Mobilfunk

9
Mrz
2005

Bürgeranspruch auf Informationen

Bürgerinitiative MwW e.V.

Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten

06. März 2005

verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn VDI, Waldstraße 48, 63477 Maintal

Schon in den Federalist Papers 63, der Bibel der amerikanischen Verfassungsväter aus dem 18.Jahrhundert, heißt es:

- In zweifelhaften Fällen, wo die Entscheidungsfindung von starken Emotionen oder flüchtigen Interessen verzerrt wird, kann die Meinung außenstehender Bürger den besten Ratgeber liefern.

Und im Kommentar zu dem am 14. Februar 2005 in Kraft getretenen Umweltinformationsgesetz, das die Bundesbehörden zur umfassenden Auskunft über Umweltschutzpläne verpflichtet, heißt es:

- Nur wer informiert ist, kann sich an öffentlichen Entscheidungen beteiligen und die Verwaltungen damit wirksam kontrollieren.

In Sachen Mobilfunk-Netzausbau in Maintal wird die im Interesse des Gemeinwohls wünschenswerte Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den parlamentarischen Gremien und den Maintaler Bürgerinnen und Bürgern von Seiten der Stadtverwaltung durch Informationsverweigerung schwer behindert sowie durch Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit sehr belastet.

Wenn die Stadtverwaltung schreibt: „ ... können Beschlüsse unserer parlamentarischen Gremien nicht die vorherrschende Rechtsauffassung zum Umgang mit Standortplanungsdaten ändern“ heißt das ja wohl, dass es Rechtsauffassungen gibt, die zwar nicht vorherrschend sind, aber einen Umgang mit Standortplanungsdaten entsprechend den Beschlüssen der parlamentarischen Gremien ermöglichen würden.

Und es ist grotesk, wenn die Stadtverwaltung schreibt, dass ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Informations-Handeln zwar die Bundesregierung bindet, aber „ ... keine Kommune das Recht hat, ohne entsprechende Aufgabendelegation anstelle der Bundesregierung zu handeln.“ Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Stadtverwaltung sich anmaßt, Bundesrecht nicht in Kommunalrecht umzusetzen.

Wenn es dagegen in der „Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den Kommunen über den Ausbau der Mobilfunknetze“ heißt: „Durch eine umfassende Information der Kommunen und ihrer Bürgerinnen und Bürger sollen die örtlichen Belange Berücksichtigung finden, um einen möglichst konfliktfreien Infrastrukturausbau zu ermöglichen“ schreibt die Stadtverwaltung in bekannt devoter Haltung gegenüber den Mobilfunkbetreibern, dass es müßig ist, über die Auslegung der Vereinbarung zu diskutieren, „ ... da die Mobilfunkbetreiber dem Magistrat der Stadt Maintal untersagen ihre Planungsdaten an Dritte weiterzugeben.“

Wann ringt sich die Stadtverwaltung endlich dazu durch, den Protest-Unterschriften von über 3000 Maintaler Bürgerinnen und Bürgern und dem von 25 Maintaler Ärzten unterschriebenen „Maintaler Ärzteappell“ Rechnung zu tragen, den Wildwuchs von Mobilfunkantennen zu stoppen und den konkurrierenden Einzelplänen der vier Mobilfunkbetreiber ein ganzheitliches Mobilfunkkonzept der Stadt Maintal gegenüber zu stellen, dass vorrangig dem Gemeinwohl der Stadt Maintal verpflichtet ist?

Wie sich die Bilder gleichen: Medikament VIOXX und Droge UMTS-Mobilfunk

http://www.buergerwelle.de/pdf/statement_mww_vioxx_umts.doc

Erreicht oder reicht uns die Demokratie?

Bürgerinitiative MwW e.V.

Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten

Erreicht oder reicht uns die Demokratie ? *)

Ein Statement zu Risikodiskussion Mobilfunk in Maintal

Februar 2005

verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn, Waldstr.48, 63477 Maintal

Bei der Risikodiskussion Mobilfunk geht es um Vertrauen in die Richtigkeit von Daten und Fakten:

· Vertrauen in die Kompetenz der Beteiligten

· Vertrauen in die Fairness, Chancengleichheit und Offenheit der Kommunikationspartner

· Vertrauen in die soziale Verantwortung von Politik, Wirtschaft und Justiz gegenüber der Bevölkerung

stellt das Bundesamt für Strahlenschutz BfS im Bürgerforum Elektrosmog 1999 fest. Und Max Weber hat einmal gesagt:

· Zwei Todsünden gibt es in der Politik: Die der Unsachlichkeit und die der Verantwortungslosigkeit.

Die Risikodiskussion Mobilfunk ist in Maintal durch Unsachlichkeit und Verantwortungslosigkeit sehr belastet, wie die nachstehenden Beispiele zeigen.

