Mobilfunk

13
Jun
2005

Datenfischen im Regierungsbezirk

http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,360077,00.html

Mehr Stalking durch Internet und Handy

http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe.htm?id=15528

Expertenanhörung am 09.06.2005 in Soltau

Bi-Mobilfunk Soltau" bi-mobilfunk@gmx.de schrieb am 12.06.05 20:08:57:

Liebe MitstreiterInnen,

in der Anlage befindet sich das Ergebnis des Expertengesprächs (haben wir bereits letzte Woche angekündigt) vom 09.06.2005 in Soltau mit der Bitte um Weiterleitung bzw. Veröffentlichung.

Seit 3 Jahren bemühen wir uns nun schon um mehr Information, Transparenz und Mitspracherecht der BürgerInnen beim Thema Mobilfunk. Ernsthafte Aufmerksamkeit der Stadtverwaltung und der kommunalen Politik erreichten wir erst duch eine Informationsveranstaltung im Juni letzten Jahres: Herr Zwerenz von der Bürgerwelle e.V. referierte (und überzeugte) vor rund 400 Soltauer Bürgern.

Im Anschluss wurde der Arbeitskeis Mobilfunk gegründet ( 6 Vertreter der Bürgerinitiative, 4 Fraktionsmitglieder und 2 Vertreter der Stadtverwaltung); es sollte auf Drängen der politisch Verantwortlichen nun nochmals ein Sachverständiger angehört werden. Da eine Einigung auf einen Experten nicht gelang, (die BI schlug von Anfang an den Medizinphysiker Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing vor - die Stadt bevorzugte entweder Physiker, die sich ausschließlich mit der elektromagnetischen Verträglichkeit von Systemen befassten - ohne jedoch Experten für gesundheitliche Fragen zu sein - oder aber Fachleute, deren Neutralität durch deren nachgewiesene Nähe zu den Mobilfunkbetreibern in Frage zu stellen war), wurden im Ergebnis nun Prof. Dr. von Klitzing und Prof. Dr. David eingeladen.

Wir hoffen, dass wir in Soltau jetzt zeitnah einen sachgerechteren, menschenfreundlicheren Umgang mit der Thematik Mobilfunk erreichen werden - hierfür wird sich die BI-Mobilfunk auf jeden Fall auch weiterhin mit Nachdruck einsetzen!

Viele Grüße und vor allem viel Erfolg bei Euren eigenen Anstrengungen vor Ort!

BI-Mobilfunk Soltau

i.A. A.u. B. Wichmann
Internet: http://www.bi-mobilfunk.com
e-mail: bi-mobilfunk@gmx.de


Nach fast einjähriger Vorbereitungszeit fand nun endlich die Expertenanhörung zu Gefahren des Mobilfunks in Soltau statt. Prof. Dr. David und Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing sprachen vor Vertretern der Stadt Soltau, der Fraktionen sowie der BI-Mobilfunk. Prof. David, der leider einen sehr unvorbereiteten Eindruck machte, vermochte nicht zu überzeugen. Neben klaren Lügen und sich teilweise widersprechenden Aussagen fiel vor allem die Unkenntnis über aktuelle Studienergebnisse auf (wobei dahin gestellt bleiben mag, ob diese nun real oder nur gespielt war). Hier – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – eine Zusammenfassung der wesentlichen Falschaussagen, die von Prof. David an diesem Abend präsentiert wurden:

- Bei der ICNIRP, welche die Empfehlungen für die Grenzwerte ausspricht, handle es sich um einen organisatorischen Bestandteil der WHO. (Anmerkung: richtig ist, dass es sich um eine private Nichtregierungsorganisation handelt).

- Prof. David behauptet, dass unmittelbar unterhalb der Sendeanlagen keine Strahlungsintensitäten auftreten. Die aktuelle Untersuchung der IMST GmbH (anerkanntes Prüflabor für Antennen-Messtechnik mit Sitz in Kamp-Lintfort) i.A. des Bundesamtes für Strahlenschutz, wonach „die Immissionen im direkten Umfeld von Mobilfunk-Basisstationen einer großen Streubreite unterliegen“ und „es an jedem Punkt im Gebäude unter der Antenne mit extremen Schwankungen strahlen kann“, sind ihm nicht bekannt.

Omega siehe hierzu "Gerade unter der Antenne die stärkste Strahlung" unter: http://omega.twoday.net/stories/342761/

- Prof. David sagt, dass die Auswirkungen auf die Blut-Hirn-Schranke, die in der so genannten Lund-Studie von Prof. Salford nachgewiesen wurden, ausschließlich bei Strahlungsintensitäten oberhalb der gültigen Grenzwerte auftreten. Diese Aussage ist falsch, denn in der Studie wurden lebende Ratten für zwei Stunden der Mikrowellenstrahlung ausgesetzt, welche von einem GSM-Handy vergleichbar dem Gesprächsmodus generiert wurde.

