Der Bundesgerichtshof erlaubt die ungebremste Bestrahlung der Bevölkerung
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (AZ VZR 217/03 218/03) die Bevölkerung erneut zum bisher größten Menschenversuch mit gepulsten elektromagnetischen Strahlen freigegeben.
Die Richter behaupten in ihrem Urteil, was Mobilfunkindustrie und Strahlenschutzkommission seit Jahren wider besseren Wissens landauf und landab verkünden: Die gültigen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlen schützten die Gesundheit und es gäbe keinen Hinweis auf gesundheitliche Risiken.
Ist dem BGH entgangen, wie die bei uns gültigen Grenzwerte zustande gekommen sind, die weltweit zu den höchsten zählen? Sie wurden aufgestellt von einem selbsternannten Verein von industrienahen Männern (ICNIRP) ohne Auftrag von einer wissenschaftlichen und demokratisch kontrollierten Institution. Die Werte beziehen sich ausschließlich auf die messbare unmittelbare Erwärmung von Körpergewebe durch Mikrowellen und haben biologische Wirkungen und Gesundheitsstörungen (sog. nicht- thermische Wirkung) nie zum Gegenstand gehabt. Biologische Wirkungen bei lebenden Organismen treten bereits bei Strahlungsstärken auf, die ein Zehnmillionstel der bei uns geltenden Grenzwerte betragen!
Auch scheint dem BGH entgangen zu sein, dass die deutsche Strahlenschutzkommission diese Werte 1:1 übernommen hat, natürlich unter Leugnung biologischer Wirkungen. Sehr nachdenklich macht, dass zu dieser Zeit der Vorsitzende der deutschen Strahlenschutzkommission ein führendes ICNIRP-Mitglied war!
Ausgerechnet auf diese Grenzwerte, die sich längst als völlig untauglich für einen Gesundheitsschutz erwiesen haben, beruft sich der Bundesgerichtshof. Ist dem BGH ungezügelte Wirtschaftsförderung wichtiger als Gesundheitsschutz der Bevölkerung?
Ist dem BGH weiter entgangen, was seit Jahrzehnten in zahlreichen wissenschaftlichen seriösen Studien belegt und seit der massenhaften Verbreitung von Mobilfunk in neuen unabhängigen Studien bestätigt wurde und wird?
· Die biologischen Regelkreise in Zellen, Organen und im Gesamtorganismus, die für die Aufrechterhaltung des Lebens und der Eigenregulation zur Gesundheitserhaltung und Krankheitsüberwindung verantwortlich sind, werden durch die gepulsten und pausenlos auf uns einwirkenden künstlichen Mikrowellen des Mobilfunks empfindlich gestört. Die schädigende Wirkung anderer Umweltbelastungen wird dadurch im Organismus noch potenziert.
· Schon kurzfristig führt dies bei Menschen zu einer Verschlechterung der Fließeigenschaften des Blutes, zu Störungen der Gehirnströme, der Aufmerksamkeit, des Schlafrhythmus, der Fruchtbarkeit usw.
· Immer mehr immer jüngere - meist vorgeschädigte - Menschen werden elektrosensibel und reagieren mit Kopfschmerz, Niedergeschlagenheit bis hin zu schweren Depressionen Aggressionen, Herzrhythmusstörungen, Schilddrüsenerkrankungen, Schlafstörungen, Ruhelosigkeit usw.
· Langfristig bedeuten die dem Körper aufgezwungenen künstlichen Schwingungsmuster eine ständige Störung der biologischen Regelkreise, was Fehlsteuerungen auf der Zellebene und bei allen Stoffwechselvorgängen zur Folge hat. U.a. führt dies zu Störung der Zellreifung, Schwächung des lmmunsystems und Brüchen in der Erbsubstanz. Die Folgen solcher anhaltenden Störungen sind hinlänglich bekannt: Zunehmende lmmunschwäche, Bahnung und Verstärkung von sehr unterschiedlichen Krankheitsprozessen bis hin zu Krebs und Erbkrankheiten.