Maintaler Beispiele für Unsachlichkeit

1. In der AfBUS-Sitzung am 09.09.2004 behauptete Herr Weiß vom Fachdienst Umwelt, dass das von Herrn Kamp von der Firma enorm GmbH vorgetragene Gräfelfinger Mobilfunk-Netzausbaumodell nicht umgesetzt werden kann, der Maintaler Mobilfunknetzausbau gemäß den Stadtverordnetenbeschlüssen dagegen umgesetzt wird. Diese Aussage war sachlich falsch. Genau das Gegenteil ist richtig:

1.1 Die neueste Meldung aus Gräfelfing lautet: Sechs zulässige Standorte für die künftige Errichtung von Mobilfunkantennen hat die Gemeinde Gräfelfing festgelegt. Der Bauausschuss befürwortete die Einleitung der notwendigen Verfahrensschritte zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Mobilfunkantennen dürfen nur noch außerhalb der Wohngebiete in extra dafür ausgewiesenen Standorten errichtet werden.

1.2 In Maintal werden von den im Stadtverordnetenbeschluss vom 22.09.2003 ausgewiesenen 16 Standorten dagegen bisher 8 Standorte = 50% von den Mobilfunkbetreibern abgelehnt, dürfen am vorgesehenen Standort nicht errichtet werden, dürfen nicht aufgerüstet werden oder werden aufgerüstet statt abgerüstet. Darüber hinaus werden im Netzausbauplan nicht enthaltene Standorte von den Mobilfunkbetreibern neu geplant und akquiriert.

2. In der AfBUS-Sitzung am 09.09.2004 behauptete Prof. Dr. Breckow. damals noch Mitglied der Strahlenschutzkommission SSK, die gesetzlichen Grenzwerte schützen ausreichend die Gesundheit und es gäbe keine wissenschaftlichen Nachweise für athermische biologische Effekte der Mobilfunkstrahlung. Auf Rückfrage berichtigte Prof. Dr. Breckow sich am 11.10.2004 gegenüber der Bürgerinitiative MwW: „Die von Ihnen zitierten Membraneffekte sind unbestritten. Meine Argument in der Maintaler Veranstaltung war, dass nicht jeder biologische Effekt zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt.“

Unsere Meinung dazu:

· Die Aussage von Prof. Dr. Breckow vor dem AfBUS war eine Falschaussage zugunsten der Mobilfunkbetreiber

· Die schriftliche Korrektur seiner Aussage disqualifiziert ihn als vertrauenswürdigen Kommunikationspartner

· Bereits ein biologischer Effekt, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führt, ist ein Effekt zu viel.

3. In der AfBUS-Sitzung am 09.09.2003 behauptete Herr Rechtsanwalt Pfalzgraf vom Hessischen Städte- u. Gemeindebund, dass eine kommunale Einflussnahme bei der Aufstellung von Mobilfunkantennen nur sehr bedingt möglich und die Verbannung von innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte strahlenden Mobilfunkantennen aus Wohngebieten baurechtlich nicht machbar sei. Diese Aussage ist unvollständig und deshalb tendenziös unsachlich. Dazu 2 Anmerkungen:

3.1 In der hessischen Landtagsdrucksache 15/3872 heißt es u.a.: „Die Möglichkeit der Mitentscheidung über die Errichtung von Sendeanlagen durch kommunale Gremien und die Bürgerschaft ist soweit gegeben, wie die planerische Steuerung entsprechender Standorte der städtebaulichen Planung zugänglich ist.“

3.2 Der Bayrische VGH stellt in einem Urteil Az 15N98.2262 vom 18.03.2003 u.a. fest:

- Der Widerspruch des Mobilfunkbetreibers gegen den kommunalen Bebauungsplan wird abgelehnt.

- Es handelt sich um keine Negativplanung zur Verhinderung von Mobilfunkbasisstationen sondern um eine Planaufstellung zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

- Der vom Mobilfunkbetreiber erhobene Einwand, er sei als Träger öffentlicher Belange am Bebauungsplan nicht beteiligt worden, ist unbegründet. Der Mobilfunkbetreiber ist zwar aufgrund des Lizenzvertrages verpflichtet, einen bestimmten Versorgungsgrad der Bevölkerung herzustellen. Damit wurde ihm aber weder eine öffentliche Aufgabe noch die Wahrnehmung öffentlicher Interessen übertragen.

- Der Lizenzvertrag begründet keine Verpflichtung, die gegenständlichen Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, sondern verleiht nur das Recht hierzu. Die zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen unterliegen dem privatwirtschaftlichen Wettbewerb.

