3
Mrz
2004

Zwangseuthanasie auf AOK-Chipkarte - Zwangseuthanasie durch Mobilfunksenderstrahlung?

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Rau,
Sehr geehrter Herr Minister Trittin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

"AOK betreibt Zwangseuthanasie auf Chipkarte"! Ein niedersächsischer Zahnarzt berichtete in der Fliege-Sendung vom 15.1.2004, seine über 80-jährige Mutter hätte - auf den Rat ihres Hausarztes hin - zur Überprüfung des Verdachts auf eine Krankheit - ein Krankenhaus aufgesucht. Dieser hätte sich nicht bestätigt. Bei einem letzten Ferngespräch mit seiner Mutter waren keine Probleme zu erkennen! Schon 2 Stunden später teilte ihm das Krankenhaus mit, dass seine Mutter gestorben sei! In der Krankenakte war vermerkt, dass seine Mutter eine Lungenembolie erlitten hatte. Die Ärzte hatten ihr das rettende Medikament nicht gegeben, da eine entsprechende Anweisung der AOK für über 80-Jährige besteht. Jetzt darf der Zahnarzt die oben erwähnte Aussage machen und zwar gerichtlich autorisiert! Die niedersächsische Regierung ist - wie erwähnt wurde - auch für eine stark eingeschränkte Behandlung von über 80-Jährigen.

Zwangseuthanasie durch Mobilfunksenderstrahlung? Bei starken Rundfunk- und Fernsehsendern mit analoger Technik treten nur in unmittelbarer Nähe Krebserkrankungen auf. Die Mobilfunksender strahlen mit geringerer Leistung, deshalb kann es angeblich keine gesundheitlichen Probleme geben. Mit dieser Lüge versucht man die Menschen zu verblöden!! Unser Organismus wird von elektrischen Impulsen gesteuert, die der elektromagnetischen Mobilfunkstrahlung ähnlich sind. Die gepulste Mobilfunksenderstrahlung stört die äußerst kleinen elektrischen Impulse des Körpers. Zur Störung der körpereigenen Signale sind deshalb auch nur geringste Senderstärken erforderlich! Die Feststellung, dass Mobilfunksender keine krankmachenden Effekte bei Mensch und Tier auslösen können, ist deshalb erstunken und erlogen!

Die Ermittlung der enorm überhöhten Grenzwerte erfolgte in grob fahrlässiger Weise, da nur die thermischen Wirkungen, die ja bei geringeren Senderstärken beinahe zu vernachlässigen sind, nicht aber die athermischen Wirkungen der gepulsten Strahlung berücksichtigt wurden!!

So ist für die Versicherungen das Risiko unkalkulierbar und deshalb nicht versicherbar!

Nicht immer hat die Profitgier den Vorrang. Beispiele dafür sind die Deutsche Post AG, ein Teil der Katholischen Kirche und das Bundesverteidigungsministerium.

Die Deutsche Post AG steht dem Ausbau des UMTS-Netzes im Wege. Sie will auf ihren 17.000 Häusern keine neuen Mobilfunksender installieren lassen. "Der Vorstand hat beschlossen, dass wir die Masten grundsätzlich nicht wollen", bestätigte Post-Sprecher Jürgen Blohm dem Stern: "Es gab Unruhe unter den Mitarbeitern wegen des Elektrosmogs".

Die Diözesanleitung der Erzdiözese München und Freising hat schon vor Jahren beschlossen, auf Kirchen keine Mobilfunkantennen anbringen zu lassen und zwar u.a. um dem Vorsorgeprinzip Rechnung zu tragen.

Wie einem Schreiben des Bundesverteidigungsministeriums zu entnehmen ist kommen einige Gebiete auf militärischem Gelände nicht als Standort für einen Sendemasten in Frage. "Sensible Bereiche" wie Bundeswehrkrankenhäuser, Sanitätsstützpunkte, Unterkunftsgebäude und Kindergärten würden, "von der Nutzung als Antennenstandorte für Mobilfunkanlagen ausgenommen", schreibt Ministeriumssprecher Joachim Schmidt auf Anfrage der Erdinger S.Z.