Während bereits Industrieunternehmen wie BMW im vergangenen Jahr zum Schutz für alle Mitarbeiter weltweit die Grenzwerte für Schnurlostelefone in den eigenen Betrieben um den Faktor 100 000 gegenüber den "Grenzwerten" des E-Netzes gesenkt haben, will der BGH ganz im Sinne der Mobilfunkindustrie die Bevölkerung weiter praktisch unbegrenzt und pausenlos mit Hochfrequenzwellen bestrahlen lassen.
Wissen die Richter mehr als der Strahlenexperte Prof. Eckel von der Bundesärztekammer, der vor den ernstzunehmenden Gefahren durch Mobilfunk warnt?
Wissen die Richter mehr als die über 1000 Ärzte, die im sog. Freiburger Appell mit großer Besorgnis ihre Beobachtungen über zunehmende Erkrankungen ihrer Patienten im Zusammenhang mit Mobilfunk ausdrücken? Oder mehr als Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, der mittlerweile vor uneingeschränktem Einsatz von Mobilfunk warnt?
Äußerst alarmiert müsste der BGH sein durch die mehrfach wissenschaftlich nachgewiesene Öffnung der Blut-Hirn-Schranke durch gepulste Mobilfunkstrahlung schon bei niedrigster Stärke. Denn dies bedeutet, dass Umweltgifte, (z.B. Schwermetalle, Pestizide, Fremdeiweiße u.a.) ungehindert ins Gehirn eindringen. Schwermetalle im Gehirn führen u.a. zu Alzheimer- und Parkinsonsymptomen. Was kommt da insbesondere auf die jüngeren Generationen zu, die schon in einer Phase, wo das Gehirn noch im Wachstum begriffen ist, mit dieser zerstörerischen Bestrahlung von Beginn ihres Lebens an Tag und Nacht bombardiert werden?!
Macht sich hier der BGH zum Sprachrohr einer durch den Verkauf der UMTS-Lizenzen mit über 50 Mrd. € noch abhängiger gewordenen Bundesregierung, die Wirtschaftsinteressen und Profit über die Gesundheit der ihr anvertrauten Bevölkerung stellt?
Wir appellieren an die Richter auf allen Ebenen, den Mut zu haben, unabhängig vom Diktat einer Industrie und deren Gefolgsleuten allein ihren ethischen Verpflichtungen nachzukommen. Etwas Positives am Urteil des BGH: die unteren Gerichtsebenen sind aufgefordert, selbständig Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk und gutachterliche Äußerungen zu prüfen!
Wir appellieren an alle selbstverantwortlich handelnden Menschen:
· sich über die Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk durch unabhängige und kritische Stellen zu informieren.
· sich nicht blindlings und ohne die gesundheitlichen Folgen zu bedenken, von den Verlockungen der neuen Technologie blenden zu lassen, d.h.:
· die eigene Mobilfunknutzung kritisch zu überprüfen und zu bedenken, denn mit jedem Kauf und jeder Nutzung eines Schnurlostelefons, eines Handy, einer schnurlosen Technik (Blue-Tooth, WLan), besonders mit dem "Wellenmix" von UMTS, erhöhen Sie Ihre Bestrahlung und Gesundheitsgefährdung und die Ihrer Mitwelt und Sie fördern den Ausbau neuer Sendestationen.
· Öffentlich anhaltend gegen das Urteil des BGH und den ungebremsten Ausbau des Mobilfunks zu protestieren.
· Zum Schutz vor zunehmender Gesundheitsgefährdung durch den ungebremsten Mobilfunkausbau sich in einer der über 15.000 Bürgerinitiativen zum Schutz vor Elektrosmog zu organisieren.
· Die mutige Aktion der Bürger von Bruchköbel zu unterstützen, die bis vor den BGH prozessierten und sie dabei zu unterstützen, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. (Hirt-GmbH@t-online.de)
Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED, 28203 Bremen. – Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden, 79256 Buchenbach. – Verein für Elektrosensible, 85604 Zorneding/München. – Traunsteiner Initiative zum Schutz vor Mobilfunk, 83278 Traunstein. – Bundesverband Elektrosmog, 71332 Waiblingen. – Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog, 95643 Tirschenreuth.