Die vorstehenden Beispiele zeigen:

Die Schnelligkeit und Komplexität des Fortschritts in Wissenschaft und Technik machen die für den Mobilfunk relevanten Sachverhalte immer undurchsichtiger. Entscheidungen in der Risikodiskussion Mobilfunk können nur noch mit Hilfe Sachverständiger gefällt werden. Dass die Gutachten mehrerer Sachverständiger zum gleichen Problem in der Regel divergieren, wird angesichts der eigenen Inkompetenz in diesen Fragen von den zur Entscheidung aufgerufenen AfBUS-Mitgliedern als außerordentlich quälend empfunden. Lassen die Sachverständigen dann noch Redlichkeit und Selbstkritik hinsichtlich der Prämissen, unter denen ihr Gutachten zustande kam, vermissen, ist sofort die Frage nach den hinter dem Gutachten stehenden Interessen zu stellen! Bei Prämissendeutlichkeit dagegen können sich scheinbar widersprechende Gutachten als wechselseitig einander ergänzende Aussagen erweisen und einen kontroversen Streit in eine komplementäre, in der Sache weiterführende Diskussion überführen.

Maintaler Beispiele für Verantwortungslosigkeit

Dreh- und Angelpunkt in der Risikodiskussion Mobilfunk sind die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BimSchV von 1996. Alle deutschen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen wissenschaftlichen Institutionen sind sich heute einig, dass die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BimSchV nur die Gesundheitsrisiken durch die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung erfassen. Deshalb wurden und werden weltweit intensive Forschungen zur Erfassung nichthermischer biologischer Effekte durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte betrieben. Die neuesten Ergebnisse dieser Forschungen sind alarmierend. Dafür nachstehend nur zwei aus vielen anderen Forschungsarbeiten:

- Die TNO-Studie der drei niederländischen Ministerien für Wirtschaft, für Gesundheit und für Telekommunikation fasst zusammen:
Mobilfunkstrahlung ist gesundheitsgefährdend.
UMTS-Mobilfunkstrahlung ist noch gefährlicher als GSM-Mobilfunkstrahlung.

- Die REFLEX-Studie der EU, an der zwölf Forschergruppen und fünf universitäre Forschungseinrichtungen beteiligt waren, sagt aus:
Bei Mobilfunkbestrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte kam es zu Einfach- und Doppelstrangbrüchen der DNA, das heißt zu Schäden und Veränderungen der Erbsubstanz.

Auch in der Justiz sind Zweifel an der ausreichenden Eignung der gesetzlichen Grenzwerte für den Gesundheitsschutz – erst recht aber für den Bereich der Vorsorge – im Vordringen.

In einem rechtskräftigen Urteil stoppte das OLG Hamm die Errichtung einer Mobilfunkantenne auf einem Wohnhaus mit der Begründung:

- Die derzeit bestehende Ungewissheit, ob und in welchem Maße von Mobilfunkantennen gesundheitliche Gefahren ausgehen, reicht allein für die Annahme einer tatsächlichen Benachteiligung aus, die ein Wohnungseigentümer nicht hinnehmen muss.

Unter diesen Rahmenbedingungen handeln politische Entscheidungsträger verantwortungslos, wenn sie zum Beispiel

- über 3000 Protest-Unterschriften besorgter Bürger gegen den Maintaler Netzausbauplan vom 22.09.2003 und den von 25 Ärzten unterschriebenen „Maintaler Ärzteappell“ in ihrem Denken und Handeln nicht berücksichtigen,

- in einer schriftlichen Antwort die Meinung kundtun, dass sie „..... eine Mobilfunkantenne in der Nähe ihrer Wohnung akzeptieren würden“,

- ihre Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeitern der Stadtverwaltung vernachlässigen und sie in neu angemieteten Räumen direkt unter einer Mobilfunkantenne unterbringen

Natürlich gibt es in der rechtsstaatlichen Demokratie Beispiele für Spannungen zwischen der legitimen Aufgabenerfüllung durch die Beamten der Stadtverwaltung und Konfliktsituationen, die bei ihnen aus religiösen, ethischen, moralischen oder auch nur sachlichen Gewissensentscheidungen entstehen. Unsere Rechtsordnung enthält aber genügend Instrumente, um solche Konflikte in angemessener und zumutbarer Weise zu lösen und ermessensfehlerfreie Entscheidungen zu ermöglichen. Politische Verantwortung sollte nicht durch alleinige Gesetzestreue ersetzt werden.


*) „Erreicht oder reicht uns die Demokratie“
Titel des 5. Symposiums des Professorenforums 12./13.April 2002
J. W. Goethe-Universität Frankfurt/Man

Sind Handys gesundheitsgefährdend?

Bürgerinitiative MwW e.V.

Maintal wachsam gegen Mobilfunkanlagen in Wohngebieten

Ein Statement zur Risikodiskussion Mobilfunk in Maintal

März 2005

verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Ing. Otto Einsporn, Waldstr.48, 63477 Maintal

Dreh- und Angelpunkt in der Diskussion über die Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunkstrahlung sind immer wieder die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung von 1996. Ausnahmslos alle deutschen und internationalen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen bestätigen heute, dass die gesetzlichen Grenzwerte nach der 26. BImschV nur die Gesundheitsrisiken durch die thermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung erfassen. Deshalb wurden und werden weltweit intensive Forschungen zur Erfassung nichtthermischer biologischer Effekte durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte betrieben. Die heute vorliegenden Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten sind alarmierend!! Nachfolgend nur drei von inzwischen hunderten von Ergebnissen:

* April 2003. Wissenschaftler des Neurologischen Instituts der Universität Lund/Schweden warnen in zuvor nie gekannter Deutlichkeit vor erheblichen Gesundheitsrisiken durch heutige Mobiltelefone. Bereits bei SAR-Werten von 0,002 W/kg *) öffnet die Strahlung der Handys die Blut-Hirn-Membranen und lässt zellschädigende Albumin-Eiweiße ins Hirn eindringen.

