Verharmlosungsaussagen von T-Mobile
http://at-de.i-newswire.com/pr15419.html
http://openpr.de/news/76787
News:
Der Verein Risiko Elektrosmog Kärnten informiert…, hier über Verharmlosungsaussagen von T-Mobile, denen, wie Risiko Elektrosmog Kärnten meint, aus guten Gründen wohl kaum jemand glauben dürfte.
Lesen Sie mehr darüber…:
T-Mobile und der Umweltausschuss der Erholungs- und Gesundheitsgemeinde Ludmannsdorf im Clinch:
Die T-Mobile Austria GesmbH hat der Erholungs - und Gesundheits- Gemeinde Ludmannsdorf (in Kärnten im Rosental) im Sommer 2005 mitgeteilt, wie harmlos die dort von T-Mobile verbreitete Mobilfunkstrahlung sei und in ihrer Mitteilung auch bedeutet, dass sie den gesundheitlichen Schutz der Allgemeinbevölkerung garantieren würde.
Daraufhin hat der Umweltausschuss der Gemeinde, der die Bürgersorgen sehr ernst nimmt, unter Hinweis auf gegenteilige Expertenmeinungen, T-Mobile ersucht, doch diese von ihr selbst intendierte Garantie auch schriftlich an die Gemeinde als Treuhänderin für alle Einwohner, Tiere, Pflanzen und Liegenschaften derart abzugeben, dass T-Mobile pro Schadensfall mit Euro 1,000.000 bis Ende 2015 haften würde, selbstverständlich auch immaterielle Schäden umfassend und dies abgesichert durch eine taugliche Bankgarantie, zumal ja die Lebensdauer und die Zahlungsfähigkeit von Mobilfunkfirmen nicht auf Dauer aufrecht bleiben muss.
In ihrer Antwort darauf versucht T-Mobile einerseits die ins Treffen geführten Expertenmeinungen letztlich als unbeachtlich darzustellen und verweigert andererseits die eingeforderte Garantie mit dem fadenscheinigen Hinweis, dass "für die von T-Mobile Austria GesmbH betriebenen Sendeanlagen eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung bestehe, durch welche die Abgeltung jener Schäden gewährleistet sei, die nachweislich durch die Errichtung und den Betrieb von Telekommunikationsanlagen verursacht werden. Darüber hinausgehende Haftungserklärungen können wir schon aus rechtlichen Gründen nicht abgeben. Insbesonders eine Haftungsübernahme für immaterielle Schäden, ist unüblich und eine derartige Zusage wäre unseriös."
Der Umweltausschuss der Gemeinde Ludmannsdorf hat daraufhin T-Mobile auf folgendes hingewiesen:
· Eine Haftungserklärung zwischen T-Mobile und Versicherung wirke bekanntlich nicht zugunsten Dritter, also keinesfalls zugunsten der verunsicherten Bevölkerung.
· Wenn aber ohnehin ein ausreichender Deckungsfonds aufgrund einer internen Betriebshaftpflichtversicherung bestehe, könne ja die begehrte Haftungszusage für die Gemeinde problemlos abgegeben und abgesichert und müsse nicht abgelehnt werden.
· Was die von T-Mobile behauptete Unseriosität einer Haftung für immaterielle Schäden angehe, wurde die T-Mobile auf die langjährige österreichische aber auch auf die EuGH- Rechtsprechung verwiesen, die selbstverständlich immateriellen (ideellen) Schadenersatz (s. z.B. die Rechtsprechung zum Schmerzengeld) zuspricht.
Nachdem der Umweltausschuss der Gemeinde eine Antwort auf obiges Schreiben urgiert hatte, antwortete T-Mobile mit dem kursorischen Hinweis darauf, dass keine gesundheitlichen Risken aus dem Mobilfunkbetrieb ableitbar seien und verwies auf ein Urteil, wonach keine Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und behaupteten Krankheitsbildern bestünde.
Kritische Betrachtung der in diesem Fall eingenommenen Haltung von T-Mobile:
1) Das von T-Mobile zitierte Urteil sagt KEINESWEGS generell aus, dass es keine Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und bestimmten Krankheitsbildern gebe. Hier handelt es sich offensichtlich um Wunschdenken. Das Urteil stellt nur fest, dass ein solcher Zusammenhang im gegenständlich beurteilten Einzelfall von der Klägerin nicht bewiesen werden konnte und diese das (zusätzliche) Wertminderungsbegehren (leider)als unzulässigerweise neue Behauptung erstmals im Verfahren vor dem OGH, und nicht schon in erster Instanz, vorgebracht hat, (weshalb darauf nicht einzugehen war). (OGH 1 Ob146/05k).
