8
Mrz
2004

Radaropfer aus Bundeswehr klagen auf Schmerzensgeld

Radaropfer aus Bundeswehr klagen auf Schmerzensgeld

Bonn (AP) Über Schmerzensgeldforderungen von jeweils mindestens 60.000 Euro für vier ehemalige Soldaten und eine Soldatenwitwe muss am kommenden Freitag das Landgericht Bonn beraten. Es handelt sich um den ersten Schadensersatzprozess ehemaliger Radartechniker der Bundeswehr, nachdem vergleichbare Verfahren von Angehörigen der früheren Nationalen Volksarmee der DDR bereits seit Februar vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder laufen.

Hunderte von Soldaten aus Ost- und Westdeutschland haben in den 60er und 70er Jahren offenkundige Schäden durch die Strahlung von Radargeräten davongetragen. Sie machen nach Angaben der Anwaltskanzlei Geulen und Klinger, die über 900 Radaropfer vertritt, Röntgenstrahlung aus nicht abgeschirmten Hochspannungsröhren im Inneren der damals verwendeten Radargeräte für spätere Erkrankungen an Nieren- und Leberkrebs, Hoden- und Prostatakrebs, Non-Hodgkin-Lymphom und Leukämie verantwortlich.

Das Bundesverteidigungsministerium hat Versorgungsansprüche von etwa 1.800 Radaropfern aus dem Westen und 1.100 Geschädigten aus der NVA auf Empfehlung einer Expertenkommission grundsätzlich bejaht. Es hat über 200 Anträge inzwischen bewilligt. Es lehnt jedoch zusätzlichen Schadenersatz bisher ab. Die Anwälte werfen der Bundeswehr vor, sie habe während der gesamten Zeit des Kalten Krieges bis in die 80er Jahre hinein den Schutz der Reparatur- und Bedienmannschaften an den Radargeräten «systematisch ignoriert». Die strahlenerkrankten Soldaten seien Opfer des Kalten Krieges und müssten daher auch entschädigt werden.

Vor der 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bonn, die als Staatshaftungskammer tagt, soll nach den Worten von Gerichtssprecher Daniel Radke am Freitag die Sach- und Rechtslage erörtert werden. Eine Entscheidung noch am gleichen Tag wäre unüblich, sagte er. Voraussichtlich werde das Gericht einen Verkündungstermin etwa drei Wochen später ansetzen. Dann werde es mitteilen, ob es in die Beweisaufnahme eintritt, oder sofort ein Urteil fällen. Außerdem sei bis dahin wie im Zivilprozess üblich jederzeit auch eine gütliche Einigung der Parteien möglich.

Eine weit höhere Forderung hat die Kanzlei in den USA erhoben: Für 450 Soldaten haben die Anwälte Reiner Geulen und Remo Klinger eine US-Herstellerfirma von Radargeräten verklagt, auf jeweils eine Million Euro Schmerzensgeld für jeden der betroffenen Soldaten.

http://de.news.yahoo.com/040302/12/3wtcw.html

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Mind Control (Verstandeskontrolle)

http://www.freezone.org/zip/german/mcontrol.zip

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Spionage-System "Echelon" überwacht alles und jeden

Freie Verschlüsselungssoftware als Gegenmittel

Das Thema wird nur mit spitzen Fingern angefasst. Mit einem knappen "Ja" antwortete in Washington ein CIA-Vertreter auf die Frage, ob der US-Geheimdienst mit seinen "großen Ohren" mitunter auch deutsche Politiker, Wirtschaftler oder Forscher belauscht. Ansonsten: "No comment." Offiziell findet so etwas nicht statt. Es ist in Berlin jedoch kein Geheimnis, dass gerade Politiker von Fachleuten ständig überprüfen lassen, ob sie bespitzelt werden.

Die ganze Nachricht im Internet:
http://www.ngo-online.de/ganze_nachricht.php?Nr=7896

Quelle: http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_70304.html

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Verteidigungsministerium will Fonds für NVA-Radaropfer
http://www.mdr.de/nachrichten/4533189.html



http://omega.twoday.net/search?q=Radaropfer
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