* Schon 1992 veröffentlichte die deutsche Strahlenschutzkommission SSK zu diesem Thema: „Die Membraneffekte wurden vielfach bestätigt, so dass ihre Existenz heute als gesichert gilt. Hervorzuheben ist, dass die SAR-Werte hierbei kleiner als 0,01 W/kg sind und damit erheblich unterhalb thermisch relevanter Intensitäten liegen“.

* Juni 2003. Die Bioelectromagnetics Society (BEMS) präsentiert die REFLEX-Studie der EU, an der zwölf Forschergruppen und fünf universitäre Forschungseinrichtungen, darunter die Berliner Charité, beteiligt waren mit dem wissenschaftlichen Nachweis: „Bei Mobilfunkbestrahlung unterhalb der geltenden Grenzwerte kommt es zu Einfach- und Doppelstrangbrüchen der DNA, das heißt zu Schäden und Veränderungen der Erbsubstanz.“

*) gesetzlicher Grenzwert für Handys: SAR=2,0 W/kg, vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS empfohlener Grenzwert für Handys: SAR=0,06 W/kg

Mit dem Einstieg in die Mobilfunktechnik UMTS steht die Handy-Branche vor dem vielleicht größten Risiko in der modernen Industriegeschichte. Finanzielle Lasten, Engpässe bei der Verfügbarkeit neuer Geräte und nagende Probleme mit der Leistung von Mobilfunkantennen-Netzstrukturen und neuen Handymodellen, die unerwartete Konkurrenz von WLAN, VoIP, WiMAX und mobilen Breitbandtechnologien auf Festnetzbasis lassen die Ungewissheit wachsen, ob UMTS überhaupt in der Lage sein wird, fortgeschrittene mobile Daten- und Multimediadienste zu bewältigen. Wenn dem Mobilfunk dann noch ein angstauslösendes Faktum anhaftet, wie den Handys die heute nachgewiesene Gesundheitsgefährdung, die von den Mobilfunkbetreibern noch verzweifelt geleugnet wird, kann sich das schwer rächen. Sobald sich ein medienwirksames unüberhörbares Sprachrohr für den Produktmangel „Gesundheitsgefährdung“ findet und Politik, Justiz und der Markt entsprechend reagieren, können Absatzeinbußen, Imageverlust, Schadenersatzforderungen und Gewinnminderung existenzgefährdende Größenordnungen erreichen. Für den Produktmangel „Gesundheitsgefährdung“ lassen sich heute durchaus technische Lösungen finden. Die Mobilfunkbetreiber wären gut beraten, sie schnellstens umzusetzen, bevor das Großprojekt UMTS einen nicht wieder gut zu machenden wirtschaftlichen Schaden nimmt.

Vorteil aus gesundheitlichen Gründen

...Neben der reinen Rechenkraft ist auch das neue Multi-Hop-Verfahren, das mit speziellen drahtlosen Basisstationen arbeitet, einer der Schlüssel zum Erfolg. Diese Sprungpunkte sind letztlich eine Mischung aus reiner Empfangsstation, Verstärker und Router, die Signale von Zelle zu Zelle reichen: "Ich übertrage dabei Information nicht von einem Punkt zu einem Teilnehmer direkt, sondern leite sie über mehrere Schritte an das Ziel. Das hat mehrere Vorteile: erstens muss die abgestrahlte Sendeleistung nicht mehr so groß sein. Das ist auch von Vorteil aus gesundheitlichen Gründen. Zweitens verschlechtert sich die Qualität dabei nicht, denn das Signal wird an jedem Sprungpunkt wieder aufgefrischt...

dradio.de

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/computer/353472/


Man beachte Aussage von Entwickler von 4G:

"Das hat mehrere Vorteile: erstens muss die abgestrahlte Sendeleistung nicht mehr so groß sein. Das ist auch von Vorteil aus gesundheitlichen Gründen".



Nachricht von Bernd Schreiner

8
Mrz
2005

Der Verbraucher hat die Macht in dieser Marktwirtschaft

Re: 050304 - R - Mobilfunk – Newsletter

http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_40305.html zu dem sehr nahe gehenden Artikel von Rudolf M. Streif, Römerstraße 4, 94060 Pocking, möchte ich folgende Überlegung anfügen:

Leider ist das geschilderte Verhalten die Regel, aber was denken Sie, wie wichtig einen die Mobilfunkkonzerne nehmen, wenn z.B. innerhalb von 2 Wochen 70% (am besten 100%) einer Ortschaft/Stadt ihre Handys kündigen?