2) Die namhaften österreichischen Versicherungen (wie übrigens auch die namhaften Versicherungsunternehmungen in Deutschland) schließen bei Betriebshaftpflichtversicherungen von Mobilfunkbetreibern regelmäßig das beim Funkbetrieb verursachte Risiko aus der Mobilfunkstrahlung aus. D.h. entgegen der Behauptung von T-Mobile haftet daher die Versicherung dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber für allfällige durch den Mobilfunk verursachte Schäden nicht!! (Es sei denn, T- Mobile hätte einen potenten Versicherer zur Hand, der dieses enorme Risiko entgegen den Vorgaben der übrigen Versicherungswirtschaft tatsächlich versichern würde). Die Erläuterungen zu den AHVB/EHVB 2005 der Versicherungswirtschaft führen allerdings aus, dass sich die Versicherung nicht auf Schadenersatzforderungen aus Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen der elektromagnetischen Felder stehen, erstreckt. (ebenso wenig wie etwa zur Asbestgefahr, die bekanntlich leider erst nach rd. 60 Jahren!! als gesundheitsschädlich erkannt worden war), zumal die Auswirkungen auf Personen weitgehend unerforscht sind. Da generell kein Versicherungsschutz gegeben ist, hat der Versicherungsnehmer, also hier die Mobilfunkindustrie, auch keinen Anspruch auf Abwehrdeckung bei behaupteten Schäden durch elektromagnetische Felder. Ebenso stuft die weltweit größte Schweizer Rückversicherungsgesellschaft die Versicherung dieses Strahlungsrisiko als finanziell zu gefährlich ein, weil sie hier versicherungstechnische Grenzen zu beachten hat (vornehm ausgedrückt).
T-Mobile behauptet jedoch in der oben offen gelegten Korrespondenz das Gegenteil
· Könnte es daher zutreffen, dass hier jemand die Unwahrheit über die Risikolage und den Versicherungsschutz behauptet?
· Will hier vielleicht jemand den Konsumenten für dumm verkaufen?
· Wer könnte wohl Interesse daran haben?
Risiko Mobilfunk Kärnten wird diese Information als Sachverhaltsdarstellung natürlich an die Konsumentenschutzministerin sowie an die Gesundheitsministerin und an Politiker etc. weiterleiten.
Nachricht von Dr. Erwin Tripes
http://openpr.de/news/76787
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Der Verein Risiko Elektrosmog Kärnten informiert…, hier über Verharmlosungsaussagen von T-Mobile, denen, wie Risiko Elektrosmog Kärnten meint, aus guten Gründen wohl kaum jemand glauben dürfte.
Lesen Sie mehr darüber…:
T-Mobile und der Umweltausschuss der Erholungs- und Gesundheitsgemeinde Ludmannsdorf im Clinch:
Die T-Mobile Austria GesmbH hat der Erholungs - und Gesundheits- Gemeinde Ludmannsdorf (in Kärnten im Rosental) im Sommer 2005 mitgeteilt, wie harmlos die dort von T-Mobile verbreitete Mobilfunkstrahlung sei und in ihrer Mitteilung auch bedeutet, dass sie den gesundheitlichen Schutz der Allgemeinbevölkerung garantieren würde.
Daraufhin hat der Umweltausschuss der Gemeinde, der die Bürgersorgen sehr ernst nimmt, unter Hinweis auf gegenteilige Expertenmeinungen, T-Mobile ersucht, doch diese von ihr selbst intendierte Garantie auch schriftlich an die Gemeinde als Treuhänderin für alle Einwohner, Tiere, Pflanzen und Liegenschaften derart abzugeben, dass T-Mobile pro Schadensfall mit Euro 1,000.000 bis Ende 2015 haften würde, selbstverständlich auch immaterielle Schäden umfassend und dies abgesichert durch eine taugliche Bankgarantie, zumal ja die Lebensdauer und die Zahlungsfähigkeit von Mobilfunkfirmen nicht auf Dauer aufrecht bleiben muss.
In ihrer Antwort darauf versucht T-Mobile einerseits die ins Treffen geführten Expertenmeinungen letztlich als unbeachtlich darzustellen und verweigert andererseits die eingeforderte Garantie mit dem fadenscheinigen Hinweis, dass "für die von T-Mobile Austria GesmbH betriebenen Sendeanlagen eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung bestehe, durch welche die Abgeltung jener Schäden gewährleistet sei, die nachweislich durch die Errichtung und den Betrieb von Telekommunikationsanlagen verursacht werden. Darüber hinausgehende Haftungserklärungen können wir schon aus rechtlichen Gründen nicht abgeben. Insbesonders eine Haftungsübernahme für immaterielle Schäden, ist unüblich und eine derartige Zusage wäre unseriös."