- Prof. David bestreitet, dass er im Auftrag der Mobilfunkbetreiber bzw. deren Vereinigungen tätig ist. Erst auf wiederholtes Nachfragen gibt er zu, dass u.a. in seinem Namen die Broschüre „frequentia“ für das Forum Mobil, einem von der Schweizer Mobilfunkbranche gegründeten Verein, erstellt wurde. Diese Broschüre wird wegen ihrer bewusst einseitigen und verfälschenden Darstellung zum Thema Elektrosensibilität in der Schweiz mittlerweile als Hetzschrift tituliert.

- Prof. David behauptet, dass das Auftreten negativer gesundheitlicher Aspekte nur in absoluten Einzelfällen zu beobachten sei. Er verschweigt wissentlich, dass diese Phänomene mittlerweile weltweit und in zunehmenden Ausmaß von der Ärzteschaft festgestellt wird. Aktuelles Beispiel: Anhörung von Bamberger Ärzten im Bayerischen Landtag am 29.04.2005, nach der die ausgewerteten ärztlichen Erhebungen in Oberfranken bei 356 Personen unter häuslicher Langzeitbelastung darauf hindeuten, dass die gepulsten hochfrequenten elektromagnetischen Felder zu einem neuen, bisher unbekannten Krankheitsbild führen.

Omega siehe hierzu auch "Prof. Dr. Eduard David" unter:
http://omega.twoday.net/stories/247463/


Prof. Dr. Lebrecht von Klitzing, im Gegensatz zu seinem Vorredner wohltuend sachlich und ohne Effekthascherei, ging auf die Willkür bei der Grenzwertfestsetzung ein. Allein die Tatsache, dass die Grenzwerte am „toten Modell“ erprobt wurden, nur eine Kurzzeitstrahleneinwirkung von 6 Min. berücksichtigt wurde und die Modulationsarten ebenso wie die athermischen Auswirkungen unberücksichtigt blieben, weisen darauf hin, dass kein langfristiger Schutz vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen sichergestellt werden kann. Außerdem wurden die Grenzen des rein wissenschaftlichen Ansatzes zur Reproduzierbarkeit von Studien im Zusammenhang mit Bio-Systemen nachdrücklich aufgezeigt. Prof. Dr. von Klitzing berichtete ferner über die nachhaltig negativen gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung bei Kindern.

Zum Schutz der Wohnbevölkerung und besonders sensibler Bereiche wie z.B. Schulen Kindergärten, Krankenhäuser etc. sollten die Sendeanlagen außerhalb der Wohngebiete platziert werden (entscheidend ist nicht die Strahlung, die von der Sendeanlage ausgeht, sondern diejenige, die beim Menschen ankommt - und diese nimmt gemäß Leistungsflussdichtegesetz im Quadrat mit der Entfernung ab). Um die Bevölkerung in den Randbereichen zu schützen, sind die Sektoren der Antennen gezielt auszurichten. Als positives Beispiel ist hier die Stadt Attendorn zu nennen, wo dieses Modell in Kooperation mit den Betreibern verwirklicht werden konnte.

Bezeichnenderweise – wenn auch im Widerspruch zu seinen eigenen Ausführungen – wies Prof. David am Ende des Abends darauf hin, wie immens wichtig er die Aufklärungsarbeit und Aktivitäten der Bürgerinitiativen und Kommunen (...sofern diese denn mitmachen) zur Mitbestimmung bei der Errichtung von Sendeanlagen hält, weil letztlich nur so ein neuer Umgang mit der Thematik erreicht werden kann. Auch würden die Beispiele aus der Vergangenheit (Stichwort: Contergan, Asbest, Holzschutzmittel, Libobay) eindrucksvoll belegen, dass dem Vorsorgegedanken ein besonderer Stellenwert zuzumessen ist. Originalaussage Prof. David: “der heutige Straßenverkehr verursacht eine der im Vergleich zu anderen Risiken höchsten Sterberaten. Hätte man das am Anfang der Automobilentwicklung so vorhergesagt, wäre man nicht ernst genommen worden.“

Dieser Aussage ist aus Sicht der BI Mobilfunk Soltau nichts hinzuzufügen.

