzips auf das Haftpflichtrecht beginnt;
...ist der Auffassung, dass es, wenn das Vorsorgeprinzip effizient und glaubwürdig angewandt werden soll, wichtig ist, alle Hauptbeteiligten, gegebenenfalls auch Vertreter der Bürgergesellschaft, in die politischen Entscheidungen, die im Rahmen der Anwendung des Prinzips getroffen werden, einzubeziehen; fordert die Kommission auf, sich bei der WTO und beim Europäischen Gerichtshof dafür einzusetzen, dass bei der Beilegung von Streitigkeiten, die auch das Vorsorgeprinzip betreffen, alle Hauptbeteiligten das Recht erhalten sollten, entweder schriftlich oder persönlich relevante Informationen beizusteuern und rechtzeitig Informationen zu erhalten;
.... der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt muss Vorrang vor jeder anderen Erwägung haben, .... fordert nachdrücklich, dass die Beteiligten in einem möglichst frühen Stadium Vorschläge zur Ablösung der als gefährlich geltenden Produkte unterbreiten.
... es gibt keine Mindestrisikoschwelle, unterhalb deren das Vorsorgeprinzip nicht berücksichtigt werden muss, und daher kann es selbst bei geringem Risiko herangezogen werden,
.... der Beweis eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Umstand oder dem Produkt, von dem ein potentielles Risiko ausgeht, und den befürchteten Auswirkungen muss nicht erbracht werden,.....
... vertritt die Auffassung, dass der Grundsatz der Verbraucherinformation und der Wahlfreiheit gewahrt werden sollte und dass, wo immer möglich, die Verbraucher selbst die Möglichkeit haben sollten, aufgrund ausreichender Informationen eine Entscheidung über die Risiken der Produkte, die sie erwerben, zu treffen;.....
Wie lange soll nach einseitig die Kommunikationsanbieter auf Kosten der Nutzer und Anwohner der Sendeanlagen vor den Konsequenzen ihrer Technologie beschützt werden, und ihre Rechte weiter ausgebaut werden?
Wie können kleine Sendeanlagen völlig (Bau-) genehmigungsfrei errichtet werden, wenn auch diese, die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen können, und die Unversehrtheit der eigenen vier Wände und des Körpers nicht mehr gegeben ist?
Wie lange wollen wir die Kinder noch diese möglichen, drastischen Gefahr während ihrer körperlichen Entwicklung aussetzen, in der der Körper weitaus empfindlicher ist?
Wie lange wollen wir uns noch taktische Argumente anhören, die im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass unsere Wissenschaftler bisher mit ihrer Forschung die Sache nicht exakt klären können, somit keinen kausalen Schädigungsbeweis führen können und somit die potentielle Schädigung ohne Einschränkungen ausgebaut, sogar noch verstärkt werden darf / kann?
Es geht anders, es gibt Alternativen für mobile Kommunikation auch mit GSM Geräten!
aGSM trennt und verbindet....
mehr zu aGSM unter Stoppschild.de
mit den besten Wünschen an alle Handynutzer... bleibt gesund!
Bernd Schreiner
Freier Architekt, Dipl.-Ing.(FH), Öffentlichkeitsarbeit, +Landesverband Thüringen+
Bürger gegen Elektrosmog, http://www.buerger-gegen-esmog.de ,
mail@landesverband-thueringen.de
036875 fon 69873 fax 69874, 98663 Westhausen/Thüringen
Dies ist ein Kommentar zu:
Neuer Zündstoff für Diskussion über Handy-Gefahr
http://omega.twoday.net/stories/253511/
In Westhausen werden die Kindergartenkinder direkt aus unmittelbarer Nachbarschaft seit März 2002 durch eine Richtantenne voll bestrahlt, und unter den Anwohnern sind bereits mehrere letal verlaufene Krebsfälle aufgetreten.