Der Umweltausschuss der Gemeinde Ludmannsdorf hat daraufhin T-Mobile auf folgendes hingewiesen:
· Eine Haftungserklärung zwischen T-Mobile und Versicherung wirke bekanntlich nicht zugunsten Dritter, also keinesfalls zugunsten der verunsicherten Bevölkerung.
· Wenn aber ohnehin ein ausreichender Deckungsfonds aufgrund einer internen Betriebshaftpflichtversicherung bestehe, könne ja die begehrte Haftungszusage für die Gemeinde problemlos abgegeben und abgesichert und müsse nicht abgelehnt werden.
· Was die von T-Mobile behauptete Unseriosität einer Haftung für immaterielle Schäden angehe, wurde die T-Mobile auf die langjährige österreichische aber auch auf die EuGH- Rechtsprechung verwiesen, die selbstverständlich immateriellen (ideellen) Schadenersatz (s. z.B. die Rechtsprechung zum Schmerzengeld) zuspricht.
Nachdem der Umweltausschuss der Gemeinde eine Antwort auf obiges Schreiben urgiert hatte, antwortete T-Mobile mit dem kursorischen Hinweis darauf, dass keine gesundheitlichen Risken aus dem Mobilfunkbetrieb ableitbar seien und verwies auf ein Urteil, wonach keine Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und behaupteten Krankheitsbildern bestünde.
Kritische Betrachtung der in diesem Fall eingenommenen Haltung von T-Mobile:
1) Das von T-Mobile zitierte Urteil sagt KEINESWEGS generell aus, dass es keine Kausalbeziehung zwischen Mobilfunk und bestimmten Krankheitsbildern gebe. Hier handelt es sich offensichtlich um Wunschdenken. Das Urteil stellt nur fest, dass ein solcher Zusammenhang im gegenständlich beurteilten Einzelfall von der Klägerin nicht bewiesen werden konnte und diese das (zusätzliche) Wertminderungsbegehren (leider)als unzulässigerweise neue Behauptung erstmals im Verfahren vor dem OGH, und nicht schon in erster Instanz, vorgebracht hat, (weshalb darauf nicht einzugehen war). (OGH 1 Ob146/05k).
2) Die namhaften österreichischen Versicherungen (wie übrigens auch die namhaften Versicherungsunternehmungen in Deutschland) schließen bei Betriebshaftpflichtversicherungen von Mobilfunkbetreibern regelmäßig das beim Funkbetrieb verursachte Risiko aus der Mobilfunkstrahlung aus. D.h. entgegen der Behauptung von T-Mobile haftet daher die Versicherung dem jeweiligen Mobilfunkbetreiber für allfällige durch den Mobilfunk verursachte Schäden nicht!! (Es sei denn, T- Mobile hätte einen potenten Versicherer zur Hand, der dieses enorme Risiko entgegen den Vorgaben der übrigen Versicherungswirtschaft tatsächlich versichern würde). Die Erläuterungen zu den AHVB/EHVB 2005 der Versicherungswirtschaft führen allerdings aus, dass sich die Versicherung nicht auf Schadenersatzforderungen aus Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit Auswirkungen der elektromagnetischen Felder stehen, erstreckt. (ebenso wenig wie etwa zur Asbestgefahr, die bekanntlich leider erst nach rd. 60 Jahren!! als gesundheitsschädlich erkannt worden war), zumal die Auswirkungen auf Personen weitgehend unerforscht sind. Da generell kein Versicherungsschutz gegeben ist, hat der Versicherungsnehmer, also hier die Mobilfunkindustrie, auch keinen Anspruch auf Abwehrdeckung bei behaupteten Schäden durch elektromagnetische Felder. Ebenso stuft die weltweit größte Schweizer Rückversicherungsgesellschaft die Versicherung dieses Strahlungsrisiko als finanziell zu gefährlich ein, weil sie hier versicherungstechnische Grenzen zu beachten hat (vornehm ausgedrückt).
T-Mobile behauptet jedoch in der oben offen gelegten Korrespondenz das Gegenteil
· Könnte es daher zutreffen, dass hier jemand die Unwahrheit über die Risikolage und den Versicherungsschutz behauptet?
· Will hier vielleicht jemand den Konsumenten für dumm verkaufen?
· Wer könnte wohl Interesse daran haben?
Risiko Mobilfunk Kärnten wird diese Information als Sachverhaltsdarstellung natürlich an die Konsumentenschutzministerin sowie an die Gesundheitsministerin und an Politiker etc. weiterleiten.
Nachricht von Dr. Erwin Tripes
Starmail - 11. Feb, 14:05