An die 2. Vollversammlung am 03.06..2004 der Kammer für Arbeiter und Angestellte Salzburg
Biologische Risiken der mobilen Kommunikation
Gepulste Mikrowellenstrahlung kommt bekannterweise beim mobilen Telefonieren sowohl mit dem Handy als auch bei Schnurlostelefonanlagen nach DECT -Standard, aber auch bei WLAN Computeranlagen und BLUE -TOOTH Funktechnik, zur Anwendung.
Dieser Elektrosmog stellt nach unzähligen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen und ärztlichen Erfahrungserkenntnissen ein beträchtliches Gesundheitsrisiko dar.
Gerade die Langzeitexposition, der auch immer mehr ArbeitnehmerInnen ausgesetzt sind, bedeutet ein enormes Gefährdungspotential. Nachzulesen sind diese Warnungen in seriösen wissenschaftlichen Publikationsorganen. Für alle diese Strahlungsquellen müssten strenge Deklarationsvorschriften bestehen - siehe Medikamente oder Nahrungsmittel.
Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit hat alle (!) Schweizer Bürger über eine Broschüre über das mögliche Gefährdungspotenzial informiert:
http://www.geneve.ch/bruit/rni/publications.html .
Oder der Automobilhersteller BMW hat angeordnet, dass für alle weltweit rd. 105.000 Beschäftigten der Immissionswert von DECT-Anlagen (mit ähnlicher Technik wie GSM und somit biologisch annähernd gleichwertig) 0,1 mW/m² (das ist um den Faktor 100.000 niedriger als der ICNIRP Grenzwert!) nicht überschreiten darf. BMW hat Expertenrat von beiden Seiten eingeholt (z. B. bei Prof. G. Käs und beim DECT-Lieferanten Siemens) und sich dann für die drastische Reduzierung entschieden, die, wie es heißt, für die gesamte BMW Group weltweit gültig sei. Dies mit erheblichem technischem und finanziellem Aufwand, aus vorsorglichem Gesundheitsschutz für die MitarbeiterInnen.
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_04/BMW_DECT/bmw_dect.html
Auch die Umweltreferate der österr. Erzdiözesen erarbeiten derzeit eine kritische Positionierung zum Thema.
Die derzeitige Diskussion zur biologischen Wirkung elektromagnetischer Felder hat insbesondere vor dem Hintergrund des massiven Ausbaus des Mobilfunknetzes zu einer kontroversen Auseinandersetzung geführt. Zunehmende wissenschaftliche Daten geben Hinweis auf eine besondere biologischen Relevanz der zeitschlitzmodulierten Felder (gepulste Strahlung). Angesichts dessen bestehen berechtigte Sorgen der Bevölkerung, da bereits bei einer Strahlungsbelastung von unter 1 Mikrowatt/m² biologische Effekte beobachtet wurden.
Dieser Richtwert von 1 Mikrowatt/m² wird von vielen internationalen Experten und Baubiologen empfohlen, um einen vorsorgenden Gesundheitsschutz zu gewährleisten. Er ist auch der sog. Salzburger Vorsorgewert.
Die offiziellen Stellen und die Betreiber, verweisen aber auf Umwelt- und Strahlenschutzämter, die sich wiederum an Vorgaben der sog. ICNIRP-Grenzwerte halten. Die Internationale Strahlenschutz Kommission ICNIRP, mehrheitlich zusammengesetzt aus der Industrie nahe stehenden technischen Fachleuten - ohne Mediziner -, veröffentlicht Grenzwertempfehlungen, die millionenfach über den erwähnten Werten liegen. Die ICNIRP sichert zu, dass die verwendeten Studien die Unbedenklichkeit solcher Strahlungsintensitäten zeigten. Bereits 1999 kritisiert der neuseeländische Wissenschaftler Neil Cherry diese Aussage heftig: Die ICNIRP-Bewertung sei «durchsetzt mit ... gravierenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen». Die Weltgesundheits-Organisation (WHO), welche die ICNIRP-Richtwerte übernimmt, wird getäuscht. Diese Werte bilden aber auch die Grundlage der in Österreich gültigen Grenzwerte.
Bewusst verschwiegen wird, dass diese Grenzwerte wissenschaftlich insofern keine Basis haben, als hier von akuten Wirkungen, konkret innerhalb 6 Minuten Expositionszeit, ausgegangen wird und sie sich nur auf thermische Auswirkungen beziehen. Weiterhin wird verschwiegen, dass die besondere Modulationsart des GSM-Standards keineswegs hinsichtlich der biologischen Wirkung in der Langzeitexposition untersucht worden ist.
Die Seite der Betreiber und Hersteller argumentiert, im Schulterschluss mit der Politik, mit der nicht möglichen kausalen Beweisführung zwischen Immission und biologischer Reaktion. Man spricht hier schnell von Panikmache, ein Vorwurf, dem sich auch die seriöse Wissenschaft ausgesetzt sieht, wenn sie vor den Folgen des ungebremsten Mobilfunk-Ausbaus warnt.
Aber es gibt vielfältige Erfahrungen und Beobachtungen, die in eine eindeutige Richtung zeigen. Dies ist auch in der klassischen Schulmedizin eine durchaus gängige Praxis der Akzeptanz.
Hier muss also die Vorsorge im Vordergrund stehen oder zumindest darauf hingewiesen werden, wo eine potenzielle Gefahr besteht. Gelegentlich dauert die Verarbeitung der vorliegenden Erkenntnisse aus marktwirtschaftlichen Interessen etwas länger, wie jeder nachvollziehen kann bei den Themen „Asbest“ oder „Holzschutzmittel“, „Contergan“, usw.
Auch beim Mobilfunk, wozu auch DECT- Standards, WLAN, BLUE-TOOTH, etc. zählen, ist es das marktwirtschaftliche Interesse, das wissenschaftliche Daten ignoriert, wenn diese „kontraproduktiv“ sind. Andererseits wird kein Verursacher schriftlich bestätigen, dass alles ungefährlich sei, sondern man wird sich auf andere Informanten berufen. Der Begriff „Vorsorge“ ist für die Verursacher ein Fremdwort.
Keine Versicherung ist bereit, Betreiber und Hersteller vor Folgen zu versichern.
Die AUGE/UG stellt daher den
A N T R A G
Die 2. Vollversammlung beauftragt den Vorstand bzw. den fachlich zuständigen Ausschuss der AK Salzburg, Schritte zur Verankerung eines vorsorglichen Schutzes durch Minimierungsverpflichtung von Strahlungsemissionen im Arbeitnehmerschutzgesetz in die Wege zu leiten. Bis zum Greifen solcher Maßnahmen möge die AK die Herausgabe einer Broschüre zur Aufklärung über das Gefährdungspotential erstellen.
Für die AUGE/UG
Jutta Tischler
Wir danken dem Medizin-Physiker Dr. Lebrecht v. Klitzing, für die Erlaubnis, Teile seiner Publikation „ Wie viel Mobilfunk verträgt der Mensch" zu verwenden.
http://members.a1.net/juttka1/AS/ak_antraege/2-1_mobile_kommunikation_biologie.htm
Nachricht von Michael Meyer
Plattform Sozialstaat Österreich-Netzwerk Zivilcourage