Quelle: http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_170304.html
Die Richter behaupten in ihrem Urteil, was Mobilfunkindustrie und Strahlenschutzkommission seit Jahren wider besseren Wissens landauf und landab verkünden: Die gültigen Grenzwerte für Mobilfunkstrahlen schützten die Gesundheit und es gäbe keinen Hinweis auf gesundheitliche Risiken.
Ist dem BGH entgangen, wie die bei uns gültigen Grenzwerte zustande gekommen sind, die weltweit zu den höchsten zählen? Sie wurden aufgestellt von einem selbsternannten Verein von industrienahen Männern (ICNIRP) ohne Auftrag von einer wissenschaftlichen und demokratisch kontrollierten Institution. Die Werte beziehen sich ausschließlich auf die messbare unmittelbare Erwärmung von Körpergewebe durch Mikrowellen und haben biologische Wirkungen und Gesundheitsstörungen (sog. nicht- thermische Wirkung) nie zum Gegenstand gehabt. Biologische Wirkungen bei lebenden Organismen treten bereits bei Strahlungsstärken auf, die ein Zehnmillionstel der bei uns geltenden Grenzwerte betragen!
Auch scheint dem BGH entgangen zu sein, dass die deutsche Strahlenschutzkommission diese Werte 1:1 übernommen hat, natürlich unter Leugnung biologischer Wirkungen. Sehr nachdenklich macht, dass zu dieser Zeit der Vorsitzende der deutschen Strahlenschutzkommission ein führendes ICNIRP-Mitglied war!
Ausgerechnet auf diese Grenzwerte, die sich längst als völlig untauglich für einen Gesundheitsschutz erwiesen haben, beruft sich der Bundesgerichtshof. Ist dem BGH ungezügelte Wirtschaftsförderung wichtiger als Gesundheitsschutz der Bevölkerung?
Ist dem BGH weiter entgangen, was seit Jahrzehnten in zahlreichen wissenschaftlichen seriösen Studien belegt und seit der massenhaften Verbreitung von Mobilfunk in neuen unabhängigen Studien bestätigt wurde und wird?
· Die biologischen Regelkreise in Zellen, Organen und im Gesamtorganismus, die für die Aufrechterhaltung des Lebens und der Eigenregulation zur Gesundheitserhaltung und Krankheitsüberwindung verantwortlich sind, werden durch die gepulsten und pausenlos auf uns einwirkenden künstlichen Mikrowellen des Mobilfunks empfindlich gestört. Die schädigende Wirkung anderer Umweltbelastungen wird dadurch im Organismus noch potenziert.
· Schon kurzfristig führt dies bei Menschen zu einer Verschlechterung der Fließeigenschaften des Blutes, zu Störungen der Gehirnströme, der Aufmerksamkeit, des Schlafrhythmus, der Fruchtbarkeit usw.
· Immer mehr immer jüngere - meist vorgeschädigte - Menschen werden elektrosensibel und reagieren mit Kopfschmerz, Niedergeschlagenheit bis hin zu schweren Depressionen Aggressionen, Herzrhythmusstörungen, Schilddrüsenerkrankungen, Schlafstörungen, Ruhelosigkeit usw.
· Langfristig bedeuten die dem Körper aufgezwungenen künstlichen Schwingungsmuster eine ständige Störung der biologischen Regelkreise, was Fehlsteuerungen auf der Zellebene und bei allen Stoffwechselvorgängen zur Folge hat. U.a. führt dies zu Störung der Zellreifung, Schwächung des lmmunsystems und Brüchen in der Erbsubstanz. Die Folgen solcher anhaltenden Störungen sind hinlänglich bekannt: Zunehmende lmmunschwäche, Bahnung und Verstärkung von sehr unterschiedlichen Krankheitsprozessen bis hin zu Krebs und Erbkrankheiten.
Während bereits Industrieunternehmen wie BMW im vergangenen Jahr zum Schutz für alle Mitarbeiter weltweit die Grenzwerte für Schnurlostelefone in den eigenen Betrieben um den Faktor 100 000 gegenüber den "Grenzwerten" des E-Netzes gesenkt haben, will der BGH ganz im Sinne der Mobilfunkindustrie die Bevölkerung weiter praktisch unbegrenzt und pausenlos mit Hochfrequenzwellen bestrahlen lassen.
