26
Sep
2005

Erlassung eines Wiener Überwachungsanlagenabgabengesetzes

q/depesche 2005-09-26T14:53:15

AT: Mobilfunkmasten sind Peanuts

Wien sollte sich dem gerade en vougen Besteuerungen auf alles was auf einem Stecken in die Luft ragt nicht entziehen, und so präsentieren wir exklusiv den ersten q/legislativen Initiativantrag mit deutlich mehr Potential. Alle Ähnlichkeiten mit anderen provinziellen Gesetzesanträgen sind natürlich rein zufällig, den wir kennen keine Ausnahmen für öffentliche Liegenschaften.

siehe auch
http://www.noe.gv.at/service/politik/landtag/LandtagsvorlagenXVI/04/437/437A.pdf


Wien, 26.09.05.

Erlassung eines Wiener Überwachungsanlagenabgabengesetzes

Die mit dem Wildwuchs an Kamera- und anderen Überwachungsanlagen verbundenen negativen Effekte insbesondere im Orts- und Landschaftsbild stellen landesweit ein nicht vernachlässigbares Problem dar. Zudem schafft die unmittelbare Nähe von Kameraanlage besondere Betroffenheit der Bürger, wobei insbes. auch soziologische und gesellschaftspolitische Bedenken laut werden.

Die Errichtung von Überwachuntsanlagen wirkt sich zumeist auf das Orts- und Landschaftsbild aus. Wertminderungen von Grundstücken, sowie negative optische Effekte (insbes. in touristisch genutzten Gegenden) sind nicht selten vorzufinden.

Daher soll ein fiskalisches Lenkungsmodell geschaffen werden, das für Betreiber einen finanziellen Anreiz zur verminderten Nutzung eines Bauwerkes oder sonstigen Anbringungsobjektes durch die Betreiber bietet, ohne jedoch dadurch die Sicherheitslage zu beeinträchtigen. Die Abgabe ist so konzipiert, dass spürbare Lenkungseffekte zu erwarten sind, da sich die Höhe des Tarifes nach der Anzahl der ausgeschöpften alternativen Sicherheitserhöhenden Maßnahmen am Standort richtet. An Standorten aber auch im lokalpolitischem gesellschaftlichem Umfeld wird daher in Hinkunft verstärkt versucht, den Ursachen nachzugehen, anstatt zur Symptombekämpfung immer weitere Bürgerrechte und mühsam erkämpfte zivile Freiheiten zu opfern.

Überdies hat sich die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) nicht nur mit dem Verfassungsgesetz vom 27. November 1984 zu einem umfassenden Umweltschutz, worunter die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen zu verstehen ist, bekannt, sondern ist Mitunterzeichner der europäischen Menschenrechtskonvention und der europäischen Datenschutzdirektive.

(...)


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