Vorratsspeicherung aller Kommunikationsdaten ist verfassungswidrig
Datenschutzbeauftragte gegen Totalüberwachung: "Vorratsspeicherung aller Kommunikationsdaten ist verfassungswidrig"
25.06.04
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten die geplante pauschale Speicherung sämtlicher Telefonverbindungen und Daten zur Internet-Nutzung für verfassungswidrig. Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats berät derzeit über einen Richtlinien-Vorschlag, der es ermöglichen würde, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zu verpflichten, jede einzelne Nutzung zu protokollieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten würde die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen, kritisierten die Datenschützer...
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=8762
25.06.04
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder halten die geplante pauschale Speicherung sämtlicher Telefonverbindungen und Daten zur Internet-Nutzung für verfassungswidrig. Eine Arbeitsgruppe des EU-Ministerrats berät derzeit über einen Richtlinien-Vorschlag, der es ermöglichen würde, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten zu verpflichten, jede einzelne Nutzung zu protokollieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren. Eine flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten würde die Grundrechte auf freie Meinungsäußerung und auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen verletzen, kritisierten die Datenschützer...
Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php4?Nr=8762
Starmail - 25. Jun, 19:50