Zum Regelsatz für Alg II-BezieherInnen
„6,4 Mio. Personen bekommen z. Zt. Alg II oder (als Familienangehörige) Sozialgeld. Alleinstehende müssen mtl. mit 345 Euro Regelsatz plus der als angemessen betrachteten Warmmiete auskommen, im Schnitt zusammen mit etwa 650 Euro. Leben mit diesem Regelsatz bedeutet: 4,23 Euro am Tag für Ernährung und Getränke, darunter 88 Cent für Frühstück und je 1,57 für Mittag- und Abendessen. 0,34 tgl. für Cafe- und Kneipenbesuche = ein Cappuccino die Woche. 60 Cent tgl. für öffentlichen Nahverkehr = eine Fahrt in der Woche hin- und zurück. 60 Cent für Telefonkosten incl. Grundgebühren = 7 Cent täglich für Gespräche. 34 Cent für Zeitungen/Zeitschriften = einmal in der Woche eine Tageszeitung und 15 Cent für Sport- und Freizeitveranstaltungen = alle zwei Monate einmal Kino…“ Das aktuelle Flugblatt des klartext e.V. vom September 2005 (pdf)
http://www.klartext-info.de/flugblaetter/500_Euro_Mindestsatz_050926.pdf
Aus: LabourNet, 28. September 2005
http://www.klartext-info.de/flugblaetter/500_Euro_Mindestsatz_050926.pdf
Aus: LabourNet, 28. September 2005
Starmail - 29. Sep, 08:36