Dazu möchte ich an das Beispiel der Brent Spart-Bohrinsel von Shell erinnern. Damals haben die Leute über Wochen einfach nicht mehr bei Shell getankt und auf einmal war das möglich was vorher vollkommen ausgeschlossen wurde. Die Bohrinsel wurde verschrottet und nicht versenkt. Ja, der Verbraucher hat die Macht in dieser Marktwirtschaft, nur sind sich dessen leider zu wenig bewusst. Es zählt wirklich nur das Geld und nichts anderes. Das ist auch gleichzeitig die Schwachstelle und der Ansatzpunkt für einen effektiven Widerstand.

An uns ist es, unsere Mitmenschen aufzuklären und sie an ihre Verantwortung gegenüber Gott und Ihrem Nächsten zu erinnern. Jedes Handy verstößt gegen das Gebot: "Du sollst Deinen Nächsten lieben wie Dich selbst" Es ist wenigen bewusst, aber jedes angemeldete Handy zieht einen Mobilfunksender hinter sich her. Derjenige, bzw. diejenigen die ihn in die Nähe bekommen, werden früher oder später dadurch erkranken. Wenn jemand ein angemeldetes Handy besitzt nimmt er in Kauf, dass andere Menschen geschädigt werden. Wie Herr Streif richtig erkannt hat, werde sich die Konzerne hinter den momentan gültigen Grenzwerte verstecken und alle Verantwortung, auch später, von sich weisen. Die Verantwortung gegenüber Gott und den Mitmenschen aber bleibt bei jedem Handynutzer.

Auch stehen hinter jedem Konzern Menschen, die mit Ihrer Arbeit eine entsprechende Verantwortung tragen, auch wenn es den Konzern mal nicht mehr geben sollte. Darum kann ich nur dazu aufrufen, merken Sie sich die Namen derer, die heute so vehement für den Mobilfunk sind. Von dem abgesehen kann jeder an dem Ort wo er ist, seine Nachbarn, Verwandte, Freunde, Bekannte, Kollegen etc. aufklären, sie warnen und ihnen dabei helfen die bestehenden Handyverträge zu kündigen. Was diese dann machen ist nicht in unserer Verantwortung, aber es kann keiner kommen und sagen, warum hast Du/Haben Sie mir nicht gesagt, wie gefährlich diese Technologie ist?

Kündigungsformulare für alle Netzbetreiber und Servicebetreiber können bei mir angefordert oder auf der Seite der Bürgerwelle herunter geladen werden:

http://www.buergerwelle.de/pdf/kuendigung_muster.doc

Deutschland das am besten ausgebaute Notrufsäulennetz. Eine weitere gute Nachricht ist, dass die Telekom in diesem Jahr 10.000 neue Telefonzellen bauen muss.


Nachricht von Ulrich Weiner (Auszug)

7
Mrz
2005

Widerstand gegen den "Taschen-Spion" Handy wächst

Immer mehr Franzosen verweigern sich dem Zwang der ständigen Erreichbarkeit dpa 07.03.2005

Gaston hat vor wenigen Wochen sein Handy in die Seine geworfen. "Für mich ist dieses Ding ein rotes Tuch", sagt der 37-jährige Geschäftsmann aus Paris. Kein Wunder, denn ohne Handy wäre Gaston wohl noch verheiratet. Nun ist er geschieden, weil seine misstrauische Gattin zärtliche SMS-Botschaften an seine heimliche Geliebte auf seinem Handy gelesen hat. Auch wenn Gastons Fall nicht gerade typisch ist - in Frankreich wächst die Zahl der Handy-Gegner. Sie wehren sich gegen die immer gleichen Fragen ("Wo bist Du gerade?"), gegen lautstarke Gespräche in Bussen und Bahnen ("Die Verbindung ist schlecht, was sagst Du?") und gegen den Druck der Gesellschaft ("Wie kannst Du ohne Handy leben?").

Für die Gemeinde dieser resoluten Widerständler interessierten sich neuerdings Forscher und Soziologen, weil diese Menschen eine "ungewöhnliche Minderheit" bilden. Es sind Hausfrauen, Mütter, Geschäftsleute und Jugendliche, die sich dem Diktat der kontinuierlichen Kommunikation verweigern. "Diese Leute sind keine Revoluzzer, aber sie wollen keine Sklaven der Schnelllebigkeit werden", analysiert der Philosoph Paul Virilio. "Ich bin kein Hund, den man herbeipfeift" sagt die 35-jährige Buchhändlerin Françoise, die ein neu gekauftes Handy nach wenigen Wochen ihrer Mutter geschenkt hat. "Ich konnte das nicht ertragen".

