12
Feb
2006

Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850: Das Wunschdenken des Forums Mobilfunkkommunikation

http://at-de.i-newswire.com/pr15422.html
http://openpr.de/news/76808

Die als Attachement beigefügte Information kann unter Quellenangabe und textlich unverändert verbreitet werden.

http://www.buergerwelle.de/pdf/widerspruch_presseaussendung_v._4.2.06.doc

MfG

Dr. Erwin Tripes


Einspruch der Österreichische Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005


ÖSTERREICHISCHE ÄRZTEKAMMER
Körperschaft öffentlichen Rechts, Mitglied der World Medical Association
TELEFON: 514 06-0, Fax: 514 06-42, Telex: 112701, DVR: 0057746 KONTO: 50001120000, BLZ 18130, BANK FÜR WIRTSCHAFT UND FREIE BERUFE, 1070 WIEN, ZIEGLERGASSE 5

Österreichischer Verband für Elektrotechnik (ÖVE) Eschenbachgasse 9, 1010 Wien zHd Frau Mag. Zbiral per e-mail s.zbiral@ove.at

Österreichisches Normungsinstitut (ON) Heinestraße 38, 1020 Wien zHd Herrn Dr. Karl Grün per e-mail karl.gruen@on-norm.at WIEN, I., Weihburggasse 10 - 12 Postfach 213 1011 WIEN

Unser Zeichen: ak
Ihr Schreiben vom:
Ihr Zeichen:
Wien, am 29.September 2005

Betrifft: Einspruch der Österreichische Ärztekammer zur Verabschiedung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005.

Sehr geehrter Herr Dr. Grün, sehr geehrte Frau Mag. Zbiral!

Die Österreichische Ärztekammer erhebt Einspruch gegen die Verabschiedung des vorliegenden Entwurfs der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 vom 1.8.2005 Der Einspruch wird wie folgt begründet:

1. Unter Punkt 1 Anwendungsbereich ist der Zweck der Norm wie folgt definiert: „Zweck der vorliegenden Bestimmung ist es, Grenzwerte für die Exposition durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder (EMF) festzulegen, deren Einhaltung Schutz gegen bekannte schädliche Effekte auf die Gesundheit bietet. Das Schutzziel soll durch die Vorgabe von Basisgrenzwerten und Referenzwerten erreicht werden.“ Nun sind die im Entwurf definierten Basisgrenzwerte und Referenzwerte zum Teil um Größenordnungen über jenen Expositionen, bei denen in der Literatur in substantiellen Umfang und Qualität eine Reihe von schädliche Effekten auf die Gesundheit, oder besser gesagt Krankheiten dokumentiert sind. Es stellt sich die Frage, welchen Wert ein Dokument hat, das nachweislich die bestehende Evidenz negiert.

2. Eine wissenschaftliche Diskussion über fachlich und sachlich notwendige alternative Grenzwertkonzepte war für die Österreichische Ärztekammer in der Arbeitsgruppe nicht möglich, da vor der Aufnahme des Vertreters der Österreichischen Ärztekammer eine Orientierung an den Vorschlägen von ICNIRP bereits vor zwei Jahren beschlossen worden war.

3. Das Dokument orientiert sich an den Vorschlägen der ICNIRP aus 1998 und entspricht daher nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaften und Erfahrungen. Die Referenzwerte des Dokumentes sind in keiner Weise geeignet den erforderlichen Schutz der individuellen und öffentlichen Gesundheit zu garantieren. Vielmehr besteht Grund zur Annahme, dass Öffentlichkeit und Politik auf ein fachlich unzureichendes Dokument vertrauen und damit erforderliche Maßnahmen zur Expositionsvermeidung und Reduktion unterbleiben.

4. Die IARC stufte im Juni 2001 niederfrequente magnetische Wechselfelder aufgrund der epidemiologischen Evidenz bei kindlichen Leukämien als „possible human carcinogen“ ein. Aufgrund der Bestätigung der karzinogenen Wirkung durch aktuelle Tierversuche [Löscher 2004] ist eine Verschärfung der Einstufung als definitives Karzinogen, wie im Bericht des California Departments of Health vom Juni 2002 angeführt, angezeigt. Risikoerhöhungen bei kindlichen Leukämien wurden etwa bei Mittelwerten von etwa 200 nT (50/60 Hz) gefunden. Die Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sieht zum „Schutz“ der Allgemeinbevölkerung einen Referenzwert von 100.000 nT vor.

5. Aktuelle Untersuchungen des REFLEX Projektes zeigen bei verschiedenen Zellen (in vitro) bei Einhaltung der Referenzwerte dieser Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 sowohl für niederfrequente magnetische Wechselfelder als auch für hochfrequente elektromagnetische Wellen im Frequenzbereich des Mobilfunks unter anderem Einzel- und Doppelstrangbrüche der Chromosomen, also gentoxische Effekte. Diese Ergebnisse werden durch Tierversuche (in vivo) bestätigt und unterstützt.

6. Die ärztliche Erfahrung zeigt, dass immer mehr Menschen bei gewissen umweltbezogenen Feldeinwirkungen mit zum Teil ernsthaften Störungen des Regulationssystems und der Ausbildung von Krankheiten reagieren. Diese Erfahrungen werden durch epidemiologische Untersuchungen unterstützt. Diese Tatsachen werden in der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 nicht berücksichtigt.

7. Eine Unterstützung der Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850 wird aus haftungsrechtlichen Überlegungen abgelehnt, da nicht ein Dokument mitgetragen werden kann, das offensichtlich die erforderlichen Schutzerwartungen nicht erfüllt.

8. Aus ärztlicher Sicht benötigen wir in Österreich eine offene, ernsthafte, den Prinzipien der Gesundheit verpflichtete Diskussion mit der Festlegung von verbindlichen Referenzwerten auf einem hohen Schutzniveau. Es wird angeregt eine entsprechende Arbeitsgruppe im Rahmen der österreichischen Akademie der Wissenschaften einzurichten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Präs. Dr. Othmar Haas eh., Präsident
Dr. Reiner Brettenthaler, Leiter des Referates Umweltmedizin
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