Wissen die Richter mehr als der Strahlenexperte Prof. Eckel von der Bundesärztekammer, der vor den ernstzunehmenden Gefahren durch Mobilfunk warnt?
Wissen die Richter mehr als die über 1000 Ärzte, die im sog. Freiburger Appell mit großer Besorgnis ihre Beobachtungen über zunehmende Erkrankungen ihrer Patienten im Zusammenhang mit Mobilfunk ausdrücken? Oder mehr als Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, der mittlerweile vor uneingeschränktem Einsatz von Mobilfunk warnt?
Äußerst alarmiert müsste der BGH sein durch die mehrfach wissenschaftlich nachgewiesene Öffnung der Blut-Hirn-Schranke durch gepulste Mobilfunkstrahlung schon bei niedrigster Stärke. Denn dies bedeutet, dass Umweltgifte, (z.B. Schwermetalle, Pestizide, Fremdeiweiße u.a.) ungehindert ins Gehirn eindringen. Schwermetalle im Gehirn führen u.a. zu Alzheimer- und Parkinsonsymptomen. Was kommt da insbesondere auf die jüngeren Generationen zu, die schon in einer Phase, wo das Gehirn noch im Wachstum begriffen ist, mit dieser zerstörerischen Bestrahlung von Beginn ihres Lebens an Tag und Nacht bombardiert werden?!
Macht sich hier der BGH zum Sprachrohr einer durch den Verkauf der UMTS-Lizenzen mit über 50 Mrd. € noch abhängiger gewordenen Bundesregierung, die Wirtschaftsinteressen und Profit über die Gesundheit der ihr anvertrauten Bevölkerung stellt?
Wir appellieren an die Richter auf allen Ebenen, den Mut zu haben, unabhängig vom Diktat einer Industrie und deren Gefolgsleuten allein ihren ethischen Verpflichtungen nachzukommen. Etwas Positives am Urteil des BGH: die unteren Gerichtsebenen sind aufgefordert, selbständig Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk und gutachterliche Äußerungen zu prüfen!
Wir appellieren an alle selbstverantwortlich handelnden Menschen:
· sich über die Gesundheitsgefahren durch Mobilfunk durch unabhängige und kritische Stellen zu informieren.
· sich nicht blindlings und ohne die gesundheitlichen Folgen zu bedenken, von den Verlockungen der neuen Technologie blenden zu lassen, d.h.:
· die eigene Mobilfunknutzung kritisch zu überprüfen und zu bedenken, denn mit jedem Kauf und jeder Nutzung eines Schnurlostelefons, eines Handy, einer schnurlosen Technik (Blue-Tooth, WLan), besonders mit dem "Wellenmix" von UMTS, erhöhen Sie Ihre Bestrahlung und Gesundheitsgefährdung und die Ihrer Mitwelt und Sie fördern den Ausbau neuer Sendestationen.
· Öffentlich anhaltend gegen das Urteil des BGH und den ungebremsten Ausbau des Mobilfunks zu protestieren.
· Zum Schutz vor zunehmender Gesundheitsgefährdung durch den ungebremsten Mobilfunkausbau sich in einer der über 15.000 Bürgerinitiativen zum Schutz vor Elektrosmog zu organisieren.
· Die mutige Aktion der Bürger von Bruchköbel zu unterstützen, die bis vor den BGH prozessierten und sie dabei zu unterstützen, Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben. (Hirt-GmbH@t-online.de)
Interdisziplinäre Gesellschaft für Umweltmedizin IGUMED, 28203 Bremen. – Initiative zum Schutz vor Elektrosmog Südbaden, 79256 Buchenbach. – Verein für Elektrosensible, 85604 Zorneding/München. – Traunsteiner Initiative zum Schutz vor Mobilfunk, 83278 Traunstein. – Bundesverband Elektrosmog, 71332 Waiblingen. – Bürgerwelle e.V., Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog, 95643 Tirschenreuth.
Quelle: http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_170304.html
Starmail - 17. Mär, 22:06