Kontrolle über das Unkontrollierbare

Der Journalist Hadrien, 38, lehnt sich auf gegen diese "Zwangsvorstellung der Dringlichkeit". "Ich gewinne an Lebensqualität, wenn ich akzeptiere, Zeit zu verlieren", sagt er. Diejenigen, die alles auf einmal machen wollten, würden letztendlich selbst aufgefressen.

Soziologen untersuchen aber auch diese "Sucht nach ständiger Kommunikation". Das Handy sei der "Versuch, die Kontrolle über unkontrollierbare Entwicklungen der Gesellschaft zurückzugewinnen", analysiert der Forscher Dan Schiller. Handy-Gegner ertragen gerade das nicht, was Handy-Süchtige suchen: den Einbruch in ihr Privatleben. "Handy-Süchtige reden zu laut und lachen zu laut, sie müssen sich ständig durch Gespräche beweisen, dass sie lebendig sind", meint die Psychologin Marina Petit.

Das Handy als Identitätsverstärker

Das Handy dient auch dazu, die "tatenlosen" täglichen Transportzeiten zu überbrücken. "Im Zug oder im Bus kann der hyperaktive Berufsmensch weiterarbeiten. Dadurch stärkt er seine Identität in einer anonymen Menge", sagt die Soziologin Béatrice Fracchiolla, die sich mit neuen Technologien befasst.

Mehr als 60 Prozent der Franzosen haben ein Handy, das sind 43 Millionen Menschen. Bei Jugendlichen zwischen 18 und 24 sind es sogar mehr als 90 Prozent. Um eine Diskussion über eine sozial akzeptable Nutzung des Handys in Gang zu bringen, hat der französische Krimiautor Philippe Marso 2001 einen handyfreien Tag ins Leben gerufen, den 6. Februar. Was soll erst werden, wenn die UMTS-Handys der dritten Generation mit Video, Internet und Fernseh-Anschluss auf den Markt kommen?, fragt er.

Gibt es Rezepte gegen Handy-Sucht? "Man muss seinen eigenen Lebensrhythmus wiederfinden und lernen, Einsamkeit und Stille zu ertragen", sagt der Forscher Francis Jauréguiberry. Handys seien ja durchaus nützlich. "Man muss aber nein sagen können und Gespräche filtern".

07.03.05 11:53

http://www.nzz.ch/2005/03/07/vm/newzzE60G5T4Z-12.html


Quelle: http://myblog.de/comment.php?blog=biolektro&id=966153

Generalangriff auf die Gesundheit aller Zugfahrer

Sehr geehrte Damen und Herren,

optische Kommunikationstechnik tut dringend Not, sonst strahlen uns Leute, die von nichts eine Ahnung haben, kaputt. Was ICNIRP und SKK zur 26. BImSV für Mikrowellen sagen, ignoriert völlig Erkenntnisse aus der Praxis.

Sie wissen das.

Es läßt sich auch mit ungefährlicher Technik viel Geld verdienen ! ! Weltweit. Es gibt Firmen, die das erkannt haben.

Wir fordern, dass solche Technologien mehr unterstützt werden und die Wahrheit über Mikrowellenwirkungen von Ihnen offen angesprochen werden.

Viele dringend benötigte Arbeitsplätze könnten mit der ökologischen Wende in der Kommunikationstechnik geschaffen werden ! Wir können natürlich warten, bis andere schneller sind.

Wir erwarten vom BfS Aussagen, die in die richtige Richtung weisen, damit die Bundesregierung auf dieser Basis handeln kann.

Mit freundlichen Grüßen appelliere ich an Ihre Verantwortung

Stefan Spaarmann


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Angelus Martina [mailto:angelus@vzsa.de]
Gesendet: Montag, 7. März 2005 10:53
An: spaarmann
Cc: evoss@vzs.de
Betreff: AW: Beitrag aus der Schweiz Generalangriff auf die Gesundheit aller Zugfahrer !

Hallo Dr. Spaarmann,

ich habe mal nachgeschaut, wie es in Deutschland damit aussieht. Ich hänge die Dateien an.


Repeater lösen Elektrosmogproblem in Bus & Bahn nur widersprüchlich
http://omega.twoday.net/stories/558317/

Feldversuch in Bonn: Internet in der Straßenbahn
http://omega.twoday.net/stories/558300/

Repeater setzen Bahnpassagiere enorm hoher Dauerbelastung aus
http://omega.twoday.net/stories/558291/

Wir sollten schnell sein und diesbezügliche Forderungen stellen, bevor die Bahn vollendete Tatsachen schafft. Ich informiere auch unseren Bundesverband.