Lt. Information des ORF vom 16.2.2004 leiden 60 % der Schüler einer Schule in Salzburg unter Kopfschmerzen! Die Schule liegt im Hauptstrahl von Mobilfunksendern. Große Protestaktionen wurden gestartet.

Eine niederländische Regierungsstudie, die im Auftrag von 3 Ministerien durchgeführt wurde, zeigt die Gefährlichkeit von UMTS. "Wenn man die Testpersonen der Strahlung von UMTS-Basisstationen aussetzte, kam es zu einer signifikanten Wirkung...Die Testpersonen litten daraufhin an Tinnitus, Kopfschmerzen und Übelkeit", erklärte eine Sprecherin des niederländischen Wirtschaftsministeriums.

Die Öffnung der Blut-Hirnschranke durch die Mobilfunkstrahlung ist inzwischen unstrittig. Durch das Eindringen von Eiweißen in das Gehirn werden Nervenzellen geschädigt.

Es ist bei Tieren mehrfach belegt, dass diese Strahlung die Keimbahn schädigt und zu Miss- und Fehlgeburten führt.

Zwölf voneinander unabhängig arbeitende Forschergruppen haben festgestellt, dass es unter Einfluss von Hochfrequenzfeldern zu Schäden am Erbgut kommt. Falls Zellen bereits vorgeschädigt sind, wird dies durch den Einfluss der Strahlung um ein Vielfaches verstärkt.

Epidemiologische Studien zeigen, dass Herz-Kreislauf-Beschwerden in der näheren Umgebung von Sendeanlagen vermehrt auftreten.

In Europa sind inzwischen ca. 60 Krebs-Cluster um Mobilfunksender bekannt.

T-Mobile verlor einen jahrelangen Rechtsstreit gegen einen Mobilfunk-Kritiker! Der Mobilfunk-Sachverständige Wulf-Dietrich Rose (Internationale Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung) hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet: "Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Gehirntumor, Krebs und Missbildungen bei Neugeborenen". Rose hatte die von ihm behaupteten gesundheitlichen Risiken von Mobilfunksendern durch Forschungsarbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse belegt. Der Oberste Gerichtshof der Republik Österreich entschied in letzter Instanz zugunsten von Rose!!

Die ohnmächtige Wut der Mobilfunkopfer ist gewaltig! Die Schädlichkeit der angewandten Mobilfunktechnik mit den überhöhten Grenzwerten ist Tatsache und deutlich bewiesen! Diejenigen, die - gegen entsprechende Vorteile – das Märchen von der Ungefährlichkeit des Mobilfunks aufrechterhalten, würden bei einer persönlichen Haftung sicher ein anderes Lied singen! Warum werden keine neutralen Experten, wie z.B. Herr Dr. Lebrecht von Klitzing, herangezogen?

Um den Vorwurf der Zwangseuthanasie zu widerlegen sind folgende Sofortaktionen erforderlich:

1. 1. Massive Reduzierung der Grenzwerte auf ein biologisch vertretbares Maß. Dazu sind u.a. die Ergebnisse der Untersuchungen von Herrn Dr. Lebrecht von Klitzing heranzuziehen.

2. Sofortiger Baustopp der besonders gefährlichen UMTS-Sender!!

3. Kein weiterer Bau von Mobilfunksendern (Moratorium) vor Abschluss einer -bis jetzt nicht vorhandenen - von der Industrie unabhängigen Gesundheitsverträglichkeitsprüfung.

4. Aufklärung der Bevölkerung, speziell der Handynutzer, über die Gesundheitsrisiken elektromagnetischer Felder.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Icking zum Schutz vor Strahlenbelastung
G. Pischeltsrieder

Quelle: http://www.buergerwelle.de/body_newsletter_30304.html
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