ÖDP: der Kreis hat die wirtschaftlichen Interessen des Mobilfunkanbieters über den Gesundheitsschutz der Bürger gestellt
Kritik am Kreis
ÖDP bedauert Position zu Mobilfunk
Vom 27.09.2005
hg. BINGEN Weil der Versuch des Binger Stadtrates, um Wohngebiete eine Schutzzone gegen Mobilfunkmasten zu ziehen, juristisch nicht zulässig ist, könnte nur der Hauseigentümer das Aufstellen eines Sendemastes verhindern. Im vorliegenden Binger Fall ist dies die Kreisverwaltung. Weil man sich dort aber mit dem Mobilfunkbetreiber einig ist, regt sich Kritik am Kreis.
Der Arbeitskreis Bingen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) bedauert, dass der Mobilfunkbetreiber D1 nun aufgrund des Urteils des Mainzer Verwaltungsgerichtes die Mobilfunkantenne auf der Berufsschule in Bingen bauen darf (wir berichteten). Die ÖDP kritisiert den Landkreis Mainz-Bingen als Träger der Berufsschule, dass er dem Mobilfunkanbieter die Errichtung der Mobilfunkantenne gestattet hat. Auch seitens der Stadt Bingen war nach dem verlorenen Prozess bedauert worden, dass die Option, über den Hauseigentümer die Aufstellung eines Mobilfunkmastes zu verhindern, ausgerechnet im Falle der Berufsschule, einem Gebäude in öffentlicher Hand, nur eine theoretische sei.
"Der Kreis hat somit eindeutig die wirtschaftlichen Interessen des Mobilfunkanbieters über den Gesundheitsschutz der dort lebenden Binger Bürger gestellt", klagt auch die ÖDP in einer Presseerklärung. Dies sei "menschenverachtend", denn immer mehr wissenschaftliche Studien zeigten die Gefährlichkeit von Mobilfunkstrahlung. Zu Recht habe der Binger Stadtrat deshalb beschlossen, um Wohngebiete eine Mobilfunk-Schutzzone von 200 Metern zu errichten, die aber leider vor Gerichten keinen Bestand habe. Angeblich seien die Alternativstandorte, die von der Stadt vorgeschlagen wurden, nicht so gut für die optimale Versorgung geeignet wie der Standort Berufsschule. Die ÖDP kritisiert: "Für den Mobilfunkbetreiber zählen eben nur die eigenen wirtschaftlichen Vorteile."
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2056021
ÖDP bedauert Position zu Mobilfunk
Vom 27.09.2005
hg. BINGEN Weil der Versuch des Binger Stadtrates, um Wohngebiete eine Schutzzone gegen Mobilfunkmasten zu ziehen, juristisch nicht zulässig ist, könnte nur der Hauseigentümer das Aufstellen eines Sendemastes verhindern. Im vorliegenden Binger Fall ist dies die Kreisverwaltung. Weil man sich dort aber mit dem Mobilfunkbetreiber einig ist, regt sich Kritik am Kreis.
Der Arbeitskreis Bingen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) bedauert, dass der Mobilfunkbetreiber D1 nun aufgrund des Urteils des Mainzer Verwaltungsgerichtes die Mobilfunkantenne auf der Berufsschule in Bingen bauen darf (wir berichteten). Die ÖDP kritisiert den Landkreis Mainz-Bingen als Träger der Berufsschule, dass er dem Mobilfunkanbieter die Errichtung der Mobilfunkantenne gestattet hat. Auch seitens der Stadt Bingen war nach dem verlorenen Prozess bedauert worden, dass die Option, über den Hauseigentümer die Aufstellung eines Mobilfunkmastes zu verhindern, ausgerechnet im Falle der Berufsschule, einem Gebäude in öffentlicher Hand, nur eine theoretische sei.
"Der Kreis hat somit eindeutig die wirtschaftlichen Interessen des Mobilfunkanbieters über den Gesundheitsschutz der dort lebenden Binger Bürger gestellt", klagt auch die ÖDP in einer Presseerklärung. Dies sei "menschenverachtend", denn immer mehr wissenschaftliche Studien zeigten die Gefährlichkeit von Mobilfunkstrahlung. Zu Recht habe der Binger Stadtrat deshalb beschlossen, um Wohngebiete eine Mobilfunk-Schutzzone von 200 Metern zu errichten, die aber leider vor Gerichten keinen Bestand habe. Angeblich seien die Alternativstandorte, die von der Stadt vorgeschlagen wurden, nicht so gut für die optimale Versorgung geeignet wie der Standort Berufsschule. Die ÖDP kritisiert: "Für den Mobilfunkbetreiber zählen eben nur die eigenen wirtschaftlichen Vorteile."
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Starmail - 27. Sep, 09:41