ICNIRP-Richtlinien: Grenzwert schützt nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“
Die ICNIRP-Richtlinien //www.der-mast-muss-weg.de/pdf/recherche_aerzte/ICNIRPemfgdlger.pdf selbst sagen aus, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ (S.48) schützt. Alle Fachleute sind sich einig, dass von dem Masten keine Wärmegefahr ausgeht. Die Grenzwerte schützen vor etwas, was letztlich gar keine Gefährdung darstellt. Das wäre so, als würde man die Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung mit dem Thermometer statt mit dem Geigerzähler messen. Die Gefahr geht von der biologischen, nicht - thermischen Wirkung der Strahlung aus, v.a. den Langzeitwirkungen. In den ICNIRP - Richtlinien wird diese eigentliche Gesundheitsgefährdung durch die Strahlung beschrieben :....
Die Bundesregierung bestätigte in der Antwort vom 4. Januar 2002 auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/7958 //www.der-mast-muss-weg.de/pdf/saatsdokumente/BD14-07958Vorsorge.pdf ) ausdrücklich, dass die Mobilfunk - Grenzwerte keine Vorsorgekomponente enthalten.“ (Auszug)
//www.der-mast-muss-weg.de/110grenzwerte01.htm
Quelle: Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart West / Kurzmitteilung 10
//omega.twoday.net/search?q=ICNIRP+Grenzwert
Die Bundesregierung bestätigte in der Antwort vom 4. Januar 2002 auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/7958 //www.der-mast-muss-weg.de/pdf/saatsdokumente/BD14-07958Vorsorge.pdf ) ausdrücklich, dass die Mobilfunk - Grenzwerte keine Vorsorgekomponente enthalten.“ (Auszug)
//www.der-mast-muss-weg.de/110grenzwerte01.htm
Quelle: Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart West / Kurzmitteilung 10
//omega.twoday.net/search?q=ICNIRP+Grenzwert
Starmail - 9. Aug, 23:04