Bürgerbegehren Schlosspark Braunschweig
Bürgerinitiative will aktiv bleiben
Enttäuschung beim Bürgerbegehren Schlosspark über die Abweisung der Klage gegen die Stadt
Von Ernst-Johann Zauner
Professor Berthold Burkhardt, neben Nicole Palm und Knut Meyer-Degering einer der Initiatoren des "Bürgerbegehrens Schlosspark", zeigte sich nach dem Abweisen der Klage gegen den Verwaltungsausschuss der Stadt (siehe Titelseite) enttäuscht: "Wir haben das befürchtet und sind natürlich enttäuscht. Es häufen sich scheinbar die Fälle in Braunschweig, in denen das Verwaltungsgericht gegen die Bürger entscheidet, siehe Funkmast in Volkmarode."
Und er kündigte sogleich an, dass die Bürgerinitiative in Berufung gehen werde, so sie zulässig sei. Da der Verwaltungsgerichtspräsident Enno Harms, der die Verhandlung führte, von sich aus den Weg für die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg nicht frei machte, bleibt der Initiative nun die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils diese beim OVG zu beantragen.
"Auf jeden Fall werden wir als Bürgerinitiative in der Stadt aktiv bleiben", erklärt Burkhardt. Und Joachim Wrensch von der Vereinigung der Innenstadtkaufleute gegen die Schloss-Arkaden meinte: "Ein trauriges Urteil für die Stadt Braunschweig."
Zuvor hatten die Vertreter der Bürgerinitiative Nicole Palm, Knut Meyer-Degering und Professor Berthold Burkhardt noch einmal die Position der Initiative dargelegt. Dabei stellte der Anwalt der Initiative, Siegfried de Witt aus Berlin, den Beweisantrag, die Stadt möge den Vertrag des Verkaufs des Schlossparks an ECE offen legen, um festzustellen, ob die Stadt noch ein Verfügungsrecht über das Areal habe. Harms wies den Beweisantrag ab, da der Sachverhalt auf die Gestaltung der Entscheidung keinen Einfluss habe.
Zur Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), deren gesetzliche Bestimmungen den Bürgerentscheid verhinderten, meinte de Witt: "Die NGO hat für Bürgerbegehren und Demokratie sehr hohe Hürden gestellt, deshalb müssen die Bestimmungen sehr großzügig ausgelegt werden." Den Schlosspark zu erhalten sei kein Eingriff in die Bauleitplanung, habe aber natürlich Auswirkungen auf sie, meinte de Witt weiter. Das könne im Sinne einer demokratiefreundlichen Auslegung der NGO nicht negativ ausgelegt werden.
Verwaltungsgerichtspräsident Enno Harms sah das anders. Das Bürgerbegehren wende sich gegen einen Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und die darin zum Ausdruck gekommenen bauplanerischen Vorstellungen der Stadt Braunschweig. Der Gesetzgeber habe sicherstellen wollen, dass Bürgerbegehren keinen Einfluss auf die Bauleitplanung der Gemeinden hätten. Denn für die in den Planungsverfahren zu treffenden Entscheidungen seien eine Vielzahl öffentlicher und privater Interessen gegeneinander abzuwägen, die sich "nicht in das Schema einer Abstimmung mit ,Ja‘ oder ,Nein‘ pressen lassen", erläutert Harms seine Ablehnung der Klage der Initiative.
Freitag, 28.05.2004
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/2837664
Omega: siehe auch http://www.schlosspark-braunschweig.de/begehren.html
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Enttäuschung beim Bürgerbegehren Schlosspark über die Abweisung der Klage gegen die Stadt
Von Ernst-Johann Zauner
Professor Berthold Burkhardt, neben Nicole Palm und Knut Meyer-Degering einer der Initiatoren des "Bürgerbegehrens Schlosspark", zeigte sich nach dem Abweisen der Klage gegen den Verwaltungsausschuss der Stadt (siehe Titelseite) enttäuscht: "Wir haben das befürchtet und sind natürlich enttäuscht. Es häufen sich scheinbar die Fälle in Braunschweig, in denen das Verwaltungsgericht gegen die Bürger entscheidet, siehe Funkmast in Volkmarode."
Und er kündigte sogleich an, dass die Bürgerinitiative in Berufung gehen werde, so sie zulässig sei. Da der Verwaltungsgerichtspräsident Enno Harms, der die Verhandlung führte, von sich aus den Weg für die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg nicht frei machte, bleibt der Initiative nun die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Urteils diese beim OVG zu beantragen.
"Auf jeden Fall werden wir als Bürgerinitiative in der Stadt aktiv bleiben", erklärt Burkhardt. Und Joachim Wrensch von der Vereinigung der Innenstadtkaufleute gegen die Schloss-Arkaden meinte: "Ein trauriges Urteil für die Stadt Braunschweig."
Zuvor hatten die Vertreter der Bürgerinitiative Nicole Palm, Knut Meyer-Degering und Professor Berthold Burkhardt noch einmal die Position der Initiative dargelegt. Dabei stellte der Anwalt der Initiative, Siegfried de Witt aus Berlin, den Beweisantrag, die Stadt möge den Vertrag des Verkaufs des Schlossparks an ECE offen legen, um festzustellen, ob die Stadt noch ein Verfügungsrecht über das Areal habe. Harms wies den Beweisantrag ab, da der Sachverhalt auf die Gestaltung der Entscheidung keinen Einfluss habe.
Zur Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO), deren gesetzliche Bestimmungen den Bürgerentscheid verhinderten, meinte de Witt: "Die NGO hat für Bürgerbegehren und Demokratie sehr hohe Hürden gestellt, deshalb müssen die Bestimmungen sehr großzügig ausgelegt werden." Den Schlosspark zu erhalten sei kein Eingriff in die Bauleitplanung, habe aber natürlich Auswirkungen auf sie, meinte de Witt weiter. Das könne im Sinne einer demokratiefreundlichen Auslegung der NGO nicht negativ ausgelegt werden.
Verwaltungsgerichtspräsident Enno Harms sah das anders. Das Bürgerbegehren wende sich gegen einen Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes und die darin zum Ausdruck gekommenen bauplanerischen Vorstellungen der Stadt Braunschweig. Der Gesetzgeber habe sicherstellen wollen, dass Bürgerbegehren keinen Einfluss auf die Bauleitplanung der Gemeinden hätten. Denn für die in den Planungsverfahren zu treffenden Entscheidungen seien eine Vielzahl öffentlicher und privater Interessen gegeneinander abzuwägen, die sich "nicht in das Schema einer Abstimmung mit ,Ja‘ oder ,Nein‘ pressen lassen", erläutert Harms seine Ablehnung der Klage der Initiative.
Freitag, 28.05.2004
http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/2837664
Omega: siehe auch http://www.schlosspark-braunschweig.de/begehren.html
Nachricht von der BI Bad Dürkheim
Starmail - 28. Mai, 16:21