Bleibt zu hoffen, dass die politisch Verantwortlichen in Soltau nun endlich den Mut und Willen aufbringen werden, in Zusammenarbeit mit den BürgerInnen zielstrebig die vorhandenen Handlungsspielräume zu nutzen. Allem voran ist der gefasste Ratsbeschluss vom 06.05.2004 zu widerrufen, wonach den Betreibern zur Errichtung deren Sendeanlagen sämtliche Soltauer Wohngebiete uneingeschränkt zugesprochen wurden.


Nachricht von der BI Bad Dürkheim

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Videocassette zum Thema Mobilfunk: Live-Vortrag mit Siegfried Zwerenz http://omega.twoday.net/stories/1201484/

DAK-Gesundheitsreport 2005: Wenn die Seele Alarm schlägt

Sehr geehrter Herr Kruse,

im DAK-Magazin Heft 3/2005 steht in dem "Gesundheitsreport 2005: Wenn die Seele Alarm schlägt", dass der Krankenstand gesunken ist. "Im Gegensatz dazu sind psychische Erkrankungen weiter gestiegen. Fast zehn Prozent der Fehltage bei Berufstätigen gehen inzwischen auf sie zurück. Das sind 70 Prozent mehr als 1997! Die DAK beschäftigt sich seit Jahren mit dieser Entwicklung."

In Ihren Untersuchungen fehlt jedoch die Problematik der gepulsten Mobilfunksenderstrahlung! Die drastisch überhöhten Grenzwerte betragen für das E-Netz 9.200.000 Mikrowatt/m² und für UMTS 10.000.000 Mikrowatt/m². Schon ab 10 Mikrowatt/m² erkranken viele Menschen! Vorher gesunde Menschen erkranken nachdem in ihrer Nähe ein Mobilfunksender aufgestellt wurde. Sie kennen die Ursache, sind dieser jedoch wehrlos ausgeliefert, da in grob fahrlässiger Weise überhöhte Grenzwerte festgelegt wurden, die vor den Gerichten nicht anfechtbar sind. Das Gefühl der Wehrlosigkeit - wie früher in den Konzentrationslagern - führt natürlich zu Depressionen!!

Es ist sicher sehr sinnvoll auch diese Ursachen zu untersuchen. Die Krankheitskosten durch den Mobilfunk müssen den Betreibern in Rechnung gestellt werden. Es geht dabei nicht nur um Depressionen, sondern um ein neues, bisher unbekanntes Krankheitsbild mit vielen Symptomen, das die Ärzteinitiative Bamberger Appell festgestellt hat.

Omega siehe „Studie der Bamberger Ärzte“ unter:
http://omega.twoday.net/stories/713820/


Mit freundlichen Grüßen

G. Pischeltsrieder

Nachbericht zum Vortrag "Macht Mobilfunk krank?"

Auf großes Interesse stieß am Donnerstag, 9. Juni, der Vortrag "Macht Mobilfunk krank?" des ödp-Bundesvorsitzenden Klaus Buchner in den Räumen der Gregor-Louisoder-Umweltstiftung. Etwa 90 Münchner waren gekommen, um sich über die Strahlenbelastung durch Mobilfunk sowie das bayerische Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" zu informieren.

Das Übertragungsverfahren für den Mobilfunk der dritten Generation, UMTS, steht unmittelbar vor seiner flächendeckenden Einführung. Im Zuge dessen werden Mobilfunkanlagen ausgebaut, bereits bestehende Antennen "aufgerüstet". Die ständige Strahlung nimmt also deutlich zu, charakterisierte der Professor für Mathematik an der TU München die zukünftige Entwicklung.

Mehrere repräsentative Untersuchungen, darunter die erst 2003 abgeschlossene "Reflex"-Studie oder die 2004 veröffentlichte "Naila"-Studie, belegen einen Zusammenhang zwischen Magnet- oder Hochfrequenzfeldern und der Schädigung des Erbgutes beziehungsweise dem Risiko, an einem Krebsleiden zu erkranken. Ferner ergaben Forschungen an der Univerität Lund in Schweden, dass die Strahlung von mobilen Telefonen die Blut-Hirn-Schranke öffnen kann. Die Folge: zahlreiche Gifte gelangen so nahezu ungehindert in das Gehirn.

"Das Problem ist die Gesetzgebung", betonte Buchner. So sind die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutz-Verordnung zu niedrig angesetzt, da sie von vor 20 Jahren stammen. Für die gepulste Hochfrequenzstrahlung müssten jedoch völlig neue Grenzwerte festgelegt werden, forderte er. Dies lehnt der Bund jedoch bisher ab. Da auf Bundesebene ein Volksbegehren nicht möglich ist, will das von der ödp initiierte und von den Freien Wählern unterstütze Volksbegehren "Für Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk" die Strahlenbelastung durch eine bessere Auswahl der Sendemasten deutlich reduzieren. So sollen nach dem Vorsorgeprinzip Sendeanlagen nicht in Wohngebieten, bei Kindergärten oder Schulen errichtet werden. Daher müssen auch Sendemasten bis zu einer Höhe von zehn Metern dem Genehmigungsverfahren unterliegen.