Mit freundlichem Gruß

Martina Angelus
Bereich Umwelt
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
Steinbockgasse 1
06108 Halle/Saale
Tel: 0345 29 803 35
Fax: 0345 29 803 36

Feldversuch in Bonn: Internet in der Straßenbahn

Bis Mai 2005 wollen Deutsche Telekom und die Stadtwerke Bonn einen mobilen Hotspot in einem Zug der Linie 66 testen.

http://de.internet.com/index.php?id=2033566&section=Homepage&ans=0#cm

Sinn und Zweck der Übung: Im Zug sollen Passagiere Handy, Notebook und PDA für den Internetzugang verwenden können. Dazu erhält der Zug einen speziellen Repeater (Server), mit dem die Passagiere ebenso in Kontakt treten können wie bei üblichen Hotspots in Cafés, Hotels oder Flughäfen. Während der Fahrt sucht der Repeater automatisch die jeweils schnellste Verbindung zu Mobilfunknetzen (GPRS, UMTS) oder zu dem W-LAN-Netz, das die beiden Partner entlang der Fahrstrecke eigens für die schnelle Anbindung der Bahn installiert haben.

Unter der Gesichtspunkt des ständigen Elektrosmogpegels im Zug sind Repeater jedoch keine gute Idee, wie kürzlich die Baden-Württembergische Landesregierung in einer Stellungnahme einräumte. Im schrägen Licht erscheinen zudem die Querbeet-Allianzen, die sich wie Gespinste bilden, um an den Geldbeutel der Leute selbst dort noch heranzukommen, wo bislang die Funkvernetzung außen vor bleiben musste (02.02.05-ll).


Nachricht von Dr. Stefan Spaarmann

Repeater setzen Bahnpassagiere enorm hoher Dauerbelastung aus

In ihrer Ausgabe 4 vom 2. März 2005 berichtet die Schweizer Zeitschrift Saldo über haarsträubend hohe Feldstärkewerte, gemessen in Zügen der Schweizer Bundes Bahnen SBB. Ursache der hohen Feldbelastung sind Repeater (Sende-Empfangsverstärker), die dicht über den Köpfen der Passagiere mit Stummelantennen punktuell strahlen. Dabei liesse sich mit langgestreckten Schlitzkabeln als Antenne eine gleichmässigere und vor allem deutlich schwächere Feldverteilung im Zuginnern erreichen. Leidtragende der Fehlplanung sind das Zugpersonal und unbeteiligte Zugpassagiere, die sich gegen den starken Elektrosmog nicht wehren können.

Der Spitzenwert der Feldstärke wurde in einem IC-Doppelstockzug der Strecke Luzern-Zürich an einem Sitzplatz der 1. Klasse mit 16,35 V/m gemessen (709 mW/m²), die durchschnittliche ständige Belastung an diesem Platz erreichte immerhin noch 9,31 V/m (230 mW/m²). Auf anderen Strecken erreichte die Feldstärke Werte zwischen 0,10 V/m und 12,15 V/m (höchste Momentanwerte) oder zwischen 0,10 V/m und 3,37 V/m (Durchschnittswerte). Gemessen wurde in Kopfhöhe sitzender Passagiere mal im gesamten Zug mal nur an einzelnen Sitzplätzen. Zum Vergleich: Wer mit dem Handy telefoniert, setzt sich dem Saldo-Bericht zufolge kurzzeitig Feldstärken von 15 V/m bis 40 V/m aus.

Repeater nutzen Telefonierern und schaden allen anderen

Ursache der hohen Messwerte sind so genannte Repeater (Sende-Empfangsverstärker), mit denen die IC-Doppelstockzüge der SBB zunehmend ausgestattet werden. Diese Repeater, sie sind in der Deckenverkleidung über den Sitzen untergebracht, sollen die abschirmende Wirkung der metallischen Waggons beseitigen, indem sie als Zwischenstation die Handy-Funksignale vom Zuginnern an aussen am Zug platzierte Antennen weiterreichen und umgekehrt die von Basisstationen empfangenen Signale im Zuginnern ausstrahlen. Auf diese Weise sind in den Waggons weitgehend störungsfreie Funkverbindungen gewährleistet, ohne dass Handys dazu pausenlos mit maximaler Sendeleistung arbeiten müssen. Nutzniesser von Repeatern sind in erster Linie telefonierende Zugpassagiere. Den Schaden haben alle anderen Passagiere, denn wie die Messungen von Saldo bestätigen, ist die von Repeatern ausgehende Dauerbelastung im Zuginnern überraschend hoch.

Deutschland: Repeater in Fahrzeugen sind im Regelfall nicht zu empfehlen

Im Dezember 2004 war unter anderem der Nutzwert von Repeatern in öffentlichen Verkehrsmitteln der Anlass für eine parlamentarische Anfrage an die Baden-Württembergische Landesregierung. In deren Antwort heisst es: “Im Ergebnis wird beim Einsatz von Repeatern die Exposition durch die Benutzung von Mobiltelefonen verringert, gleichzeitig jedoch eine ständige elektromagnetische

Grundbelastung durch die Verstärkung der von den Basisstationen ausgehenden Signale erzeugt. Im Sinne einer allgemeinen Feldverminderung sind Repeater in Fahrzeugen deshalb im Regelfall nicht zu empfehlen.