Dabei hat sich auch die Bundesrepublik im Rahmen der EG verpflichtet, verantwortlich Vorsorge für ihre Bürger zu betreiben, und dies auf hohem Schutzniveau:
Ausschnitte aus „Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips“ (KOM(2000) 1 – C5-0143/2000 – 2000/2086(COS)):
.....wonach das Vorsorgeprinzip in all den Fällen anwendbar ist, in denen wissenschaftliche Beweise nicht ausreichen, keine eindeutigen Schlüsse zulassen oder unklar sind, begründeter Anlass zur Besorgnis über die Möglichkeit besteht, dass potenziell schädliche Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen eintreten, die mit dem gewählten Schutzniveau unvereinbar sind;
.....stellt fest, dass ein begründeter Anfangsverdacht oder Erfahrungswerte ebenfalls zur Anwendung des Vorsorgeprinzips führen müssen;
...wünscht, dass die Kommission bereits während der laufenden Reflexionsphase mit Arbeiten zu den Auswirkungen der Anwendung des Vorsorgeprinzips auf das Haftpflichtrecht beginnt;
...ist der Auffassung, dass es, wenn das Vorsorgeprinzip effizient und glaubwürdig angewandt werden soll, wichtig ist, alle Hauptbeteiligten, gegebenenfalls auch Vertreter der Bürgergesellschaft, in die politischen Entscheidungen, die im Rahmen der Anwendung des Prinzips getroffen werden, einzubeziehen; fordert die Kommission auf, sich bei der WTO und beim Europäischen Gerichtshof dafür einzusetzen, dass bei der Beilegung von Streitigkeiten, die auch das Vorsorgeprinzip betreffen, alle Hauptbeteiligten das Recht erhalten sollten, entweder schriftlich oder persönlich relevante Informationen beizusteuern und rechtzeitig Informationen zu erhalten;
.... der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt muss Vorrang vor jeder anderen Erwägung haben, .... fordert nachdrücklich, dass die Beteiligten in einem möglichst frühen Stadium Vorschläge zur Ablösung der als gefährlich geltenden Produkte unterbreiten.
... es gibt keine Mindestrisikoschwelle, unterhalb deren das Vorsorgeprinzip nicht berücksichtigt werden muss, und daher kann es selbst bei geringem Risiko herangezogen werden,
.... der Beweis eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Umstand oder dem Produkt, von dem ein potentielles Risiko ausgeht, und den befürchteten Auswirkungen muss nicht erbracht werden,.....
... vertritt die Auffassung, dass der Grundsatz der Verbraucherinformation und der Wahlfreiheit gewahrt werden sollte und dass, wo immer möglich, die Verbraucher selbst die Möglichkeit haben sollten, aufgrund ausreichender Informationen eine Entscheidung über die Risiken der Produkte, die sie erwerben, zu treffen;.....
Wie lange soll nach einseitig die Kommunikationsanbieter auf Kosten der Nutzer und Anwohner der Sendeanlagen vor den Konsequenzen ihrer Technologie beschützt werden, und ihre Rechte weiter ausgebaut werden?
Wie können kleine Sendeanlagen völlig (Bau-) genehmigungsfrei errichtet werden, wenn auch diese, die Gesundheit der Anwohner beeinträchtigen können, und die Unversehrtheit der eigenen vier Wände und des Körpers nicht mehr gegeben ist?
Wie lange wollen wir die Kinder noch diese möglichen, drastischen Gefahr während ihrer körperlichen Entwicklung aussetzen, in der der Körper weitaus empfindlicher ist?
Wie lange wollen wir uns noch taktische Argumente anhören, die im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass unsere Wissenschaftler bisher mit ihrer Forschung die Sache nicht exakt klären können, somit keinen kausalen Schädigungsbeweis führen können und somit die potentielle Schädigung ohne Einschränkungen ausgebaut, sogar noch verstärkt werden darf / kann?
Es geht anders, es gibt Alternativen für mobile Kommunikation auch mit GSM Geräten!
aGSM trennt und verbindet....
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mit den besten Wünschen an alle Handynutzer... bleibt gesund!
Bernd Schreiner
Freier Architekt, Dipl.-Ing.(FH), Öffentlichkeitsarbeit, +Landesverband Thüringen+
Bürger gegen Elektrosmog, http://www.buerger-gegen-esmog.de ,
mail@landesverband-thueringen.de
036875 fon 69873 fax 69874, 98663 Westhausen/Thüringen
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Neuer Zündstoff für Diskussion über Handy-Gefahr
http://omega.twoday.net/stories/253511/
Starmail - 30. Jun, 11:15