Das Mobilfunk-Volksbegehren vom 5. bis 18. Juli wird bisher von 700 Ärzten, Apothekern, Bürgermeistern, dem Bund Naturschutz unterstützt sowie vom Bayerischen Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverband befürwortet.

Bildmaterial:

http://www.oedp-muenchen.de/klaus-buchner2005-06-09.JPG
Bildunterschrift: Der ödp-Bundesvorsitzende Prof. Dr. Klaus Buchner ...

http://www.oedp-muenchen.de/buchner-vortrag2005-06-09.JPG
Bildunterschrift: ... spricht vor 90 Zuhörern zum Thema "Macht Mobilfunk krank?"


Mit freundlichen Grüßen

Markus Hollemann
Regionalbeauftragter

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp)
Stadtverband München
Fon 089/45 24 74 15 × Fax 089/244 365 397
E-Mail m.hollemann@oedp-muenchen.de
http://www.oedp-muenchen.de

Handys in der Hosentasche können unfruchtbar machen

Das Online-Portal "inside-handy" greift in einer Meldung die Ergebnisse einer Studie der britischen Royal Society auf, der zufolge Handys, die in der Hosentasche befördert werden, möglicherweise unfruchtbar machen können. Die Studie wurde an der University of Western Australia durchgeführt.

http://www.inside-handy.de/news/3451.html
http://www.cellular-news.com/

Aus: FGF-Infoline vom 10.06.2005

12
Jun
2005

DECT "light": Erstes DECT-Schnurlostelefon mit Sendepause

Die Basisstationen von DECT-Schnurlostelefonen sind bekanntlich Dauersender! Sie senden ihre mit 100 Hertz periodisch gepulste Strahlung ständig aus, auch im Bereitschaftszustand, wenn gar nicht telefoniert wird.

Nun gibt es in der Schweiz das erste DECT-Telefon, bei dem die Basisstation ihre übliche Dauersendung zumindest einstellt, solange sich das Mobilteil in der Ladeschale der Basisstation befindet. Es trägt den Namen "Boss Orchid TAM" (TAM wegen des eingebauten Anrufbeantworters: Telephone Answering Machine) bzw. "Orchid LR 108". Nähere Informationen unter:

http://www.bossart-funk.ch und
http://www.geobiologie.biz/startseite_D/BOSS_Orchid__TAM_Leistungsmerkmale.pdf

Circa eine Minute, nachdem das Mobilteil in die Ladeschale der Basisstation gelegt worden ist, stellt die Basisstation die Aussendung des Bereitschaftssignals ein. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass nur ein einziges Mobilteil an der Basisstation betrieben wird. Sind mehrere Mobilteile an der Basisstation angemeldet, so funktioniert die Abschaltung logischerweise nicht mehr, da nicht mehrere Mobilteile in einer einzigen Ladeschale stecken können.

Diese Entwicklung ist immerhin ein erster Schritt in Richtung Reduzierung der Dauer von DECT-Emissionen. Während eines Telefonats ist man natürlich "ganz normal" der gepulsten Strahlung von Mobilteil bzw. Basisstation ausgesetzt. Der Zusatz "LR" für "Low Radiation / Niedrige Strahlung" bezieht sich nur auf die Dauer der Strahlungsemission, nicht auf ihre Intensität!

Wer es gänzlich ungepulst lieber mag, für den es aber auch schnurlos sein muss, der greift weiterhin zur guten alten Technik nach dem analogen Standard CT1. Auch hier senden Mobilteil und Basisstation nur solange wie telefoniert wird, danach ist Sendepause. Das ist beim CT1 Standard so Tradition. Dazu ist die Strahlung ungepulst.

Mehr Informationen hierzu auf der Internetseite des Berufsverbandes Deutscher Baubiologen VDB e.V. unter
http://www.baubiologie.net --> Veröffentlichungen --> "Elektrosmog" --> Noch zu haben ...

Nicht zu vergessen:

Auch wenn Sie ein Schnurlostelefon nach dem Standard CT1 besitzen oder anschaffen wollen bzw. sich für das o.a. DECT-Telefon "LR" interessieren: Mit schnurlosen Telefonen sollten grundsätzlich nur Kurzgespräche geführt werden. Für häufige und Langzeittelefonate ist das schnurgebundene Telefon immer noch die beste, weil biologisch unbedenklichste Wahl.