Zurzeit sind in Bussen und Stadtbahnen nach den vorliegenden Informationen keine Repeater in Betrieb.

Repeater-Systeme werden allerdings in ICE- und IC-Wagen der Deutschen Bahn in gesonderten Bereichen zur Verbesserung der Verbindungsqualität eingesetzt.”

Zu Repeatern in ihren Zügen schreibt die Deutsche Bahn: Nicht nur in den ICEs mit Neigetechnik sind Repeater eingebaut, auch in den übrigen ICE-Zügen sind diese Repeater nachgerüstet worden. Die Bereiche sind durch ein besonderes Handy-Piktogramm gekennzeichnet. Plätze in diesem Bereich können in allen ICE-Zügen gezielt reserviert werden.

Mit Schlitzkabeln fällt die Feldbelastung auf 0,10 V/m

Unter dem Aspekt des Elektrosmogs sind in der Deckenverkleidung von Zügen verlegte Schlitzkabel, die als langgestreckte Antennen für Repeater wirken, einfachen Repeatern mit Stummelantenne weit überlegen. In Neigezügen der SBB, z. B. auf der Strecke Yverdon-Basel, wird diese Technik ausschliesslich verwendet. Und tatsächlich ermittelte Saldo den mit Abstand kleinsten der oben genannten Werte (0,10 V/m) in so einem Zug mit Schlitzkabel.

Erfreulich: Wegen der gleichmässigen Feldverteilung wurde der niedrige Wert durchweg im gesamten Zug gemessen, Immissionsspitzen wie bei den Repeatern mit Stummelantenne gab es keine. Dem Bericht zufolge sind Schlitzkabel in den IC-Doppelstockzügen aus Platzgründen nicht möglich.

Die Folge ist in diesen Zügen eine stellenweise gravierende Überschreitung des Schweizer Anlagewerts (5,0 V/m), der für Orte mit empfindlicher Nutzung gilt (z. B. Schlafräume). Nur: Züge gelten nicht als Orte empfindlicher Nutzung! Der im Vergleich zur ICNIRP-Empfehlung niedrige Anlagewert (bezogen auf Feldstärke 10mal niedriger, bezogen auf Leistungsflussdichte 100mal niedriger) muss daher nicht eingehalten werden. Rein rechtlich dürften die Repeater sogar genauso stark strahlen wie gewöhnliche Basisstationen auf Hausdächern.

Migräne und Müdigkeit haben beim Zugpersonal klar zugenommen

Wie es bei Saldo weiter heisst, zeigte sich die SBB von den Messwerten unbeeindruckt. Sprecher Roland Binz: “Wir wollen die Möglichkeiten der Fahrgäste nicht einschränken, mobil zu telefonieren.” Und die Belastung wird weiter ansteigen, denn die SBB will in ihren Zügen kabelloses Surfen im Internet anbieten. Derweil klagt ein Zugchef: “Wir arbeiten in diesem Strahlenumfeld täglich acht Stunden. Migräne und Müdigkeit haben beim Zugpersonal klar zugenommen.”

Die Zeitschrift Saldo wird von der KI-Gruppe herausgegeben, einem privatwirtschaftlichen Medienhaus in Zürich. Der Firmenname KI umschreibt, so ist es auf der KI-Website nachzulesen, die Unternehmensphilosophie der Gruppe: Konsument und Information sind die beiden tragenden Säulen der KI-Kultur. Saldo ist damit so etwas wie die Schweizer Ausgabe der Zeitschrift test, die in Deutschland von der unabhängigen Stiftung Warentest herausgegeben wird (03.03.05-Hartmann/-ll).

03. März 2005


WLAN BEI DER BAHN

Drahtlos surfen in vollen Zügen

Vor allem Geschäftsreisende werden sich freuen: Die deutsche Bahn will ihre ICE-Flotte mit WLAN versorgen. Damit können Bahnreisende in Zukunft schnell und unkompliziert surfen.

Um die ICEs mit WLAN auszustatten, haben die Deutsche Bahn und T-Mobile eine Partnerschaft geschlossen. Details wollen die beiden Unternehmenschefs, Hartmut Mehdorn und Kai-Uwe Ricke, am 11. März auf der Cebit bekannt geben. Reisezeit sei künftig Nutzzeit, bewirbt die Deutsche Bahn ihr Projekt "Railnet".

Und das soll auch für die Wartezeiten gelten: Die Bahnhöfe, an denen ICEs halten, sollen in weiten Teilen Deutschlands mit Zugängen zu WLAN, dem kabellosen Funknetzwerk, ausgerüstet werden. Bisher bietet die Bahn WLAN ausschließlich in ihren "DB Lounges" an 24 Bahnhöfen im Bundesgebiet an.

Zu vermuten ist, dass zunächst die Züge mit High-Speed-Internet ausgestattet werden, die auf Strecken mit vielen Geschäftsreisenden verkehren.


Nachricht von Dr. Stefan Spaarmann
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