(c) Dr.-Ing. Martin H. Virnich
Ingenieurbüro für Baubiologie und Umweltmesstechnik
Mönchengladbach
VDB e.V. - Berufsverband Deutscher Baubiologen
Tel.: 02161 - 89 65 74
Fax: 02161 - 89 87 53

http://www.baubiologie.net/docs/elektrosmog-DECT-light.pdf


Aus: Elektrosmognews vom 12.06.2005

Bürgerinitiative gegen Mobilfunkmasten in und bei Schlingen: Aufruf zur Beteiligung am Volksbegehren Mobilfunk 5. bis 18.7.05

Ihnen zur Kenntnis und mit der Bitte um Reaktion sende ich Ihnen den Entwurf eines Flutblattes, das wir hier in Schlingen (und vielleicht auch in Bad Wörishofen) zusammen mit der Wahlbenachrichtigung verteilen wollen:

Bürgerinitiative gegen Mobilfunkmasten in und bei Schlingen, im Juni 2005

E N T W U R F

Aufruf zur Beteiligung am Volksbegehren Mobilfunk 5. bis 18.7.05

Das Volksbegehren hat ein beschränktes Ziel, nämlich die allgemeine baurechtliche Genehmigungspflicht von solchen Mobilfunkmasten, welche bisher bis zu 10 Metern Höhe nicht genehmigungspflichtig sind. Damit soll erreicht werden, daß immer auf kommunaler Ebene über eine Abwägung zwischen den Handy-Verbindungen einerseits und den Gefahren für die Gesundheit andererseits öffentlich diskutiert wird. Für beide Auswirkungen kommt es auf die Immission vor Ort an, nicht etwa nur auf die Entfernung von einem Mobilfunkmast.

Für eine befriedigende Handy-Verbindung im D- oder E-Netz reicht eine Immission von 0,01 µW/m², der für die Gesundheit akzeptable Salzburger Vorsorgewert liegt bei 10 µW/m², also um den Faktor 1000 höher. Es ist also beides zugleich möglich, nämlich eine befriedigende Handy-Verbindung und ein Schutz der Gesundheit durch die Begrenzung nach dem Salzburger Vorsorgewert. Warum also gibt es Probleme?

Durch jede Mauer wird die Immission um etwa den Faktor 10 reduziert, durch ein Haus um etwa den Faktor 100. Bei mehreren Häusern zwischen dem Mobilfunkmast und dem Handy kommt es so zu einer Reduktion um ein vielfaches des Faktors 1000, und dafür wird die Sendeleistung des Mobilfunkmastes entsprechend weit aufgedreht.

Solche Ergebnisse haben wir mit unserem Meßgerät erhalten; sie decken sich mit Ergebnissen aus amtlichen Messungen an anderen Orten. Nur auf kommunaler Ebene kann abgewogen werden, an welchen Stellen der genannte Faktor 1000 überschritten werden darf oder sogenannte Funklöcher in Kauf genommen werden müssen.

Die gesetzlich gültigen ICNIRP-Grenzwerte (9 W/m² im E-Netz und 4,5 W/m² im D-Netz) liegen um fast eine Million über dem Salzburger Vorsorgewert; sie berücksichtigen nur die Energiebilanz im menschlichen Körper; ihre Einhaltung schützt nicht vor gesundheitlichen Schäden infolge von Signalen, die in lebenden Organismen durch Mikrowellenimpulse ausgelöst werden und die Nerven- und Immunsysteme stören können. Für diese Schäden gibt es bisher keine Gesetze; sie können nur bei Entscheidungen vor Ort berücksichtigt werden. Eine Chance dafür ergibt sich aus der Tatsache, daß sowohl Stadträte als auch Mobilfunkgesellschaften auf ihren guten Ruf achten werden, wenn es denn zu einer öffentlichen Diskussion kommt.

Deshalb bitten wir Sie, sich am Volksbegehren durch Abgabe Ihrer Stimme im Rathaus von Bad Wörishofen zu beteiligen. Fahrgelegenheiten dazu stellen wir gerne zur Verfügung (Tel. 998772 oder 2281 oder 7021).

gez. Claus Thiessen

GEWALTFILME per Handy

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/2/0,3672,2321122,00.html

Wie ermorde ich mein Handy?

http://www.wams.de/data/2005/06/12/729958.html

Die Handy-Zertrümmerer
http://omega.twoday.net/stories/712267/
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Starmail - 27. Nov, 11:08

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